Eine seit dem 29.5. geltende Definition eines Falles wurde am 23.12. geändert. Was mag zu den Unterschieden geführt haben?
In der aktuellen Version heißt es:
»Klinisches Bild
Klinisches Bild eines COVID-19, definiert als mindestens eines der drei folgenden Kriterien:
-
-
-
- akute respiratorische Symptome jeder Schwere,
- neu aufgetretener Geruchs- oder Geschmacksverlust,
- ►krankheitsbedingter Tod
-
-
Labordiagnostischer Nachweis
Positiver Befund mit mindestens einer der drei folgenden Methoden:
[direkter Erregernachweis:]
-
-
-
- Antigennachweis (einschließlich Schnelltest)
- Erregerisolierung (kulturell),
- ►Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR).«
-
-
Die Version vom 29.5. definierte:
»Klinisches Bild
Spezifisches klinisches Bild eines COVID-19, definiert als:
-
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- Lungenentzündung (Pneumonie)
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Unspezifisches klinisches Bild eines COVID-19, definiert als mindestens eines der beiden folgenden Kriterien:
-
-
-
- akute respiratorische Symptome jeder Schwere
- ►krankheitsbedingter Tod
-
-
Labordiagnostischer Nachweis
Positiver Befund mit mindestens einer der beiden folgenden Methoden:
[direkter Erregernachweis:]
-
-
-
- Erregerisolierung (kulturell),
- ►Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR).«
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Das klingt so, als sei auf eine Lungenentzündung als auch allein geltendes Kriterium verzichtet worden, dafür neu aufgetretener Geruchs- oder Geschmacksverlust hinzugefügt worden. Zudem werden Schnelltests als direkte Erregernachweise akzeptiert.
In der Version vom 23.12. fehlt folglich auch diese Passage:
»Epidemiologische Bestätigung
Epidemiologische Bestätigung, definiert als mindestens einer der beiden folgenden Nachweise unter Berücksichtigung der Inkubationszeit:
-
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- epidemiologischer Zusammenhang mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion beim Menschen durch
- Mensch-zu-Mensch‑Übertragung
- Auftreten von zwei oder mehr Lungenentzündungen (Pneumonien) (spezifisches klinisches Bild) in einer medizinischen Einrichtung, einem Pflege- oder Altenheim, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, auch ohne Vorliegen eines Erregernachweises.«
- epidemiologischer Zusammenhang mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion beim Menschen durch
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Vor dem 23.12. galt:
»Zusatzinformation
Kontakt zu einem bestätigten Fall ist definiert als Vorliegen von mindestens einem der beiden folgenden Kriterien innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn:
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- Versorgung bzw. Pflege einer Person, insbesondere durch medizinisches Personal oder Familienmitglieder
- Aufenthalt am selben Ort (z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis,Krankenhaus, andere Wohn-Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während diese symptomatisch war.«
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Seither heißt es:
»Zusatzinformation
Die epidemiologische Bestätigung ist erfüllt, wenn Kontakt zu einem bestätigten Fall bestanden hat, aber auch bei einer Zugehörigkeit zu einem Ausbruchsgeschehen.«
29.5.:
»Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall
…
B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung
Spezifisches klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Auftreten von zwei oder mehr Lungenentzündungen (Pneumonien) in einer medizinischen Einrichtung, einem Pflege- oder Altenheim).
Spezifisches oder unspezifisches klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Kontakt zu einem bestätigten Fall).
C. Klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung
Spezifisches oder unspezifisches klinisches Bild von COVID-19 und labordiagnostischer Nachweis.
D. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem klinischen Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei bekanntem klinischen Bild, das weder die Kriterien für das spezifische noch für das unspezifische klinische Bild von COVID-19 erfüllt. Hierunter fallen auch asymptomatische Infektionen.
E. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei unbekanntem klinischen Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei fehlenden Angaben zum klinischen Bild (nicht ermittelbar oder nicht erhoben).
Zusatzinformation
Für den Ausschluss von Fällen sollten die Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV‑2 beachtet werden. Ein negatives PCR-Ergebnis schließt die Möglichkeit einer Infektion mit SARS- CoV‑2 nicht vollständig aus. Falsch-negative Ergebnisse können z.B. aufgrund schlechter Probenqualität, unsachgemäßem Transport oder ungünstigem Zeitpunkt (bezogen auf den Krankheitsverlauf) der Probenentnahme nicht ausgeschlossen werden.«
23.12:
»Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall
…
B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung
Klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung.
C. Klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung
Klinisches Bild von COVID-19 und labordiagnostischer Nachweis mittels Nukleinsäurenachweis oder Erregerisolierung (C1) oder labordiagnostischer Nachweis mittels Antigennachweis (C2).
D. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem klinischen Bild
Labordiagnostischer Nachweis mittels Nukleinsäurenachweis oder Erregerisolierung (D1) oder labordiagnostischer Nachweis mittels Antigennachweis (D2) bei bekanntem klinischen Bild, das die Kriterien für COVID-19 nicht erfüllt. Hierunter fallen auch asymptomatische Infektionen.
E. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei unbekanntem klinischen Bild
Labordiagnostischer Nachweis mittels Nukleinsäurenachweis oder Erregerisolierung (E1) oder labordiagnostischer Nachweis mittels Antigennachweis (E2) bei fehlenden Angaben zum klinischen Bild (nicht ermittelbar oder nicht erhoben).«
Sie fangen an, sich abzusichern … kein schlechtes Zeichen.
Zwar hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus, aber die Krähen haben eine Hierarchie. Fachstellen wissen, dass im Zweifel sie es sind, die als Sündenböcke geopfert würden von der Politik, die sich dann "nur" auf die Expertise verlassen haben will, auch wenn das völlig unglaubwürdig ist. Auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sie mit Drosten einen haben, der schon mal bei der Schweinegrippe gepfuscht hat. Im Zweifel hängen die dann Wodarg eine Medaille um und bedauern gar sehr, dass man sie so an der Nase herumgeführt habe. Bei der Reise nach Jerusalem muss einer stehen .…
Was soll daran Absicherung sein?
Zukünftig ist jeder definitionsgemäß ein Covid-19-Toter der durch Schnell- oder PCR-Test dazu gemacht wird – egal woran er stirbt.
Es ist einfach ein weitere Schritt bei dem Weg, sich nach Bedarf seine Seuche nach Gusto zusammendefinieren zu können und sich dabei natürlich alles juristisch abzusichern, jeder wird nachher sagen können: "Ich habe nur nach Vorschrift gehandelt!" und später wird auch jeder wieder ausrufen können "Was damals Recht war kann heute nicht Unrecht sein!"
Die Menschen ändern sich nicht. Insbesondere sind sie absolut unfähig, aus der Geschichte zu lernen.
Das würde die sinkenden Covid-19 Fallzahlen bei den Intensivbetten erklären. Ebenso die sinkende Zahl von Covid-19 Toten – rechtzeitig zum Impfbeginn.
https://www.deutschlandfunk.de/coronavirus-in-zahlen-was-die-neuinfektionen-fuer-die.2897.de.html?dram:article_id=472799
@B.M.Bürger
Nein, "die sinkenden Covid-19 Fallzahlen bei den Intensivbetten" erklärt dies gerade nicht – es sei denn, man legt in den Krankenhäusern die "neuen Definitionen" seit dem 23.12. etwas weniger "großzügig" aus, wie es das RKI zuließe.
Die steigenden Covid19-Todeszahlen seit dem 23.12. erklärt's schon eher: wenn ich bei JEDEM Toten einen Schnelltest mache, so finde ich bei hinreichender "Durchseuchung" der Bevölkerung (was eher für eine bereits existierende Herdenimmunität spräche) genügend "Fälle" die ich in die Statistik aufnehmen kann.
Der Antigennachweis ist besonders bedenklich, denn Antigene werden normalerweise NACH dem Durchstehen einer Infektion gebildet.
Wenn nun aber das Vorhandensein von Antigenen als Krankheitsnachweis gilt, zählt im Grunde genommen irgendwann jeder Mensch dazu, der jemals eine Erkältung unter Beteiligung eines Coronavirus durchgemacht hat …
Die Falldefinition wurde übrigens bereits am 03.11.2020 geändert, zumindest deutet der Hinweis des RKI im wöchentlichen Situationsbericht (Mittwoch) unter der Tabelle 5 mit den Testungen darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt die Daten aufgrund veränderter Testkriterien nicht mehr mit denen der Vorwochen vergleichbar seien.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021–01-13-de.pdf?__blob=publicationFile
Ich denke, sie verwechseln hier Antigen- mit Antikörpernachweis.
Das Antigen ist der Eiweissstoff, der die Bildung von Antikörpern gegen sich auslöst.
Antigen
Merkhilfe: Antigen – ANTIkörper GENerierend
https://flexikon.doccheck.com/de/Antigen
Ein Protein diente in ersten Experimenten als Antigen, also als fremde Struktur, gegen die das Immunsystem reagieren sollte. Mit diesem Ansatz ist es gelungen, (…) eine Immunantwort gegen das Protein auszulösen.
helmholtz-hzi.de/de/aktuelles/thema/impfen-mit-nanopartikeln/
Ein Antigen ist ein Molekül, das vom Immunsystem als körperfremd erkannt wird. Dieses reagiert darauf mit der Bildung von Antikörpern. Das Wort Antigen hat nichts mit Genen im Sinne von Erbanlagen zu tun, sondern leitet sich ab von „antibody generating“, Antikörper erzeugend.
vfa.de/de/arzneimittel-forschung/impfen/immunisierung
sogenannte Antigene (entspr. antikörpergenerierend)
books.google.de/books?id=4qTyBQAAQBAJ&hl=de&sitesec=reviews
Ein Antigen ist eine Substanz, die vom Immunsystem als fremd erkannt wird, worauf es entsprechende Antikörper herstellt.
wissenschaft.de/umwelt-natur/struktur-von-hiv-bekaempfendem-antikoerper-entschluesselt/
Ein Antigen ist eine Substanz, die vom Körper als fremd erkannt wird. Dringt ein Antigen in den Körper ein, wird die Bildung von Antikörpern zur Immunabwehr (Immunglobuline) ausgelöst. Antigene sind meist Eiweißmoleküle (Proteine). Sie können an der Oberfläche von Krankheitserregern wie Bakterien, aber auch von harmlosen Stoffen wie Pflanzenpollen sitzen.
familienplanung.de/lexikon/antigen/
Immunologische Erkennung von Selbst und Fremd
Meine Moleküle – Deine Moleküle
meine-molekuele.de/immunologische-erkennung-von-selbst-und-fremd/
@Edward von Roy: Wieder mal eine wichtige Aufklärung! Danke
Dazu kommt ja noch, dass seit Oktober 2020 die Coronafälle in Krankenhäusern höher vergütet werden und der medizinische Dienst durch die Ermächtigungsmacht von unserem Banker und Pharmalobbyisten Spahn nahezu gar nicht mehr die Fallklassifikationen in den Krankenhäusern kontrolliert. In der Vergangenheit wurden hier durch den MDK mindestens die Hälfte an Falschdeklarationen aufgedeckt.
Falsche Deklarationen sind im Krankenhaus an der Tagesordnung seit der Änderung des Systems gemäß DRG, um möglichst viel Profit aus einem Patient zu schlagen.
Es ist ein haarsträubender Skandal, der hier von unseren Augen abläuft!!!
Die ganze Regierung und alle Verantwortlichen gehören hinter Gitter für den Rest ihres Lebens, mit Maske, Social Distancing.…für den Rest ihres Lebens.….