»Der Städte- und Gemeindebund hat den Berliner Sonderweg bei der Durchsetzung der Corona-Regeln kritisiert. Dass Infizierte und Kontaktpersonen nun auch ohne eine Einzelverfügung in Quarantäne müssten, sei zwar "eine nachvollziehbare Reaktion auf die dramatische Situation in Berlin", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Es sei aber klar, "dass ein persönlicher Bescheid, der den Betroffenen zugestellt wird, eine ganz andere Wirkung hat".
Landsberg reagierte auf die Entscheidung des Berliner Senats vom Donnerstag, angesichts einer Überlastung der örtlichen Gesundheitsämter nicht mehr jede Kontaktperson von Corona-Infizierten aufzuspüren und zu kontaktieren. Stattdessen erließ der Senat eine Allgemeinverfügung, die alle infizierten Bürger und ihre unmittelbaren Kontaktpersonen auch ohne Anweisung der Behörden zur häuslichen Quarantäne verpflichtet.
Landsberg hält diese Regelung für rechtlich fragwürdig. "Es bleibt zu fragen, wie die Gerichte damit umgehen werden, wenn Betroffene geltend machen, sie hätten die Allgemeinverfügung nicht gekannt oder nicht gelesen", sagte er. Rechtssicherer sei eine verpflichtende Verfügung durch das Gesundheitsamt, die zugestellt wird und auf mögliche Sanktionen hinweist.« Quelle: tagesspiegel.de