Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, spricht in einem Interview auf berliner-zeitung.de am 13.9. weitgehend Klartext. Die Ermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes sind "einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht angemessen."
»… Das Grundgesetz setzt dem Staat und seinen Organen enge Grenzen für Einschränkungen. Die hinter uns liegende Zeit war sicher die größte Herausforderung seit Bestehen der Bundesrepublik. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss in jedem Fall gewahrt werden. Und der Staat ist beweispflichtig, wenn er die Freiheitsrechte einschränkt…
Wir haben im Übrigen noch keine rechtskräftige Grundsatzentscheidung über Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Bisher liegen im Wesentlichen nur gerichtliche Entscheidungen im Eilverfahren vor. Und da haben die Gerichte die Gefährdungslage der Allgemeinheit als schützenswerter gesehen als drohende Nachteile für den Antragsteller. Eine höchstrichterliche Klärung in der Sache ist noch nicht erfolgt. Klar ist nur, dass die Grundrechte nicht generell und pauschal missachtet oder außer Kraft gesetzt werden dürfen…
Können Sie verstehen, dass es in dieser Situation Zweifel am Rechtsstaat gibt?
Die rechtsstaatliche Aufarbeitung hat erst begonnen. Sie ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Das gilt beispielsweise für die sogenannte „Bundesnotbremse“, die im April diesen Jahres unmittelbar durch Gesetz geregelt wurde. Die ist in Karlsruhe angegriffen worden. Sie gilt zwar nicht mehr, aber gleichwohl werden die durch sie aufgeworfenen Grundsatzfragen höchstrichterlich geklärt werden. Es ist wichtig, für künftige, nicht auszuschließende vergleichbare Notsituationen klare rechtsstaatliche Maßstäbe zu entwickeln. Zu Beginn der Pandemie stand die Rechtsprechung der Lage ziemlich unvorbereitet gegenüber. Das gilt selbstverständlich auch für Regierung und Verwaltung. Nach dem Grundgesetz können die Grundrechte auch in einer Notstandssituation nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Rechtslage unter dem Grundgesetz unterscheidet sich ganz grundlegend von der Weimarer Verfassung. Dort konnte der Reichspräsident gemäß Artikel 48 zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit die Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen. In unserer Verfassung, im Grundgesetz, ist das bewusst nicht so geregelt worden. Es gilt immer der Grundsatz: In dubio pro liberate…
Ich habe es immer als misslich empfunden, dass viele für die Bürger sehr einschneidenden Maßnahmen, insbesondere das Herunterfahren nahezu des gesamten öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens, nur durch behördliche Verordnungen angeordnet worden sind. Diese Verordnungen sind lange Zeit auf die Generalklausel im Infektionsschutzgesetz gestützt worden, wonach die zuständigen Behörden die „notwendigen“ Schutzmaßnahmen treffen dürfen. Das habe ich immer als sehr problematisch angesehen.
Hält die Regelung der epidemiologischen Lage vor dem Verfassungsgericht?
Die Regelung des Paragraphen 28a in Verbindung mit Paragraph 5 des Infektionsschutzgesetzes ist aus meiner Sicht in keiner Weise hinreichend. Denn das Parlament stellt nur die epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Die eigentlichen Grundrechtsbeschränkungen erfolgen dann nach wie vor allein durch die Exekutive. Das halte ich für höchst fragwürdig. Es reicht nicht, wenn das Parlament die epidemische Lage feststellt, ohne gleichzeitig präzise und dezidiert zu entscheiden, welche Einschränkungen der Grundrechte unter welchen näher umschriebenen Voraussetzungen aufgrund dieser Feststellung erfolgen. Aktuell haben wir weitgehend einen „Freibrief“ für die Exekutive. Das geht in meinen Augen nicht. Wesentliche Entscheidungen über die Grundrechtsverwirklichung hat die vom Volk gewählte Vertretung zu treffen. Es kann nicht sein, dass diese sich verschweigt und alle schwierigen und schicksalhaften Fragen der Exekutive überlässt. Dazu gehört auch die Schaltkonferenz zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten, die entweder in geschlossenen Räumen oder in digitalen Konferenzen solche zentralen Entscheidungen trifft. Das ist einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht angemessen.
Werden die Gerichte dann vielleicht doch bald einmal tätig? Und können wir darauf hoffen, dass dem Gesetzgeber auch Grenzen aufgezeigt werden, wenn er überschießende Beschlüsse gefasst hat?
Die Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der jeweiligen Grundrechtsbeschränkungen müssen in jedem Fall gegeben sein. Der eingreifende Staat ist insoweit beweispflichtig. Vor allem aufgrund der bestehenden und hoffentlich noch zunehmenden Impfungsrate kann nicht mehr allein auf die Inzidenzwerte der gemeldeten Neuinfektionen abgestellt werden. Ganz entscheidend sind auch die Hospitalisierungsrate und die Funktionsfähigkeit der intensivmedizinischen Versorgung der Bevölkerung. Das primäre Ziel ist also, das Gesundheitssystem vor einer Überlastung und vor einem Kollabieren zu bewahren. Vorsorgliche Verbote allein wegen Überschreitung eines bestimmten Inzidenzwertes im Hinblick auf die gemeldeten Neuinfektionen sind vor allem wegen der erfolgten Impfungen insbesondere bei den Risikogruppen nicht mehr zulässig.
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"Vor allem aufgrund der bestehenden und hoffentlich noch zunehmenden Impfungsrate "
Warum hoffentlich?? Warum macht er irreführende Werbung für irgendwelche medizinischen Produkte? Ist das nicht verboten? Die Nachfrage nach den Produkten sinkt und sie wird sich nicht durch eine Kommando-Wirtschaft ändern lassen.
@asdf
Genau dieser Satz ist mir auch sauer aufgestoßen.
Mit diesem einen Satz wirft er im Grunde seine vorherigen differenzierten Ausführungen über den Haufen. Warum ?
Um glaubwürdig zu wirken und nicht in eine bestimmte Ecke gestellt zu werden ?
Wahrscheinlich. Auch er ein Feigling.
Glaube nicht, dass es Feigheit ist.
Papier ist mir vorher positiv aufgefallen.
Er scheint mir ein ehrenwerter Jurist zu sein, aber in in Sachen Cocolores nicht gut aufgeklärt.
Beides ist gleichzeitig möglich.
Weil er medizinischer Laie ist ?
Da er nur von "Impfung" spricht aber keinen "Impf"-Stoff oder dessen Hersteller namentlich nennt ist das wohl keine Werbung im rechtlichen Sinne.
Mit dem Bestehen auf der Beweispflicht des Staates in Bezug auf "Die Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der jeweiligen Grundrechtsbeschränkungen …) würde sich aber die "Impfung" von ganz alleine erledigen, denn der Staat hätte dann kein Druckmittel mehr um sie durchzusetzen.
Die Logik verstehe ich nicht. Wenn die Inzidenzzahlen das sagen würden, was sie sollen, nämlich wieviele Leute neu erkranken, warum sollte diese Zahl bei hoher Impfquote nicht mehr zur Erkennung einer Krankheitswelle geeignet sein?
Es geht Herrn Papier um die "Anmassung" der Regierung bzw. Landesregierungen, die der Exekutive (d.h. Verwaltung(en) und Behörden, "Persilscheine" für Maßnahmen austellt, OHNE dass diese Maßnahmen von höchstrichterlicher Stelle "abgesegnet" wurden.
Er sagt klar, dass dies NICHT geht.
Das Bundesverfassungsgericht – das bisher untätig war –muss nun – und zwar zeitnah – darüber entscheiden, ob die getroffenen Maßahmen mit dem Grundgesetz vereinbar waren und sind SOWIE einen zukünftigen gesetzl. Rahmen vorgeben, wann und unter welchen Umständen Grundrechte eingeschränkt werden können.
Wir haben gesehen – in den deutschen Leitmedien natürlich nicht – dass der "Oberste Gerichtshof" in Spanien sämtliche Maßnahmen der Verwaltung(en) – bis auf die temporären Ausgangsperren – für verfassungswidrig erklärt hat.
(Allerdings befanden nur 6 Richter so, 5 Richter waren in Teilen anderer Meinung und bestanden auf der Veröffentlichung ihrer jeweiligen Ansichten.
D.h. z.B. sämtliche Ordungsgelder, Strafanzeigen, etc. müssen zurückgenommen werden.
Wie dürfen gespannt sein, WANN sich das deutsche Verfassungsgericht endlich bequemt Klarheit zu schaffen.
Danach sollte man sich dann persönlich endgültig entscheiden können, ob man auswandert oder bleibt.
Deutschland kann sich eigentlich nicht erlauben, dass noch mehr "Intelligenz" (oder Reste davon) auswandert …
@Nixfürungut wohin soll man denn bitte auswandern?
Und was soll man dann da? Und da wird dann alles besser?
Mir ist in letzter Zeit das Herz sehr schwer geworden über die Verfahrenheit der Dinge.
@Wohin?
Dänemark, Schweden, evtl. Spanien wären meine bevorzugten Länder EU-Länder (wenig Papierkram).
@Was soll man da ?
Sich des Lebens freuen …
@Wird da alles besser?
Das liegt bei Dir …
@Herz schwer
Mir auch …
Zum Thema Auswandern:
Wie kann ich jetzt auswandern und meine Familie und engsten FreundInnen, die auch nicht geimpft sind und den Maßnahmen kritisch gegenüber stehen, hier zurücklassen?
Das kriege ich nicht hin…und flüchten müssen wir noch nicht…
Es geht Herrn Papier um die "Anmassung" der Regierung bzw. Landesregierungen, die der Exekutive (d.h. Verwaltung(en) und Behörden, "Persilscheine" für Maßnahmen austellt, OHNE dass diese Maßnahmen von höchstrichterlicher Stelle "abgesegnet" wurden.
Keine Ahnung worum es Herrn Papier geht. Fest steht: dass selbst von höchstrichterlicher Stelle abgesegnete Grundrechte einschränkenden Maßnahmen unzulässig wären, und zwar bei Fehlen einer vorwerfbaren nachgewiesenen Straftat – siehe StPO (Strafprozessordnung)
Wichtig: Grundrechte einschränkende Maßnahmen können, ausschließlich bei Vorliegen einer bewiesenen Straftat, und nur im Zuge des rechts- bzw regelkonformen Strafvollzuges individuell anzuerkennende Rechtsgültigkeit erlangen.
Wie auch immer
MfG
Folgendes unterschlägt Papier:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein dezisionistisch-
demokratischer Exekutive- und Maßnahmen‑, also OBJEKT- und OBJEKTIVIERUNGS-STAAT, in dem jede Bürger/ in (OBJEKT staatlichen Handelns) ihre
Menschenwürde, Gesundheit und Leben zum Schutze
eines „gesunden Volkskörper“ (Staatsschutz-Merkmal,
wie im Kriegsfall, also Ausnahmezustand zu opfern hat.
Daher wird das Bundesverfassungsgericht alle Maßnahmen als rechtmäßig durchwinken. Papier verwechselt gerne Objekt mit Subjekt.
Ein Staat kennt nur Objekt – kein Subjekt juristisch.
"Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, spricht in einem Interview auf berliner-zeitung.de am 13.9. weitgehend Klartext. Die Ermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes sind "einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht angemessen."
.…alles schön und gut, nur ist der Hans-Jürgen Papier kein Bundesverfassungerichts Präsident mehr, sondern der CDU und Konzernvertreter Harbarth. Letzterer hat das sagen und nicht ein ex Präsi und er ist da vollkommen anderer Meinung wie der ex Präsi.
Die Meinung von H.J. Papier hat also real keine Bedeutung. Leider.
@Andi67: Dennoch macht es deutlich, wie bröckelig die Front ist.
Das eigentlich Bemerkenswerte ist, dass solche Aussagen sich immer häufiger in Mainstreammedien finden.
Sind die Maßnahmen überhaupt zielführend, um die allgemeine Gesundheit zu schützen? Diese Frage stellt er nicht.
Ist es nicht so, dass die Maßnahmen extrem schädlich für das Immunsystem sind? Nicht nur, dass das Immunsystem nicht trainiert wird, sondern auch das emotionale und soziale Wohlbefinden sehr beeinträchtigt ist. Die in meinen Augen sehr gute Definition von Gesundheit der WHO wurde sträflich missachtet.
Auch die "Überlastung" ist schnell erreicht, indem man Personal und Betten abbaut, da braucht es garnicht mehr Patienten für.
Man hat hier meines Erachtens einen Teufelskreis geschaffen.
Ich kann den Text auch so lesen, dass es vor allem darum geht, das Unrecht rechtlich abzusichern.
Eine Verfassung,
- die einerseits alle Bürger eines Staats vor einem übermächtigen (und korrupten) Staatsapparat schützen soll,
– die andererseits jedoch per Verordnungen des Staatsapparats ohne Zustimmung der Bürger außer Kraft gesetzt werden kann,
ist keinen Pfifferling wert.
PS: Das trifft ebenso auf Richter zu, die die Situation nicht verstehen.
"Das Grundgesetz setzt dem Staat und seinen Organen enge Grenzen für Einschränkungen. Die hinter uns liegende Zeit war sicher die größte Herausforderung seit Bestehen der Bundesrepublik. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss in jedem Fall gewahrt werden. Und der Staat ist beweispflichtig, wenn er die Freiheitsrechte einschränkt"…
Ja, der Staat ist mittels Gerichtsverfahren beweispflichtig, bevor er überhaupt die Freiheitsrechte / Grundrechte des Einzelnen im Zuge eines Strafvollzuges, tunlichst verhältnismäßig zur schwere der Straftat, einschränken darf. Welcher Straftat also, sollen sich Ungeimpfte schuldig gemacht haben ????????????
Merke: Grundrechte einschränkende Maßnahmen besitzen nur im Zuge des Strafvollzuges rechtsstaatlich verbindliche Rechtsgültigkeit – siehe StPO (Strafprozessordnung)
Wie auch immer
MfG
@Henning: weil sie überhaupt nicht geeignet ist, Kranksein festzustellen.
"Es kann nicht sein, dass diese sich verschweigt und alle schwierigen und schicksalhaften Fragen der Exekutive überlässt."
Hallo? Es kann nicht sein, ist aber doch. Und wenn dem so ist, und wenn das nicht durch die Gerichte abgestellt wird (wurde), dann ist das alles, was Herr Papier von sich gibt, wertloses Zeug. Bei allem Respekt.
Reden ist billig. Forderungen stellen auch. Das einzige, was bisher ein Verfassungsrechtler von Wert geäußert hat, war die Tatsache, daß die Gerichte Urteile fällen können, bis zum jüngsten Tag zum Klang der Posaunen:
Wenn sie nicht befähigt sind, diese Urteile umzusetzen, sondern die Politiker sich über die Urteile hinwegsetzen können und damit Erfolg haben, dann sind diese Urteile nichts, aber auch gar nichts wert.
"Werden die Gerichte dann vielleicht doch bald einmal tätig? Und können wir darauf hoffen, dass dem Gesetzgeber auch Grenzen aufgezeigt werden, wenn er überschießende Beschlüsse gefasst hat?"
Gute Frage !!! Seit Mai 2020 warte ich bereits darauf, dass den willkürlich notverordnenden Politikern der Bundesregierung via Gericht die Grenzen aufgezeigt werden. Ob sich die Justiz ihrer Verantwortung jemals stellen wird wollen, steht allerdings noch in den Sternen.
Merke: Grundrechte einschränkende Maßnahmen können, ausschließlich bei Vorliegen einer bewiesenen Straftat, nur im Zuge des rechts- bzw regelkonformen Strafvollzuges individuell anzuerkennende Rechtsgültigkeit erlangen – siehe StPO (Strafprozessordnung)
Wie auch immer
MfG
@Fledling01
Zu Ihrem letzten Absatz möchte ich Sie an den Artikel
12. 3 , GG ergänzend erinnern.
Bei Freiheitsentzug ist ZWANGSARBEIT zulässig.
Wer auf dem Boden des Grundgesetz steht – der / die /
das steht auf „ZWANGSARBEIT“.
@Klaus G. Stölzel, da reisst du aber etwas aus dem zusammenhang, denn das Grundgesetz schützt vor Zwangsarbeit, verbietet diese sogar. Genau so steht es im Artikel 12 des GG drin.
Dort steht weiterhin, wann Zwangsarbeit denn überhaupt erlaubt sei. Eben nur durch Freiheitsentzug.
Und nur Freiheitsentzug setzt (normalerweise) eine Straftat vorraus.
Man muss also erst einmal durch eine Straftat, einen Nachweis dieser Straftat (Anhörung / Gerichtsverfahren) UND verurteilung durch einen Richter zur Gefängnisstrafe, ins Gefängnis kommen.
Dein Satz müsste also richtig heissen:
"Wer auf dem Boden des Grundgesetz steht – der / die /
das steht auf „ZWANGSARBEIT“ für Verurteilte und inhaftierte Straftäter.
Man kann auch darüber diskutieren in wieweit denn Gefängnisstrafen sinn machen.
Ich meine, es heißt: "In dubio pro libertate".
Jenseits der Klugscheißerei bleibt zu fragen, wenn vorsorgliche Verbote nicht mehr zulässig sind. Wann waren sie es denn? Kann eine abstrakte, nur behauptete Gefährdungslage, die irgendwann mal vielleicht eintritt, diese begründen?
Im Übrigen wiederholt auch Papier nur, was die Regierung ohnehin vorgibt: "Impfen, impfen, impfen", "Inzidenzwerte" alleine nicht aussagekräftig ("Neuinfektionen" – rofl), sondern Hospitalisierungsrate entscheidend.
Ein echter Papiertiger eben.
Verhältnismäßigkeit, das entscheidende Wort ist Verhältnismäßigkeit!
Jeder Jura-Student weiß, daß die Maßnahmen, die der Staat ergreift geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)
Eine Krankheit, die maximal so schlimm wie eine schwere Grippewelle ist und die mit einem dafür ungeeigneten Test eben nicht festgestellt wird mit untauglichen Maßnahmen bekämpfen zu wollen, die dabei wirtschaftliche Schäden in Billionenhöhe verursachen, mit viel mehr langfristigen Toten als Folge, als Corona je verursachen könnte, mit einer Impfung die nicht wirkt, aber massive Nebenwirkungen hat dazu unkalkulierbare Risiken, das alles ist sowas von offensichtlich und komplett unverhältnismäßig…
Interessiert nur leider die Gerichte hierzulande nicht.
Hier noch mehr Verfassungsrechtler, die nicht verstehen, was die Stunde geschlagen hat, sich aber deutlich weiter aus dem Fenster lehnen als Papiertiger. https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/corona-entscheidungen-verfassungsrechtler-attackiert-deutschlands-oberstes-geric-77683218.bild.html
Seit eineinhalb Jahren bin ich immer wieder versucht, ein seminarweit bekanntes Diktum eines meiner akademischen Lehrer – "Völkerrecht ist nur interessant für Völkerrechtler" – zeitgemäß zu variieren: Verfassungsrecht ist nur interessant für Verfassungsrechtler.