Verstoß gegen Datenschutz bei Impfungen?

Auf daten​schutz​-noti​zen​.de ist zu lesen, daß anschei­nend ent­ge­gen der Coronavirus-Impfverordnung die Namen der Geimpften an das Robert-Koch-Institut gesen­det wer­den. Sie sieht danach vor, daß fol­gen­de Daten über­mit­telt wer­den dürfen:

      1. Patienten-Pseudonym,
      2. Geburtsmonat und ‑jahr,
      3. Geschlecht,
      4. fünf­stel­li­ge Postleitzahl und Landkreis der zu imp­fen­den Person,
      5. Kennnummer und Landkreis des Impfzentrums,
      6. Datum der Schutzimpfung,
      7. Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst- oder Folgeimpfung),
      8. impf­stoff­spe­zi­fi­sche Dokumentationsnummer
        (Impfstoff-Produkt bzw. Handelsname),
      9. Chargennummer,
      10. Grundlage der Priorisierung nach §§ 2 bis 4.

VeteranInnen der Anti-Volkszählungs-Bewegung hät­ten schon dabei laut gelacht. Es sol­len aber offen­bar die­se Daten ver­sen­det werden:

Update Verschiedene Kommentare befin­den nach­voll­zieh­bar: Diese Info ist falsch.

6 Antworten auf „Verstoß gegen Datenschutz bei Impfungen?“

  1. Eiei – kirch­li­chen Datenschutz betreibt der Autor 😉

    Ich den­ke, dass er juri­stisch falsch liegt. Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind Anstalten öff. Rechts, so dass das im Weg der "Amtshilfe" durch­ge­hen könn­te. Wenn nicht, müss­te es einen Auftragsverarbeitungsvertrag geben. In bei­den Fällen geht es drum, das feh­len­de Verfahren im Auftrag des RKI sicher­zu­stel­len, also: tech­nisch-org. Maßnahmen zu gewähr­lei­sten um die Pseudonymisierung und Übermittlung ans RKI durch­zu­füh­ren – im Auftrag des RKI, das ist erlaubt. Theoretisch (!) wären dann die Excel-Listen daten­schutz­ge­recht zu ver­nich­ten, sobald die Pseudonymisierung und Übermittlung ans RKI (mut­maß­li­cher Auftragsinhalt und ZWECK) durch­ge­führt wor­den ist. Das wird mit gro­ßer Wahrscheinlichkeit nicht gemacht, aber man kann sich da ja auch mal irren, gelle.

    Wenn also ein Pfizerbehandelter die Behandlung lebend über­stan­den hat und so lan­ge er sich noch eini­ger­ma­ßen gesund fühlt, kann er das nach­prü­fen: er hat die Möglichkeit, nach Art. 15 DSGVO Auskunft über die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu ver­lan­gen, die beim KV über ihn gespei­chert sind mit­samt einer Betroffeneninformation nach Art. 12 ff. DSGVO. Wenn das nicht bin­nen eines Monats erfolgt, kann er sich beim Bundesdatenschutzbeauftragten beschwe­ren, der dem nach­ge­hen MUSS. Sofern ihm wider Erwarten Name und Vorname beaus­kunftet wür­den, kann er sich auch dar­über beschwe­ren beim BfDI und Löschung bewir­ken. Er kann auch Klage nach Art. 82 DSGVO. Wobei .… der Sozialdatenschutz die­se Rechte ein­ge­schränkt haben könn­te, da ken­ne ich mich nicht aus. Meistens sind die Rechte bei Sozialdaten eingeschränkt.

    Aber was bedeu­ten in die­sen Zeiten noch "Rechte"?

  2. Nachgerade vor­bild­lich infor­mie­ren – die Bayern, erstaunlich:
    https://​www​.stmgp​.bay​ern​.de/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​1​/​0​1​/​d​a​t​e​n​s​c​h​u​t​z​_​i​m​p​f​s​e​i​t​e​_​2​0​2​1​0​1​0​5​.​pdf
    Dort nimmt aller­dings die Bundesdruckerei die Pseudonymisierung vor, nicht die KV.

    Der von Ihnen ver­link­te "Experte" irrt sich
    Datenschutzrechtlich ist der Vorgang sau­ber darstellbar.

  3. Das ist das Datenschutzproblem
    (falls man in einer demnächst gesetzlosen Gesellschaft noch von "Problem" sprechen kann....)

    Welchen Stellenwert der Impfstatus eines Menschen in einer Gesellschaft haben dürfe, die einerseits auf der Selbstentfaltung des Individuums, andererseits auch auf Gleichheit und sozialer Rücksichtnahme beruhe, bedürfe einer zügigen Entscheidung des Gesetzgebers. „Andernfalls kann dies zu erheblichen sozialen Spannungen und der Entladung von Konflikten führen“, sagte Caspar dem Handelsblatt.

    Auch der Datenschützer Brink warnte vor den Folgen einer möglichen Impfstatus-Kontrolle. Dadurch entstehe „ein ganz erheblicher Druck“ auf die Bürgerinnen und Bürger, „der einem staatlichen Impfzwang recht nahekommt“, sagte er. „Wer verweigert dem Arbeitgeber und seinen Berufskollegen gegenüber schon gern die Auskunft über seinen Impfstatus? Und wer behält seine Gesundheitsdaten schon für sich, wenn er endlich wieder ein Bier in der Stammkneipe trinken könnte?“
    https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/impfstatus-kontrolle-datenschuetzer-warnen-vor-corona-impfpflicht-durch-die-hintertuer/26750878.html?ticket=ST-6486029-Kbi371yvgUwLjstIg2oX-ap2

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