Auf datenschutz-notizen.de ist zu lesen, daß anscheinend entgegen der Coronavirus-Impfverordnung die Namen der Geimpften an das Robert-Koch-Institut gesendet werden. Sie sieht danach vor, daß folgende Daten übermittelt werden dürfen:
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- Patienten-Pseudonym,
- Geburtsmonat und ‑jahr,
- Geschlecht,
- fünfstellige Postleitzahl und Landkreis der zu impfenden Person,
- Kennnummer und Landkreis des Impfzentrums,
- Datum der Schutzimpfung,
- Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst- oder Folgeimpfung),
- impfstoffspezifische Dokumentationsnummer
(Impfstoff-Produkt bzw. Handelsname), - Chargennummer,
- Grundlage der Priorisierung nach §§ 2 bis 4.
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VeteranInnen der Anti-Volkszählungs-Bewegung hätten schon dabei laut gelacht. Es sollen aber offenbar diese Daten versendet werden:
Update Verschiedene Kommentare befinden nachvollziehbar: Diese Info ist falsch.
Das zieht sich aber doch schon lange:
https://www.heise.de/news/E‑Patientenakte-Pauschale-Freigabe-von-Daten-fuer-die-Forschung-umstritten-4767254.html
https://www.heise.de/tp/features/Oberster-Datenschuetzer-und-73-Mio-Buerger-ausgetrickst-4863346.html
https://www.heise.de/tp/features/Spahn-unterstellt-Patientendaten-seiner-Aufsicht-4921030.html
Das hatte ich noch vergessen
https://www.heise.de/news/Drittes-Bevoelkerungsschutzgesetz-Massenhafte-Datenspeicherung-beim-RKI-4964944.html
Eiei – kirchlichen Datenschutz betreibt der Autor 😉
Ich denke, dass er juristisch falsch liegt. Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind Anstalten öff. Rechts, so dass das im Weg der "Amtshilfe" durchgehen könnte. Wenn nicht, müsste es einen Auftragsverarbeitungsvertrag geben. In beiden Fällen geht es drum, das fehlende Verfahren im Auftrag des RKI sicherzustellen, also: technisch-org. Maßnahmen zu gewährleisten um die Pseudonymisierung und Übermittlung ans RKI durchzuführen – im Auftrag des RKI, das ist erlaubt. Theoretisch (!) wären dann die Excel-Listen datenschutzgerecht zu vernichten, sobald die Pseudonymisierung und Übermittlung ans RKI (mutmaßlicher Auftragsinhalt und ZWECK) durchgeführt worden ist. Das wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gemacht, aber man kann sich da ja auch mal irren, gelle.
Wenn also ein Pfizerbehandelter die Behandlung lebend überstanden hat und so lange er sich noch einigermaßen gesund fühlt, kann er das nachprüfen: er hat die Möglichkeit, nach Art. 15 DSGVO Auskunft über die personenbezogenen Daten zu verlangen, die beim KV über ihn gespeichert sind mitsamt einer Betroffeneninformation nach Art. 12 ff. DSGVO. Wenn das nicht binnen eines Monats erfolgt, kann er sich beim Bundesdatenschutzbeauftragten beschweren, der dem nachgehen MUSS. Sofern ihm wider Erwarten Name und Vorname beauskunftet würden, kann er sich auch darüber beschweren beim BfDI und Löschung bewirken. Er kann auch Klage nach Art. 82 DSGVO. Wobei .… der Sozialdatenschutz diese Rechte eingeschränkt haben könnte, da kenne ich mich nicht aus. Meistens sind die Rechte bei Sozialdaten eingeschränkt.
Aber was bedeuten in diesen Zeiten noch "Rechte"?
Wieder ein schönes Beispiel für: Wo Datenschutz drauf steht, ist nicht immer auch Datenschutz drin.
Soooo viele Fachleute sind dort gelistet und dann so ein schlechter Score was die Webseite der DSN Holding GmbH betrifft.
Siehe https://observatory.mozilla.org/
Nachgerade vorbildlich informieren – die Bayern, erstaunlich:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/01/datenschutz_impfseite_20210105.pdf
Dort nimmt allerdings die Bundesdruckerei die Pseudonymisierung vor, nicht die KV.
Der von Ihnen verlinkte "Experte" irrt sich
Datenschutzrechtlich ist der Vorgang sauber darstellbar.
Das ist das Datenschutzproblem
(falls man in einer demnächst gesetzlosen Gesellschaft noch von "Problem" sprechen kann....)
Welchen Stellenwert der Impfstatus eines Menschen in einer Gesellschaft haben dürfe, die einerseits auf der Selbstentfaltung des Individuums, andererseits auch auf Gleichheit und sozialer Rücksichtnahme beruhe, bedürfe einer zügigen Entscheidung des Gesetzgebers. „Andernfalls kann dies zu erheblichen sozialen Spannungen und der Entladung von Konflikten führen“, sagte Caspar dem Handelsblatt.
Auch der Datenschützer Brink warnte vor den Folgen einer möglichen Impfstatus-Kontrolle. Dadurch entstehe „ein ganz erheblicher Druck“ auf die Bürgerinnen und Bürger, „der einem staatlichen Impfzwang recht nahekommt“, sagte er. „Wer verweigert dem Arbeitgeber und seinen Berufskollegen gegenüber schon gern die Auskunft über seinen Impfstatus? Und wer behält seine Gesundheitsdaten schon für sich, wenn er endlich wieder ein Bier in der Stammkneipe trinken könnte?“
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/impfstatus-kontrolle-datenschuetzer-warnen-vor-corona-impfpflicht-durch-die-hintertuer/26750878.html?ticket=ST-6486029-Kbi371yvgUwLjstIg2oX-ap2