Was man weiß, was man wissen sollte

Jedenfalls als Bundestagsabgeordnete.

dser​ver​.bun​des​tag​.de (28.4.)
twit​ter​.com (13.4.21)

In den Sechzigern gab eine sehr belieb­te Quizsendung im Fernsehen mit dem Titel „Hätten Sie’s gewußt?“. Moderator Heinz Maegerlein stell­te Fragen zu ver­schie­de­nen Gebieten. Eines nann­te sich „Was man weiß – was man wis­sen sollte“.

5 Antworten auf „Was man weiß, was man wissen sollte“

  1. also, man kann an imp­fun­gen ster­ben, gut gut, konsequenz?
    wer über­lebt, bekommt eine currywurst.
    wer stirbt, hat die welt gerettet?

    1. @holger blank: Es liest sich eher wie – bit­te um Verzeihung – gequirl­te Kacke. Herr Lauterbach ist qua­si Chef und Genosse der Dame und was Herr Rahmsdorf da rein­zu­fun­ken hat lässt sich aus dem Ausschnitt allei­ne nicht erschliessen.
      Jedenfalls straft Frau Baradafi Herrn Lauterbach Lügen, und über­führt damit gleich­zei­tig sei­ne Handlung. Man nennt es schlicht­weg Betrug.
      Leider hält es Herr Rahmsfeld für wich­ti­ger rhe­to­risch zu bril­lie­ren, wie er wohl meint.

  2. Wow, Herr Lauterbach! Drei Fehler in einem Satz:
    Nebenwirkungsfreie „Impfung“,
    gratis,
    eige­nes Leben und das Leben ande­rer „ret­ten“…

  3. Das Bundesverwaltungsgericht ent­schei­det heu­te zu einer Klage von Offizieren der Bundeswehr, die sich "gegen" "C" nicht "imp­fen" las­sen wol­len, sie­he https://​www​.tages​spie​gel​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​z​w​e​i​-​s​o​l​d​a​t​e​n​-​v​e​r​w​e​i​g​e​r​n​-​i​m​p​f​u​n​g​-​b​u​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​-​u​e​b​e​r​p​r​u​e​f​t​-​v​e​r​p​f​l​i​c​h​t​e​n​d​e​-​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​b​e​i​-​s​o​l​d​a​t​e​n​/​2​8​2​9​4​8​1​6​.​h​tml

    Interessant sind die Argumente des Bundesverteidigungsministeriums, dass sich die Offiziere das "Gegen"-"Corona"-"Impfen" gefal­len zu las­sen hätten:

    (Aus der Veröffentlichung des Tagesspiegels ) "… Das Verteidigungsministerium hält dage­gen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der gene­rell durch­zu­füh­ren­den Basisimpfungen für recht­mä­ßig. … Die Impfung die­ne der Verhütung einer über­trag­ba­ren Krankheit, auch wenn sie kei­nen voll­stän­di­gen Schutz bie­te, heißt es wei­ter. Es genü­ge, dass sie die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung und die Gefahr schwe­rer Verläufe redu­zie­re. Dies sei auf Grund aktu­el­ler wis­sen­schaft­li­cher Untersuchungen und nach den Erhebungen des Robert Koch-Instituts erwie­sen. Mit der Schutzimpfung sei­en auch kei­ne über­pro­por­tio­nal hohen Impfrisiken verbunden. …"

    Die Offiziere müs­sen sich dem­nach der "Impfung" aus­set­zen, obwohl die­se kei­nen voll­stän­di­gen Schutz bie­te. Interessant. Und die "Impf"risiken wer­den vom Bundesverteidigungsministerium klein­ge­re­det und gar igno­riert. Diese Lügen, vom Bundesverteidigungsministerium in den Rang von Argumenten bei Gericht erho­ben, dür­fen vom Bundesverwaltungsgericht nicht als Argumente fürs Zwangs-abge­spritzt-Werden ver­wen­det werden.

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