Auf berliner-zeitung.de ist am 14.4. zu lesen:
»Berlin – An den Berliner Gerichten gibt es Streit um die Corona-Maskenpflicht. Amtsgerichtspräsident Hans-Michael Borgas soll laut einem Bericht der B.Z. alle Mitarbeiter vom Tragen einer FFP-2-Maske und von der Corona-Testpflicht entbunden haben. Der Jurist habe in einem Schreiben Zweifel daran geäußert, dass die Infektionsschutzverordnung mit der Masken- und Testpflicht in seinem Hause gelte. So sei es fraglich, ob er bei Gericht „Kunden“ oder „Gäste“ habe, für die entsprechende Vorgaben geltend gemacht werden könnten. Man übe am Gericht kein Gewerbe aus, soll Borgas laut B.Z. geäußert haben.
Hintergrund der Maskendebatte ist offenbar ein Konflikt um einen 43-jährigen Richter am Landgericht in Moabit. Dieser soll bereits im März Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Regeln eingelegt haben und auch in seinen Gerichtsverhandlungen kein Freund der Maskenpflicht sein. Laut B.Z.-Bericht wollte er es beispielsweise Verfahrensbeteiligten freistellen, unter Einhaltung der Abstandsregeln auf das Tragen einer Maske zu verzichten…«
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 176 :
"(2) An der Verhandlung beteiligte Personen dürfen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen. Der Vorsitzende kann Ausnahmen gestatten, wenn und soweit die Kenntlichmachung des Gesichts weder zur Identitätsfeststellung noch zur Beweiswürdigung notwendig ist."
Der Richter kann also zulassen, dass eine Maske getragen wird, aber nicht, dass darauf verzichtet wird.
Zur Zeit steht scheinbar das gesamte Rechtswesen auf dem Kopf…
Der Richter kann im Saal fast alles anordnen. was er möchte…
Das nennt sich richterliche Unabhängigkeit und Sitzungspolizei.