"Zwangseinweisung für rund 30 Quarantänebrecher"

Quel­le: sued​deut​sche​.de

»Eisen­hüt­ten­stadt (dpa/bb) – Rund 30 Bran­den­bur­ger sind seit Mai in eine Qua­ran­tä­ne-Sta­ti­on zwangs­ein­ge­wie­sen wor­den, weil sie sich nicht an die ange­ord­ne­te Coro­na-Qua­ran­tä­ne gehal­ten haben. Aktu­ell befän­den sich aller­dings kei­ne Qua­ran­tä­ne­bre­cher in der Ein­rich­tung, wie das das Innen­mi­nis­te­ri­um auf Anfra­ge am Mon­tag mit­teil­te. Zunächst hat­te die "Welt am Sonn­tag" berichtet.

Die Qua­ran­tä­ne-Ein­rich­tung befin­det sich seit Juni in der ehe­ma­li­gen Abschie­be­haft­an­stalt Eisen­hüt­ten­stadt, nach­dem sie seit Mai in dem Aus­rei­se­ge­wahr­sam am Flug­ha­fen Schö­ne­feld unter­ge­bracht war. Die Sta­ti­on sei räum­lich kom­plett von der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung getrennt, so Minis­te­ri­ums­spre­cher Mar­tin Bur­meis­ter. Frau­en und Män­ner könn­ten getrennt unter­ge­bracht wer­den, es gebe Fami­li­en­zim­mer sowie Fit­ness- und Auf­ent­halts­räu­me. Die Men­schen blei­ben in der Ein­rich­tung, solan­ge für sie die Qua­ran­tä­ne gilt.

In die Zen­tral­stel­le für Qua­ran­tä­ne­bre­cher kommt, wer sich wie­der­holt und trotz Anwei­sung nicht an die durch die ört­li­chen Gesund­heits­äm­ter erteil­te Qua­ran­tä­ne im Zusam­men­hang mit der Covid-19-Pan­de­mie hält. Für eine Ein­wei­sung ist eine rich­ter­li­che Anord­nung nötig, die Grund­la­ge bil­det das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Coro­na-Erkrank­te kämen in ein Kran­ken­haus. "Es ist das letz­te Mit­tel", sag­te Gabri­el Hes­se, Spre­cher beim Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um. Im Zeit­raum von Mai bis Jah­res­en­de sei­en in drei Land­krei­sen ins­ge­samt 223 Qua­ran­tä­ne-Ver­stö­ße fest­ge­stellt wor­den…«

Wohl­ge­merkt: Es ist die Rede von Men­schen, die womög­lich ledig­lich Kon­takt­per­so­nen sind von Per­so­nen, die posi­tiv getes­tet sind, bzw. von Rei­se­rück­keh­re­rIn­nen aus "Risi­ko­ge­bie­ten".

14 Antworten auf „"Zwangseinweisung für rund 30 Quarantänebrecher"“

  1. Vielleicht wird auch folgendes noch ein eigener Eintrag in diesem Blog.
    Heute wurde berichtet wie groß die Einnahmen von Bußgeld durch Verstöße gegen Corona-Auflagen in einzelnen Kommunen (in NRW) im letzten Jahr waren:

    Eine Internetrecherche führt z.Bsp. auf express.de

    Die Coronaregeln spülen Millionen in die Kassen. In einer NRW-Großstadt kamen so mehr als eine Million Euro zusammen

    Köln (..). bis Ende Dezember 2020 seien 2565 Bescheide mit Bußgeldern von insgesamt rund 608.000 Euro ergangen.

    Düsseldorf - mehr als 2900 Verfahren Bußgelder in Gesamthöhe von etwa 510.000 Euro ausgesprochen.

    Duisburg mehr als eine Million Euro an Bußgeldern festgesetzt.

    Aachen hat Bußgelder von mehr als 815.000 Euro verhängt – und dafür etwa 2300 Verstöße registriert.

    Essen gibt an, in bislang etwas über 3500 erfassten Verfahren etwas mehr als 605.000 Euro kassiert zu haben.

    Bielefeld summieren sich die Bußgeldeinnahmen auf bislang etwa 277.000 Euro, wobei etwa 2150 Verfahren wegen Coronaregel-Verstößen registriert wurden.

  2. Ich fra­ge mich immer, wann die "Nazi-Vergleich"-Erlaubnis-Zuständigen grü­nes Licht geben um die pas­sen­den Ver­glei­che zie­hen zu dürfen?

    Erst wenn die ers­ten Fol­ter­op­fer bekannt wer­den? Erst wenn Demos zusam­men geschos­sen werden?

    Die Mit­tel sind aber heu­te ganz sicher ande­re als vor fast 100 Jahren.

  3. Ist denn bekannt, ob die­se Zwangs­maß­nah­me auch einen Ein­trag im Bun­des­zen­tral­re­gis­ter zur Fol­ge hat und man damit dann bei Abfragen/Registerauszügen immer wie­der kon­fron­tiert wird? Wun­dern wür­de mich es jeden­falls nicht.

  4. Ein wei­te­res star­kes Indiz der aktu­el­len Unter­drue­ckung von nicht Kon­for­men aber gesun­den Men­schen-> Faschismus.

    Was natuer­lich von gros­ser Sor­ge ist: Alle 'Enten' die so gestar­tet wur­den i.d. Bevoel­ke­rung (Ideen, Stra­te­gien von unbe­deu­ten­den Poli­ti­kern aus­ge­plau­dert) sind rea­li­siert wor­den. Auch die­se Zwangslager.
    Nor­ma­ler­wei­se wur­den ja die­se Enten immer mal so gestar­tet, dann meist von der Pres­se ver­poent und den Leu­ten schlecht gemacht.
    Dann wur­de ent­we­der nix mehr davon vor­ge­tra­gen oder gar – wenn es sehr brenz­lig war – die­se Poli­ti­ker sogar 'ent­las­sen'.
    Heu­te schei­nen unse­re Herr­schaf­ten ein­fach so drauf­los zu marschieren.

    Die vier­te Gewalt ist dahin.
    Auch ein wei­te­res Indiz fuer ..

      1. @aa Es gab höchst unter­schied­li­che Arten von Kon­zen­tra­ti­ons­la­gern, nicht nur in Deutsch­land. Und selbst in Deutsch­land gab es Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger mit Frei­gän­gern (etwa in Bonn) und die meis­ten waren eben kei­ne Ver­nich­tungs­la­ger. Was sie alle gemein­sam hat­ten, war, dass sie an der Jus­tiz vor­bei funk­tio­nier­ten. Ein­wei­sun­gen in Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger konn­ten durch die Behör­den vor­ge­nom­men und muss­ten nicht durch die Gerich­te legi­ti­miert wer­den. Schließ­lich wis­sen wir doch spä­tes­tens seit Han­nah Are­ndt, dass der rich­ti­ge Ter­ror erst los­geht, wenn das Regime eta­bliert ist.

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