Union will die Pflege-Impfpflicht verschieben – geht das?

Auf sei­ne etwas alber­ne Fra­ge gibt der WDR zwei Ant­wor­ten. Eine praktische:

Und eine aus dem Elfenbeinturm:

»Dürfen einzelne Länder die Impfpflicht aussetzen?

Ste­fan Hus­ter, Pro­fes­sor für Öffent­li­ches Recht und Gesund­heits­recht an der Ruhr-Uni­ver­si­tät Bochum, hält den bay­ri­schen Vor­stoß für rechts­wid­rig. Die Impf­pflicht für Pfle­ge- und Gesund­heits­be­ru­fe sei in einem Bun­des­ge­setz – dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz – fest­ge­legt wor­den. Die Län­der sei­en nun dafür zustän­dig, die­se Regel umzusetzen.

Hus­ter erklärt sich das Aus­sche­ren Bay­erns damit, dass es in der Pan­de­mie vor allem poli­ti­sche Ver­ein­ba­run­gen bei Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­ren­zen gab. Dar­an hät­ten sich die Län­der nicht immer gehal­ten und auch nicht hal­ten müs­sen: "Jetzt gibt es Bun­des­ge­set­ze im Bereich des Infek­ti­ons­schut­zes, die behan­delt wer­den wie infor­mel­le poli­ti­sche Abspra­chen." Der Jurist sieht aber den­noch kaum eine Hand­ha­be des Bun­des, die Län­der zu sank­tio­nie­ren. Viel mehr als Appel­le an die Län­der kann die Bun­des­re­gie­rung also wohl nicht aus­rich­ten – trotz recht­li­cher Grund­la­ge.«

Die Beschäf­tig­ten wer­den ihnen etwas husten.

5 Antworten auf „Union will die Pflege-Impfpflicht verschieben – geht das?“

  1. Mein letz­tes Gast­spiel in Deutsch­land geht zu Ende.
    Rück­flug nach Sin­ga­pur gebucht.
    Nach 6 Mona­ten end­lich wie­der mein gewohn­ter und für mei­ne Gesund­heit benö­tig­ter 20 Stundentag.
    Sin­ga­pur ist inzwi­schen mei­ne Heimat.
    Mei­ne Grü­ße gehen an die Men­schen mit Ver­stand und Kritikfähigkeit.
    Over and out.

    Dr. med.

  2. Tja, da soll­te man doch mal drü­ber nach­den­ken, wie­so die Umset­zung von BUN­DES­ge­set­zen bei den LÄNDERN liegt ;)))) Da hat wohl mal wie­der jemand geschlafen…

    Im Übri­gen hal­te ich eine "Auf­schie­bung" der Impf­licht für einen schlech­ten Witz. Die Impf­pflicht ist sofort auf­zu­he­ben und zwar in sämt­li­chen Geset­zen und es gehört ein Ver­bot einer Impf­pflicht her, so dass man sich zukünf­tig drauf ver­las­sen kann, dass das Grund­ge­setz mit den Grund­rech­ten wie­der für alle Men­schen gilt.

  3. Über­all lese ich nur "ver­schie­ben".
    Ins­be­son­de­re Berufs­lüg­nern wie denen beim zwangs­fi­nan­zier­ten WDR kann ich nichts glau­ben. Die­be und chro­ni­sche Lüg­ner sind nicht glaubwürdig.

  4. Die Dis­kus­si­on über die­ses The­ma in den Main­stream Medi­en ist wie­der mal unterirdisch.

    Zunächst ein­mal geht es hier nicht um eine Impf­pflicht, son­dern um eine Mel­de­pflicht. Außer­dem hät­ten die Gesundsheits­äm­ter immer einen Ermes­sens­spiel­raum gehabt, wie sie mit Mit­ar­bei­tern ver­fah­ren, bei denen bis zum Stich­tag kei­ne Imp­fung gemel­det wur­de. Auch ohne Wei­sung von oben, hät­ten wohl vie­le Gesund­heits­äm­ter kei­ne Betre­tungs­ver­bo­te gegen unge­impf­te Mit­ar­bei­ter ver­hängt, wenn dadurch die Ver­sor­gung der Pati­en­ten gefähr­det gewe­sen wäre. 

    All das, was jetzt also gesche­hen soll, ist vom Gesetz gedeckt und kei­nes­wegs rechts­wid­rig. Nur müs­sen die Gesund­heits­äm­ter nun nicht mehr eigen­ver­ant­wort­lich han­deln und dafür ggf. ihren Kopf hin­hal­ten, son­dern kön­nen sich auf die Wei­sung der obe­ren Instanz bzw. des Minis­ter­prä­si­den­ten berufen.

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