»TROTZ IMPFUNGEN: Spahn: Corona-Regeln „bis weit ins nächste Jahr hinein“« betitelt faz.net heute einen Artikel, in dem zu lesen ist:
»Auch mit baldigen Corona-Impfungen hält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Abstands- und Hygieneregeln noch viele Monate lang für unverzichtbar. „Nur weil wir mit dem Impfen beginnen, sehr zeitnah jetzt nach Weihnachten, heißt das nicht, dass damit auch alle Regeln nicht mehr notwendig wären“, sagte Spahn am Mittwoch im RTL/ntv-Interview. „Wir werden weit bis ins nächste Jahr hinein auch diese Regeln brauchen.“
Erst mit dem Erreichen einer Impfquote von 55 bis 65 Prozent der Bevölkerung seien auch weitere Lockdowns auszuschließen, sagte Spahn. Die ersten „fünf Millionen Impfungen“ würden dazu nicht ausreichen. Ab dem Sommer könne Deutschland „Zug um Zug“ mit einer Rückkehr in die Normalität rechnen.«
Der is ja vollkmmen plemplem.
Als ob sich mehr als 10% verseuchen lassen würden mit einer vollkommen obsoleten, zudem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit supergefährlichen, konzerpolitisch superkriminell erpressten "Impfung"…
Na klar, die übliche Salamitaktik. Es sind Worthülsen für mich. Herrn Spahn und Konsorten glaube ich kein Wort mehr.
Wen derer, die er verraten hat, spricht er da jetzt an❓
Na klar, so eine "große Transformation" in einen autoritären Überwachungskapitalismus chinesischer Prägung ist ja nicht in nem Jahr abgeschlossen. Bill Gates spricht von ca. 4 Jahren harter Vorbereitungszeit plus 10 Jahre für den Abschluss der Transformation. Klaus Schwab und sein Club sagt ähnliches über den "Großen Umbruch". Das sind die Ideologen. Spahn nur ein Rädchen des ausführenden Organs.
Das ist ein bodenlose Überschreitung! Der Impfminister! Die Gerichte werden ihn stoppen müssen, weil sich der gelenkige Banker eben nicht überlegt hat, mit welcher gefährlichen Evidenz er "seine" Maßnahmen denn begründet. Etwa mit dem PCR? Der Übersterblichkeit? Ich werde Verfassungsbeschwerde gem. GG Artikel 20 gegen die Maßnahmen dieser Regierung einreichen, das kann jeder in diesem Land ganz ohne Anwalt. Gott schütze uns vor Politikern wie Jens Spahn, die offensichtlich den Boden unter den Füßen verloren haben und auf Kosten unserer Gesellschaft agieren. Merkel lässt auch wohl alles und alle gewähren! Hauptsache, niemand kann an ihr vorbei regieren. So findet sie ja auch die AfD eigentlich nicht schlimm. Wie lustig, "Mutti" spielt mal Politbüro mit uns.
Bei der Verfassungsbeschwerde mache ich sofort mit
Muss ich noch vorbereiten. Mit einem kurzen Text eines Verfassungsrechtlers oder ex ‑richters, den dann jede/r auch nach Karlsruhe schicken könnte. Melde mich über dieses Portal, wenn es fertig ist und wenn aa einverstanden ist.
Es ist ganz einfach. Man macht es wie beim Militär: Gruppenbestrafung. Die Bösen (Impfverweigerer) sind schuld am Lockdown und allem, was einem genommen wurde. Die impfunwillige Bevölkerung wird weichgeklopft, indem sie den ungezügelten Hass der Mitläufer (Erich Fromm: der autoritäre Charaker) und der Wächterkaste auf sich zieht.
Merkel hat ja schon damit begonnen, die Verweigerer zu verunglimpfen – und wir wissen, dass das funktioniert:
Jede Propaganda hat volkstümlich zu sein und ihr geistiges Niveau einzustellen nach der Aufnahmefähigkeit des Beschränktesten unter denen, an die sie sich zu richten gedenkt.
. „Wir werden weit bis ins nächste Jahr hinein auch diese Regeln brauchen.“
Erst mit dem Erreichen einer Impfquote von 55 bis 65 Prozent der Bevölkerung seien auch weitere Lockdowns auszuschließen, sagte Spahn.
Warum merken nicht mal die Politiker, das wir uns in einer ständigen Bedrohung befinden.
Vater zum Kind: wenn du das nicht machst, kommst du in den Keller oder ins Heim.
Oh man, ist das eine kranke Welt.
Die Menschen könnten diesen Unsinn hinwegfegen, wenn sie eine Verbindung zu einander hätten. Diese ist aber nicht da und wird nun sogar aktiv unterbunden. Ich persönlich kann mich da nicht ausnehmen: mir kommt einfach zusehends die Geduld abhanden, die man braucht, um auf andere Menschen einzugehen und sie für eine Sache zu gewinnen.
@Fabianus: sei geduldig, hartnäckig und freundlich. Das wird! Schau nach Österreich, die geringe Beteiligung an Massentests dort ist doch schon eine passive Verweigerung. Wer kann denn diesen fortgesetzten Alarmismus auch noch hören?
@fabianus I
Sie haben ja so recht, mir geht es genauso. Ich komme mir vor als rudere ich gegen Stromschnellen und die Kraft lässt immer mehr nach. Das ist gewollt, mürbemachen bis zum einknicken!
Wenn einen schon die eigene hochintelligente Familie für spinnert hält?!
Meine Familie ist glücklicherweise nicht empfänglich für Wahnideen, aber sonst im Umfeld sieht es auch nicht sonderlich rosig aus.
Geteiltes Leid ist halbes (hier: drittel-) Leid: mir geht es genauso – von sehr wenigen Ausnahmen immerhin abgesehen 🙂
Klar geht es mir auch so. Meine Mediziner-Schulfreunde haben sich nach endlosem Austausch abgewandt, von ihnen kam leider nie Evidenz, was ich stets enttäuscht angemerkt hatte. Mir wäre es wirklich am liebsten, ich wache morgen auf, und das Berliner Landgericht hat entschieden, dass die auf der Grundlage des PCR getroffenen Maßnahmen ungültig sind. Wozu haben wir die Juristen? Diese haben sich einmal auf die Verfassung verpflichtet. Okay, ich träum weiter…das wird.
Ach ja, ich plädiere für eine "Initiative lebenslanger Mundschutz für Karl Lauterbach und Jens Spahn". Wer macht mit?
Siehe auch die Meldung auf corona-transition.org mit Link zu einem CNN-Interview
"Bill Gates: Rückkehr zur Normalität nicht vor 2022"
https://corona-transition.org/bill-gates-ruckkehr-zur-normalitat-nicht-vor-2022
"Bill Gates, dessen Stiftung massgeblich die Entwicklung und Bereitstellung von Impfstoffen gegen das Coronavirus vorangetrieben hat, warnte, dass alle Bars und Restaurants der USA in den kommenden vier bis sechs Monaten landesweit «bedauerlicherweise» schliessen müssten, um die täglichen hohen Fallzahlen zu reduzieren. Dies schreibt die Onlineausgabe des US-Nachrichtenmagazins businessinsider, das sich auf ein Interview von Gates mit CNN bezieht.
…
Im CNN Interview erklärt Bill Gates (ab Minute 00:14):
«Leider könnten die nächsten vier bis sechs Monate die schlimmsten in der Epidemie sein. …
Eine Rückkehr zur Normalität ist erst in zwölf bis achtzehn Monaten zu erwarten.»"
Ich will den ewigen "Lockdown " für Spahn und die gesamte Regierung und Herrn Harbarth. Eine Rückkehr muss ausgeschlossen werden!
Was hier stattfindet ist ein Coup d'tat gegen unsere Verfassung von einer relativ kleinen Clique in der Regierung und Angegliedernden Organisationen wie z.B. das RKI
Jeder sollte sich über folgendes bewusst sein bzw. werden:
"Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung
Artikel 20 des Deutschen Grundgesetzes
Das Grundgesetz ist für den "Alltag" gemacht. Seine Artikel – und die Gesetze, die auf ihnen fußen, finden jeden Tag Anwendung. Anders ist es jedoch mit Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht. Es ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigentlich genau bei diesem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Wer hat das Recht zum Widerstand? Und: Wann ist dieser legitim, wann nicht?
Adressat sind die Bürger
In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
Geschützt wird der Verfassungsstaat
"Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern", schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz "Widerstandsrecht im Grundgesetz" im 2013 erschienen "Handbuch Politische Gewalt".
So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung abzuwehren. Das Schutzgut ist damit eng umrissen: der Verfassungsstaat.
"Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich"
Doch in welchen Situationen ist der Widerstand durch Artikel 20 Absatz 4 legitimiert? Laut Isensee geht es um Angriffe, die sich gegen die Verfassung als Ganzes richten und die grundgesetzliche Ordnung als solche von Grund auf bedrohen. "Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich", schreibt er.
Der Widerstandsfall trete nicht ein, wenn "bei einer Bundestagswahl Unkorrektheiten" auftauchten, die Regierung Grundrechte verletze oder der "Bundespräsident den Bundestag zu Unrecht" auflöse, argumentiert der frühere Bonner Rechtsprofessor. Das allein sei nicht ausreichend.
Artikel 20 rechtfertigt keinen zivilen Ungehorsam
"Das Widerstandsrecht reagiert nicht auf einzelne Rechtsverstöße, für die ohnehin Abhilfe besteht." Daher decke es auch nicht den zivilen Ungehorsam, der sich gegen einzelne Handlungen oder Einrichtungen richte, die als "rechtswidrig, unmoralisch gefährlich" empfunden würden – die Abschiebung eines Ausländers etwa, ein Verkehrsprojekt oder der Transport von Nuklearmaterial.
Um die Frage zu beantworten, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerechtfertigt ist, geben die letzten sechs Wörter Aufschluss: "…, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Es geht also um den absoluten Ausnahmefall: Es müssten "alle Mittel der Normallage" versagen, um die Gefahr abzuwehren, ehe die Bürger zu den "heiklen Mitteln des Rechtsbruchs und der Gewaltsamkeit greifen", betont Isensee. Doch solange "Konflikte noch in zivilen Formen" ausgetragen werden können, das demokratische System intakt ist und solange "friedlicher Protest noch Gehör" finden kann, dürften sie es nicht.
"Staat soll handlungsfähig bleiben"
Fast 20 Jahre fehlte ein solcher Widerstandsartikel in der deutschen Verfassung. Vom Parlamentarischen Rat 1949 mit großer Mehrheit zunächst abgelehnt, da man ihn als eine "Aufforderung zum Landfriedensbruch" (Carlo Schmid) ansah, fand er seinen Weg ins Grundgesetz erst 1968 – gemeinsam mit der Notstandsverfassung, den als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag verabschiedeten Notstandsgesetzen.
Diese sollen die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen wie dem Katastrophen‑, Verteidigungs- und Spannungsfall sichern und dürfen vorübergehend auch Grundrechte einschränken. Aus Furcht vor Missbrauch dieser Notstandsbefugnisse durch die Staatsgewalt war schließlich 1968 auch das Widerstandsrecht eingefügt worden. Doch den Ausnahmefall, die Voraussetzung, die es braucht, um überhaupt greifen zu können, hat es seitdem nicht gegeben. (sas/11.12.2013)"
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054
Tritt der Fall ein das alle zivilen Wege, wie Gerichte, Demonstrationen etc. nicht mehr dazu beitragen den Grundwert der Verfassung sicherzustellen und gleichzeitig eine akute Bedrohung zur Beseitung der Verfassungsmäßigen Ordnung existiert (durch einen Staatstreich), so ist es die bürgerliche Pflicht und das bürgerliche Recht die Verfassung zu schützen.
Dies bedeuted in letzter Instanz:
– Bewaffnung und Organisierung der Bürger
– Festsetzen und Festnehmen aller am Staatsstreich beteiligter Personen
– Widerherstellung der funktionalität der Parlamente (ggfs. Neuwahlen sicherstellen)
Ich kann nur jeden Bürger in Deutschland auffordern die Entwicklung in diesem Land sorgfältig zu beobachten die Zeit gegen dieses sich momentan in der etablierungsphase befindliche Regime zivilrechtlich zur Wehr zu setzen neigt sich langsam dem Ende zu.
Nie mehr Faschismus! (Einmal hat gereicht oder?)
Lasst uns die Seele der Demokratie beleben und die Verfassung schützen!