Zeit des Burgfriedens zwischen Kulturbetrieb und Politik vorbei?

Das sieht jeden­falls ein Arti­kel vom 19.3. auf faz​.net mit dem Titel "SCHLIESSUNG DER KULTURBETRIEBE: Bege­hen die Län­der einen Rechts­bruch?" so.

»Jetzt könn­te Bewe­gung in den Still­stand des Kul­tur­be­triebs die­ses Lan­des kom­men – und zwar mit juris­ti­schen Mit­teln. Die Deut­sche Orches­ter­ver­ei­ni­gung (DOV) macht in ihrer neu­es­ten Pres­se­mit­tei­lung einen Befund publik, der es in sich hat. Offen­bar ver­sto­ßen sämt­li­che sech­zehn Lan­des­ver­ord­nun­gen zum Infek­ti­ons­schutz gegen die am 18.November 2020 vom Deut­schen Bun­des­tag beschlos­se­ne Neu­fas­sung des Infektionsschutzgesetzes…

Gerald Mer­tens, Geschäfts­füh­rer der DOV und ver­sier­ter Jurist, weist nun dar­auf hin, dass eine Grund­rechts­ab­wä­gung in den Lan­des­in­fek­ti­ons­schutz­ver­ord­nun­gen nicht statt­fin­de. Die sech­zehn Ver­ord­nun­gen begnü­gen sich sämt­lich damit, die Schlie­ßun­gen von Thea­tern, Opern­häu­sern und Kon­zert­sä­len als eige­nen Bereich auf­zu­lis­ten. Nach der Argu­men­ta­ti­on von Mer­tens, der wei­te­re Juris­ten kon­sul­tiert hat, wären die Län­der aber dazu ver­pflich­tet, in den Begrün­dun­gen zu den Ver­ord­nun­gen eine Grund­rechts­ab­wä­gung schrift­lich zu fixieren…

Am 5. Febru­ar hat­te die DOV ein Rund­schrei­ben an alle Staats- und Senats­kanz­lei­en sowie alle Gesund­heits­mi­nis­te­ri­en der Län­der ver­schickt, um auf den geson­der­ten Begrün­dungs­not­stand zur Ein­schrän­kung der Kunst­frei­heit hin­zu­wei­sen. Ledig­lich fünf der ange­schrie­be­nen 32 Stel­len sahen sich über­haupt genö­tigt, auf die­sen Brief zu antworten.

Noch hat die DOV nicht die Absicht zur Kla­ge, da Öff­nun­gen im Kul­tur­be­reich natür­lich auch durch ein ent­spre­chen­des epi­de­mio­lo­gi­sches Umfeld legi­ti­miert sein müs­sen. Doch der Befund zeigt, dass das Regie­rungs­han­deln auf Län­der­ebe­ne kei­nen aus­rei­chen­den juris­ti­schen Respekt für die Belan­ge der Kul­tur bezeugt. Nicht nur die Initia­ti­ve „Auf­ste­hen für die Kunst“ in Mün­chen gibt nun das Signal, dass die Zeit des Burg­frie­dens zwi­schen Kul­tur­be­trieb und Poli­tik vor­bei ist.«

8 Antworten auf „Zeit des Burgfriedens zwischen Kulturbetrieb und Politik vorbei?“

  1. Aha, es gibt also doch kei­ne drit­te Welle??:

    "SEIBERT: Wenn ich hin­zu­fü­gen darf: Wir haben neben dem Imp­fen in Impf­zen­tren früh­zei­tig noch eine ande­re Ent­schei­dung gefällt, näm­lich dass wir die Impf­stof­fe zu den Men­schen brin­gen, die auf­grund ihres hohen Alters und ihres Gesund­heits­zu­stands das aller­größ­te Risi­ko im Zusam­men­hang mit Coro­na tra­gen, dass der Ver­lauf schwer oder gar töd­lich sein könn­te, und zwar die Men­schen in Hei­men, in Alters­hei­men, in Pfle­ge­hei­men, in Hei­men für Men­schen mit Behin­de­run­gen. Es sind mobi­le Teams zu die­sen Men­schen gegan­gen. Das war ein Kern­punkt unse­rer Prio­ri­sie­rung in die­ser ers­ten Phase.

    Wir sehen jetzt, wo die abso­lu­te Mehr­heit die­ser Men­schen geimpft wur­de, und zwar zwei­fach, wie die Inzi­denz in die­ser Bevöl­ke­rungs­grup­pe ganz deut­lich nach­ge­las­sen hat und Aus­brü­che, wenn es sie in sol­chen Ein­rich­tun­gen gibt, ers­tens weni­ger sind und zwei­tens nicht mehr so schlimm ver­lau­fen. Das heißt, das war eine bewuss­te Ent­schei­dung der Prio­ri­sie­rung in Deutschland."

    https://​reit​schus​ter​.de/​p​o​s​t​/​z​u​s​a​m​m​e​n​p​r​a​l​l​-​d​e​r​-​k​u​l​t​u​r​e​n​-​f​r​i​s​c​h​e​r​-​w​i​n​d​-​i​n​-​d​e​r​-​b​u​n​d​e​s​p​r​e​s​s​e​k​o​n​f​e​r​e​nz/

  2. Bit­te was? Die Regie­rung muss ihre Ver­ord­nun­gen begründen?

    Was ist das denn für ein Nazi­quer­denk­rechts­schwur­bel­alu­hu­t­an­ti­se­mit? Liest der etwa seit einem Jahr kei­ne Beschlüs­se von Ver­wal­tungs- und Verfassungsgerichten?

    Wo kom­men wir denn da hin, wenn die Regie­rung nicht mehr ein­fach machen kann, was sie will – und wozu sie Lust hat? Und dann auch noch die­sem unver­schäm­ten Pöbel Begrün­dun­gen hier­für lie­fern muss?

    Chleu­dert den Pur­schen zu Poden!

  3. Alles gut und schön, nur wer möch­te sich denn mit die­sen däm­li­chen Maul­korb in ein Thea­ter, Orches­ter oder Kino set­zen. Klar, es gibt genug dum­me die sowas tun wer­den, die wür­den sich das Ding auch an ihre Gesich­ter nähen lassen.
    Die DOV soll­ten sich ganz ein­fach Anwäl­te neh­men, ein­fach auf­ma­chen und den gan­zen Irr­sinns-koko­lo­res nicht mehr mit-machen.
    Der gan­ze Quast­ch beruht doch nur auf Mit­läu­fer­tum, weil ein paar Coro­na-erzäh­ler die Grip­pe umbe­nannt haben.

    Rund­schrei­ben und Bet­tel­brie­fe an unse­re wir­re Köni­gin und wir­ren Köni­ge nüt­zen gar nichts.

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