»Das Verwaltungsgericht Hamburg, Kammer 9, [hat] am 11. März 2021… beschlossen:
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, Verstöße des Antragstellers gegen die sich aus § 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 30 – 33, 35 – 37, 48–51 i.V.m. § 8 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ergebende Maskenpflicht beim Laufen/Joggen an den dort genannten Orten sanktionsfrei zu dulden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin…
Mit dem Ziel der Eindämmung der weiteren Ausbreitung von COVID-19 dient die Maskenpflicht zwar einem legitimen Zweck. Zur Förderung dieses Zwecks dürfte die Regelung wohl auch geeignet sein. Denn nach Einschätzung des Robert Koch Instituts ist der Hauptübertragungsweg des SARS-Cov-2-Virus die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel…
Es ist allerdings nicht ersichtlich, weshalb die konkrete Ausgestaltung der Maskenpflicht in § 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 30 – 33, 35 – 37, 48–51 i.V.m. § 8 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO an den dort genannten Orten erforderlich sein soll…«
https://justiz.hamburg.de/contentblob/14961776/28ccb53945e50f72aeff7655d9fe1097/data/9‑e-920–21-beschluss-vom-11–3‑21.pdf
Eine Maske bei Joggen? Ist das nicht akut lebensgefährlich?
Wen interessiert das?
Aber ich hoffe, dass jetzt auch dem Dümmsten klar sein sollte, in was für einem Rechtsstaat wir leben.
Nicht, dass sie den Menschen die Sportstätten gesperrt haben, jetzt dürfen sie nicht mal mehr an der friscehn Luft joggen.
Es wäre doch an der Zeit, dass Politiker, die anderer Ansicht sind, dieser Frau beistehen.
Es ist mit Sicherheit nicht gesund. Ich aber schon vor Monaten nur den Kopf geschüttelt über Werbung von Sportartikelnerstellen, wo die Protagonisten mit der blöden Maske herumrennen. Die sind alle bekloppt.
Das Urteil gehört, nach vollständigem Durchlesen durch einen (wenn auch juristisch etwas vorbelasteten) Laien, am ehesten in die Rubrik:
"Amüsantes & Makabres".
Klar erkenntlich: der Kronzeuge RKI ist un-parteiisch und ‑antastbar (Widerspruch ist zwecklos!) und die bienenfleißigen Scherzbolde von MaßnahmenmodelliererInnen brauchen für die Wasserdichte ihrer Verordnungen in Zukunft nur noch die genaueste Überwachung von Parks und Strandwegen sicherstellen und als "Beweismittel" die Gerichte damit zumüllen.
8 Seiten haben die dafür gebraucht. Es ist nicht zu fassen.
Es ist allerdings nicht ersichtlich, weshalb die konkrete Ausgestaltung der Maskenpflicht in § 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 30 – 33, 35 – 37, 48–51 i.V.m. § 8 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO an den dort genannten Orten erforderlich sein soll…
Und das von einem VERWALTUNGSgericht. Sapperlot! Da gibt es wohl Jogger unter den Richtern …
Kann man da nichts unternehmen? Die schreiben doch im Grunde, dass es eigentlich keinen Grund gibt, das Joggen ohne Maske an diesem Ort zu verbieten.
Und das, wie Sie schon schreiben, von einem VERWALTUNGSgericht !
Kann man keine andere Instanz mehr anrufen?
Es ist überhaupt nicht ersichtlich, wieso die Maulkorbpflicht an sich überhaupt erforderlich sein soll.
Stimmt! Im Gegenteil! Sie sind schädlich! Siehe hier https://www.epochtimes.de/meinung/gastkommentar/schweizer-gesundheits-behoerde-bag-warnt-vor-verwendung-von-ffp2-masken-a3465321.html?telegram=1&fbclid=IwAR2Wbr6QEwUSMfIv51nWTQFTkO0B2HhYwL-c4NF1RQIIsq8qhoXKknVnh6M
Scheiß drauf! Die Dinger müssen verkauft werden!
5 Euro das Stück!! Der Rubel rollt und der Großteil der Deutschen ist glücklich dabei! Hab schon jede Menge gesehen die alleine im Auto sitzen und eine auf haben
9. März 2021 Aktualisiert: 11. März 2021 7:58
Vergleicht man Regionen und Staaten mit und ohne Maskenpflicht so ist überhaupt kein Nutzen der Masken erkennbar, stellt Dr. Peter F. Mayer fest.
Auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit rät vom Gebrauch von FFP2-Masken ab.
"Für den privaten Gebrauch empfehlen wir keine Atemschutzmasken. Auch in der aktuellen Situation mit der Ausbreitung der neuen Virusvarianten empfehlen wir momentan für den privaten Gebrauch keine Atemschutzmasken, wie beispielsweise FFP2-Masken."
Vergleicht man Regionen und Staaten mit und ohne Maskenpflicht, so ist überhaupt kein Nutzen von Masken erkennbar. Da etwa Florida ohne Masken besser abschneidet als das geografisch und von der Bevölkerung her sehr ähnliche Kalifornien mit Maskenpflicht, haben nun auch Texas und Mississippi die Maskenpflicht und alle anderen Maßnahmen abgeschafft.
Mittlerweile gibt es damit in den USA 16 Bundesstaaten ohne Maskenpflicht,
in Nord-Dakota ist Maskenpflicht mittlerweile sogar gesetzlich verboten.
…oder welche, die in der Nähe wohnen. Die Gebiete um Jenischpark bzw. Außenalster sind ja nicht die schlechtesten Wohngegenden.
Beim nochmaligen lesens ist die Überschrift irritierend für mich.
Bin in juristischen Dingen nicht bewandert. "Eilantrag g e g e n die Maskenpflicht beim Laufen/Joggen erfolgreich."
Müsste es nicht heißen:"Eilantrag gegen die Maskenpflicht beim Laufen/Joggen n i c h t erfolgreich?
Die Joggerin hat doch einen Antrag auf Joggen o h n e Maske gestellt.
ja, und sie ist damit durchgekommen, das ergibt sich doch ganz klar aus dem Text, auch wenn offenbar viele Menschen nicht mehr ohne weiteres inhaltsentnehmend lesen können.
Heldenhaftes Urteil.
Es hat meines Wissens auch noch keiner plausibel dargestellt, wie viele Covid-Erkrankung vermutlich durch die Maskenpflicht im ÖPVN und im Einzelhandel verhindert wurden, oder eben nicht.
Man muss es mal deutlich sagen:
Was den Gerichten derzeit unversehens aufgelastet wird, ist die Tatsache, dass die Gewaltenteilung außer Kraft ist.
Legislative und Exekutive sind durch GroKo in Folge und die Bedeutungslosigkeit der Opposition schon lange vor der eigentlichen Ermächtigung im März 2020 unterschiedslos verschmolzen.
Es war mal so gedacht, dass Gesetzesentwürfe kontrovers im Parlament diskutiert und nicht nur durchgewunken werden.
Das ist so lange her, dass sich jüngere kaum noch erinnern können, dass es das tatsächlich auch mal gab!
Allein aus diesem Grund entsteht jenes Loch, in dem die Gerichte nun plötzlich die parlamentarische Kontrolle ersetzen können sollen.
Dazu sind sie eigentlich nicht gedacht gewesen: zum Gesetze überprüfen! Nun sind sie die einzigen, auf die sich der letzte Rest Hoffnung noch stützt . wie man hier deutlich erkennen kann:
https://netzwerkkrista.de/2021/03/11/den-rechtsstaat-verteidigen-netzwerk-kritische-richter-und-staatsanwaelte-gegruendet/
Das ist der Ausdruck des erbärmlichen Scheiterns von Demokratie, und die Gerichte sind lediglich ein Notbehelf, ein Workaround so lange, bis "es" wieder funktioniert. Aber wird es das je – und wie?
Entscheidung des VGH in Mannheim Corona: Gericht kippt Quarantänepflicht für "Kontaktperson der Kontaktperson"
STAND 17.3.2021, 14:18 Uhr
Ein Ehepaar hatte geklagt und hat nun Recht bekommen. Ab sofort müssen in Baden-Württemberg Kontaktpersonen von Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne.
Vor allem um ein soziales Umfeld geht es.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vgh-kippt-corona-quarantaene-regeln-100.html
Anmerkung: hier auch mit Aktenzeichen:
Bei solchen „Kontaktpersonen der Kontaktpersonen“ sei ein hinreichender Ansteckungsverdacht voraussichtlich nicht anzunehmen, befand das Gericht laut Mitteilung heute. Der Eilbeschluss ist unanfechtbar (Az. 1 S 751/21).
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122157/VGH-Mannheim-kippt-Quarantaenepflicht-fuer-Kontaktperson-der-Kontaktperson