Verstoß gegen Datenschutz bei Impfungen?

Auf daten​schutz​-noti​zen​.de ist zu lesen, daß anschei­nend ent­ge­gen der Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ord­nung die Namen der Geimpf­ten an das Robert-Koch-Insti­tut gesen­det wer­den. Sie sieht danach vor, daß fol­gen­de Daten über­mit­telt wer­den dürfen:

      1. Pati­en­ten-Pseud­onym,
      2. Geburts­mo­nat und ‑jahr,
      3. Geschlecht,
      4. fünf­stel­li­ge Post­leit­zahl und Land­kreis der zu imp­fen­den Person,
      5. Kenn­num­mer und Land­kreis des Impfzentrums,
      6. Datum der Schutzimpfung,
      7. Beginn oder Abschluss der Impf­se­rie (Erst- oder Folgeimpfung),
      8. impf­stoff­spe­zi­fi­sche Dokumentationsnummer
        (Impf­stoff-Pro­dukt bzw. Handelsname),
      9. Char­gen­num­mer,
      10. Grund­la­ge der Prio­ri­sie­rung nach §§ 2 bis 4.

Vete­ra­nIn­nen der Anti-Volks­zäh­lungs-Bewe­gung hät­ten schon dabei laut gelacht. Es sol­len aber offen­bar die­se Daten ver­sen­det werden:

Update Ver­schie­de­ne Kom­men­ta­re befin­den nach­voll­zieh­bar: Die­se Info ist falsch.

6 Antworten auf „Verstoß gegen Datenschutz bei Impfungen?“

  1. Eiei – kirch­li­chen Daten­schutz betreibt der Autor 😉

    Ich den­ke, dass er juris­tisch falsch liegt. Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gun­gen (KV) sind Anstal­ten öff. Rechts, so dass das im Weg der "Amts­hil­fe" durch­ge­hen könn­te. Wenn nicht, müss­te es einen Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag geben. In bei­den Fäl­len geht es drum, das feh­len­de Ver­fah­ren im Auf­trag des RKI sicher­zu­stel­len, also: tech­nisch-org. Maß­nah­men zu gewähr­leis­ten um die Pseud­ony­mi­sie­rung und Über­mitt­lung ans RKI durch­zu­füh­ren – im Auf­trag des RKI, das ist erlaubt. Theo­re­tisch (!) wären dann die Excel-Lis­ten daten­schutz­ge­recht zu ver­nich­ten, sobald die Pseud­ony­mi­sie­rung und Über­mitt­lung ans RKI (mut­maß­li­cher Auf­trags­in­halt und ZWECK) durch­ge­führt wor­den ist. Das wird mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit nicht gemacht, aber man kann sich da ja auch mal irren, gelle.

    Wenn also ein Pfi­zer­be­han­del­ter die Behand­lung lebend über­stan­den hat und so lan­ge er sich noch eini­ger­ma­ßen gesund fühlt, kann er das nach­prü­fen: er hat die Mög­lich­keit, nach Art. 15 DSGVO Aus­kunft über die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu ver­lan­gen, die beim KV über ihn gespei­chert sind mit­samt einer Betrof­fe­nen­in­for­ma­ti­on nach Art. 12 ff. DSGVO. Wenn das nicht bin­nen eines Monats erfolgt, kann er sich beim Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten beschwe­ren, der dem nach­ge­hen MUSS. Sofern ihm wider Erwar­ten Name und Vor­na­me beaus­kunftet wür­den, kann er sich auch dar­über beschwe­ren beim BfDI und Löschung bewir­ken. Er kann auch Kla­ge nach Art. 82 DSGVO. Wobei .… der Sozi­al­da­ten­schutz die­se Rech­te ein­ge­schränkt haben könn­te, da ken­ne ich mich nicht aus. Meis­tens sind die Rech­te bei Sozi­al­da­ten eingeschränkt.

    Aber was bedeu­ten in die­sen Zei­ten noch "Rech­te"?

  2. Nach­ge­ra­de vor­bild­lich infor­mie­ren – die Bay­ern, erstaunlich:
    https://​www​.stmgp​.bay​ern​.de/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​1​/​0​1​/​d​a​t​e​n​s​c​h​u​t​z​_​i​m​p​f​s​e​i​t​e​_​2​0​2​1​0​1​0​5​.​pdf
    Dort nimmt aller­dings die Bun­des­dru­cke­rei die Pseud­ony­mi­sie­rung vor, nicht die KV.

    Der von Ihnen ver­link­te "Exper­te" irrt sich
    Daten­schutz­recht­lich ist der Vor­gang sau­ber darstellbar.

  3. Das ist das Datenschutzproblem
    (falls man in einer demnächst gesetzlosen Gesellschaft noch von "Problem" sprechen kann....)

    Welchen Stellenwert der Impfstatus eines Menschen in einer Gesellschaft haben dürfe, die einerseits auf der Selbstentfaltung des Individuums, andererseits auch auf Gleichheit und sozialer Rücksichtnahme beruhe, bedürfe einer zügigen Entscheidung des Gesetzgebers. „Andernfalls kann dies zu erheblichen sozialen Spannungen und der Entladung von Konflikten führen“, sagte Caspar dem Handelsblatt.

    Auch der Datenschützer Brink warnte vor den Folgen einer möglichen Impfstatus-Kontrolle. Dadurch entstehe „ein ganz erheblicher Druck“ auf die Bürgerinnen und Bürger, „der einem staatlichen Impfzwang recht nahekommt“, sagte er. „Wer verweigert dem Arbeitgeber und seinen Berufskollegen gegenüber schon gern die Auskunft über seinen Impfstatus? Und wer behält seine Gesundheitsdaten schon für sich, wenn er endlich wieder ein Bier in der Stammkneipe trinken könnte?“
    https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/impfstatus-kontrolle-datenschuetzer-warnen-vor-corona-impfpflicht-durch-die-hintertuer/26750878.html?ticket=ST-6486029-Kbi371yvgUwLjstIg2oX-ap2

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