Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Dr. Norbert Häring
Laut Verwaltungsgericht Darmstadt gibt es keine gültigen Ausnahmen vom Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben
23. 02. 2022 | Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat den Antrag von Norbert Häring auf Feststellung seines Status als mit einer Dosis Janssen vollständig Geimpften abgewiesen. Grund ist, dass zwar die angegriffenen Regeln der Coronamaßnahmen-Ausnahmeverordnung grundgesetzwidrig seien. Es gebe aber ein Rechtsvakuum ohne gültige Ausnahmen vom grundsätzlichen Ausschluss aller nicht immunisierten vom öffentlichen Leben laut Infektionsschutzgesetz. Es darf nach Rechtslage niemand mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Dieses Vakuum könne das Gericht nicht füllen. Aktenzeichen: 4 L 210/22.DA
Das Gericht schreibt in seinem Beschluss vom 23.2.:
Der Antragsteller wurde am 7. September 2021 mit dem Impfarzneimittel COVID-19 Vaccine Janssen (…) geimpft. Er erhielt infolgedessen vom Robert Koch-Institut ein entsprechendes digitales COVID-Impfzertifikat ausgestellt. Bis zur Veröffentlichung auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts (www.pei.de/impfstoffe/covid-19) vom 15. Januar 2022 war unter den dort dargestellten „Anforderungen für den vollständigen Impfschutz mit einem Impfstoff“ für das „COVID-19 Vaccine Janssen (…) die „Anzahl Impfdosen für die vollständige Impfung“ mit „1“ ausgewiesen. Ab dem 15. Januar wird für den entsprechenden Impfstoff die „Anzahl Impfdosen für die vollständige Impfung“ mit „2“ angegeben. Der (…) Antragsteller verlor damit durch die neuerlichen Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts vom 15. Januar 2022 am selben Tage seinen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung [im Folgenden mit SchAusnahmV abgekürzt]).
Nach derzeit geltender Rechtslage in den Bundesländern ist der Impfnachweis (neben dem Genesenennachweis) aber Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen und sozialen Leben in vielen Bereichen.“
Zunächst sieht es gut aus für Norbert Häring:
Das Gericht ist zunächst im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens der Auffassung, dass § 2 Nr. 3 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 voraussichtlich unwirksam ist, da die darin enthaltene dynamische Verweisung (…) an das Paul-Ehrlich-Institut – im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut – hinsichtlich der Bestimmung, wann ein Impfnachweis im Sinne der SchAusnahmV vorliegt, die gesetzgeberische Ermächtigung der Bundesregierung zum Verordnungserlass aus § 28c Satz 1 IfSG überschreitet und damit gegen das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip verstößt. (…) Darüber hinaus – ohne dass es hierauf entscheidend ankäme – teilt das erkennende Gericht die Bedenken des Verwaltungsgerichts Hamburg und des Verwaltungsgerichts Ansbach (VG Ansbach, Beschl. v. 11.2.2022 – AN 18 S 22.234 -, BeckRS 2022, 1734) gegen die Wirksamkeit des § 2 Nr. 3 SchAusnahmV wegen Verstoßes gegen das aus dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot sowie die Bedenken des Verwaltungsgerichts Hamburg gegen das rechtsstaatliche Publizitätserfordernis.
Nach alledem erweist sich § 2 Nr. 3 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 als unwirksam. Damit sind zugleich die Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts vom 15. Januar 2022 hinsichtlich des Erfordernisses einer zweiten Impfung mit dem
verfahrensgegenständlichen Impfstoff für einen Impfnachweis im Sinne der SchAusnahmV unwirksam.“
Aber dann:
Aus den gleichen Gründen, die zur Unwirksamkeit des § 2 Nr. 3 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 führen, ist jedoch ebenso § 2 Nr. 3 SchAusnahmV in der Fassung vom 8. Mai 2021 unwirksam, sodass der Antragsteller sein Begehren auch hierauf nicht mit Erfolg stützen kann. (…)
Infolge der Unwirksamkeit des § 2 Nr. 3 SchAusnahmV sowohl in der Fassung vom 14. Januar 2022 als auch in der Fassung vom 8. Mai 2021, fehlt es an einer gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Bestimmung darüber, wann im Sinne des § 28c Satz 1 IfSG bei einer Person infolge einer Impfung „von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 auszugehen ist“. Denn § 28c IfSG selbst trifft dazu, ebenso wie die übrigen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, keine inhaltlichen Vorgaben, sondern überträgt deren Ausgestaltung vielmehr der Bundesregierung als Verordnungsgeberin. Der Antragsteller kann seinen Anordnungsanspruch auch nicht auf eine sonstige gesetzliche oder verordnungsrechtliche Rechtsgrundlage stützen. Eine solche ist nicht ersichtlich.
Ist eine wirksame Rechtsgrundlage nicht vorhanden, ist es dem Gericht aus Gründen der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 3 GG) verwehrt, die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen. Nach § 28c Satz 1 IfSG hat der Gesetzgeber die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vorlegen können, Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten und Verboten nach dem fünften Abschnitt des IfSG oder von aufgrund der Vorschriften im fünften Abschnitt des IfSG erlassenen Geboten und Verboten zu regeln. Erweisen sich die verordnungsrechtlichen Bestimmungen – wie hier – als unwirksam, kann das Gericht diese nicht einfach ersetzen. Das Gericht ist dahingehend nach Art. 20 Abs. 3 GG schlicht nicht befugt, eigene Kriterien für die Bestimmung eines Impfnachweises, wie etwa die erforderliche Anzahl von Impfdosen für eine Immunisierung eines bestimmten Grades oder die Gültigkeitsdauer eines Impfnachweises, aufzustellen.“
Die sich geradezu aufdrängende Möglichkeit, § 28c IfSG ebenfalls für ungültig zu erklären, bis die erkennbar notwendigen Ausnahmeregelungen vom prinzipiellen Ausschluss aller Bürger vom sozialen Leben rechtsgültig vorliegen, erörtert das Gericht nicht. Stattdessen:
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, weil er unterlegen ist.
Die Anwälte des Bundesgesundheitsministeriums sind zwar mit keinem ihrer Argumente durchgekommen, aber ihre grundsätzliche Idee, hat sich durchgesetzt: durch die Delegation und Subdelegation des Grundrechtsentzugs, haben die Bürger keine Instanz mehr, der gegenüber sie ihre Grundrechte zurückfordern können, egal ob die Gesetze und Verordnungen vor Gericht Bestand haben oder nicht.
Dazu auch:
Das überaus seltsame Verständnis des Lauterbach-Ministeriums von Rechtsstaat und Demokratie
Wie das Corona-Regime die Bürger vom Rechtsweg abschneidet – und wie das letztlich scheitern dürfte
https://norberthaering.de/news/haering-pei-verwg-darmstadt/
Siehe dazu
Jessica Hamed
@jeha2019
Eine interessante Entscheidung des VG DA
– die Richter*innen teilen wohl unsere Ansicht, dass auch die Festlegung des #Geimpft- oder #Genesenenstatus durch die Bundesregierung rw ist
- aber warum haben sie dann nicht § 28c Satz 1 IfSG dem @BVerfG
vorgelegt?
https://norberthaering.de/news/haering-pei-verwg-darmstadt/
9:49 PM · Feb 24, 2022
https://twitter.com/jeha2019/status/1496965459471908864?cxt=HHwWgIDSze6JpcYpAAAA
Also verstehe ich das jetzt richtig: wenn unwirksame Gesetze und Verordnungen erlassen werden, muss man sich trotzdem dran halten, weil das Gericht nicht auf Basis unwirksamer Verordnungen urteilen kann? Genial, dann braucht die Regierung eigentlich nur noch rechtswidrige Gesetze zu erlassen, und den Gerichten sind dann leider die Hände gebunden.
Dass die da nicht eher drauf gekommen sind, das Regieren wird so viel einfacher.
Jessica Hamed@jeha2019Und hier noch unser stattgebender Beschluss in Sachen #Genesenenstatus vom 16.02.22 vom VG Berlin.
https://www.ckb-anwaelte.de/download/stattgebender_Beschluss_vom_16.02.2022_VG-Berlin.pdf
Quote TweetAufmerken | Benjamin Stibi@aufmerken · 12hS
chon lange haben die Länder Lauterbach aufgefordert, RKI & PEI die Macht über den Impf-/Genesenenstatus wieder zu entziehen,
reihenweise erklären Gerichte diese Regelungstechnik nun für rechtswidrig. Passieren tut aber: nichts.
Mein Kommentar auf @welt:
https://welt.de/debatte/kommentare/article237127351/Corona-Regeln-Lauterbachs-Engelsgeduld-beim-Genesenenstatus.html
9:26 PM · Feb 24, 2022
https://twitter.com/jeha2019/status/1496959738940121088?cxt=HHwWgICzqfG8osYpAAAA
Jessica Hamed Retweeted
Jonas Schmidt-Chanasit
@ChanasitJonas
Keine Kohortenregelung in den Schulen mehr ab dem 3. März, keine Pflichttests mehr ab 21. März, keine Masken mehr in den Schulen spätestens ab dem 1. April – so lautet der dreistufige Fahrplan der Landesregierung @Land_SH
ndr.de
Corona: Spätestens am 1. April soll Maskenpflicht in Schulen enden
Schleswig-Holsteins Schüler können sich in den kommenden Wochen auf weitere Corona-Lockerungen einstellen. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) erläuterte heute im Landtag noch mal die nächsten…
5:10 PM · Feb 24, 2022
https://twitter.com/ChanasitJonas/status/1496895421041549320?cxt=HHwWkIC50YudhcYpAAAA
Klaus Stöhr
@stohr_klaus
Woher kommt Argumentation von @Karl_Lauterbach
,
dass Oeffnung nicht möglich ist,
wegen der in D vergleichsweise niedrigen Impfrate besonders in der älteren Bevölkerung?
Hier eine Grafik, mit den Impfraten in europäisch. Ländern.
Die Impfraten sollten so stimmen; auch die Pfeile?
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9:42 PM · Feb 24, 2022·Twitter Web App
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Klaus Stöhr
@stohr_klaus
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7h
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@stohr_klaus
2. Was die Argumentation (D hat zu niedrige Impfquote) so fragwürdig macht: welche Quote möchte man denn erreichen um beruhigt öffnen zu können?
Und mit welcher quantitativen/qualitativen Begründung?
Oder wieder nur Bauchgefühl?
Klaus Stöhr
@stohr_klaus
·
7h
3. Ausserdem:
die Unterschiede der Impfquote in D zu anderen Ländern sind minimal (z.T. nur 1–4%):
wie hat man berechnet, wo der Schwellwert ist?
Und wie gesagt:
ab welchem Grenzwert ist öffnen dann nach @Karl_Lauterbach
sicher?
Wie hoch soll die Karotte noch gehängt werden?
https://twitter.com/stohr_klaus/status/1496963769678839820
Wenn die nicht "geimpft" wären, lägen die alle auf der Intensivstation oder wären schon tot.
Klarer Fall von "unterboostert"…
Wer hätte das gedacht. Während des Stakeholderkapitalismus fallen Eishockeyspiele aus. Nicht etwa weil's kein Eis gibt – nö, die Spieler haben positive PCR-Tests, welche besagen sie seien mindestens erkältet. Nun, man sollte ihnen Rollschuhe verpassen und sagen der Asphalt sei das Eis. Das ist gut wegen der Erderwärmung. Ob's ihnen Folgegenerationen von Eishockeynachfahren danken könnten? Wer weiss das schon. Wie sagte ein Arzt; "Konjunktivitis"!
Da hilft nur —- m e h r —– von dem , was bisher nicht geholfen hat.
Es zeigt sich täglich deutlicher, dass die Bezeichnung Giftspritze ihre Berechtigung hat. War anfangs auch als Verschwörungsmythos durch die Sprachpolizei gelabelt woren.
Deutschland wäre ja nicht Deutschland ohne seine
Nachtwächter.
Über Prognosen: Heute las ich den folgenden Artikel:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/krieg-in-der-ukraine-sahra-wagenknecht-gesteht-irrtum-bei-russland-ein-a-99852df3-f581-47be-ba0e-ab972a0d581a
"Wagenknecht gesteht Irrtum zu russischer Invasion ein -
Sahra Wagenknecht gab sich noch vor wenigen Tagen sicher, es werde keine russische Invasion in die Ukraine geben. Nach SPIEGEL-Informationen hat sie intern nun eingeräumt, die Lage falsch eingeschätzt zu haben. "
Mich interessiert es eigentlich nicht, sondern die Frage, warum SPON das bringt, denn
1. Es ist unerheblich, wie Wagenknecht die Lage einschätzt. Sie ist eine Oppositionspolitikerin.
2. Jeder hat das Recht auch falsch zu liegen. Prognosen betreffen die Zukunft und da gibt es immer eine Unsicherheit.
3. Welchen Unterschied hätte es gemacht, hätte Wagenknecht richtig gelegen? Aus ihren Prognosen folgen keine Handlungen.
Es gibt aber auch andere Prognosen, gestützt durch Modellrechnungen, die nicht offengelegt werden, die ganz anders behandelt werden und die Regierungshandeln rechtfertigen. Diese waren bisher immer falsch und die Konsequenzen mussten wir alle spüren und werden uns nun Jahrzehnte noch begleiten. Kinder sind traumatisiert, die Gesundheit der Menschen wurden durch Lockdown und "Impfungen" massivst geschädigt, durch die gesamte Wirtschaft ging eine Disruptionswelle, die den Großkonzernen zugutekommt. Dass da mal jemand falsch liegt, ist dann keinen Artikel wert. Aber wenn eine Oppositionspolitikerin bei Russland etwas blauäugig ist, was ja aufgrund ihrer Partei auch ganz normal ist, dann gibt's einen Artikel bei SPON.
Wurde Baerbock nicht neulich noch dafür gefeiert, dass sie Putin zum Truppenabzug bewegen konnte?
Vermaledeites Virus vermeidet Verteidigung. Boosterung bleibt blank.
Ich musste sofort an den G‑Sketch von Heinz Erhardt denken ("Gespräch gänzlich geschäftlich! Gewürzgurken geplaudert!")
Sie haben sich wohl mit dem P‑Virus infiziert ? Inzidenz 9.
Sofort in Quarantäne !!!