Aufstehen für die Kunst

Gewiß ver­bleibt die­se Aktion im Rahmen der all­ge­mei­nen Vorgaben. Dennoch ist sie ein Element, das den Widerstand gegen die Maßnahmen ver­stär­ken kann. In einer Erklärung baye­ri­scher KünstlerInnen heißt es:

»Heute, Montag 29.03.2021, haben von den Theater‑, Opern- und Konzerthausschließungen in Bayern, ins­be­son­de­re an Bayerischer Staatsoper und Gasteig, betrof­fe­ne Künstler*Innen, stell­ver­tre­tend für die Unterstützer*Innen der Initiative "Aufstehen für die Kunst", einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen das pau­scha­le Konzert- und Aufführungsverbot der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingebracht.

Die Antragsteller*Innen sind der festen Überzeugung, dass die aktu­el­le Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gegen die in Artikel 5 Grundgesetz vor­be­halt­los garan­tier­te Kunstfreiheit ver­stößt und auch nicht der durch das Infektionsschutzgesetz im November vor­ge­schrie­be­nen beson­de­ren Begründungspflicht in Bezug auf die Kunstfreiheit genügt. Dies hat auch die Deutsche Orchestervereinigung in Ihrem Schreiben vom 19.03. an alle Staatskanzleien der 16 Bundesländer sehr kri­tisch bun­des­weit festgestellt…

Die Antragsteller*Innen haben dem Eilantrag auch meh­re­re Fachstudien hin­zu­ge­fügt, die wis­sen­schaft­lich begrün­den kön­nen, war­um es kein Zufall war, dass es in den kur­zen Monaten der Öffnungen im September/Oktober kei­nen ein­zi­gen nach­weis­ba­ren Übertragungsfall im Publikum in allen deut­schen Theatern, Opern- und Konzerthäusern gab. Auf Grund der über­ra­gen­den Belüftungssysteme, Hygienekonzepte, Maskenpflicht, Abschaffung der Theatergastronomie, Crowdmanagement und Abständen bei der Saalbelegung ist das Risiko mini­mal und wird auch von ein­schlä­gi­gen Studien als das gering­ste Risiko in Innenräumen eingeschätzt…

Diese fort­ge­setz­te, nach Erachten der Antragsteller*Innen grund­ge­setz­wid­ri­ge Benachteiligung der Darstellenden Künste ist weder wis­sen­schaft­lich noch infek­ti­ons­tech­nisch unab­ding­bar oder über­haupt gebo­ten und hat der Kunst einen immensen mate­ri­el­len und imma­te­ri­el­len Schaden zuge­fügt. Das in einem Land, das die Kunstfreiheit in einer beson­ders star­ken Position im Grundgesetz ver­an­kert hat, im Unterschied zu allen ande­ren euro­päi­schen Ländern. Deutschland wird sei­ner histo­ri­schen Verantwortung der Kunstfreiheit gegen­über schon seit mehr als einem Jahr in kei­ner Weise gerecht.«

2 Antworten auf „Aufstehen für die Kunst“

  1. Hat aber ganz schön lan­ge gedau­ert bis der Groschen gefal­len ist – gab es zwi­schen­zeit­lich neue Entwicklungen die mir ent­gan­gen sind?
    Zwei mei­ner lang­jäh­ri­gen Freunde haben sich in den letz­ten Monaten das Leben genom­men, einer hat ein (ehe­mals) erfolg­rei­ches Tonstudio betrie­ben, der ande­re war Musiker.
    Wenn ich dann die­se ver­hal­te­ne Bemühtheit sehe wird mir rich­tig übel. Das waren näm­lich garan­tiert kei­ne Einzelfälle !

  2. Tut mir leid, aber ich habe längst kein Mitleid mehr mit den "Künstlern". Mehrere mei­ner frü­he­ren Freunde ste­hen die­sem Milieu nahe und die waren bei der Diskussion vor der Neufassung des IfSG der Meinung, dass das alles nicht so schlimm ist und sind es immer noch.
    Die Krone hat dem Ganzen das Gejammer von Florian Schröder auf Alarmstufe Rot auf­ge­setzt, gefolgt davon dass er Ballweg in sei­ner Show ein paar Tage spä­ter in die Naziecke gestellt hat.
    Echte Künstler wie Hans Söllner und der­zeit Michael Hatzius haben sich dif­fe­ren­ziert geäu­ßert und zum Nachdenken ange­regt, aber die ande­ren regie­rungs­treu­en Künstler kön­nen ger­ne weg.

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