Verwaltungsgericht Frankfurt kippt 2‑G-Regel für Bekleidungsgeschäft

»Das Ver­wal­tungs­ge­richt Frank­furt hat ent­schie­den, dass die Betrei­be­rin eines Beklei­dungs­ge­schäfts in Hanau ihren Laden auch ohne Ein­hal­tung der 2‑G-Regel öff­nen darf. Die Rich­ter begrün­den dies damit, dass in der Ver­ord­nung der Lan­des­re­gie­rung vom 24. Novem­ber zur 2‑G-Regel nicht genau genug defi­niert sei, wel­che Geschäf­te unter die Zugangs­be­schrän­kung fie­len. Einer­seits sei­en Lebens­mit­tel­märk­te und Apo­the­ken aus­ge­nom­men wor­den, ande­rer­seits aber auch Buch­hand­lun­gen, Blu­men­fach­ge­schäf­te und Gar­ten­märk­te. Außer­dem wer­de in der amt­li­chen Begrün­dung auf die „bevor­ste­hen­de Weih­nachts­zeit“ Bezug genom­men. Das Gericht habe „erheb­li­che Zwei­fel, ob es sich hier­bei über­haupt um eine taug­li­che Begrün­dung“ han­de­le. Jeden­falls müss­ten die Regeln, wenn sie län­ger gel­ten, aber­mals auf ihre Not­wen­dig­keit über­prüft werden.

Wei­ter heißt es in dem Beschluss, das Gericht habe „auf­grund der Anein­an­der­rei­hung der Aus­nah­me­re­ge­lun­gen kei­ne über­ge­ord­ne­ten Kri­te­ri­en erken­nen“ kön­nen, anhand derer ersicht­lich sei, wel­che Ein­rich­tun­gen als Betrie­be der Grund­ver­sor­gung gel­ten und des­halb ohne 2‑G-Regel öff­nen dür­fen. Daher habe sich das Gericht am Sozi­al­recht ori­en­tiert, wo ein Min­dest­be­darf an Klei­dung zur Grund­ver­sor­gung zäh­le. Dar­aus fol­ge, dass die Antrag­stel­le­rin in ihrem Grund­recht auf Gleich­be­hand­lung ver­letzt sei. Der Beschluss gilt einst­wei­len nur für ihre Geschäf­te. Das Land kann inner­halb von zwei Wochen Beschwer­de einlegen.

„2 G für den Einzelhandel generell beenden“

Der Han­dels­ver­band Hes­sen sieht in der Ent­schei­dung eine Bestä­ti­gung sei­ner bis­he­ri­gen Argu­men­ta­ti­on. „Aus unse­rer Sicht war das Urteil genau­so zu erwar­ten“, sag­te Ver­bands­prä­si­dent Jochen Ruths am Mon­tag: „Es ist beru­hi­gend, dass sich Ver­nunft vor Gericht ein­kla­gen lässt.“ Die Lan­des­re­gie­rung müs­se den Rechts­spruch „als wei­te­res Signal wahr­neh­men und 2 G für den Ein­zel­han­del gene­rell been­den“, so Ruths…«
faz​.net (31.1.)

7 Antworten auf „Verwaltungsgericht Frankfurt kippt 2‑G-Regel für Bekleidungsgeschäft“

  1. "Außer­dem wer­de in der amt­li­chen Begrün­dung auf die „bevor­ste­hen­de Weih­nachts­zeit“ Bezug genommen."

    Das war mir klar, dass die Aus­schlüs­se genau in der Zeit kom­men, wo es dem Bür­ger und dem Han­del beson­ders trifft, also der Vor­weih­nachts­zeit. Das war eis­kalt kal­ku­liert und lan­ge vor­her geplant.

  2. Kaum zu glau­ben, aber in Bay­ern wur­de jetzt 2G im Han­del kom­plett aus der Ver­ord­nung gestrichen:

    „Die­se Coro­na-Regeln gel­ten jetzt in Bayern“

    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​d​i​e​s​e​-​c​o​r​o​n​a​-​r​e​g​e​l​n​-​g​e​l​t​e​n​-​j​e​t​z​t​-​i​n​-​b​a​y​e​r​n​-​m​e​h​r​e​r​e​-​l​o​c​k​e​r​u​n​g​e​n​,​S​v​h​V​AoR

    „2G-Regel im Han­del offi­zi­ell gestrichen

    Nach­dem der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof ver­gan­ge­ne Woche die 2G-Regel für den Ein­zel­han­del im Frei­staat schon vor­läu­fig gekippt hat­te, wur­de die ent­spre­chen­de Vor­ga­be nun kom­plett aus der baye­ri­schen Coro­na-Ver­ord­nung gestri­chen. Damit steht fest: Auch Men­schen, die weder geimpft noch gene­sen sind, haben wei­ter­hin Zugang zu allen Geschäf­ten. Für Schutz soll die FFP2-Mas­ken­pflicht und die Kun­den­be­schrän­kung gel­ten: Pro zehn Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che darf nur ein Kun­de ins Geschäft.“

    1. Dass die Ver­ord­nung nicht neu umge­strickt wur­de und nicht ein­fach mit deut­lichs­ter BESTIMMTHEIT rein­ge­schrie­ben wur­de, dass Beklei­dungs­ge­schäf­te NICHT zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren, gibt zumin­dest etwas Hoffnung. 

      Nur ist es mit dem Ein­zel­han­del nicht getan. Denn das Leben besteht aus mehr als Kon­sum. Wenn wir wei­ter von Kul­tur, Sport, Gemein­schaft und Mensch­lich­keit aus­ge­grenzt wer­den, wer­den vie­le hun­dert­tau­send Men­schen sprich­wört­lich drauf­ge­hen und in ihen Woh­nun­gen an Ein­sam­keit und Ver­zweif­lung elen­dig ver­ster­ben. Das ist ein Tod auf Raten. Sozia­le Iso­la­ti­on tötet. Nimm einer Mut­ter das Kind ab und lege das Kind in ein ste­ri­les Bett, füt­te­re es, säu­be­re es – es wird ver­ster­ben wegen einem Man­gel an mensch­li­cher Wärme.
      Wol­len wir dass das mit 20% unse­rer Gesell­schaft pas­siert??? Wol­len wir das wirklich???

      Wann gel­ten die Grund­rech­te wie­der für alle Men­schen? Wann gilt die Men­schen­wür­de wie­der für alle Men­schen? Wann wird das Han­deln der Ver­ant­wort­li­chen wie­der mensch­lich, statt von purer Geld- und Macht­gier und tech­no­kra­ti­schen Zie­len gelenkt zu sein?
      Wann ist es so weit? Wann begrei­fen sie? Wann wachen sie auf?

  3. Klein­un­ter­neh­mer sind ein­fach nur läs­tig, soll die Dame doch Ihren Laden end­lich zu machen und bei Ama­zon die Lei­tung einer Pack­stra­ße über­neh­men. So wohl der Plan der pla­nen­den, und jetzt kommt wie­der so ein Rich­ter­lein daher.……

  4. "Jeden­falls müss­ten die Regeln, wenn sie län­ger gel­ten, aber­mals auf ihre Not­wen­dig­keit über­prüft werden."

    Was für eine wir­re Argu­men­ta­ti­on eines Gerichts. Wenn die Regeln 'Kurz' gel­ten (sind 2 Jah­re kurz???) dür­fen sie feh­ler­haft sein, nur wenn sie 'lan­ge' gel­ten, müs­sen sie die Grund­rech­te ein­hal­ten? Ist es das, was das Gericht uns sagen will?
    Oder will es uns sagen, dass man bei Gericht so lang­sam denkt, dass die Regeln schon min­des­tens 3 Jah­re lang gel­ten müs­sen, weil es min­des­tens 3 Jah­re lang dau­ert, bis bei den dor­ti­gen Lang­sam­den­kern durch­ge­si­ckert ist, dass mit den Rege­lun­gen gegen die Ver­fas­sung ver­sto­ßen wird.

    P.S.: Es betrifft übri­gens nicht nur den Bestimmt­heits­grund­satz, son­dern vor allem den Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­grund­satz. War­ten wir noch­mal 2 Jah­re, viel­leicht ist dann auch das bei den Gerich­ten angekommen.

  5. "… dass sich Ver­nunft vor Gericht ein­kla­gen lässt."

    Guter Punkt. Denn genau dar­um geht es letz­lich. Nicht nur um Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit, Kon­sis­tenz mit ande­ren Geset­zen, Ver­hät­nis­mä­ßig­keit, Ange­mes­sen­heit der Mit­tel, Nürn­ber­ger Kodex, Men­schen­rech­te, Ethik, Moral, …

    son­dern zuerst ein­mal um ein­fa­che, schlich­te Vernunft!

    Aber wenn der Irr­sinn wort­wört­lich regiert …

  6. "Daher habe sich das Gericht am Sozi­al­recht ori­en­tiert, wo ein Min­dest­be­darf an Klei­dung zur Grund­ver­sor­gung zähle."

    Klingt ver­nünf­tig. Der Sozi­al­stan­dard besagt auch, dass ein Teil des monat­li­chen "Waren­kor­bes" (vom sta­tisch­ti­schen Bun­des­amt ermit­telt) auf Kul­tur und Sport ent­fällt und des­halb die Grund­si­che­rung auch dafür rei­chen muss. Das hat der Gesetz­ge­ber näm­lich schon längst ent­schie­den, dass Kul­tur und Sport zum abso­lu­ten Lebens­mi­ni­mum dazugehören.

    Viel­leicht soll­ten wir uns end­lich mal dar­an ori­en­tie­ren und strin­gent han­deln: Wenn beim Sozi­al­recht der Min­dest­stan­dard auch Kul­tur und Sport ein­schließt, dann kön­nen wir beim höchs­ten aller Rech­te, näm­lich unse­rer Ver­fas­sung nicht behaup­ten, dass aus dem Min­dest­stan­dard für men­schen­wür­di­ges Leben nun Kul­tur und Sport her­aus­ge­stri­chen wur­den und die Skla­ven froh sein sol­len, dass sie über­haupt noch in ein Lebens­mit­tel- und Beklei­dungs­ge­schäft reinkommen.

    Kapie­ren die­se Voll­pfos­ten eigent­lich noch, was sie machen?!?!? Jeden Tag Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit und Men­schen­wür­de. Und ich wer­de es so lan­ge anpran­gern, bis wir end­lich wie­der zur Men­schen­wür­de für ALLE Men­schen zurück­kom­men. Auch für die­je­ni­gen, deren Mei­nung uns nicht passt. Bis auf­ge­hört wird, Anders­den­ken­de ohne rote Lini­en zu bekämp­fen und aus der Gesell­schaft raus­drän­gen zu wol­len. Die Gesell­schaft gehört allen Men­schen, auch denen, die eine ande­re Mei­nung haben!!!

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