Spahn will ewigen Lockdown

»TROTZ IMPFUNGEN: Spahn: Coro­na-Regeln „bis weit ins nächs­te Jahr hin­ein“« beti­telt faz​.net heu­te einen Arti­kel, in dem zu lesen ist:

»Auch mit bal­di­gen Coro­na-Imp­fun­gen hält Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) Abstands- und Hygie­ne­re­geln noch vie­le Mona­te lang für unver­zicht­bar. „Nur weil wir mit dem Imp­fen begin­nen, sehr zeit­nah jetzt nach Weih­nach­ten, heißt das nicht, dass damit auch alle Regeln nicht mehr not­wen­dig wären“, sag­te Spahn am Mitt­woch im RTL/ntv-Inter­view. „Wir wer­den weit bis ins nächs­te Jahr hin­ein auch die­se Regeln brauchen.“

Erst mit dem Errei­chen einer Impf­quo­te von 55 bis 65 Pro­zent der Bevöl­ke­rung sei­en auch wei­te­re Lock­downs aus­zu­schlie­ßen, sag­te Spahn. Die ers­ten „fünf Mil­lio­nen Imp­fun­gen“ wür­den dazu nicht aus­rei­chen. Ab dem Som­mer kön­ne Deutsch­land „Zug um Zug“ mit einer Rück­kehr in die Nor­ma­li­tät rech­nen.«

18 Antworten auf „Spahn will ewigen Lockdown“

  1. Der is ja vollkm­men plemplem.

    Als ob sich mehr als 10% ver­seu­chen las­sen wür­den mit einer voll­kom­men obso­le­ten, zudem mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit super­ge­fähr­li­chen, kon­zer­po­li­tisch super­kri­mi­nell erpress­ten "Imp­fung"…

  2. Na klar, so eine "gro­ße Trans­for­ma­ti­on" in einen auto­ri­tä­ren Über­wa­chungs­ka­pi­ta­lis­mus chi­ne­si­scher Prä­gung ist ja nicht in nem Jahr abge­schlos­sen. Bill Gates spricht von ca. 4 Jah­ren har­ter Vor­be­rei­tungs­zeit plus 10 Jah­re für den Abschluss der Trans­for­ma­ti­on. Klaus Schwab und sein Club sagt ähn­li­ches über den "Gro­ßen Umbruch". Das sind die Ideo­lo­gen. Spahn nur ein Räd­chen des aus­füh­ren­den Organs.

  3. Das ist ein boden­lo­se Über­schrei­tung! Der Impf­mi­nis­ter! Die Gerich­te wer­den ihn stop­pen müs­sen, weil sich der gelen­ki­ge Ban­ker eben nicht über­legt hat, mit wel­cher gefähr­li­chen Evi­denz er "sei­ne" Maß­nah­men denn begrün­det. Etwa mit dem PCR? Der Über­sterb­lich­keit? Ich wer­de Ver­fas­sungs­be­schwer­de gem. GG Arti­kel 20 gegen die Maß­nah­men die­ser Regie­rung ein­rei­chen, das kann jeder in die­sem Land ganz ohne Anwalt. Gott schüt­ze uns vor Poli­ti­kern wie Jens Spahn, die offen­sicht­lich den Boden unter den Füßen ver­lo­ren haben und auf Kos­ten unse­rer Gesell­schaft agie­ren. Mer­kel lässt auch wohl alles und alle gewäh­ren! Haupt­sa­che, nie­mand kann an ihr vor­bei regie­ren. So fin­det sie ja auch die AfD eigent­lich nicht schlimm. Wie lus­tig, "Mut­ti" spielt mal Polit­bü­ro mit uns.

      1. Muss ich noch vor­be­rei­ten. Mit einem kur­zen Text eines Ver­fas­sungs­recht­lers oder ex ‑rich­ters, den dann jede/r auch nach Karls­ru­he schi­cken könn­te. Mel­de mich über die­ses Por­tal, wenn es fer­tig ist und wenn aa ein­ver­stan­den ist.

  4. Es ist ganz ein­fach. Man macht es wie beim Mili­tär: Grup­pen­be­stra­fung. Die Bösen (Impf­ver­wei­ge­rer) sind schuld am Lock­down und allem, was einem genom­men wur­de. Die imp­f­un­wil­li­ge Bevöl­ke­rung wird weich­ge­klopft, indem sie den unge­zü­gel­ten Hass der Mit­läu­fer (Erich Fromm: der auto­ri­tä­re Cha­ra­ker) und der Wäch­ter­kas­te auf sich zieht.
    Mer­kel hat ja schon damit begon­nen, die Ver­wei­ge­rer zu ver­un­glimp­fen – und wir wis­sen, dass das funktioniert:

    Jede Pro­pa­gan­da hat volks­tüm­lich zu sein und ihr geis­ti­ges Niveau ein­zu­stel­len nach der Auf­nah­me­fä­hig­keit des Beschränk­tes­ten unter denen, an die sie sich zu rich­ten gedenkt.

  5. . „Wir wer­den weit bis ins nächs­te Jahr hin­ein auch die­se Regeln brauchen.“

    Erst mit dem Errei­chen einer Impf­quo­te von 55 bis 65 Pro­zent der Bevöl­ke­rung sei­en auch wei­te­re Lock­downs aus­zu­schlie­ßen, sag­te Spahn.

    War­um mer­ken nicht mal die Poli­ti­ker, das wir uns in einer stän­di­gen Bedro­hung befinden.
    Vater zum Kind: wenn du das nicht machst, kommst du in den Kel­ler oder ins Heim.
    Oh man, ist das eine kran­ke Welt.

    1. Die Men­schen könn­ten die­sen Unsinn hin­weg­fe­gen, wenn sie eine Ver­bin­dung zu ein­an­der hät­ten. Die­se ist aber nicht da und wird nun sogar aktiv unter­bun­den. Ich per­sön­lich kann mich da nicht aus­neh­men: mir kommt ein­fach zuse­hends die Geduld abhan­den, die man braucht, um auf ande­re Men­schen ein­zu­ge­hen und sie für eine Sache zu gewinnen.

      1. @Fabianus: sei gedul­dig, hart­nä­ckig und freund­lich. Das wird! Schau nach Öster­reich, die gerin­ge Betei­li­gung an Mas­sen­tests dort ist doch schon eine pas­si­ve Ver­wei­ge­rung. Wer kann denn die­sen fort­ge­setz­ten Alar­mis­mus auch noch hören?

      2. @fabianus I
        Sie haben ja so recht, mir geht es genau­so. Ich kom­me mir vor als rude­re ich gegen Strom­schnel­len und die Kraft lässt immer mehr nach. Das ist gewollt, mür­be­ma­chen bis zum einknicken!
        Wenn einen schon die eige­ne hoch­in­tel­li­gen­te Fami­lie für spin­nert hält?!

        1. Mei­ne Fami­lie ist glück­li­cher­wei­se nicht emp­fäng­lich für Wahn­ideen, aber sonst im Umfeld sieht es auch nicht son­der­lich rosig aus.

          1. Klar geht es mir auch so. Mei­ne Medi­zi­ner-Schul­freun­de haben sich nach end­lo­sem Aus­tausch abge­wandt, von ihnen kam lei­der nie Evi­denz, was ich stets ent­täuscht ange­merkt hat­te. Mir wäre es wirk­lich am liebs­ten, ich wache mor­gen auf, und das Ber­li­ner Land­ge­richt hat ent­schie­den, dass die auf der Grund­la­ge des PCR getrof­fe­nen Maß­nah­men ungül­tig sind. Wozu haben wir die Juris­ten? Die­se haben sich ein­mal auf die Ver­fas­sung ver­pflich­tet. Okay, ich träum weiter…das wird.
            Ach ja, ich plä­die­re für eine "Initia­ti­ve lebens­lan­ger Mund­schutz für Karl Lau­ter­bach und Jens Spahn". Wer macht mit?

  6. Sie­he auch die Mel­dung auf coro​na​-tran​si​ti​on​.org mit Link zu einem CNN-Interview 

    "Bill Gates: Rück­kehr zur Nor­ma­li­tät nicht vor 2022"

    https://​coro​na​-tran​si​ti​on​.org/​b​i​l​l​-​g​a​t​e​s​-​r​u​c​k​k​e​h​r​-​z​u​r​-​n​o​r​m​a​l​i​t​a​t​-​n​i​c​h​t​-​v​o​r​-​2​022

    "Bill Gates, des­sen Stif­tung mass­geb­lich die Ent­wick­lung und Bereit­stel­lung von Impf­stof­fen gegen das Coro­na­vi­rus vor­an­ge­trie­ben hat, warn­te, dass alle Bars und Restau­rants der USA in den kom­men­den vier bis sechs Mona­ten lan­des­weit «bedau­er­li­cher­wei­se» schlies­sen müss­ten, um die täg­li­chen hohen Fall­zah­len zu redu­zie­ren. Dies schreibt die Online­aus­ga­be des US-Nach­rich­ten­ma­ga­zins busi­ness­in­si­der, das sich auf ein Inter­view von Gates mit CNN bezieht.

    Im CNN Inter­view erklärt Bill Gates (ab Minu­te 00:14):
    «Lei­der könn­ten die nächs­ten vier bis sechs Mona­te die schlimms­ten in der Epi­de­mie sein. …

    Eine Rück­kehr zur Nor­ma­li­tät ist erst in zwölf bis acht­zehn Mona­ten zu erwarten.»"

  7. Ich will den ewi­gen "Lock­down " für Spahn und die gesam­te Regie­rung und Herrn Har­barth. Eine Rück­kehr muss aus­ge­schlos­sen werden!

  8. Was hier statt­fin­det ist ein Coup d'tat gegen unse­re Ver­fas­sung von einer rela­tiv klei­nen Cli­que in der Regie­rung und Ange­glie­dern­den Orga­ni­sa­tio­nen wie z.B. das RKI

    Jeder soll­te sich über fol­gen­des bewusst sein bzw. werden:

    "Das Recht auf Wider­stand zum Schutz der Verfassung
    Arti­kel 20 des Deut­schen Grundgesetzes
    Das Grund­ge­setz ist für den "All­tag" gemacht. Sei­ne Arti­kel – und die Geset­ze, die auf ihnen fußen, fin­den jeden Tag Anwen­dung. Anders ist es jedoch mit Arti­kel 20 Absatz 4, dem Wider­stands­recht. Es ist für den Aus­nah­me- und Not­fall gemacht und wird auch nur dann wirk­sam. Doch was heißt Not­fall? Wor­um geht es eigent­lich genau bei die­sem Wider­stands­recht im Grund­ge­setz? Wer hat das Recht zum Wider­stand? Und: Wann ist die­ser legi­tim, wann nicht?

    Adres­sat sind die Bürger
    In Arti­kel 20 Absatz 4 der Ver­fas­sung heißt es: "Gegen jeden, der es unter­nimmt, die­se Ord­nung zu besei­ti­gen, haben alle Deut­schen das Recht zum Wider­stand, wenn ande­re Abhil­fe nicht mög­lich ist." Gemeint ist die Ord­nung der par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tie, des sozia­len und föde­ra­len Rechts­staa­tes, die in Arti­kel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.

    Der Wider­stands­ar­ti­kel rich­tet sich an die Bür­ger – ganz anders als die Rege­lun­gen, die gleich­zei­tig als Not­stands­ver­fas­sung ins Grund­ge­setz ein­ge­fügt wur­den. Wäh­rend die­se die Hand­lungs­fä­hig­keit des Staa­tes in Kri­sen­si­tua­tio­nen stär­ken sol­len, ermäch­tigt Arti­kel 20 Absatz 4 aus­drück­lich die Bürger.

    Geschützt wird der Verfassungsstaat
    "Sie sind das letz­te Auf­ge­bot zum Schutz der Ver­fas­sung. Wenn nichts ande­res mehr hilft, drückt die­se ihnen die Waf­fe des Wider­stands­rechts in die Hand, um ihr eige­nes Über­le­ben zu sichern", schreibt der Staats­recht­ler Josef Isen­see in sei­nem Auf­satz "Wider­stands­recht im Grund­ge­setz" im 2013 erschie­nen "Hand­buch Poli­ti­sche Gewalt".

    So set­ze das Wider­stand­recht pri­va­te Gewalt frei und durch­bre­che die Bür­ger­pflicht zum Rechts­ge­hor­sam. Das Ziel: Es geht in Arti­kel 20 Absatz 4 um eine Not­hil­fe der Bür­ger zu dem Zweck, Angrif­fe auf die Ver­fas­sung und die grund­ge­setz­li­che Ord­nung abzu­weh­ren. Das Schutz­gut ist damit eng umris­sen: der Verfassungsstaat.

    "Der Wider­stands­fall ist ein Staatsstreich"
    Doch in wel­chen Situa­tio­nen ist der Wider­stand durch Arti­kel 20 Absatz 4 legi­ti­miert? Laut Isen­see geht es um Angrif­fe, die sich gegen die Ver­fas­sung als Gan­zes rich­ten und die grund­ge­setz­li­che Ord­nung als sol­che von Grund auf bedro­hen. "Der Wider­stands­fall ist ein Staats­streich", schreibt er.

    Der Wider­stands­fall tre­te nicht ein, wenn "bei einer Bun­des­tags­wahl Unkor­rekt­hei­ten" auf­tauch­ten, die Regie­rung Grund­rech­te ver­let­ze oder der "Bun­des­prä­si­dent den Bun­des­tag zu Unrecht" auf­lö­se, argu­men­tiert der frü­he­re Bon­ner Rechts­pro­fes­sor. Das allein sei nicht ausreichend.

    Arti­kel 20 recht­fer­tigt kei­nen zivi­len Ungehorsam
    "Das Wider­stands­recht reagiert nicht auf ein­zel­ne Rechts­ver­stö­ße, für die ohne­hin Abhil­fe besteht." Daher decke es auch nicht den zivi­len Unge­hor­sam, der sich gegen ein­zel­ne Hand­lun­gen oder Ein­rich­tun­gen rich­te, die als "rechts­wid­rig, unmo­ra­lisch gefähr­lich" emp­fun­den wür­den – die Abschie­bung eines Aus­län­ders etwa, ein Ver­kehrs­pro­jekt oder der Trans­port von Nuklearmaterial.

    Um die Fra­ge zu beant­wor­ten, wann denn Wider­stand im Sin­ne des Arti­kel 20 gerecht­fer­tigt ist, geben die letz­ten sechs Wör­ter Auf­schluss: "…, wenn ande­re Abhil­fe nicht mög­lich ist." Es geht also um den abso­lu­ten Aus­nah­me­fall: Es müss­ten "alle Mit­tel der Nor­mal­la­ge" ver­sa­gen, um die Gefahr abzu­weh­ren, ehe die Bür­ger zu den "heik­len Mit­teln des Rechts­bruchs und der Gewalt­sam­keit grei­fen", betont Isen­see. Doch solan­ge "Kon­flik­te noch in zivi­len For­men" aus­ge­tra­gen wer­den kön­nen, das demo­kra­ti­sche Sys­tem intakt ist und solan­ge "fried­li­cher Pro­test noch Gehör" fin­den kann, dürf­ten sie es nicht.

    "Staat soll hand­lungs­fä­hig bleiben"
    Fast 20 Jah­re fehl­te ein sol­cher Wider­stands­ar­ti­kel in der deut­schen Ver­fas­sung. Vom Par­la­men­ta­ri­schen Rat 1949 mit gro­ßer Mehr­heit zunächst abge­lehnt, da man ihn als eine "Auf­for­de­rung zum Land­frie­dens­bruch" (Car­lo Schmid) ansah, fand er sei­nen Weg ins Grund­ge­setz erst 1968 – gemein­sam mit der Not­stands­ver­fas­sung, den als Zusatz zum Grund­ge­setz vom Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Notstandsgesetzen.

    Die­se sol­len die Hand­lungs­fä­hig­keit des Staa­tes in Kri­sen­si­tua­tio­nen wie dem Katastrophen‑, Ver­tei­di­gungs- und Span­nungs­fall sichern und dür­fen vor­über­ge­hend auch Grund­rech­te ein­schrän­ken. Aus Furcht vor Miss­brauch die­ser Not­stands­be­fug­nis­se durch die Staats­ge­walt war schließ­lich 1968 auch das Wider­stands­recht ein­ge­fügt wor­den. Doch den Aus­nah­me­fall, die Vor­aus­set­zung, die es braucht, um über­haupt grei­fen zu kön­nen, hat es seit­dem nicht gege­ben. (sas/11.12.2013)"

    Quel­le: https://​www​.bun​des​tag​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​t​e​x​t​a​r​c​h​i​v​/​2​0​1​3​/​4​7​8​7​8​4​2​1​_​k​w​5​0​_​g​r​u​n​d​g​e​s​e​t​z​_​2​0​-​2​1​4​054

    Tritt der Fall ein das alle zivi­len Wege, wie Gerich­te, Demons­tra­tio­nen etc. nicht mehr dazu bei­tra­gen den Grund­wert der Ver­fas­sung sicher­zu­stel­len und gleich­zei­tig eine aku­te Bedro­hung zur Besei­tung der Ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Ord­nung exis­tiert (durch einen Staatstreich), so ist es die bür­ger­li­che Pflicht und das bür­ger­li­che Recht die Ver­fas­sung zu schützen.
    Dies bedeu­ted in letz­ter Instanz:
    – Bewaff­nung und Orga­ni­sie­rung der Bürger
    – Fest­set­zen und Fest­neh­men aller am Staats­streich betei­lig­ter Personen
    – Wider­her­stel­lung der funk­tio­na­li­tät der Par­la­men­te (ggfs. Neu­wah­len sicherstellen)

    Ich kann nur jeden Bür­ger in Deutsch­land auf­for­dern die Ent­wick­lung in die­sem Land sorg­fäl­tig zu beob­ach­ten die Zeit gegen die­ses sich momen­tan in der eta­blie­rungs­pha­se befind­li­che Regime zivil­recht­lich zur Wehr zu set­zen neigt sich lang­sam dem Ende zu.

    Nie mehr Faschis­mus! (Ein­mal hat gereicht oder?)
    Lasst uns die See­le der Demo­kra­tie bele­ben und die Ver­fas­sung schützen!

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