Unter diesem Titel ist am 8.4. auf berliner-zeitung.de zu lesen:
Die Kunsthochschule Weißensee Berlin lädt am Samstag zur seefashion22. Hier werden Masterabschluss-Kollektionen aus den Jahren 2021 und 2022 in verschiedenen Settings gezeigt, heißt es in der Einladung. Hier heißt es auch: „Bitte bringen Sie zum Event einen Impf- oder Testnachweis (3G) mit und tragen vor Ort eine Maske.“ Auf der Einladungsliste steht auch Marcel Luthe, Gewerkschafter und ehemaliger Abgeordneter. Weil sowohl 3G-Regel als auch Maskenpflicht nach seiner Ansicht „unzulässig sind und gegen geltendes Recht verstoßen“, zog Luthe vor das Berliner Verwaltungsgericht.«
Zuvor hatte der Kanzler der Hochschule geschrieben:
»"Als Inhaberin des Hausrechts können wir Maßgaben für den Besuch unserer Veranstaltungen setzen.“ Gleichwohl werde man „aber nochmals eingehend prüfen, ob wir am sogenannten 3G-Standard und Maskenpflicht aus Arbeits- oder Infektionsschutzgründen oder anderen Erwägungen für die Veranstaltung festhalten werden"…«
Luthe antwortete:
»„Sie sind nicht berechtigt, Daten zu einer chronischen Krankheit oder Schwerbehinderung zu erheben oder diese Menschen aus eben diesem Grunde anders zu behandeln als andere Gäste, sondern haben einen diskriminierungsfreien, gleichberechtigten Zugang sicherzustellen.“ Und weiter: „Egal ob Sie eine „Maskenpflicht“, eine „Aluhutvorgabe“ oder ein „Kopftuchverbot“ beschließen wollen, sind dies unzulässige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.“…«
Nachdem er eine Einstweilige Verfügung beantragt hatte, teilte die Hochschule dem Gericht mit:
»„Sollte der Antragsteller bei der Veranstaltung erscheinen, werden wir ihm Zutritt ohne Maske und ohne 3G-Status-Prüfung gewähren.“ Und weiter: „Die 3G-Status-Prüfung haben wir allgemein für die Veranstaltung schon vorher aufgehoben.“
Luthe sagte der Berliner Zeitung am Freitagabend, dass er mit Ergebnis zwar vorerst zufrieden sei. Allerdings gebe es „viele andere Fälle, in denen Maskenregeln und sonstige Corona-Maßnahmen nach Gutsherrenart und ohne Rechtsgrundlage angeordnet“ werde. Hier müssten nun die Gerichte entscheiden: Er habe in zahlreichen weiteren Fällen ebenfalls Klage eingereicht.«
Bravo Luthe. Die scheiß Zeugen Corona's müssen endlich gesellschaftlich zurück gedrängt werden.
Was ist generell mit dem Zutritt zu Behörden? Ich weigere mich, für den Besuch in einem Rathaus oder in einer Schule einen dubiosen, möglicherweise fehlerhaften Test (der zudem ein invasiver medizinischer Eingriff ist, der zu Verletzungen führen kann) zu machen, der mich aufgrund von jederzeit möglichen, nicht auszuschließenden Laborfehlern in eine Quarantäne zwingt, obwohl ich gesund bin.
https://www.corodok.de/carry-kontaminationen-pcr/
Wird dann der Führerschein nicht verlängert? Kann ich Unterlagen für das Finanzamt nicht abholen oder "ungetestet" beim Arbeitsamt, Standesamt etc. Anmeldungen, Termine nicht wahrnehmen? Warum dürfen Behörden den Gesundheitsstatus der Besucher abfragen? Was geht das örtliche Rathaus mein "Impf"-Status an?
»„Sie sind nicht berechtigt, Daten zu einer chronischen Krankheit oder Schwerbehinderung zu erheben oder diese Menschen aus eben diesem Grunde anders zu behandeln als andere Gäste, sondern haben einen diskriminierungsfreien, gleichberechtigten Zugang sicherzustellen.“
Die Argumentation ergibt für mich keinen Sinn. Ich bin der Meinung, dass es menschenverachtend ist, weiterhin 3G-Nachweise und Maskenpflicht per Hausrecht zu fordern, aber was hat dies mit chronischen Erkrankungen oder einer Schwerbehinderung zu tun?
Mich würde interessieren, wie das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag beschieden hat oder wurde der Antrag zurückgenommen?
Die Maskenpflicht in Behörden und deren Kultureinrichtungen ist meiner Meinung nach rechtswidrig. Es müsste jemand auch in diesem Bereich klagen, um ein Exempel zu statuieren. Hoffentlich kommt das noch bzw. wird die Maskenpflicht per Hausrecht vorher beendet.
Dem Herrn Luthe kann man nur danken.
Meines Wissen nach gilt in allen bayerischen Hochschulen bis mindestens Ende April FFP2-Pflicht, ebenso in bayerischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen und auch anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mag auch sein, dass das sogar deutschlandweit so ist … da hilft vermutlich nur klagen oder ?!
@Getriebesand „Die Maskenpflicht in Behörden…“ wird vielleicht nicht so Ernst genommen. In unserem Bürgeramt ist das auch Vorgabe und die Mitarbeiter dort hielten sich am 06.04.2022 daran.
Aber mein Mann und ich setzen keine Maske zu unserem Termin für einen neuen Personalausweis auf. Uns hat niemand daraufhin angesprochen. Ich sage nur Mut und nicht alles machen, was verlangt wird.