Ärztin arbeitet trotz Quarantäne-Pflicht – Stadt Cottbus schließt Praxis

So ist am 21.1. ein Arti­kel auf welt​.de überschrieben.

»Die Stadt Cott­bus hat nach eige­nen Anga­ben erst­mals eine Haus­arzt­pra­xis geschlos­sen. Hin­ter­grund sei­en Ver­stö­ße der Ärz­tin gegen Auf­la­gen aus der Coro­na-Ein­däm­mungs­ver­ord­nung des Lan­des sowie gegen Anord­nun­gen durch das Gesundheitsamt.

Die Ärz­tin sei wegen eines Kon­takts zu einer auf das Coro­na­vi­rus posi­tiv getes­te­ten Per­son als Kon­takt­per­son der Kate­go­rie I ein­ge­stuft wor­den und hät­te sich des­halb in Qua­ran­tä­ne bege­ben müs­sen, teil­te die Stadt am Mitt­woch mit.

Statt­des­sen habe sie wei­ter prak­ti­ziert und dabei Pati­en­ten ohne Mund-Nasen-Bede­ckung behan­delt. Dar­auf­hin sei die Schlie­ßung der Pra­xis ver­fügt wor­den. Die Räu­me wur­den amt­lich ver­sie­gelt. Wegen der Ver­stö­ße sei­en Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wor­den. Die Lan­des­ärz­te­kam­mer Bran­den­burg erklär­te, gegen eine Arzt­pra­xis in Cott­bus sei­en Beschwer­den ein­ge­gan­gen und es sei ein berufs­recht­li­ches Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet worden.«

Wie war das eigent­lich mit den Regie­rungs­mit­glie­dern, die "als Kon­takt­per­son der Kate­go­rie I ein­ge­stuft" waren? Bei Frau Mer­kel etwa so:

»Die Kanz­le­rin muss selbst in häus­li­che Qua­ran­tä­ne. Am Frei­tag hat­te sie Kon­takt zu einem Arzt, der mitt­ler­wei­le posi­tiv auf das Coro­na­vi­rus getes­tet wor­den war. Der Medi­zi­ner hat­te bei Mer­kel eine vor­beu­gen­de Pneu­mo­kok­ken-Imp­fung vorgenommen.

Regie­rungs­spre­cher Stef­fen Sei­bert erklär­te: „Sie wird sich in den nächs­ten Tagen regel­mä­ßig tes­ten las­sen, weil ein Test jetzt noch nicht voll aus­sa­ge­kräf­tig wäre. Auch aus der häus­li­chen Qua­ran­tä­ne wird die Bun­des­kanz­le­rin ihren Dienst­ge­schäf­ten nachgehen.“

Auf der Pres­se­kon­fe­renz am Nach­mit­tag hat­te Mer­kel selbst noch Stel­lung zu ihrem eige­nen Ver­hal­ten in Zei­ten von Coro­na genom­men. „Ich habe nahe­zu alle Ter­mi­ne abge­sagt, in denen Men­schen ins Kanz­ler­amt kom­men oder wo ich zu Men­schen fah­ren wür­de“, sag­te Mer­kel. Ihr Leben habe sich grund­sätz­lich ver­än­dert und bestehe im Wesent­li­chen aus Tele­fon- und Video­kon­fe­ren­zen.«
(focus​.de am 23.3.20)

Zehn Tage spä­ter berich­te­te tages​schau​.de:

»Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel ist nach knapp zwei­wö­chi­ger Coro­na-Qua­ran­tä­ne ins Kanz­ler­amt zurückgekehrt.«

Heiko Maas, Jens Spahn und der Rest

»Zum zwei­ten Mal – Hei­ko Maas muss in Corona-Quarantäne
Bun­des­au­ßen­mi­nis­ter Hei­ko Maas (SPD) hat sich zum zwei­ten Mal inner­halb weni­ger Wochen wegen eines Kon­takts mit einem Coro­na-Infi­zier­ten in Qua­ran­tä­ne begeben…

Der Kon­takt erfolg­te bereits am Mon­tag­abend mit einem "aus­län­di­schen Delegationsteilnehmer"…

Bereits im Sep­tem­ber in Quarantäne
Maas hat­te sich erst Ende Sep­tem­ber für elf Tage in Qua­ran­tä­ne bege­ben, weil sich einer sei­ner Leib­wäch­ter infi­ziert hatte…

In den ver­gan­ge­nen Mona­ten waren immer wie­der Mit­glie­der des Bun­des­ka­bi­netts in Qua­ran­tä­ne. Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hat­te sich vor zwei Wochen als ers­tes Regie­rungs­mit­glied nach­weis­lich mit dem Coro­na­vi­rus ange­steckt. Er hat­te sich kurz nach einer Kabi­netts­sit­zung wegen Erkäl­tungs­sym­pto­men tes­ten lassen.

Das Bun­des­ka­bi­nett muss­te trotz­dem nicht gesam­melt in Qua­ran­tä­ne. Damals wur­de auf die Hygie­ne- und Abstands­re­geln im Kabi­netts­saal ver­wie­sen, die eine Qua­ran­tä­ne ande­rer oder gar aller Teil­neh­mer in einem sol­chen Fall nicht erfor­der­lich mache, hieß es damals.«
(t‑online.de am 5.11.20)

»Wirt­schafts­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er (CDU) ist nach einem Coro­na­fall in sei­nem Umfeld vor­sorg­lich in Qua­ran­tä­ne. Ein ers­ter Coro­na­test des Minis­ters sei nega­tiv gewe­sen, teil­te das Minis­te­ri­um am Frei­tag­abend mit. Alt­mai­er wur­de getes­tet, weil einer sei­ner enge­ren Mit­ar­bei­ter an Covid-19 erkrankt ist. Er wer­de sei­nen Dienst­ge­schäf­ten auch von zuhau­se wei­ter nach­ge­hen, teil­te das Minis­te­ri­um mit.
Für den CDU-Poli­ti­ker ist es bereits die zwei­te Coro­na-Qua­ran­tä­ne. Ende Sep­tem­ber war er vor­sorg­lich für weni­ge Tage zuhau­se geblie­ben, weil ein beim Han­dels­mi­nis­ter­rat in Ber­lin anwe­sen­der Mit­ar­bei­ter eines EU-Minis­ters posi­tiv auf Coro­na getes­tet wor­den war. Eine län­ge­re Qua­ran­tä­ne sei nach Prü­fung der Umstän­de sei­nes Kon­tak­tes nicht nötig gewe­sen, hat­te er damals erklärt.«
(rp​-online​.de vom 20.11.20)

Die Auf­zäh­lung läßt sich mühe­los erwei­tern, auch auf Län­der­ka­bi­net­te. Sie zeigt einer­seits, für wie "gefähr­lich" die Regie­ren­den Coro­na wirk­lich hal­ten, und ande­rer­seits, daß Regeln für das gemei­ne Volk gel­ten, aber nicht für sie.

(Her­vor­he­bun­gen nicht in den Originalen.)

8 Antworten auf „Ärztin arbeitet trotz Quarantäne-Pflicht – Stadt Cottbus schließt Praxis“

  1. Die Aus­sa­ge­kraft der genann­ten Bei­spie­le aus der Poli­tik, erschließt sich mir nicht. Mer­kel und Co, haben sich doch in Qua­ran­tä­ne bege­ben. Die Ärz­tin aber hat wei­ter prak­ti­ziert mit Pati­en­ten­kon­takt. Wor­an machen Sie denn da einen Unter­schied fest?

    1. @Alice Spatz: Zum Bei­spiel an der Dau­er der frei­wil­li­gen (?) Qua­ran­tä­ne, die offen­bar kein Gesund­heits­amt ver­kürzt hat. Daß die Kabi­net­te mun­ter wei­ter arbei­ten konn­ten trotz "Infek­tio­nen" in ihren Rei­hen, wäh­rend Schu­len, Kitas und eben auch Pra­xen dicht gemacht wurden.

  2. "Dar­auf­hin sei die Schlie­ßung der Pra­xis ver­fügt wor­den. Die Räu­me wur­den 'amt­lich versiegelt.'"

    Ist das Virus da jetzt ein­ge­schlos­sen? Oder haben sie es schon getötet?

  3. Die Frau hat Mut und man kann nur auf eine spä­te­re, öffent­li­che, voll­stän­di­ge recht­li­che Reha­bi­li­ta­ti­on hof­fen mit Aus­gleich aller Schä­den und Nach­tei­le. Aber dahin ist sicher noch ein lan­ger Weg.

  4. Die Stadt Cott­bus ist nicht rich­tig informiert.
    Die Ärz­tin hat­te sicher die Abstands­re­geln eingehalten.
    Eine Türe, oder sogar auch noch ein Fens­ter, sprich ein­fa­ches oder sogar dop­pel­tes Belüf­tungs­sys­tem, wird das Zim­mer, in dem sie die Abstands­re­geln ein­ge­hal­ten hat, wohl haben.
    So gese­hen wäre sie kei­ne „Kon­takt­per­son 1“ und müs­se auch nicht zwin­gend in Quarantäne.
    Söder hat's vorgemacht.
    https://​www​.rnd​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​e​r​l​a​u​b​n​i​s​-​v​o​m​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​a​m​t​-​s​o​d​e​r​-​d​a​r​f​-​q​u​a​r​a​n​t​a​n​e​-​b​e​e​n​d​e​n​-​5​P​6​I​I​K​J​Y​L​Q​B​P​4​W​E​Q​S​C​S​U​4​E​7​N​M​M​.​h​tml

  5. Zitat aus einem Arti­kel hier vom 09.12.20 : >> Wer­den Kli­nik­pa­ti­en­ten posi­tiv auf das Virus getes­tet, gel­ten sie als erkrankt und müs­sen auf der Sta­ti­on iso­liert wer­den. Für Kran­ken­schwes­tern und Ärz­te gilt das hin­ge­gen nicht: Sie kön­nen zwar auch das Virus in sich tra­gen, aber ers­tens muss das nicht jeder wis­sen. So wird das Per­so­nal in einer Kli­nik im Saa­le­kreis etwa erst gar nicht getes­tet. Und zwei­tens kön­nen Medi­zi­ner offen­bar gar nicht schwer an Coro­na erkran­ken, denn für sie gilt im Zwei­fels­fall nur eine soge­nann­te *modi­fi­zier­te Quarantäne* .
    Hin­ter die­sem Zau­ber­wort steckt fol­gen­der Gedan­ke: Mög­li­cher­wei­se oder tat­säch­lich an Covid-19 erkrank­te Ärz­te und Schwes­tern dür­fen wei­ter­hin arbei­ten, müs­sen sich aber außer­halb der Kli­nik in häus­li­che Qua­ran­tä­ne begeben.<<

    War­um wird der­art mit zwei­er­lei Maß gemessen?
    Die­se nie­der­ge­las­se­ne Ärz­tin erfüllt genau­so eine hohe Ver­ant­wor­tung für ihre Pati­en­ten, wie zB das Kli­nik­per­so­nal. Da sie nicht ein­mal selbst posi­tiv getes­tet war, ist eine Qua­ran­tä­ne für sie sehr über­trie­ben, nicht zu recht­fer­ti­gen und scha­det über das erträg­li­che Maß hin­aus ihrer Praxis!!
    Wie soll­te sie denn Pati­en­ten mit Mund-Nasen­be­de­ckung unter­su­chen kön­nen, die einen respi­ra­to­ri­schen Infekt haben???
    Sie wird das Gefah­ren­po­ten­ti­al für sich und ihre Pati­en­ten ver­mut­lich adäquat und ver­ant­wort­lich am bes­ten selbst ein­schät­zen können!

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