Warum hat das RKI die "Falldefinition Coronavirus-Krankheit-2019" geändert?

Eine seit dem 29.5. gel­ten­de Definition eines Falles wur­de am 23.12. geän­dert. Was mag zu den Unterschieden geführt haben?

In der aktu­el­len Version heißt es:

»Klinisches Bild
Klinisches Bild eines COVID-19, defi­niert als min­de­stens eines der drei fol­gen­den Kriterien: 

        • aku­te respi­ra­to­ri­sche Symptome jeder Schwere, 
        • neu auf­ge­tre­te­ner Geruchs- oder Geschmacksverlust, 
        • ►krank­heits­be­ding­ter Tod

Labordiagnostischer Nachweis
Positiver Befund mit min­de­stens einer der drei fol­gen­den Methoden: 

[direk­ter Erregernachweis:]

        • Antigennachweis (ein­schließ­lich Schnelltest) 
        • Erregerisolierung (kul­tu­rell),
        • ►Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR).«

Die Version vom 29.5. definierte:

»Klinisches Bild
Spezifisches kli­ni­sches Bild eines COVID-19, defi­niert als: 

        • Lungenentzündung (Pneumonie)

Unspezifisches kli­ni­sches Bild eines COVID-19, defi­niert als min­de­stens eines der bei­den fol­gen­den Kriterien:

        • aku­te respi­ra­to­ri­sche Symptome jeder Schwere
        • ►krank­heits­be­ding­ter Tod 

Labordiagnostischer Nachweis
Positiver Befund mit min­de­stens einer der bei­den fol­gen­den Methoden:

[direk­ter Erregernachweis:]

        • Erregerisolierung (kul­tu­rell),
        • ►Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR).«

Das klingt so, als sei auf eine Lungenentzündung als auch allein gel­ten­des Kriterium ver­zich­tet wor­den, dafür neu auf­ge­tre­te­ner Geruchs- oder Geschmacksverlust hin­zu­ge­fügt wor­den. Zudem wer­den Schnelltests als direk­te Erregernachweise akzeptiert.

In der Version vom 23.12. fehlt folg­lich auch die­se Passage:

»Epidemiologische Bestätigung
Epidemiologische Bestätigung, defi­niert als min­de­stens einer der bei­den fol­gen­den Nachweise unter Berücksichtigung der Inkubationszeit:

      • epi­de­mio­lo­gi­scher Zusammenhang mit einer labor­dia­gno­stisch nach­ge­wie­se­nen Infektion beim Menschen durch
        • Mensch-zu-Mensch‑Übertragung
      • Auftreten von zwei oder mehr Lungenentzündungen (Pneumonien) (spe­zi­fi­sches kli­ni­sches Bild) in einer medi­zi­ni­schen Einrichtung, einem Pflege- oder Altenheim, bei denen ein epi­de­mi­scher Zusammenhang wahr­schein­lich ist oder ver­mu­tet wird, auch ohne Vorliegen eines Erregernachweises.«

Vor dem 23.12. galt:

»Zusatzinformation
Kontakt zu einem bestätigten Fall ist defi­niert als Vorliegen von min­de­stens einem der bei­den fol­gen­den Kriterien inner­halb der letz­ten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn:

          • Versorgung bzw. Pflege einer Person, ins­be­son­de­re durch medi­zi­ni­sches Personal oder Familienmitglieder
          • Aufenthalt am sel­ben Ort (z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erwei­ter­ter Familienkreis,Krankenhaus, ande­re Wohn-Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während die­se sym­pto­ma­tisch war.«

Seither heißt es:

»Zusatzinformation
Die epi­de­mio­lo­gi­sche Bestätigung ist erfüllt, wenn Kontakt zu einem bestä­tig­ten Fall bestan­den hat, aber auch bei einer Zugehörigkeit zu einem Ausbruchsgeschehen.«


29.5.:

»Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall

B. Klinisch-epi­de­mio­lo­gisch bestätigte Erkrankung
Spezifisches kli­ni­sches Bild von COVID-19, ohne labor­dia­gno­sti­schen Nachweis, aber mit epi­de­mio­lo­gi­scher Bestätigung (Auftreten von zwei oder mehr Lungenentzündungen (Pneumonien) in einer medi­zi­ni­schen Einrichtung, einem Pflege- oder Altenheim).

Spezifisches oder unspe­zi­fi­sches kli­ni­sches Bild von COVID-19, ohne labor­dia­gno­sti­schen Nachweis, aber mit epi­de­mio­lo­gi­scher Bestätigung (Kontakt zu einem bestätigten Fall).

C. Klinisch-labor­dia­gno­stisch bestätigte Erkrankung
Spezifisches oder unspe­zi­fi­sches kli­ni­sches Bild von COVID-19 und labor­dia­gno­sti­scher Nachweis.

D. Labordiagnostisch nach­ge­wie­se­ne Infektion bei nicht erfülltem kli­ni­schen Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei bekann­tem kli­ni­schen Bild, das weder die Kriterien für das spe­zi­fi­sche noch für das unspe­zi­fi­sche kli­ni­sche Bild von COVID-19 erfüllt. Hierunter fal­len auch asym­pto­ma­ti­sche Infektionen.

E. Labordiagnostisch nach­ge­wie­se­ne Infektion bei unbe­kann­tem kli­ni­schen Bild

Labordiagnostischer Nachweis bei feh­len­den Angaben zum kli­ni­schen Bild (nicht ermit­tel­bar oder nicht erhoben).

Zusatzinformation
Für den Ausschluss von Fällen soll­ten die Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neu­ar­ti­gen Coronavirus SARS-CoV‑2 beach­tet wer­den. Ein nega­ti­ves PCR-Ergebnis schließt die Möglichkeit einer Infektion mit SARS- CoV‑2 nicht vollständig aus. Falsch-nega­ti­ve Ergebnisse können z.B. auf­grund schlech­ter Probenqualität, unsachgemäßem Transport oder ungünstigem Zeitpunkt (bezo­gen auf den Krankheitsverlauf) der Probenentnahme nicht aus­ge­schlos­sen wer­den.«

23.12:

»Über die zustän­di­ge Landesbehörde an das RKI zu über­mit­teln­der Fall

B. Klinisch-epi­de­mio­lo­gisch bestä­tig­te Erkrankung
Klinisches Bild von COVID-19, ohne labor­dia­gno­sti­schen Nachweis, aber mit epi­de­mio­lo­gi­scher Bestätigung. 

C. Klinisch-labor­dia­gno­stisch bestä­tig­te Erkrankung
Klinisches Bild von COVID-19 und labor­dia­gno­sti­scher Nachweis mit­tels Nukleinsäurenachweis oder Erregerisolierung (C1) oder labor­dia­gno­sti­scher Nachweis mit­tels Antigennachweis (C2).

D. Labordiagnostisch nach­ge­wie­se­ne Infektion bei nicht erfüll­tem kli­ni­schen Bild
Labordiagnostischer Nachweis mit­tels Nukleinsäurenachweis oder Erregerisolierung (D1) oder labor­dia­gno­sti­scher Nachweis mit­tels Antigennachweis (D2) bei bekann­tem kli­ni­schen Bild, das die Kriterien für COVID-19 nicht erfüllt. Hierunter fal­len auch asym­pto­ma­ti­sche Infektionen. 

E. Labordiagnostisch nach­ge­wie­se­ne Infektion bei unbe­kann­tem kli­ni­schen Bild
Labordiagnostischer Nachweis mit­tels Nukleinsäurenachweis oder Erregerisolierung (E1) oder labor­dia­gno­sti­scher Nachweis mit­tels Antigennachweis (E2) bei feh­len­den Angaben zum kli­ni­schen Bild (nicht ermit­tel­bar oder nicht erhoben).«

9 Antworten auf „Warum hat das RKI die "Falldefinition Coronavirus-Krankheit-2019" geändert?“

  1. Sie fan­gen an, sich abzu­si­chern … kein schlech­tes Zeichen.

    Zwar hackt eine Krähe der ande­ren kein Auge aus, aber die Krähen haben eine Hierarchie. Fachstellen wis­sen, dass im Zweifel sie es sind, die als Sündenböcke geop­fert wür­den von der Politik, die sich dann "nur" auf die Expertise ver­las­sen haben will, auch wenn das völ­lig unglaub­wür­dig ist. Auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sie mit Drosten einen haben, der schon mal bei der Schweinegrippe gepfuscht hat. Im Zweifel hän­gen die dann Wodarg eine Medaille um und bedau­ern gar sehr, dass man sie so an der Nase her­um­ge­führt habe. Bei der Reise nach Jerusalem muss einer stehen .…

    1. Was soll dar­an Absicherung sein?

      Zukünftig ist jeder defi­ni­ti­ons­ge­mäß ein Covid-19-Toter der durch Schnell- oder PCR-Test dazu gemacht wird – egal wor­an er stirbt. 

      Es ist ein­fach ein wei­te­re Schritt bei dem Weg, sich nach Bedarf sei­ne Seuche nach Gusto zusam­men­de­fi­nie­ren zu kön­nen und sich dabei natür­lich alles juri­stisch abzu­si­chern, jeder wird nach­her sagen kön­nen: "Ich habe nur nach Vorschrift gehan­delt!" und spä­ter wird auch jeder wie­der aus­ru­fen kön­nen "Was damals Recht war kann heu­te nicht Unrecht sein!"

      Die Menschen ändern sich nicht. Insbesondere sind sie abso­lut unfä­hig, aus der Geschichte zu lernen.

    1. @B.M.Bürger
      Nein, "die sin­ken­den Covid-19 Fallzahlen bei den Intensivbetten" erklärt dies gera­de nicht – es sei denn, man legt in den Krankenhäusern die "neu­en Definitionen" seit dem 23.12. etwas weni­ger "groß­zü­gig" aus, wie es das RKI zuließe.

      Die stei­gen­den Covid19-Todeszahlen seit dem 23.12. erklärt's schon eher: wenn ich bei JEDEM Toten einen Schnelltest mache, so fin­de ich bei hin­rei­chen­der "Durchseuchung" der Bevölkerung (was eher für eine bereits exi­stie­ren­de Herdenimmunität sprä­che) genü­gend "Fälle" die ich in die Statistik auf­neh­men kann.

  2. Der Antigennachweis ist beson­ders bedenk­lich, denn Antigene wer­den nor­ma­ler­wei­se NACH dem Durchstehen einer Infektion gebildet.
    Wenn nun aber das Vorhandensein von Antigenen als Krankheitsnachweis gilt, zählt im Grunde genom­men irgend­wann jeder Mensch dazu, der jemals eine Erkältung unter Beteiligung eines Coronavirus durch­ge­macht hat …

    Die Falldefinition wur­de übri­gens bereits am 03.11.2020 geän­dert, zumin­dest deu­tet der Hinweis des RKI im wöchent­li­chen Situationsbericht (Mittwoch) unter der Tabelle 5 mit den Testungen dar­auf hin, dass ab die­sem Zeitpunkt die Daten auf­grund ver­än­der­ter Testkriterien nicht mehr mit denen der Vorwochen ver­gleich­bar seien.
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021–01-13-de.pdf?__blob=publicationFile

    1. Ich den­ke, sie ver­wech­seln hier Antigen- mit Antikörpernachweis.
      Das Antigen ist der Eiweissstoff, der die Bildung von Antikörpern gegen sich auslöst.

  3. Antigen

    Merkhilfe: Antigen – ANTIkörper GENerierend 

    https://​fle​xi​kon​.doc​check​.com/​d​e​/​A​n​t​i​gen

    Ein Protein dien­te in ersten Experimenten als Antigen, also als frem­de Struktur, gegen die das Immunsystem reagie­ren soll­te. Mit die­sem Ansatz ist es gelun­gen, (…) eine Immunantwort gegen das Protein auszulösen. 

    helm​holtz​-hzi​.de/​d​e​/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​t​h​e​m​a​/​i​m​p​f​e​n​-​m​i​t​-​n​a​n​o​p​a​r​t​i​k​e​ln/

    Ein Antigen ist ein Molekül, das vom Immunsystem als kör­per­fremd erkannt wird. Dieses reagiert dar­auf mit der Bildung von Antikörpern. Das Wort Antigen hat nichts mit Genen im Sinne von Erbanlagen zu tun, son­dern lei­tet sich ab von „anti­bo­dy gene­ra­ting“, Antikörper erzeugend. 

    vfa​.de/​d​e​/​a​r​z​n​e​i​m​i​t​t​e​l​-​f​o​r​s​c​h​u​n​g​/​i​m​p​f​e​n​/​i​m​m​u​n​i​s​i​e​r​ung

    soge­nann­te Antigene (entspr. antikörpergenerierend) 

    books​.goog​le​.de/​b​o​o​k​s​?​i​d​=​4​q​T​y​B​Q​A​A​Q​B​A​J​&​h​l​=​d​e​&​s​i​t​e​s​e​c​=​r​e​v​i​ews

    Ein Antigen ist eine Substanz, die vom Immunsystem als fremd erkannt wird, wor­auf es ent­spre­chen­de Antikörper herstellt. 

    wis​sen​schaft​.de/​u​m​w​e​l​t​-​n​a​t​u​r​/​s​t​r​u​k​t​u​r​-​v​o​n​-​h​i​v​-​b​e​k​a​e​m​p​f​e​n​d​e​m​-​a​n​t​i​k​o​e​r​p​e​r​-​e​n​t​s​c​h​l​u​e​s​s​e​lt/

    Ein Antigen ist eine Substanz, die vom Körper als fremd erkannt wird. Dringt ein Antigen in den Körper ein, wird die Bildung von Antikörpern zur Immunabwehr (Immunglobuline) aus­ge­löst. Antigene sind meist Eiweißmoleküle (Proteine). Sie kön­nen an der Oberfläche von Krankheitserregern wie Bakterien, aber auch von harm­lo­sen Stoffen wie Pflanzenpollen sitzen. 

    fami​li​en​pla​nung​.de/​l​e​x​i​k​o​n​/​a​n​t​i​g​en/

    Immunologische Erkennung von Selbst und Fremd 

    Meine Moleküle – Deine Moleküle 

    mei​ne​-mole​kue​le​.de/​i​m​m​u​n​o​l​o​g​i​s​c​h​e​-​e​r​k​e​n​n​u​n​g​-​v​o​n​-​s​e​l​b​s​t​-​u​n​d​-​f​r​e​md/

  4. Dazu kommt ja noch, dass seit Oktober 2020 die Coronafälle in Krankenhäusern höher ver­gü­tet wer­den und der medi­zi­ni­sche Dienst durch die Ermächtigungsmacht von unse­rem Banker und Pharmalobbyisten Spahn nahe­zu gar nicht mehr die Fallklassifikationen in den Krankenhäusern kon­trol­liert. In der Vergangenheit wur­den hier durch den MDK min­de­stens die Hälfte an Falschdeklarationen aufgedeckt.
    Falsche Deklarationen sind im Krankenhaus an der Tagesordnung seit der Änderung des Systems gemäß DRG, um mög­lichst viel Profit aus einem Patient zu schlagen.
    Es ist ein haar­sträu­ben­der Skandal, der hier von unse­ren Augen abläuft!!!
    Die gan­ze Regierung und alle Verantwortlichen gehö­ren hin­ter Gitter für den Rest ihres Lebens, mit Maske, Social Distancing.…für den Rest ihres Lebens.….

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