Ein neuer Geniestreich im Maßnahmenquartett ist der Bundesregierung eingefallen.
Die Tagesschau berichtet:
"Gastronomiebetriebe sollen steuerlich entlastet werden, indem die Mehrwertsteuer für Speisen laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 generell auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt wird."
Dumm ist nur: Womöglich gilt diese Senkung nur für gar nicht verkaufte Speisen und Getränke gilt. Denn:
"Dies bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die gastronomischen Betriebe mit dem Zeitpunkt der Steuersenkung wieder öffnen können." Link
Hinzu kommt: Hier wird einer Branche unter die Arme gegriffen, die seit je her äußerst ausbeuterische Arbeitsbedingungen bereithält. Gegen jede Anpassung des Mindestlohns zetern die Unternehmerverbände. "Kein Verständnis" haben sie und beklagen
"Der ab 1. Januar 2020 gültige Mindestlohn von 9,35 Euro liege 30 Cent über dem im aktuellen Branchentarifvertrag des BdS vereinbarten Stundenlohns für die unterste Tarifgruppe." Link
Was nichts anderes heißt als daß die Unternehmen die Gewerkschaft haben zwingen können, Tarifverträge noch unter dem Niveau des Mindestlohns abzuschließen.
Dabei gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen für den Mindestlohn. Er gilt nicht für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit, nur eingeschränkt für Saisonarbeiter, es gibt keine Sonn- und Feiertagszuschläge und viele Einschränkungen für Nachtarbeitszuschläge. Link und Link