Berlin: Gerichtspräsident kippt Maskenpflicht für Mitarbeiter

Auf ber​li​ner​-zei​tung​.de ist am 14.4. zu lesen:

»Ber­lin – An den Ber­li­ner Gerich­ten gibt es Streit um die Coro­na-Mas­ken­pflicht. Amts­ge­richts­prä­si­dent Hans-Micha­el Bor­gas soll laut einem Bericht der B.Z. alle Mit­ar­bei­ter vom Tra­gen einer FFP-2-Mas­ke und von der Coro­na-Test­pflicht ent­bun­den haben. Der Jurist habe in einem Schrei­ben Zwei­fel dar­an geäu­ßert, dass die Infek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung mit der Mas­ken- und Test­pflicht in sei­nem Hau­se gel­te. So sei es frag­lich, ob er bei Gericht „Kun­den“ oder „Gäs­te“ habe, für die ent­spre­chen­de Vor­ga­ben gel­tend gemacht wer­den könn­ten. Man übe am Gericht kein Gewer­be aus, soll Bor­gas laut B.Z. geäu­ßert haben.

Hin­ter­grund der Mas­ken­de­bat­te ist offen­bar ein Kon­flikt um einen 43-jäh­ri­gen Rich­ter am Land­ge­richt in Moa­bit. Die­ser soll bereits im März Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Coro­na-Regeln ein­ge­legt haben und auch in sei­nen Gerichts­ver­hand­lun­gen kein Freund der Mas­ken­pflicht sein. Laut B.Z.-Bericht woll­te er es bei­spiels­wei­se Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten frei­stel­len, unter Ein­hal­tung der Abstands­re­geln auf das Tra­gen einer Mas­ke zu ver­zich­ten…«

2 Antworten auf „Berlin: Gerichtspräsident kippt Maskenpflicht für Mitarbeiter“

  1. Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz (GVG) § 176 :
    "(2) An der Ver­hand­lung betei­lig­te Per­so­nen dür­fen ihr Gesicht wäh­rend der Sit­zung weder ganz noch teil­wei­se ver­hül­len. Der Vor­sit­zen­de kann Aus­nah­men gestat­ten, wenn und soweit die Kennt­lich­ma­chung des Gesichts weder zur Iden­ti­täts­fest­stel­lung noch zur Beweis­wür­di­gung not­wen­dig ist."

    Der Rich­ter kann also zulas­sen, dass eine Mas­ke getra­gen wird, aber nicht, dass dar­auf ver­zich­tet wird.

    Zur Zeit steht schein­bar das gesam­te Rechts­we­sen auf dem Kopf…

  2. Der Rich­ter kann im Saal fast alles anord­nen. was er möchte…
    Das nennt sich rich­ter­li­che Unab­hän­gig­keit und Sitzungspolizei.

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