Super! Steuern für Gastronomie gesenkt

Ein neu­er Geniestreich im Maßnahmenquartett ist der Bundesregierung eingefallen.

Die Tagesschau berichtet:

"Gastronomiebetriebe sol­len steu­er­lich ent­la­stet wer­den, indem die Mehrwertsteuer für Speisen laut Beschluss ab dem 1. Juli befri­stet bis zum 30. Juni 2021 gene­rell auf den ermä­ßig­ten Steuersatz von sie­ben Prozent gesenkt wird."

Dumm ist nur: Womöglich gilt die­se Senkung nur für gar nicht ver­kauf­te Speisen und Getränke gilt. Denn:

"Dies bedeu­tet aller­dings nicht auto­ma­tisch, dass die gastro­no­mi­schen Betriebe mit dem Zeitpunkt der Steuersenkung wie­der öff­nen kön­nen." Link

Hinzu kommt: Hier wird einer Branche unter die Arme gegrif­fen, die seit je her äußerst aus­beu­te­ri­sche Arbeitsbedingungen bereit­hält. Gegen jede Anpassung des Mindestlohns zetern die Unternehmerverbände. "Kein Verständnis" haben sie und beklagen

"Der ab 1. Januar 2020 gül­ti­ge Mindestlohn von 9,35 Euro lie­ge 30 Cent über dem im aktu­el­len Branchentarifvertrag des BdS ver­ein­bar­ten Stundenlohns für die unter­ste Tarifgruppe." Link

Was nichts ande­res heißt als daß die Unternehmen die Gewerkschaft haben zwin­gen kön­nen, Tarifverträge noch unter dem Niveau des Mindestlohns abzuschließen.

Dabei gibt es zahl­rei­che Ausnahmeregelungen für den Mindestlohn. Er gilt nicht für Langzeitarbeitslose wäh­rend der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit, nur ein­ge­schränkt für Saisonarbeiter, es gibt kei­ne Sonn- und Feiertagszuschläge und vie­le Einschränkungen für Nachtarbeitszuschläge. Link und Link

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