Vermummen – aber richtig!

Sach­sens Innen­mi­nis­ter Roland Wöl­ler, in Sach­sen. Foto: Sebas­ti­an Kahnert

»Dres­den (dpa/sn) – Wer mit einer Mund-Nasen-Bede­ckung Auto fährt, darf nicht zusätz­lich noch eine Son­nen­bril­le oder eine Müt­ze tra­gen. Das hat Sach­sens Innen­mi­nis­ter Roland Wöl­ler (CDU) am Diens­tag noch ein­mal klar­ge­stellt. Hin­ter­grund ist ein Pas­sus in der neu­en säch­si­schen Coro­na-Schutz­ver­ord­nung, wonach im Auto eine Mas­ke zu tra­gen ist, wenn mehr als ein Haus­stand mit­fährt. Wöl­ler ver­wies auf die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung. Dem­nach dür­fe sich ein Kraft­fah­rer sein Gesicht nicht so ver­hül­len, dass er nicht mehr erkenn­bar ist.

Die «Erkenn­bar­keit des Ver­kehrs­teil­neh­mers» müs­se bei Blit­zern gewähr­leis­tet sein, sag­te Wöl­ler. Die Ver­hül­lung und Ver­de­ckung wesent­li­cher Gesichts­merk­ma­le sei nicht erlaubt. Bei Mund-Nasen- Schutz müss­ten die Augen und «gene­rel­le Gesichts­zü­ge» noch zu sehen sein. Son­nen­bril­len und Müt­zen wür­den zur Unkennt­lich­keit bei­tra­gen. Nach Anga­ben des Innen­mi­nis­ters sind die Buß­geld­stel­len auf eine Ein­zel­fall­prü­fung hin­ge­wie­sen. Es gebe der­zeit kei­ne Mel­dun­gen über Pro­blem­fäl­le in die­sem Zusam­men­hang.«
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Beschla­ge­ne Bril­len, "wenn mehr als ein Haus­stand mit­fährt", sind hin­ge­gen der Ver­kehrs­si­cher­heit zuträg­lich. Wir müs­sen die "vul­ner­ablen Grup­pen" schützen.

9 Antworten auf „Vermummen – aber richtig!“

  1. Den Innen­spie­gel bei den Fahr­ten unbe­dingt abneh­men! Die meis­ten Blit­zer ste­hen am rech­ten Fahr­bahn­rand und mit Mas­ke + Spie­gel, ist das Gesicht fast voll­stän­dig bedeckt! Über Spa­ni­en lacht die Son­ne – über Deutsch­land, die gan­ze Welt! Es ist nicht mehr lustig!

  2. Ich fra­ge mich, was die­ses Ver­bot soll? Wenn jemand zB Pro­ble­me mit Hel­lig­keit hat, also ein Augen­pro­blem, und sich daher zum Schutz eine Son­nen­bril­le im Auto auf­setzt ( es gibt ver­schie­de­ne Arten mit ver­schie­de­nen Fil­tern), zusätz­lich zu einem Mund­schutz, kann ihm das nicht ver­wehrt wer­den! Das ist gefähr­lich! Wer will für einen Unfall ver­ant­wort­lich sein, nur weil ein zusätz­lich not­wen­di­ger Augen­schutz ver­bo­ten ist?

  3. Mich schränkt eine Mas­ke in der Seh­fä­hig­keit ein. Mer­ke ich im Super­markt beim Ein­kau­fen ganz penetrant.

    Aber jetzt soll man damit auch noch Autofahren.

    Die zusätz­li­chen Ver­kehrs­to­te sind aber natür­lich Coro­na-Tote. Ist doch klar.

    (Auch hier wie­der fra­ge ich mich, was bei einer dpa-Mel­dung "irgend­wie wenig sicht­bar" sein soll. Sind Sie sicher dass Sie in Ihrem Dis­clai­mer nicht "in den Alter­na­tiv­me­di­en zu wenig sicht­bar" meinen?)

  4. Aller­dings dürf­te es nur für weni­ge Kraftfahrer*innen wirk­lich eine Ände­rung bedeu­ten, da ich seit fast einem Jahr Leu­te mit Maul­korb im Fahr­zeug sehe, zum Groß­teil sit­zen sie sogar allein im Fahrzeug.
    Gibt es denn auch nur einen Fall bzw. belast­ba­re Ergeb­nis­se von Unter­su­chun­gen, wo die Evi­denz der Maul­kör­be in PKWs, ÖPNV, Geschäf­ten, Fri­seu­ren usw. belegt ist? Man hört nur das pau­scha­le Geschwa­fel, dass die Maul­kör­be so und so vie­le Pro­zent eines "Nor­mae­ro­sols", also irgend eines Ölne­bels mit defi­nier­ter Tröpf­chen­grö­ße, zurück­hal­ten müs­sen. Aber wo ist da der Zusam­men­hang mit der befoh­le­nen Nut­zung bei den o.g. Aktivitäten?
    Viel­leicht kommt ja noch die Tage der Befehl, sämt­li­che Sei­ten­schei­ben wäh­rend der Fahrt geöff­net zu las­sen oder das Ver­bot, dass außer dem Fahr­zeug­füh­rer kei­ne wei­te­ren Insas­sen mehr in PKWs erlaubt sind. Schließ­lich ist das Ziel, die Mobi­li­tät zu redu­zie­ren, in dem man das Auto­fah­ren so unat­trak­tiv wie mög­lich macht, so dass es kei­nen Frei­heits­ge­winn zur Haus­haft dar­stellt und nur unbe­dingt nöti­ge Fahr­ten zum Ein­kauf oder zum Imp­fen erfolgen.

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