So ist am 21.1. ein Artikel auf welt.de überschrieben.
»Die Stadt Cottbus hat nach eigenen Angaben erstmals eine Hausarztpraxis geschlossen. Hintergrund seien Verstöße der Ärztin gegen Auflagen aus der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes sowie gegen Anordnungen durch das Gesundheitsamt.
Die Ärztin sei wegen eines Kontakts zu einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft worden und hätte sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, teilte die Stadt am Mittwoch mit.
Stattdessen habe sie weiter praktiziert und dabei Patienten ohne Mund-Nasen-Bedeckung behandelt. Daraufhin sei die Schließung der Praxis verfügt worden. Die Räume wurden amtlich versiegelt. Wegen der Verstöße seien Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Die Landesärztekammer Brandenburg erklärte, gegen eine Arztpraxis in Cottbus seien Beschwerden eingegangen und es sei ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet worden.«
Wie war das eigentlich mit den Regierungsmitgliedern, die "als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft" waren? Bei Frau Merkel etwa so:
»Die Kanzlerin muss selbst in häusliche Quarantäne. Am Freitag hatte sie Kontakt zu einem Arzt, der mittlerweile positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Der Mediziner hatte bei Merkel eine vorbeugende Pneumokokken-Impfung vorgenommen.
Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte: „Sie wird sich in den nächsten Tagen regelmäßig testen lassen, weil ein Test jetzt noch nicht voll aussagekräftig wäre. Auch aus der häuslichen Quarantäne wird die Bundeskanzlerin ihren Dienstgeschäften nachgehen.“
Auf der Pressekonferenz am Nachmittag hatte Merkel selbst noch Stellung zu ihrem eigenen Verhalten in Zeiten von Corona genommen. „Ich habe nahezu alle Termine abgesagt, in denen Menschen ins Kanzleramt kommen oder wo ich zu Menschen fahren würde“, sagte Merkel. Ihr Leben habe sich grundsätzlich verändert und bestehe im Wesentlichen aus Telefon- und Videokonferenzen.«
(focus.de am 23.3.20)
Zehn Tage später berichtete tagesschau.de:
»Bundeskanzlerin Angela Merkel ist nach knapp zweiwöchiger Corona-Quarantäne ins Kanzleramt zurückgekehrt.«
Heiko Maas, Jens Spahn und der Rest
»Zum zweiten Mal – Heiko Maas muss in Corona-Quarantäne
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hat sich zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen wegen eines Kontakts mit einem Corona-Infizierten in Quarantäne begeben…
Der Kontakt erfolgte bereits am Montagabend mit einem "ausländischen Delegationsteilnehmer"…
Bereits im September in Quarantäne
Maas hatte sich erst Ende September für elf Tage in Quarantäne begeben, weil sich einer seiner Leibwächter infiziert hatte…
In den vergangenen Monaten waren immer wieder Mitglieder des Bundeskabinetts in Quarantäne. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich vor zwei Wochen als erstes Regierungsmitglied nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt. Er hatte sich kurz nach einer Kabinettssitzung wegen Erkältungssymptomen testen lassen.
Das Bundeskabinett musste trotzdem nicht gesammelt in Quarantäne. Damals wurde auf die Hygiene- und Abstandsregeln im Kabinettssaal verwiesen, die eine Quarantäne anderer oder gar aller Teilnehmer in einem solchen Fall nicht erforderlich mache, hieß es damals.«
(t‑online.de am 5.11.20)
»Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist nach einem Coronafall in seinem Umfeld vorsorglich in Quarantäne. Ein erster Coronatest des Ministers sei negativ gewesen, teilte das Ministerium am Freitagabend mit. Altmaier wurde getestet, weil einer seiner engeren Mitarbeiter an Covid-19 erkrankt ist. Er werde seinen Dienstgeschäften auch von zuhause weiter nachgehen, teilte das Ministerium mit.
Für den CDU-Politiker ist es bereits die zweite Corona-Quarantäne. Ende September war er vorsorglich für wenige Tage zuhause geblieben, weil ein beim Handelsministerrat in Berlin anwesender Mitarbeiter eines EU-Ministers positiv auf Corona getestet worden war. Eine längere Quarantäne sei nach Prüfung der Umstände seines Kontaktes nicht nötig gewesen, hatte er damals erklärt.«
(rp-online.de vom 20.11.20)
Die Aufzählung läßt sich mühelos erweitern, auch auf Länderkabinette. Sie zeigt einerseits, für wie "gefährlich" die Regierenden Corona wirklich halten, und andererseits, daß Regeln für das gemeine Volk gelten, aber nicht für sie.
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
Umgangssprachlich: Wasser predigen – Wein saufen.…. war aber noch nie anders.
Sagt der Minister zum Bischof: halt du sie Dumm, dann halt ich sie arm!
Die Aussagekraft der genannten Beispiele aus der Politik, erschließt sich mir nicht. Merkel und Co, haben sich doch in Quarantäne begeben. Die Ärztin aber hat weiter praktiziert mit Patientenkontakt. Woran machen Sie denn da einen Unterschied fest?
@Alice Spatz: Zum Beispiel an der Dauer der freiwilligen (?) Quarantäne, die offenbar kein Gesundheitsamt verkürzt hat. Daß die Kabinette munter weiter arbeiten konnten trotz "Infektionen" in ihren Reihen, während Schulen, Kitas und eben auch Praxen dicht gemacht wurden.
Ah, okay, danke.
"Daraufhin sei die Schließung der Praxis verfügt worden. Die Räume wurden 'amtlich versiegelt.'"
Ist das Virus da jetzt eingeschlossen? Oder haben sie es schon getötet?
Die Frau hat Mut und man kann nur auf eine spätere, öffentliche, vollständige rechtliche Rehabilitation hoffen mit Ausgleich aller Schäden und Nachteile. Aber dahin ist sicher noch ein langer Weg.
Die Stadt Cottbus ist nicht richtig informiert.
Die Ärztin hatte sicher die Abstandsregeln eingehalten.
Eine Türe, oder sogar auch noch ein Fenster, sprich einfaches oder sogar doppeltes Belüftungssystem, wird das Zimmer, in dem sie die Abstandsregeln eingehalten hat, wohl haben.
So gesehen wäre sie keine „Kontaktperson 1“ und müsse auch nicht zwingend in Quarantäne.
Söder hat's vorgemacht.
https://www.rnd.de/politik/erlaubnis-vom-gesundheitsamt-soder-darf-quarantane-beenden-5P6IIKJYLQBP4WEQSCSU4E7NMM.html
Zitat aus einem Artikel hier vom 09.12.20 : >> Werden Klinikpatienten positiv auf das Virus getestet, gelten sie als erkrankt und müssen auf der Station isoliert werden. Für Krankenschwestern und Ärzte gilt das hingegen nicht: Sie können zwar auch das Virus in sich tragen, aber erstens muss das nicht jeder wissen. So wird das Personal in einer Klinik im Saalekreis etwa erst gar nicht getestet. Und zweitens können Mediziner offenbar gar nicht schwer an Corona erkranken, denn für sie gilt im Zweifelsfall nur eine sogenannte *modifizierte Quarantäne* .
Hinter diesem Zauberwort steckt folgender Gedanke: Möglicherweise oder tatsächlich an Covid-19 erkrankte Ärzte und Schwestern dürfen weiterhin arbeiten, müssen sich aber außerhalb der Klinik in häusliche Quarantäne begeben.<<
Warum wird derart mit zweierlei Maß gemessen?
Diese niedergelassene Ärztin erfüllt genauso eine hohe Verantwortung für ihre Patienten, wie zB das Klinikpersonal. Da sie nicht einmal selbst positiv getestet war, ist eine Quarantäne für sie sehr übertrieben, nicht zu rechtfertigen und schadet über das erträgliche Maß hinaus ihrer Praxis!!
Wie sollte sie denn Patienten mit Mund-Nasenbedeckung untersuchen können, die einen respiratorischen Infekt haben???
Sie wird das Gefahrenpotential für sich und ihre Patienten vermutlich adäquat und verantwortlich am besten selbst einschätzen können!