Spricht ein Gewalttäter für den Kinderarztverband?

Mit einer Begrün­dung, wie sie jeder Täter parat hat, der sich sexu­el­ler Gewalt an Kin­dern schul­dig macht, plä­diert der Pres­se­spre­cher eines Ärz­te­ver­ban­des dafür, Kin­der auch ohne Ein­wil­li­gung der Eltern zu "imp­fen":

zeit​.de (4.6.)

14 Antworten auf „Spricht ein Gewalttäter für den Kinderarztverband?“

  1. Die abso­lu­te Schutz­gren­ze liegt bei 14 Jah­ren, inso­fern hinkt die Ana­lo­gie. Die Fra­ge ist: Weiß der Pro­pa­gan­dist, Ver­zei­hung, Pres­se­spre­cher das?

  2. Laut Inter­na­tio­na­len Pan­de­mie­ver­trag sind ab Novem­ber ohne­hin alle Grund­rech­te gestri­chen. In die­sem Ver­trag geht es nur noch um Imp­fun­gen LDs und Sank­tio­nen für Län­der und Men­schen die sich dage­gen zur Wehr setz­ten wol­len. Dazu gehört natür­lich auch , um den Pro­fit der Phar­ma nicht zu gefähr­den, das Eltern über ihre Kin­der nicht mehr bestim­men kön­nen. In die­sem Ver­trag ist auch die stän­di­ge Über­wa­chung der Bür­ger beschrie­ben. Im Novem­ber wird der Ver­trag von 192 Län­dern unterschieben.

  3. https://​www​.recht​-rela​xed​.de/​W​e​b​S​/​R​e​c​h​t​R​e​l​a​x​e​d​/​D​E​/​K​o​e​r​p​e​r​S​e​x​/​P​a​t​i​e​n​t​e​n​r​e​c​h​t​e​/​p​a​t​i​e​n​t​e​n​r​e​c​h​t​e​_​n​o​d​e​.​h​tml

    "Bei den meis­ten medi­zi­ni­schen Fra­gen kommt es weni­ger dar­auf an, wie alt du bist. Viel wich­ti­ger ist, ob du dei­nem Alter und dei­ner Ent­wick­lung nach bereits ver­ste­hen kannst, wel­che Bedeu­tung der ärzt­li­che Ein­griff hat und ob du die­se Bedeu­tung rich­tig beur­tei­len kannst. Recht­lich heißt das Ein­wil­li­gungs­fä­hig­keit. Die Ein­wil­li­gungs­fä­hig­keit ist nicht an ein bestimm­tes Alter gebun­den. Statt­des­sen hängt sie davon ab, ob der Pati­ent nach sei­ner geis­ti­gen und sitt­li­chen Rei­fe in der Lage ist, die Bedeu­tung und Trag­wei­te des Ein­griffs sowie sei­ne Risi­ken zu erfas­sen. Anders gesagt: Du musst fähig sein, dei­ne Ein­wil­li­gung in die Behand­lung zu geben.
    Vor einer Behand­lung muss dir ganz genau erklärt wer­den, was pas­siert, wel­che Fol­gen eine Nicht­be­hand­lung hät­te. Als Pati­ent ist es dein Recht zu erfah­ren, wel­che Risi­ken es bei der Behand­lung geben könn­te und was ein Behand­lungs­feh­ler mit sich brin­gen könn­te. Zum Bei­spiel eine Ent­zün­dung der Ein­stich­stel­le einer Nadel zum Blut­ab­neh­men. Dann muss der Arzt prü­fen, ob du das alles ver­stehst und bewer­ten kannst. Ins­be­son­de­re bei Rou­ti­ne­be­hand­lun­gen wie einer Blut­ab­nah­me wer­den Jugend­li­che in der Regel ab 14 oder 16 für ein­wil­li­gungs­fä­hig gehal­ten. Letzt­lich ent­schei­det aber der Arzt, ob ihm dei­ne Ein­wil­li­gung genügt, um dich zu behan­deln oder ob er das Ein­ver­ständ­nis dei­ner Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ein­holt. Er wird sei­ne Ent­schei­dung daher vor allem auch davon abhän­gig machen, wie gra­vie­rend der medi­zi­ni­sche Ein­griff für dich als Pati­ent ist."
    Im Zwei­fel haf­tet der Arzt.

    1. Sicher­lich wer­den im Rah­men der umfas­sen­den Auf­klä­rung die wichi­gen Fra­gen gestellt, so z.B.:

      "Was weißt Du denn, Kleines/r, über mög­li­che Neben­wir­kun­gen z.B. durch die "Spike-Pro­te­ine"?

  4. Der Herr Mas­ke wird immer ger­ne im Main­stream zitiert, wenn es das Nar­ra­tiv zu ver­tei­di­gen gilt.
    So auch schon im letz­ten Jahr, als es um Mas­ken­pflicht und Abstand an Schu­len ging.

  5. Könn­ten Jugend­li­che die­se Aus­sa­ge dann nicht auch so verstehen,
    dass sie ab sofort alles ohne Ein­wil­li­gung der Eltern tun können?
    Z.B. Dro­gen neh­men, Tatoos ste­chen las­sen, über Nacht weg­blei­ben usw.…?

  6. In Hes­sen gab es vor ein paar Jah­ren einen absur­den Volks­ent­scheid in dem nicht nur die Todes­stra­fe abge­schafft wur­de, son­dern auch jede Men­ge NWO-Schei­ße in die Ver­fas­sung geschrie­ben wurde.

    Auch die Ände­rung zu Kin­der­rech­ten ist suspekt:
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​V​o​l​k​s​a​b​s​t​i​m​m​u​n​g​e​n​_​i​n​_​H​e​s​s​e​n​_​2​018
    https://wahlen.hessen.de/land-hessen/volksabstimmung-2018/gesetz-zur-erg%C3%A4nzung-des-artikel-4-der-verfassung-des-landes-hessen

    > Arti­kel 4 der Hes­si­schen Ver­fas­sung lau­tet bis­her: "Ehe und Fami­lie ste­hen als Grund­la­ge des Gemein­schafts­le­bens unter dem beson­de­ren Schut­ze des Gesetzes."
    > […]
    > Außer­dem müss­ten Kin­der ent­we­der unmit­tel­bar oder durch eine Ver­tre­tung in allen das Kind betref­fen­den Ange­le­gen­hei­ten gehört werden.
    > Der Wil­le des Kin­des müss­te ange­mes­sen und sei­nem Alter und sei­ner Rei­fe ent­spre­chend berück­sich­tigt werden.
    Klingt ein biss­chen nach "Die Eltern sagen nein, das Kind sagt nein, die Ver­tre­tung des Kin­des sagt ja"

  7. Darf sich denn so ein Jugend­li­cher auch eine Täto­wie­rung ste­chen las­sen? Und war­um gibt es noch das Jugend­straf­recht, unter das lei­der immer noch viel zu vie­le Her­an­wach­sen­de fal­len, wenn sie Kapi­tal­ver­bre­chen verüben.

  8. Betrof­fe­ne Eltern soll­ten zusam­men mit einem spe­zia­li­sier­ten Anwalts­bü­ro Kla­ge gegen sol­che Ärz­te wegen gro­ber Behand­lungs­feh­ler ein­rei­chen und dabei auch die Fest­stel­lung von zukünf­ti­gen Schä­den in die Kla­ge ein­ge­hen lassen.

    Man muss sich ein­mal vor­stel­len, in wel­chem Aus­maß der­zeit welt­weit medi­zi­ni­sche Expe­ri­men­te an Men­schen durch­ge­führt wer­den. Mei­ner Mei­nung dazu: Ärz­te, die so etwas machen, ver­ste­hen die Men­schen­wür­de so wie ein Dr. Mengele.

    1. @Dieter Mül­ler: Es ist ein wenig ermü­dend, auf immer die glei­che his­to­risch fal­sche Par­al­le­le ein­ge­hen zu müs­sen. Auch wenn Wiki­pe­dia sicher befrag­bar ist und es bes­se­re Quel­len gibt, emp­feh­le ich einen Blick dort­hin, um zu erken­nen, was für ein ras­sis­ti­scher Mas­sen­mör­der Men­ge­le war.

      1. Und es ist eben­so ermü­dend, immer dar­auf hin­zu­wei­sen, dass es den meis­ten dar­um geht, auf­zu­zei­gen, auf was für einem Gleis (höhöhö!) sich vor allem der über­wie­gen­de Teil der Ärz­te­schaft in die­sem Lan­de seit über einem Jahr befin­det. "Weh­ret den Anfän­gen." Lei­der sind wir im letz­ten Jahr schon ziem­lich weit gekom­men, denn wir erle­ben gera­de das größ­te medi­zi­ni­sche Expe­ri­ment der Mensch­heits­ge­schich­te, des­sen Aus­gang noch lan­ge nicht fest­steht. Ansons­ten hat Mar­kus Fiel­der dazu erst kürz­lich das Nöti­ge zu gesagt.

        Im Übri­gen ist die Inkauf­nah­me von schwe­ren bis töd­li­chen Neben­wir­kun­gen für die, die davon betrof­fen sind, auch nicht weni­ger schlimm, nur weil das Arzt-Arsch­loch kei­ne ras­sis­ti­schen, son­dern über­wie­gend finan­zi­el­le und ideo­lo­gi­sche Moti­ve hat­te. Contergarnixfür.

        1. @DS-pektiven: Con­ter­gan ist da tat­säch­lich bes­ser als Ver­gleich. Wem bei Gleis ein "höhöhö" ein­fällt, kann ich in die­ser Dis­kus­si­on nicht ernstnehmen.

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