Zu spät? Greifswalder Gericht kippt Ausgangssperre

»Ein Antragsteller sah sich in sei­ner per­sön­li­chen Handlungsfreiheit ver­letzt; das Gericht kam dem nach. Die Ausgangssperre in Mecklenburg-Vorpommern ist dem­nach auf­ge­ho­ben. Dafür gilt ab Samstag aber eine andere.

GREIFSWALD ·Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat am Freitag die Ausgangssperre in Mecklenburg-Vorpommern von 21 bis 6 Uhr mor­gens gekippt. Demnach sei es unver­hält­nis­mä­ßig, dass dem Bürger unter­sagt wird, sein Grundstück bzw. sei­ne Unterkunft zu ver­las­sen, sofern kein trif­ti­ger Grund vor­lie­ge. Der Beschluss des Gerichts sei unanfechtbar.

Persönliche Handlungsfreiheit verletzt
Der Antragsteller sah sich in sei­nem Recht auf per­sön­li­che Handlungsfreiheit ver­letzt. Das Gericht sieht die in der Corona-Landesverordnung M‑V gere­gel­te Ausgangssperre als unver­hält­nis­mä­ßig an. Sie sei nicht erfor­der­lich und nicht ange­mes­sen. Es lei­ge ein schwer­wie­gen­der Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes vor. Dieser Eingriff bezie­he sich nicht nur auf Einzelpersonen, son­dern alle Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, zumin­dest aber im Landkreis Vorpommern-Greifswald… 

Die Freude über die Aufhebung der Ausgangssperre dürf­te aber nur kurz dau­ern. Denn am Sonnabend tritt das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft. Darin ist eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr gere­gelt. Erste Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bereits eingegangen.«
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6 Antworten auf „Zu spät? Greifswalder Gericht kippt Ausgangssperre“

  1. Tja, das ist jetzt das Problem: Amts‑, Verwaltungs- und son­sti­ge Richter dür­fen die näch­sten Jahr Urlaub machen (auf Mallorca oder so). Herr Harbarth über­nimmt (mit ersten Entscheidungen ist ab 2029 zu rechnen).

    1. Ganz ehr­lich: Dieser wider­sprüch­li­che Kleinkrieg vor den über­wie­gend höri­gen Ver(ge)walt(ig)ungsgerichten war sowie­so voll­kom­men sinn­frei; das war spä­te­stens im April oder Mai 2020 klar. Außerdem sind sie ja noch lan­ge nicht raus; die Landesverordnungen gel­ten ja wei­ter – und da steht auch immer noch eine Menge hirn­kran­ken Bullshits drin; der ja in Kreisen unter der magi­schen "100" dann wie­der voll anwend­bar wird. Prof. Schwab sah in der heu­ti­gen C‑Ausschuss-Sitzung u. a. kla­re Verstöße gegen Artikel 19 (4), 84, 104 GG.

      Karlsruhe betref­fend hät­te ich noch eine klei­ne Resthoffnung, dass es unter den Rotroben eine klei­ne Palastrevolte gibt und die den Harbarth über­stim­men. So oder so: Wenn die Eilanträge abge­wie­sen wer­den, gilt für mich Artikel 20 (4) GG i. V. m. § 32 StGB.

      1. @DS-pektiven, Harbarth über­stim­men? Die stim­men doch da nicht ab. Die Richter unter­su­chen den Fall und fäl­len dann ein Urteil anhand von vie­len Punkten denen sie statt­ge­ben oder an hand von Argumenten widersprechen.
        Harbarth kann dann am ende, eige­ne Punkte, Randnummern rein­schrei­ben – die auch völ­lig dem Urteil der ande­ren Richter ent­ge­gen­ste­hen und wider­spre­chen. Er ent­schei­det am ende und hat am ende des Urteils der ande­ren Richter das letzt Wort.

        1. Natürlich wird in Verfassungsgerichten abge­stimmt; die unter­le­ge­nen Sichtweisen lan­den dann hin und wie­der in einem Sondervotum. Ansonsten wür­de mich inter­es­sie­ren, wo im BVerfGG steht, dass allein der Präsident ent­schei­det, wie am Ende das Urteil / der Beschluss lau­tet? Das wäre mir auf neu.

  2. Gerichtsbeschluss nach Multipolar-Klage:
    RKI muss Krisenstab offenlegen

    Das Berliner Verwaltungsgericht hat unse­rer Klage gegen das Robert Koch-Institut (RKI) in Teilen stattgegeben.
    Die Gesundheitsminister Jens Spahn unter­ste­hen­de Behörde wur­de vom Gericht auf­ge­for­dert, die Namen der lei­ten­den Mitglieder des Krisenstabes zu nen­nen, der über die Risikobewertung im Rahmen der Corona-Krise ent­schei­det. Unklar bleibt wei­ter­hin, ob die Entscheidung des RKI, im März 2020 die Risikobewertung für ganz Deutschland auf „hoch“ zu ändern – und damit den ersten Lockdown zu ermög­li­chen –, auf wis­sen­schaft­li­chen Fakten oder auf poli­ti­schem Druck basier­te. Das Gericht stütz­te das Auskunftsersuchen von Multipolar hier nicht.
    Wir haben des­halb Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
    PAUL SCHREYER, 26. April 2021, 0 Kommentare
    https://​mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de/​a​r​t​i​k​e​l​/​r​k​i​-​k​r​i​s​e​n​s​t​a​b​-​o​f​f​e​n​l​e​gen

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