»Ein Antragsteller sah sich in seiner persönlichen Handlungsfreiheit verletzt; das Gericht kam dem nach. Die Ausgangssperre in Mecklenburg-Vorpommern ist demnach aufgehoben. Dafür gilt ab Samstag aber eine andere.
GREIFSWALD ·Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat am Freitag die Ausgangssperre in Mecklenburg-Vorpommern von 21 bis 6 Uhr morgens gekippt. Demnach sei es unverhältnismäßig, dass dem Bürger untersagt wird, sein Grundstück bzw. seine Unterkunft zu verlassen, sofern kein triftiger Grund vorliege. Der Beschluss des Gerichts sei unanfechtbar.
Persönliche Handlungsfreiheit verletzt
Der Antragsteller sah sich in seinem Recht auf persönliche Handlungsfreiheit verletzt. Das Gericht sieht die in der Corona-Landesverordnung M‑V geregelte Ausgangssperre als unverhältnismäßig an. Sie sei nicht erforderlich und nicht angemessen. Es leige ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes vor. Dieser Eingriff beziehe sich nicht nur auf Einzelpersonen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, zumindest aber im Landkreis Vorpommern-Greifswald…
Die Freude über die Aufhebung der Ausgangssperre dürfte aber nur kurz dauern. Denn am Sonnabend tritt das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft. Darin ist eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr geregelt. Erste Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bereits eingegangen.«
nordkurier.de
Tja, das ist jetzt das Problem: Amts‑, Verwaltungs- und sonstige Richter dürfen die nächsten Jahr Urlaub machen (auf Mallorca oder so). Herr Harbarth übernimmt (mit ersten Entscheidungen ist ab 2029 zu rechnen).
Ganz ehrlich: Dieser widersprüchliche Kleinkrieg vor den überwiegend hörigen Ver(ge)walt(ig)ungsgerichten war sowieso vollkommen sinnfrei; das war spätestens im April oder Mai 2020 klar. Außerdem sind sie ja noch lange nicht raus; die Landesverordnungen gelten ja weiter – und da steht auch immer noch eine Menge hirnkranken Bullshits drin; der ja in Kreisen unter der magischen "100" dann wieder voll anwendbar wird. Prof. Schwab sah in der heutigen C‑Ausschuss-Sitzung u. a. klare Verstöße gegen Artikel 19 (4), 84, 104 GG.
Karlsruhe betreffend hätte ich noch eine kleine Resthoffnung, dass es unter den Rotroben eine kleine Palastrevolte gibt und die den Harbarth überstimmen. So oder so: Wenn die Eilanträge abgewiesen werden, gilt für mich Artikel 20 (4) GG i. V. m. § 32 StGB.
@DS-pektiven, Harbarth überstimmen? Die stimmen doch da nicht ab. Die Richter untersuchen den Fall und fällen dann ein Urteil anhand von vielen Punkten denen sie stattgeben oder an hand von Argumenten widersprechen.
Harbarth kann dann am ende, eigene Punkte, Randnummern reinschreiben – die auch völlig dem Urteil der anderen Richter entgegenstehen und widersprechen. Er entscheidet am ende und hat am ende des Urteils der anderen Richter das letzt Wort.
Natürlich wird in Verfassungsgerichten abgestimmt; die unterlegenen Sichtweisen landen dann hin und wieder in einem Sondervotum. Ansonsten würde mich interessieren, wo im BVerfGG steht, dass allein der Präsident entscheidet, wie am Ende das Urteil / der Beschluss lautet? Das wäre mir auf neu.
Ich stimme Ihnen voll zu. Warten wir mal ab ..
Gerichtsbeschluss nach Multipolar-Klage:
RKI muss Krisenstab offenlegen
Das Berliner Verwaltungsgericht hat unserer Klage gegen das Robert Koch-Institut (RKI) in Teilen stattgegeben.
Die Gesundheitsminister Jens Spahn unterstehende Behörde wurde vom Gericht aufgefordert, die Namen der leitenden Mitglieder des Krisenstabes zu nennen, der über die Risikobewertung im Rahmen der Corona-Krise entscheidet. Unklar bleibt weiterhin, ob die Entscheidung des RKI, im März 2020 die Risikobewertung für ganz Deutschland auf „hoch“ zu ändern – und damit den ersten Lockdown zu ermöglichen –, auf wissenschaftlichen Fakten oder auf politischem Druck basierte. Das Gericht stützte das Auskunftsersuchen von Multipolar hier nicht.
Wir haben deshalb Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
PAUL SCHREYER, 26. April 2021, 0 Kommentare
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-krisenstab-offenlegen