Die geltende "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" sieht vor:
»Die Verwendung von MNB, medizinischen Gesichtsmasken und filtrierenden Halbmasken führt zu höheren Belastungen (zum Beispiel höherer Atemwiderstand aufgrund des Filterwiderstandes der Filtermaterialien oder Wärmebelastung durch höhere Wärmeisolation der Schutzausrüstungen). Es ist insoweit zu prüfen, inwieweit die Tragezeiten durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen reduziert werden müssen. MNB, medizinische Gesichtsmasken und filtrierende Halbmasken sollen spätestens dann gewechselt werden, wenn sie durchfeuchtet sind.«
Die "Empfehlung zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen" formuliert ergänzend:
»Diese Empfehlung bezieht sich auf Tragezeiten im Geltungsbereich des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und ausdrücklich nicht auf andere Bereiche, wie z.B. das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken zum Patientenschutz im Gesundheitsdienst…
Die DGUV-Regel 112–190 empfiehlt… bei mittelschwerer Arbeit (Atemminutenvolumen 20 bis 40 l/min.) und fortwährenden Gebrauch eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten.… Bei leichter Arbeit [ist] eine
Verlängerung der Tragedauer auf 3 Stunden möglich.«
Die offizielle "Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen" in Rheinland-Pfalz greift diese 3 Stunden auf. Sie ergänzt:
»VIII. Keine gesundheitlichen Schäden durch das Tragen einer MNB
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder – und Jugendmedizin (DGKJ) bekräftigt in einer Stellungnahme, dass es auch längerfristig zumut- und umsetzbar ist, wenn Kinder ab dem Grundschulalter eine Alltagsmaske aus Stoff tragen, ohne dass es dadurch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt.
Für Kinder und Erwachsene besteht keine Gefahr bei für den Alltag gedachten Masken, da mit jedem Atemzug wieder ausreichend sauerstoffreiche Luft in die Lungen gelangt. Die Materialien, die üblicherweise in Alltagsmasken verwendet werden, sind so durchlässig, dass die winzigen CO2 – Moleküle jederzeit austreten können und sich nicht unter der Maske anreichern. Es kommt zu keiner klinisch relevanten Veränderung der Blutgase im Vergleich zur maskenfreien Belastung.
IX. Umgang mit Maskenverweigerern
Wenn Schülerinnen und Schüler das Tragen einer MNB grundsätzlich ablehnen, ist zum einen das Recht der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie das der Lehrkräfte, vor möglichen zusätzlichen Gesundheitsgefahren geschützt zu werden, betroffen. Zum anderen handelt es sich um einen Verstoß gegen die Ordnung in der Schule und kann daher zur Verhängung von Ordnungsmaßen führen.
Schulleiterinnen oder Schulleiter können sich auf das ihr oder ihm zustehende öffentlichrechtliche Hausrecht berufen und verhindern, dass das Schulgelände ohne geeignete MNB betreten wird (Infektionsschutz) (siehe EPoS-Schreiben der ADD vom 23.10.20: Mund-NasenBedeckung an Schulen).«
Grundlage der Vorschriften ist der "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard", der vorschreibt:
»Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen sollten Mund-Nase-Bedeckungen – in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen PSA – zur Verfügung gestellt und getragen werden.«
Update:
Die Arbeitskammer des Saarlands ist der Meinung:
»Wie lange am Stück darf man eine solche Maske tragen? Arbeitnehmer berichten z.B. von Kopfschmerzen, Problemen beim Atmen, zu wenig Trinkpausen und Essenspausen etc.
Das muss differenziert betrachtet werden: Die Tragedauer hängt u.E. davon ab, wie luftdurchlässig der verwendete Stoff ist. Für die Mund-Nasen-Bedeckung sowie für regelkonforme PSA sind auch die Konstitution der Personen und deren gesundheitlichen Voraussetzungen entscheidend. Durch das Tragen von Bedeckungen und noch mehr beim Tragen von Atemschutz erhöht sich der Atemwiderstand. Das ist sehr belastend! Aus diesem Grund ist unbedingt eine arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung erforderlich. Die individuellen arbeitsmedizinischen Schutzmaßnahmen sind unbedingt zu befolgen. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen sollte i. d. Regel nur kurzfristig und nur bei Unterschreitung des Mindestabstands angesagt sein, da zunächst alle erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen umgesetzt sein sollten. Bei Auftreten von gesundheitlichen Beschwerden muss für eine „Atempause“ gesorgt werden.
In allen Fällen ist eine sachgerechte Unterweisung der Beschäftigten erforderlich! Diese müssen die Notwendigkeit der besonderen Schutzmaßnahmen verstehen, damit sie die Maßnahmen richtig anwenden, handhaben und einhalten zu können. Tun sie das nicht, besteht die Gefahr, sich eher zu gefährden.«
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
"Die Materialien, die üblicherweise in Alltagsmasken verwendet werden, sind so durchlässig, dass die winzigen CO2 – Moleküle jederzeit austreten können und sich nicht unter der Maske anreichern." Dann können genau so die winzigen Virenpartikel austreten und die Alltagsmaske ad absurdum führen.
Wie ist das denn jetzt zu verstehen? Gilt die 3 Stunden – 30 min – Tragepause-Regel auch für Schüler oder ist es ihnen aufgrund der DGKJ-„Unbedenklichkeitsbescheinigung„ zuzumuten, dass sie die MNS-Bedeckung länger tragen?
In diesem Falle gelten für die Schwächeren unserer Gesellschaft härtere Regeln als für berufstätige Erwachsene. Und noch dazu ohne dass es dazu Studien gäbe (ich verweise auf die Anfrage von B. Reitschuster auf der BPK und die Antwort des Bundespressesprechers), wie sich das Tragen eines MNS speziell auf Kinder auswirkt. Außerdem ist es an einigen Schulen Usus, dass die Schüler die Maske auch während der Pause tragen müssen, sofern sie nicht gerade Nahrung aufnehmen. Im Endeffekt wird der MNS in der Regel dann zwischen 8 und 13 Uhr, also 5 Stunden durchgehend getragen.
Es ist nur noch zum Verzweifeln, was Kindern und Jugendlichen zugemutet wird, ohne dass sich aus den „Schutzverbänden“ auch nur irgendeine Stimme zu Wort meldet.
Ich nehme gerne anderslautende Nachrichten zur Kenntnis.
Gestohlene Kindheit und Jugend, denn ein Ende ist ja noch nicht in Sicht!
"Außerdem ist es an einigen Schulen Usus, dass die Schüler die Maske auch während der Pause tragen müssen, sofern sie nicht gerade Nahrung aufnehmen."
In Bayern ist dies die Pflicht, auch für Grundschüler. Also ab 6 Jahren.
Hinzu kommt noch, dass manche Kinder nach der Schule in den Hort gehen. Dort natürlich ebenfalls Maskenpflicht. Im Grunde gibt es also 6‑jährige Kinder, die von 8 bis 16 Uhr ununterbrochen Maske tragen müssen, außer wenn sie etwas Essen oder Trinken.
Wenn man das mit anderen Eltern besprechen will, bekommt man teilweise zu hören, es sei doch nicht so schlimm und man solle an die Lehrer denken. Ich weiß nicht mehr was ich dazu sagen soll, geschweige wie ich diese Macht der Maskenfetischisten durchbrechen könnte.
An allen relevanten Stellen wird man abgeblockt. Gesundheitsamt, Schulamt, Schulleitung. Alle auf Linie.
Ich finde es schlimm, dass den Kindern das Körpergefühl und damit ein wichtiger Teil der Eigenwahrnehmung quasi untersagt wird bzw. daß sie vorgeschrieben bekommen, es zu unterdrücken oder zu negieren. Mein Ältester klagt über Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen unter der Maske, traut sich aber nicht, etwas zu sagen, weil er bereits die Erfahrung gemacht hat, dass er kein Gehör für seine Befürfnisse findet.
Es muss einen Weg geben, die berechtigten Anliegen aller Seiten unter den Hut zu bringen, auch wenn wir dabei alle aus unserer Bequemlichkeitszone rausmüssen.
Atem ist die Grundlage des Lebens. Wer anderen das Atmen einschränkt ist ein Gewalt-Verbrecher.
O=C=O Moleküle sind deutlich größer und schwerer als O=O Moleküle. CO2-Moleküle durchdringen die Masken also deutlich langsamer als O2 Moleküle und es kommt schon daher zu einen Erhöhung der CO2 Konzentration zwischen Mund und Maske. Viren allerdings sind deutlich größere Moleküle als CO2. Zur Größe der CO2 und O2 Moleküle bitte "Molekülphysik" von D. Freude, Kapitel "Größe, Masse und Kinetik", Version Oktober 2006 nachschauen.