Wie Spahn Betten für COVID-19-PatientInnen verknappt

Es ist schon grund­sätz­lich sehr befrag­bar, daß Krankenhäuser vor allem unter betriebs­wirt­schaft­li­chen Gesichtspunkten betrie­ben wer­den und mög­lichst noch Gewinne abwer­fen sol­len. Aber so geht halt Neoliberalismus. Wenn aber wie jetzt die Freihaltung von Intensivbetten für Covid-19-PatientInnen für klei­ne­re Kliniken vor allem im länd­li­chen Raum vom Gesundheitsministerium ver­hin­dert wird, stellt das eine bewuß­te Verschärfung der Lage dar.

Krankenhausverbände rebel­lie­ren aus wirt­schaft­li­chen Gründen gegen Spahn. Es gibt jedoch gute Gründe, den Bürokratismus aus sei­nem Hause gesund­heits­po­li­tisch zu kri­ti­sie­ren. Auf aerz​te​blatt​.de ist am 18.12. zu lesen:

»In der ersten Welle der Pandemie erhiel­ten alle Krankenhäuser in Deutschland eine Pauschale für Kran­kenhausbetten, die die Häuser für die Behandlung von COVID-19-Patienten freihielten.

In der aktu­el­len zwei­ten Pandemiewelle kön­nen nur noch die Krankenhäuser Freihaltepauschalen erhal­ten, die eine Notfallversorgung nach dem gestuf­ten System des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G‑BA) anbie­ten und die in einer Region mit hohem Infektionsgeschehen lie­gen. Welche Krankenhäuser ge­nau die Pau­schalen erhal­ten, bestim­men die Bundesländer.

Konkret kön­nen die Krankenhäuser der Notfallstufen 2 und 3 Pauschalen erhal­ten, wenn sie in Landkrei­sen oder kreis­frei­en Städten mit einer 7‑Tage-Inzidenz von über 70 lie­gen, in denen weni­ger als 25 Pro­zent freie betreib­ba­re Intensivkapazitäten vor­han­den sind. Nachgelagert kön­nen auch Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung Pauschalen bekom­men, wenn die 7‑Tage-Inzidenz über 70 liegt und weni­ger als 15 Prozent freie betreib­ba­re Intensivkapazitäten in ihrer Region vor­han­den sind.«

Diese büro­kra­ti­sche Regel will Spahn ver­bes­sern durch wei­te­re Bürokratie:

»An die­sen Regelungen habe es Kritik gege­ben, schreibt das BMG, weil die Auswahl der anspruchsberech­ti­gten Krankenhäuser durch die Bundesländer ein­ge­schränkt sei. Deshalb will das Ministerium die Aus­wahlmöglichkeit durch die Länder nun erweitern.

Künftig sol­len die Krankenhäuser einen Anspruch auf eine Freihaltepauschale erhal­ten kön­nen, die noch kei­nen Zuschlag für die Teilnahme an der Basisnotfallversorgung erhal­ten haben, die ent­spre­chen­den Anforderungen aber nach Feststellung der Länder erfüllen.

Die Anforderungen für die Basisnotfallversorgung umfas­sen die Existenz einer Klinik für Chirurgie oder Unfallchirurgie und einer Klinik für Innere Medizin sowie eine Intensivstation mit min­de­stens sechs Betten, von denen min­de­stens drei zur Versorgung beatme­ter Patienten aus­ge­stat­tet sind.

Liegt die 7‑Tage-Inzidenz bei über 250 je 100.000 Einwohner sol­len Krankenhäuser der drei Notfallstu­fen unab­hän­gig von der Anzahl der frei­en Intensivkapazitäten in der Region Freihaltepauschalen erhal­ten kön­nen. Die Regelungen sol­len bis zum 31. Januar 2021 gelten.

Kritik von den Krankenhäusern
Der stell­ver­tre­ten­de Vorsitzende des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd) und desig­nierte Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Ingo Morell, kri­ti­sier­te den Verordnungsentwurf.

„Die Vorschläge aus dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium grei­fen zu kurz“, mein­te er. Der Mecha­nismus, der dem zwei­ten Rettungsschirm zu Grunde lie­ge, sei in der Umsetzung „zu bürokra­tisch und muss grund­sätz­lich ver­än­dert werden“…„

Die Länder soll­ten in der jet­zi­gen Phase der aku­ten Belastung abhän­gig vom regio­na­len Bedarf gezielt ent­schei­den kön­nen, wel­che Krankenhäuser für die Versorgung von COVID-19-Patienten benö­tigt wer­den und daher Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Das ist wich­tig, um die Handlungsfähigkeit vor Ort zu erhal­ten“, sag­te Morell.«

Kritik auch aus den Ländern

»Wegen des Konflikts hat der Verband der Pneumologischen Kliniken in Nordrhein-Westfalen sich an den dor­ti­gen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) gewandt: „Der Beschluss soll­te eiligst zurück­ge­nom­men wer­den, da wir (…) defi­ni­tiv die Gefahr erhö­hen, dass eine gro­ße Zahl von Krankenhäusern, die sich bei der ersten Welle der Pandemie bewährt haben, aus wirt­schaft­li­chen Gründen ihre Versorgung redu­zie­ren wird“, schrieb Verbandschef Thomas Voshaar.

Auch das Landes-Gesundheitsministerium [Sachsen-Anhalt] von Ministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sieht die neu­en Kriterien kri­tisch. Im Schreiben des LandesGesundheitsministeriums sind aktu­ell 27 Häuser auf­ge­führt, die wei­ter von den Pauschalen pro­fi­tie­ren. 42 Standorte aber sind im Intensivregister Divi als poten­zi­el­le Aufnehmer von Corona-Patienten registriert.

„Die Länder waren (…) gegen die vom Bund auf­ge­stell­ten Bedingungen“, sag­te Sprecherin Ute Albersmann. Diese könn­ten dazu füh­ren, dass Patientenströme in Richtung der Kliniken gelenkt wer­den, die Ausgleichszahlungen erhal­ten kön­nen. Richtig wäre aber, dass die Kliniken Ausgleichszahlungen erhal­ten, die die Last der Versorgung tra­gen.«

Das berich­tet am 18.12. volks​stim​me​.de.

2 Antworten auf „Wie Spahn Betten für COVID-19-PatientInnen verknappt“

  1. Freihaltepauschale bedeu­tet, dass wie­der "nicht lebens­not­wen­di­ge" Operationen zugun­sten mög­li­cher­wei­se irgend­wann ein­mal auf­tau­chen­der Covid-Patienten ver­scho­ben werden?
    Aber Krankenhäuser wer­den wei­ter­hin geschlos­sen, richtig?

    1. Es war ein­mal in Deutschland, da hat­te jede Diagnostik Anspruch auf ein Krankenhausbett. Doch einst regier­te ein Minister Spahn und der sah, wie sich sei­ne Untertanen im Ausland an einem Ferienpool benah­men. Er muss­te nichts neu erfin­den, er sag­te nur ihr bekommt Gold statt mei­nem Handtuch, wenn ihr mir die Liegen frei­hal­tet, denn ich brau­che sie für mein Marketing. Jedes Provinzkrankenhaus ohne ech­te Fälle freu­te sich und die­ses Verhalten, spen­de­te somit Rohdaten für Statistik. Willkommen in der Welt wo jeder Bürger in der BRD einen Hoden und eine Titte hat. Es ist kaum aus­zu­hal­ten, wie die Logik der Mathematik die­ser Tage, ob wis­sent­lich oder unwis­sent­lich für die Kaffeesatzleserei der Politik regel­recht ver­ge­wal­tig wird.

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