»Die derzeit zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vorgeschriebenen Gesichtsbedeckungen sind aus dem SGB II- Regelbedarf zu finanzieren , da sie als Bestandteil der Kleidung angesehen werden können.«
So bestätigt die Regierung der Oberpfalz einen ablehnenden Bescheid des Sozialamts der Stadt Regensburg. Auf leben-und-leben-lassen-in-regensburg.de ist weiter zu lesen:
»Bemerkenswert: Die angeblich zum Schutz vor Virusverbreitung notwendigen Schutzmasken sind also einfach nur: „Kleidungsbestandteil“.
Aber während ich ansonsten zwecks Kostenersparnis auch nur in der Badehose durch die Stadt laufen darf, bin ich hier dank hoher Bußgeld-Androhung gezwungen, dieses „Kleidungsbestandteil“ Maske zu tragen . Also ein aufgezwungener „Kleidungsbestandteil“ , den Arme trotzdem selber zahlen müssen. Aha.
… Mein Mandant ist nicht nur arm, sondern – wie viele andere meiner Mandanten – er ist auch chronisch krank. Er ist Corona-„Risiko-Gruppe“. War da nicht von Söder und Co. irgendwas mit „Unser Ziel ist der absolute Schutz des Lebens…“ ???
Jedenfalls : Ich habe wegen seiner chronischen Erkrankung hier ganz speziell die Kostenübenahme für die teuren medizinschen FFP 2‑Schutzmasken beantragt .
Der Gesundheitszustand meines Mandanten ist auch in seiner Sozialamts-Akte enthalten. Aber mei, da hätte die Regierungsamtfrau a bisserl mehr nachschauen müssen. Lieber schreibt sie mir doch:
„Die Erforderlichkeit der vom Widerspruchsführer geltend gemachten Beschaffung von FFP 2‑Masken kann nicht gesehen werden . Insbesondere wurde nicht vorgetragen, warum das Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske für X notwendig wäre.“
FFP 2‑Masken sind – im Unterschied zu den üblichen textilen Masken, die nutzlos, weil für Viren durchlässig sind – ein tatsächlicher Schutz für Risiko-Gruppen-Menschen . Kurzum: Der versprochene besondere Schutz von „Risiko-Gruppen“ : Gabs nicht, gibts nicht . Meine Erfahrung vor und nach Corona ist die gleiche: Der Schutz der sogenannten unteren Schichten, oft arm und krank, ist nicht im Staatsinteresse, der Rest ist Propaganda .
Weiter wird im Widerspruchsbescheid auch die Haltung der Stadt bestätigt, dass mein armer Mandant keinen Mehrbedarf – für was auch immer – durch die Folgen von Corona hat; sei es für Lebensmittel, sei es für Hygiene-Artikel usw.. Die Folgen von Corona seien nämlich bereits durch die Regelunterhaltsleistungen gedeckt. „Die Mehrkosten …sind…nicht unausweichlich bzw. unabweisbar“ , schreibt die Regierung der Oberpfalz , und überhaupt habe so ein Grundsicherungsempfänger auch „Einsparmöglichkeiten“ für Notfälle. Menschenverachtend, finde ich .
Der Vollständigkeit halber: Was Stadt und Regierung hier schreiben, das entspricht der aktuellen Rechtsprechung der Landessozialgerichte. So ist das System, nicht nur einzelne Behörden.«
Auf der Seite findet sich auch ein erschütternder Bericht "Kein Schutz von Risikogruppen : Eine atemwegserkrankte Frau berichtet über ihr Corona-Leben".
Eine Behinderung meiner Atmung ist kein Kleidungsstück. Sie versetzt meinen Körper und damit mich in einen absoluten Alarmzustand.
Die Gesellschaft und mit ihr der Staat zeigt seine wahre, hässliche Fratze: Kinderfeindlichkeit, Familienfeindlichkeit, Altenfeindlichkeit und Feindlichkeit gegenüber sozial Schwachen.
»Die derzeit zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vorgeschriebenen Gesichtsbedeckungen sind aus dem SGB II- Regelbedarf zu finanzieren , da sie als Bestandteil der Kleidung angesehen werden können.«
Das übliche selbstüberschätzende Geblubber einer deutschen Behörde, bevor sie nähere Bekanntschaft mit einem fachlich versierten Fachanwalt für Sozialrecht und dem der Aussage diametral entgegenstehenden Gerichtsurteil eines zuständigen Gerichts gemacht hat.
Nicht klagen, sondern klagen!