Das teilt das VG Aachen am 12.3. mit:
»Mit – den Beteiligten heute zugestelltem – Beschluss vom 11. März 2021 hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen einem Eilantrag stattgegeben, mit dem der Antragsteller die Anordnungen einer generellen Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt und eines Verweilverbots in den innerstädtischen Parks und Grünanlagen angegriffen hat. Bereits mit Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2021 hatte die Stadt Düren für den Bereich der Dürener Innenstadt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) täglich von 6 Uhr bis 20 Uhr angeordnet. Gegen diese Anordnung hatte sich der Antragsteller mit Erfolg in einem gerichtlichen Eilverfahren gewandt (6 L 82/21).
Die Stadt Düren hob die Allgemeinverfügung daraufhin am 10. Februar 2021 auf. Mit Allgemeinverfügung vom 5. März 2021, nunmehr erlassen durch den Kreis Düren, wurde für den Innenstadtbereich der Stadt Düren sowie die Stadtteile Birkesdorf und Rölsdorf für den Zeitraum 6. März 2021 bis 21. März 2021 (erneut) das Tragen einer medizinischen Maske für die Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr sowie zusätzlich u. a. ein Verweilverbot in öffentlichen Parks und Grünflächen angeordnet. Zur Begründung hat der Kreis auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die hohen Inzidenzwerte in der Stadt Düren verwiesen. Der hiergegen gerichtete Eilantrag des Antragstellers hatte Erfolg…
Die angegriffenen Regelungen der Allgemeinverfügung (Maskenpflicht und Verweilverbot) seien zudem voraussichtlich rechtswidrig. Nach der Corona-Schutzverordnung ist Voraussetzung für eine Allgemeinverfügung, mit der eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands an weiteren Orten unter freiem Himmel angeordnet wird, dass gemessen an der verfügbaren Fläche mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können. Dies sei in Bezug auf die Dürener Innenstadt nach Auffassung der Kammer (nach wie vor) nicht dargelegt. Hierzu fehle es an konkreten Feststellungen. Auch das Verweilverbot erweise sich voraussichtlich als rechtswidrig. Es sei vor dem Hintergrund des ohnehin bestehenden Abstandsgebots nicht nachvollziehbar dargelegt, dass ein Verweilverbot in Parks und Grünanlagen überhaupt geeignet sei, zu einer Reduzierung des Infektionsrisikos beizutragen. Jedenfalls sei das Verweilverbot angesichts fortbestehender ordnungsbehördlicher Möglichkeiten zur effektiven Durchsetzung des Abstandsgebots nicht erforderlich gewesen und erweise sich daher als unverhältnismäßig.
Gegen den Beschluss kann der Kreis Düren Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.
Aktenzeichen: 7 L 147/21«
"Alltags"maske täglich von 6 Uhr bis 20 Uhr – vom Gericht gekippt. Aber man kanns ja nochmal versuchen: medizinischen Maske für die Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr – wieder gekippt.
Morgen dann FFP2 von 8–18 Uhr? Wird wieder gekippt. Dann Plastiktüte übern Schädel von 9–17 Uhr? Wann hat das endlich Konsequenzen, straf- wie zivilrechtlich?
@Jo
Mühsam nährt sich das Eichhorn.
Wie wärs mit der sogenannten rotierende Maskenteilpflicht. Dabei müssen Mund-Nasen-Masken unterhalb einer Temperatur von zwölf Grad an geraden Tagen mit einem UV-Index kleiner vier in Straßen mit mehr als neun Buchstaben in den Stadtteilen mit der höchsten Amseldichte wochentags zwischen 5.45 Uhr und 22.08 Uhr getragen werden. Ausnahmen gibt es nur für Schulkinder ohne Blinddarm (dienstags), Frauen mit dem Sternzeichen Wassermann (außer Aszendent Waage), Busfahrer im Dienst und für Trottel.
(Geklaut bei Sascha Lobo, sonst ein frenetischer Anhänger der Genoptimierung, aber bezogen auf die Maßnahmen immer noch einer der kreativsten Kritiker https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/corona-hurra-die-neuen-massnahmen-sind-da-eine-satire-von-sascha-lobo-a-751484ad-6fac-4655-b116-6059f7befcd6)
@some1
Bring sie doch nicht auf dumme Ideen. 😉
Mittlerweile scheint es mir grundsätzlich problematisch, dass deutsche Politiker soviel offensichtlich rechtswidrige Gesetze und Verordnungen erlassen können wie sie wollen. Es hat keinerlei Konsequenzen für die Verantwortlichen.
Solange sich das nicht ändert werden sie weiter der Bevölkerung und der noch nicht komplett im Gleichschritt marschierenden Judikative ungeniert auf der Nase herum tanzen.
@D.S.:
Genauso ist es. Und nach der "Wahl" (Gretchenfrage: wieviel ist 20 % von 60%?) kann es doch (fast) keine Frage mehr sein, wohin der Zug fährt.
Und wie immer ist der Widerstand in D zerstritten, uneins und (tolles Wort) divers.
So wird das nichts. Leider.
Und die Jurisdiktion wird ignoriert: Wie , ich habe ein für mich negatives Urteil? Dann mach' ich mir 'ne neue Verordnung. usf.
Ist vielleicht ein wenig pessimistisch, aber was ich in einem anderen post geschrieben habe, bleibt weiter gültig:
Wer immer die Polizei und das Militär kontrolliert, beherrscht den Staat.
So ist es, so war es und so wird es immer sein.