Wenn das hier dargestellte Schreiben keine Fälschung ist, dann sucht die Ärztekammer Nordrhein Fachpersonal, das zum "2,3‑fachen des Gebührensatzes" KollegInnen denunzieren soll:
»Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) suchen wir interessierte Ärztinnen und Ärzte, die für die unteren Gesundheitsbehörden Begutachtungen von Personen durchführen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 geimpft werden können (§ 20a Abs. 5 Satz 2 IfSG).
Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, muss der jeweiligen Einrichtungsleitung bis zum Ablauf des 15. März 2022 einen Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gem. § 20a Abs. 2 Nr. 1 bis 3 IfSG vorlegen.
Die Verpflichtung zum Nachweis dieses Impfschutzes besteht dann nicht, wenn die nachweispflichtige Person aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht geimpft werden kann und dies in einem ärztlichen Zeugnis dokumentiert ist. Das ärztliche Zeugnis muss solche Angaben zur Art der medizinischen Kontraindikation enthalten, die eine Überprüfung auf Plausibilität möglich machen. Dabei ist zu beachten, dass nach Angaben des Robert Koch-Institutes nur sehr wenige Kontraindikationen bestehen, warum eine Person sich dauerhaft oder vorübergehend nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann.
Per Erlass vom 18.02.2022 hat das MAGS die Ärztekammern in NRW beauftragt, Listen von Ärztinnen und Ärzten zu führen, die sich für eine Begutachtung dieser ärztlichen Zeugnisse zur Feststellung von absoluten medizinischen Kontraindikationen einer Impfung gegen SARS-CoV‑2 zur Verfügung stellen. Die ärztliche Begutachtung soll in der Regel nach Aktenlage erfolgen. Eine körperliche Untersuchung dürfte nur in seltenen Ausnahmefällen angezeigt sein. Personen, die entsprechende Kontraindikationen geltend machen, sind verpflichtet, die fachärztlichen Unterlagen, die dies belegen können, eigenverantwortlich und zeitnah den Gutachtern zur Verfügung zu stellen. Die Personen werden durch die untere Gesundheitsbehörde dazu aufgefordert.
Die unteren Gesundheitsbehörden werden Sie, falls Sie sich beteiligen wollen, bei Bedarf anhand Ihrer Verbindungsdaten kontaktieren, um Sie im Detail zu informieren und ggf. zu beauftragen. Die Kosten des Verfahrens werden vom Land getragen und nach GOÄ abgerechnet. Die Leistungen werden mit dem 2,3‑fachen des Gebührensatzes vergütet, entsprechend einem Betrag von 40,22 € für die Nr. 80 GOÄ beziehungsweise einem Betrag von 50,94 € für die Nummern 80 und 1 GOÄ. Das MAGS wird Formulare zur Abrechnung der Honorierung sowie Formulare zur Ergebnisübermittlung der ärztlichen Untersuchung zur Verfügung stellen.«

Gute Idee!
Das Verfahren wäre dann auch bei Richtersprüchen, Bußgeldbescheiden und Gebührenfestsetzungen sinnvoll.
Bei Krankheiten generell könnte man so die Häufigkeit von Krebs, Diabetes usw. senken und so eine Entlastung des Gesundheitssystems herbeiführen.
Impfschäden träten dann auch nicht mehr auf.
Bei ~50€ hätte der Arzt pro Fall höchstens 20 Min. Zeit, eine Entscheidung zu treffen.
Wäre doch schön, wenn sich genügend finden, die das einfach durchwinken …
@ I. Schmidt: ich bin eher dafür, dass sich niemand findet, der diesen (sich mehr und mehr verstetigenden) Wahnsinn in die eine oder andere Richtung mitträgt.
@I. Schmidt
Die müssten dann halt auch wieder überwacht werden 😉
Ich biete Ärzten zur Begutachtungen des Geisteszustands von Bill Gates und seinen Jünger satte 100 Euro.
In dem Gutachten müssen die langjährige Beziehung von Bill Gates zu Jeffrey Epstein, die Flugreisen von Bill Gates mit dem Lolita Express, die medizinischen Versuche von Bill Gates an Kindern in Afrika und Indien, seine Rolle in der orchestrierten "Corona-Pandemie", seine Zertifikate zur Kontrolle der gesamten Menschheit, seine Zahlungen an die Qualitätspresse samt seiner Selbstdarstellung als Menschenfreund, die Werbung für seine medizinischen Experimente mit Boten-RNS Spritzmitteln, die Korruption des Gesundheitswesens und der Regierungen weltweit und seine endlose Gier berücksichtigt werden.
Das ist ein Angebot. Es ist ein gutes Angebot. Das sagt auch der Tierarzt vom RKI.
@Peter Pan: Sehr schöne Zusammenfassung!
Da in dem Text, sofern er echt ist ja schon steht, dass die Regierung (RKI=Behörde) die Kontraindikationen vorgibt, dürfte kein Arzt der seinen Beruf ernst nimmt so eine Stelle annehmen.
Wir müssen jetzt wohl wirklich sehr vorsichtig bleiben und kreativ werden. Die LKWs können wir jedenfalls bald nicht mehr volltanken ^^
Wie kann eine Verträglichkeit angemessen beurteilt werden, wenn die Ärzte noch nicht einmal eine exakte Aufstellung über die Inhaltsstoffe erhalten? Wieso wird ausgerechnet das RKI als kompetent für Kontraindikationen unterstellt, und was zeigt sich aus den Zulassungspapieren, die Pfizer nach Gerichtsurteilen inzwischen offengelegt hat? (neu dazu https://sciencefiles.org/2022/03/10/mega-erschrecken-angesichts-der-pfizer-daten-zur-sicherheit-von-bnt162b2-comirnaty-und-ms-medien-schweigen/ und https://dailysceptic.org/2022/03/10/systemic-adverse-events-in-23-of-the-vaccinated-16-of-the-vaccine-ends-up-in-the-liver-revelations-from-the-pfizer-trial-documents/ )
an magerbear:
Ausgezeichneter Einwand mit den fehlenden Inhaltsstoffen, wobei eine Aufführung solcher bei jeder einzelnen Ampulle geprüft werden müsste, wegen der Inkonsistenz.
Danach müsste der "Patient" mit jedem einzelnen Inhaltsstoff auf allergische Reaktionen getestet werden.
Unrealistisch, weil zu aufwändig und vor allem, woher soll der Arzt die einzelnen Inhaltsstoffe beziehen?
Diese Untersuchungen werden genauso ablaufen wie die Anamnese vor der sogenannten Impfung:
"Unterschreiben Sie hier, dann machen Sie das freiwillig, eine genaue Untersuchung und Beratung sind nicht nötig!" und rein die Nadel (ohne Sinn und Verstand).
Die Ärztekammer Nordrhein sucht nur billige Methoden, im Auftrag der Regierung, eine Kontraindikation und damit Nichtimpfung zu verhindern.
Der Nachweis einer Kontraindikation, mit allen Untersuchungen zu Allergien auf die Giftstoffe der Injektionen, nimmt Tage in Anspruch. Das wird die Krankenkassen finanziell ruinieren, wenn es alle machen. (Mein Bekannter, in einem medizinischen Labor tätig, hat schon €-Zeichen in den Augen.)
Inflation. Einst redete man von 30. Das entspräche, synonym quasi, dann wohl dem s.g. "Judaslohn". Das wäre im Medizinischen dann doch wohl zu billig. Und dreissig (in Zahlen 30) Silberlinge (wie biblisch) dann doch wohl eher zu teuer? Das täten dann die politics vieleicht lieber selber einheimsen und beim "rechtschaffenen Verräter" käme nur noch ein Bruchteil an. Gar nicht so einfach, und wie wird's abgerechnet – als "Pandemieberattung" vieleicht? Es bleibt konjunktivitistisch, möglicherweise, wohl!?
Es bleiben zwei Wahrheiten, eventuell zu erwähnen.
1. Alle Viren sind gefährlich, oder auch nicht.
2. "Virenmaterial" kann angekauft werden, oder auch nicht.
Zu möglichen Fragen wenden Sie sich doch einfach vieleicht an den Bundesgesundheitsminister, eventuell! – Vieleicht aber auch nicht?! Tolle Wahl, übrigens. Möglicherweise! – Vieleicht aber auch nicht.
an Wired-Cum-excelent: Zum Ankauf von VIrenmaterial:
Habe ernstzunehmende Berichte gelesen, in denen Beklagte den Nachweis des sarskopf2 Virus gefordert hatten.
Die Gerichte stellten die Verfahren ein, weil ihnen keiner das Zeug beschaffen konnte.
Ich denke es war in Kanada und Portugal.