Berlin: Vier Pandemieverordnungen innerhalb von sieben Tagen. Wo leben die denn?

Das Aus­maß des Rea­li­täts­ver­lus­tes des Ber­li­ner Senats wird immer gespens­ti­scher. Das Datum der aktu­el­len Infektionsschutz­maßnahmenverordnung (1. April) trügt, die mei­nen das ernst. Immer­hin wird eine schö­ne Vor­la­ge zur Beschei­ni­gung eines Nega­tiv­test mit­ge­lie­fert. Man liest:

»§ 2 Kon­takt­be­schrän­kung, Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum
(1) Jede Per­son ist ange­hal­ten,… die eige­ne Woh­nung oder gewöhn­li­che Unter­kunft nur aus trif­ti­gen Grün­den zu ver­las­sen. Dies gilt ins­be­son­de­re für Per­so­nen, die Sym­pto­me einer Erkran­kung mit COVID-19 im Sin­ne der dafür jeweils aktu­el­len Kri­te­ri­en des Robert Koch-Insti­tuts auf­wei­sen. Jede Per­son ist ange­hal­ten, sich vor einer pri­va­ten oder ande­ren Ver­an­stal­tung mit­tels Point-of-Care(PoC)-Antigen-Schnell­tests, ein­schließ­lich sol­cher zur Selbst­an­wen­dung, über das Nicht­vor­lie­gen einer Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 zu ver­ge­wis­sern und wäh­rend jeg­li­chem Kon­takt mit ande­ren Per­so­nen als den in § 2 Absatz 2 genann­ten eine medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ke zu tragen…

(3)… Der Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum im Frei­en [ist] in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Fol­ge­ta­ges nur allein oder zu zweit gestat­tet, wobei die jeweils eige­nen Kin­der bis zur Voll­endung des 14. Lebens­jah­res nicht mit­ge­zählt werden…

§ 3 Abstandsgebot
… (2) Jede Per­son ist vor­be­halt­lich des § 2 Absatz 2
[Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, AA] ange­hal­ten, auch im pri­va­ten Bereich den Min­dest­ab­stand nach Absatz 1 [1,5 Meter, AA] wo immer mög­lich einzuhalten…

§ 4 Medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ke und Mund-Nasen-Bedeckung
… (2) Eine FFP-2-Mas­ke ist in geschlos­se­nen Räu­men zu tragen
[prak­tisch über­all, AA]…

(3) Eine Mund-Nasen-Bede­ckung ist im Frei­en zu tragen

        1. im öffent­li­chen Raum
          a) auf Märkten,
          b) in Warteschlangen,
          c) auf Bahn­stei­gen und an Haltestellen

§ 6a Testpflicht
(1) Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber sind ver­pflich­tet, ihren Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern, die an ihrem Arbeits­platz prä­sent sind zwei­mal pro Woche ein Ange­bot über eine kos­ten­lo­se Tes­tung in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 mit­tels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, ein­schließ­lich sol­chen zur Selbst­an­wen­dung unter Auf­sicht, zu unter­brei­ten und die­se Tes­tun­gen zu organisieren…

(3) Selb­stän­di­ge, die im Rah­men ihrer Tätig­keit direk­ten Kon­takt zu Kun­din­nen und Kun­den oder Gäs­ten haben, sind ver­pflich­tet, regel­mä­ßig, min­des­tens ein­mal Mal pro Woche, eine Tes­tung in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 mit­tels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests vor­neh­men zu las­sen und die ihnen aus­ge­stell­ten Nach­wei­se über die Tes­tun­gen für die Dau­er von vier Wochen aufzubewahren.

(4) Die Absät­ze 1 bis 3 gel­ten nur, soweit aus­rei­chend Tests zur Ver­fü­gung ste­hen und deren Beschaf­fung zumut­bar ist.

§ 6b Nach­weis eines nega­ti­ven Tests auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2«

Hier wird – etwa für die Erlaub­nis zum Shop­pen – festgelegt:

»(2) Die Beschei­ni­gung über ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis eines aktu­el­len Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, ein­schließ­lich sol­cher zur Selbst­an­wen­dung, oder PCR-Tests auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 muss min­des­tens das Datum und die Uhr­zeit der Durch­füh­rung des Tests, den Namen der getes­te­ten Per­son und die Stel­le erken­nen las­sen, wel­che den Test durch­ge­führt hat.«

Der Senat stellt dafür die­ses Mus­ter zur Verfügung:

https://​www​.ber​lin​.de/​c​o​r​o​n​a​/​_​a​s​s​e​t​s​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​v​o​r​l​a​g​e​_​b​e​f​u​n​d​_​t​e​s​t​e​r​g​e​b​n​i​s​_​w​e​b​.​pdf

»2. Teil – Wei­te­re Hygie­ne- und Schutz­re­geln für beson­de­re Bereiche
§ 7 Sin­gen in geschlos­se­nen Räumen
In geschlos­se­nen Räu­men darf gemein­sam nur aus beruf­li­chen Grün­den oder im Rah­men der Reli­gi­ons­aus­übung gesun­gen wer­den, wenn die in einem Hygie­ne­rah­men­kon­zept nach § 6 Absatz 3 oder einer auf­grund von § 25 erlas­se­nen Rechts­ver­ord­nung der für Kul­tur zustän­di­gen Senats­ver­wal­tung fest­ge­leg­ten Hygie­ne- und Infek­ti­ons­schutz­stan­dards ein­ge­hal­ten wer­den. Satz 1 gilt nicht für den in § 2 Absatz 2 genann­ten Per­so­nen­kreis [Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, Haus­stand, AA].

§ 7a Arbeitsstätten
(1) Gewerb­li­che und öffent­li­che Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber haben dafür Sor­ge zu tra­gen, dass im Fal­le von Büro­ar­beits­plät­zen höchs­tens 50 Pro­zent der ein­ge­rich­te­ten Büro­ar­beits­plät­ze in einer Arbeits­stät­te gemäß § 1 Absatz 1 der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Arti­kel 4 des Geset­zes vom 22. Dezem­ber 2020 (BGBl. I S. 3334) geän­dert wor­den ist, in der jeweils gel­ten­den Fas­sung zeit­gleich genutzt werden…

§ 8 Aus­schank, Abga­be und Ver­kauf von alko­ho­li­schen Geträn­ken; Ver­zehr im öffent­li­chen Raum
… (2) Der Ver­zehr von alko­ho­li­schen Geträn­ken ist in Grün­an­la­gen im Sin­ne des Grün­an­la­gen­ge­set­zes vom 24. Novem­ber 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Geset­zes vom 29. Sep­tem­ber 2004 (GVBl. S. 424) geän­dert wor­den ist, in der jeweils gel­ten­den Fas­sung sowie auf Park­plät­zen unter­sagt«


»Verschärfung nach Ostern

Nach Ostern, also ab dem 6. April, wer­den die Regeln aller­dings noch wei­ter ver­schärft. Dann dür­fen sich nur noch Ange­hö­ri­ge eines Haus­halts bezie­hungs­wei­se Lebens­part­ner plus eine wei­te­re Per­son treffen…

Zudem wur­de beschlos­sen, dass die Kitas in Ber­lin ab 8. April wie­der auf Not­be­trieb umstel­len. Das bedeu­tet: Nur Kin­der von Eltern mit sys­tem­re­le­van­ten Beru­fen und Allein­er­zie­hen­den dür­fen kom­men, außer­dem sol­che Kin­der, bei denen es drin­gen­de päd­ago­gi­sche Grün­de gibt. Eine Bele­gung wäre maxi­mal 50 Pro­zent.«
https://​www​.rbb24​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​t​h​e​m​a​/​c​o​r​o​n​a​/​b​e​i​t​r​a​e​g​e​/​2​0​2​1​/​0​4​/​s​e​n​a​t​-​o​s​t​e​r​n​-​a​u​s​g​a​n​g​s​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​e​n​-​n​o​t​b​e​t​r​i​e​b​-​k​i​t​a​-​b​e​r​l​i​n​.​h​tml

Die Kom­men­ta­re zum RBB-Bei­trag spre­chen Bän­de. Bis auf ein paar Unver­bes­ser­li­che sind fast alle entsetzt.

(Her­vor­he­bun­gen nicht in den Originalen.)

9 Antworten auf „Berlin: Vier Pandemieverordnungen innerhalb von sieben Tagen. Wo leben die denn?“

  1. Also, die Zeu­gen Coro­nas dür­fen jetzt gemein­sam sin­gen. Das gilt ja wohl für alle Reli­gio­nen, oder? Wie lösen die jetzt die­ses Dilemma?

    1. Auf die Stras­se ! Alle ! Sofort ! Wei­ter­ma­chen ! Par­ty ! Unge­hor­sam ! Frie­den, Frei­heit, kei­ne Diktatur !

  2. Es scheint so, dass die­se klei­nen bun­ten Pil­len, die die Senats­po­li­ti­ker stän­dig ein­neh­men müs­sen, um eine halb­wegs nor­ma­le Außen­wir­kung zu erzie­len, ent­we­der wir­kungs­los gewor­den sind, oder dass man ver­ges­sen hat, recht­zei­tig einen neu­en Vor­rat zu bestellen.

    Lösung: Alle dau­er­haft in die Klap­se sperren!

    1. @ Helmi2000

      Klap­se ist zu gut. Und das will was hei­ßen. Was die ver­die­nen und wohin die gehö­ren, schrei­be ich lie­ber nicht, aber der Weiß­meer­ka­nal müss­te mal wie­der ver­tieft werden.

  3. Häh? Da wird mit Para­graph 267 StGB (Urkun­den­fäl­schung) gedroht? Die­ses Papier hat null gemein mit einer Urkun­de. Eine ein­fa­che pdf… oder bekom­men die Test­zen­tren den Sta­tus einer Behör­de? Unfass­bar, was da abläuft.… 

    „.…ein­schließ­lich sol­cher zur Selbst­an­wen­dung, .…., wel­che den Test durch­ge­führt hat.«
    Selbst­an­wen­dung- heißt, ich hab mich selbst getes­tet. Stel­le ich mir selbst die Beschei­ni­gung aus? Fra­gen über Fragen.

    1. @funny-frisch: Gegen mich ("unbe­kannt") wur­de laut Zei­tung 2006 wegen Urkun­den­fäl­schung ermittelt. 

      Wäre lus­tig gewe­sen, hät­te man mich erwischt!
      Mit unzu­tref­fen­der Ankla­ge gin­ge ein Ver­fah­ren ins Leere. 

      Hin­ter­grund war damals auch "Pan­de­mie":
      https://​www​.tages​spie​gel​.de/​b​e​r​l​i​n​/​v​e​r​e​n​d​e​t​e​-​v​o​e​g​e​l​-​m​a​c​h​e​n​-​b​e​r​l​i​n​e​r​-​n​e​r​v​o​e​s​/​6​8​6​5​4​6​.​h​tml

  4. Gibt es nicht Unter­su­chun­gen, dass arme Men­schen, durch Coro­na gefähr­de­ter sind, auch in D?
    Soweit ich weiß, gibt es ins­be­son­de­re in Ber­lin einen erheb­li­chen Ein­woh­ner­an­teil sozi­al benach­tei­lig­ter Menschen.
    Wie sol­len die­se denn der­ar­ti­ge Auf­la­gen erfül­len können?
    Regel­mä­ßi­ge Tests vor Tref­fen u.ä., sind nicht gratis…und in Sum­me sehr teuer.
    Also scheints dann doch nicht so wich­tig zu sein, die mega­ge­fähr­li­che Pan­de­mie ein­zu­däm­men. Um den Preis einer sozi­al gerech­te­ren Poli­tik, waaaaaaaas? Och nööööööööö.

    Allein bei die­ser Ver­lo­gen­heit der Poli­tik, krieg ich schon wie­der einen Würgereiz.

  5. Öster­reich hat die PCR Test­pan­de­mie been­det weil der Test kei­ne Infek­ti­on nach­wei­sen kann, wie wol­len die das noch wei­ter durchziehen.

  6. es geht dar­um men­schen ster­ben zu las­sen. leis­tungs­emp­fän­ger sowie älte­re, die noch über die lügen der ver­gan­gen­heit bescheid wis­sen, zu ent­sor­gen. dar­über soll kei­ner mit ande­ren kom­mu­ni­zie­ren kön­nen, des­we­gen die zuneh­men­de ver­schär­fung der aus­gangs­sper­ren und das kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bot. mül­ler will leichen.

    vor­her wer­den die sozi­al schwa­chen men­schen noch aus­ge­saugt, weil sie für völ­lig unsin­ni­ge mas­ken und test ihr geld las­sen müs­sen und nichts mehr zum essen haben..wie schnell doch die regie­rung die opti­on ent­deckt hat, mit der "pan­de­mie" am bür­ger geld zu verdienen.

    woher das rki gel­der bezieht, wie auch zb die welt und die zeit, um die panik wei­ter zu schnü­ren, wird kei­ne staats­an­walt­schaft ermit­teln, weil sie mit im sumpf der ideo­lo­gie der depo­pu­la­ti­on ste­cken. herr wieh­ler ist ein ver­bre­cher und mör­der mit vorsatz.
    poli­zei und bun­des­wehr wer­den die stel­le von sa und ss ein­neh­men und gegen die bür­ger vor­ge­hen, und nicht nur imp­fun­gen erzwin­gen, wie bis jetzt. 

    die men­schen sind doch alle schon viel zu ein­ge­schüch­tert, geschwächt und hyp­no­ti­siert durch dau­ern­de wie­der­ho­lun­gen, um noch von der schlacht­bank zu springen. 

    wie hoch ist die zahl der kol­la­te­r­al­to­ten bisher ?

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