Volksabstimmung in der Bahn?

»Fast 50.000 Zugreisende wegen Maskenpflicht-Verstößen ermahnt
Die Bundespolizei hat in den knapp drei Wochen zwi­schen dem 12. September und 1. Oktober fast 50.000 Bahnreisende wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bahnhöfen und Zügen ermahnt. Der über­wie­gen­de Teil der an Bahnhöfen oder in Zügen ermahn­ten 48.692 Reisenden habe sich ein­sich­tig gezeigt, teil­te das Bundespolizei­präsidium in Potsdam mit. «

So zu lesen auf www​.tages​schau​.de. Schön ist, was man aus sol­chen Meldungen ler­nen kann, etwa daß es ein Bundespolizei­präsidium gibt. Dessen Chef ist Dieter Romann, ehe­mals Deutscher Meister in Karate (Gewichtsklasse bis 70 kg). Er war "an der Formulierung der Anti-Terror-Gesetze und des Zuwanderungsgesetzes betei­ligt" und ist des­halb gewiß der rich­ti­ge Mann für die aktu­el­le Aufgabe. Die Angaben stam­men von Wikipedia, das auch noch dies mitteilt:

»Nach dem G7 Gipfel in Schloss Elmau im Juni 2015, ließ Romann ohne Anweisungen sei­nes Vorgesetzten Innenminister Thomas de Maizières, poli­zei­li­ches Material an der deutsch-öster­rei­chi­schen Grenze ein­la­gern. So hät­te er im Fall einer Grenzschließung, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im September 2015, schnell reagie­ren kön­nen. Kritiker wer­fen ihm aller­dings vor, dass er sei­ne eige­ne poli­ti­sche Agenda ver­fol­ge. Es gilt als offe­nes Geheimnis in Berlin, dass Romann zusam­men mit Ex-Verfassungsschutzchef Hans Georg Maaßen, von vor­ne­her­ein Angela Merkels Flüchtlingspolitik abge­lehnt hat. Beide haben ein sehr ange­spann­tes Verhältnis zur Kanzlerin, das von gegen­sei­ti­gem Misstrauen geprägt ist.

2016 beklag­te Romann, dass der NDR über Polizeibrutalität berich­tet hatte.

Im Juni 2018 lei­te­te er die Rückführung des mord­ver­däch­ti­gen Irakers Ali B. Die ira­ki­sche Regierung beklag­te dar­auf­hin rechts­wid­ri­ges Vorgehen, da die deut­sche Polizeieinheit kei­ne Genehmigung für die Rückführung des Tatverdächtigen durch das ira­ki­sche Justizministerium erteilt bekom­men hat­te. Aufgrund einer Strafanzeige wur­de dar­auf­hin durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Ermittlungsverfahren gegen Romann wegen Freiheitsberaubung ein­ge­lei­tet. Nach Abschluss der Ermittlungen teil­te die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit einem Schreiben vom 21. Januar 2019 mit, dass die­ses Ermittlungsverfahren mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Bundespolizei gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung ein­ge­stellt wur­de.«

Zu der "Rückführungsaktion" ist auf ver​fas​sungs​blog​.de zu erfahren:

»Der Beschuldigte sei am Morgen durch kur­di­sche Sicherheitskräfte im Nordirak gefasst und "vor­läu­fig fest­ge­nom­men" wor­den. Wenige Stunden spä­ter über­ga­ben Sicherheitskräfte der kur­di­schen Autonomieregierung Ali B. der Obhut von Bundespolizisten, die kur­zer­hand mit einem Linienflug der Lufthansa nach Erbil geflo­gen waren. Ein Auslieferungsverfahren gab es zu die­sem Zeitpunkt nicht. Angeblich beruh­te die Überstellung allein auf einer direk­ten per­sön­li­chen Absprache zwi­schen dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums Dieter Romann und dem Ex-Präsidenten der nord­ira­ki­schen Kurden Massud Barzanidas Auswärtige Amt oder das Bundesjustizministerium wur­den nicht ein­ge­bun­den.

Bald dar­auf war Ali B. tat­säch­lich wie­der in Deutschland. Die Medien zir­ku­lier­ten spek­ta­ku­lä­re Bilder: Der jun­ge Mann, aus einem Polizeihubschrauber aus­stei­gend, gefes­selt und geführt von ver­mumm­ten, schwer bewaff­ne­ten Beamten eines Sondereinsatzkommandos. Der Chef der Bundespolizei, Dieter Romann, brü­ste­te sich in der BILD-Zeitung, er selbst sei bei der Abholung des Tatverdächtigen aus Erbil vor Ort gewe­sen, und ließ ver­laut­ba­ren, man sei das " der Mutter des toten Kindes schul­dig". Auch einen unge­wöhn­li­chen Namen gab die Bundespolizei der "Mission", die laut Presseberichten als "Very Big Raushole" bezeich­net wurde…

Was war das eigent­lich recht­lich, das da am ver­gan­ge­nen Samstag in Erbil geschah und letzt­lich zur Festnahme des Tatverdächtigen Ali B. durch die Bundespolizei führ­te? Eine "Auslieferung"? Eine "Abschiebung"? Eine "Rückholung"? Oder doch ein "Rechtsverstoß", eine "Verschleppung" oder "Freiheitsberaubung"? Nicht nur in den deut­schen Medien, auch inner­halb der ver­schie­de­nen Ressorts der Bundesregierung scheint es hier Begriffsunklarheiten und Verständnislücken zu geben, die es auf­zu­klä­ren gilt.«

Der Vorgang wird die "Corona-SkeptikerInnen" auf der Rechten in ein Dilemma brin­gen. Ihr Mann geht gegen Masken-VerweigerInnen vor?

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)..

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert