Städte- und Gemeindebund: Berliner Maßnahmen "rechtlich fragwürdig"

»Der Städte- und Gemeindebund hat den Berliner Sonderweg bei der Durchsetzung der Corona-Regeln kri­ti­siert. Dass Infizierte und Kontaktpersonen nun auch ohne eine Einzelverfügung in Quarantäne müss­ten, sei zwar "eine nach­voll­zieh­ba­re Reaktion auf die dra­ma­ti­sche Situation in Berlin", sag­te Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Es sei aber klar, "dass ein per­sön­li­cher Bescheid, der den Betroffenen zuge­stellt wird, eine ganz ande­re Wirkung hat".
Landsberg reagier­te auf die Entscheidung des Berliner Senats vom Donnerstag, ange­sichts einer Überlastung der ört­li­chen Gesundheitsämter nicht mehr jede Kontaktperson von Corona-Infizierten auf­zu­spü­ren und zu kon­tak­tie­ren. Stattdessen erließ der Senat eine Allgemeinverfügung, die alle infi­zier­ten Bürger und ihre unmit­tel­ba­ren Kontaktpersonen auch ohne Anweisung der Behörden zur häus­li­chen Quarantäne verpflichtet.

Landsberg hält die­se Regelung für recht­lich frag­wür­dig. "Es bleibt zu fra­gen, wie die Gerichte damit umge­hen wer­den, wenn Betroffene gel­tend machen, sie hät­ten die Allgemeinverfügung nicht gekannt oder nicht gele­sen", sag­te er. Rechtssicherer sei eine ver­pflich­ten­de Verfügung durch das Gesundheitsamt, die zuge­stellt wird und auf mög­li­che Sanktionen hin­weist.« Quelle: tages​spie​gel​.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert