Das Ausmaß des Realitätsverlustes des Berliner Senats wird immer gespenstischer. Das Datum der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (1. April) trügt, die meinen das ernst. Immerhin wird eine schöne Vorlage zur Bescheinigung eines Negativtest mitgeliefert. Man liest:
»§ 2 Kontaktbeschränkung, Aufenthalt im öffentlichen Raum
(1) Jede Person ist angehalten,… die eigene Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft nur aus triftigen Gründen zu verlassen. Dies gilt insbesondere für Personen, die Symptome einer Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts aufweisen. Jede Person ist angehalten, sich vor einer privaten oder anderen Veranstaltung mittels Point-of-Care(PoC)-Antigen-Schnelltests, einschließlich solcher zur Selbstanwendung, über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zu vergewissern und während jeglichem Kontakt mit anderen Personen als den in § 2 Absatz 2 genannten eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen…
(3)… Der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien [ist] in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages nur allein oder zu zweit gestattet, wobei die jeweils eigenen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden…
§ 3 Abstandsgebot
… (2) Jede Person ist vorbehaltlich des § 2 Absatz 2 [Familienangehörige, AA] angehalten, auch im privaten Bereich den Mindestabstand nach Absatz 1 [1,5 Meter, AA] wo immer möglich einzuhalten…
§ 4 Medizinische Gesichtsmaske und Mund-Nasen-Bedeckung
… (2) Eine FFP-2-Maske ist in geschlossenen Räumen zu tragen
[praktisch überall, AA]…
(3) Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist im Freien zu tragen
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- im öffentlichen Raum
a) auf Märkten,
b) in Warteschlangen,
c) auf Bahnsteigen und an Haltestellen
…
- im öffentlichen Raum
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§ 6a Testpflicht
(1) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, einschließlich solchen zur Selbstanwendung unter Aufsicht, zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren…
(3) Selbständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Gästen haben, sind verpflichtet, regelmäßig, mindestens einmal Mal pro Woche, eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests vornehmen zu lassen und die ihnen ausgestellten Nachweise über die Testungen für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nur, soweit ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist.
§ 6b Nachweis eines negativen Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2«
Hier wird – etwa für die Erlaubnis zum Shoppen – festgelegt:
»(2) Die Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines aktuellen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, einschließlich solcher zur Selbstanwendung, oder PCR-Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 muss mindestens das Datum und die Uhrzeit der Durchführung des Tests, den Namen der getesteten Person und die Stelle erkennen lassen, welche den Test durchgeführt hat.«
Der Senat stellt dafür dieses Muster zur Verfügung:
»2. Teil – Weitere Hygiene- und Schutzregeln für besondere Bereiche
§ 7 Singen in geschlossenen Räumen
In geschlossenen Räumen darf gemeinsam nur aus beruflichen Gründen oder im Rahmen der Religionsausübung gesungen werden, wenn die in einem Hygienerahmenkonzept nach § 6 Absatz 3 oder einer aufgrund von § 25 erlassenen Rechtsverordnung der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden. Satz 1 gilt nicht für den in § 2 Absatz 2 genannten Personenkreis [Familienangehörige, Hausstand, AA].
§ 7a Arbeitsstätten
(1) Gewerbliche und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass im Falle von Büroarbeitsplätzen höchstens 50 Prozent der eingerichteten Büroarbeitsplätze in einer Arbeitsstätte gemäß § 1 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zeitgleich genutzt werden…
§ 8 Ausschank, Abgabe und Verkauf von alkoholischen Getränken; Verzehr im öffentlichen Raum
… (2) Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist in Grünanlagen im Sinne des Grünanlagengesetzes vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung sowie auf Parkplätzen untersagt…«
»Verschärfung nach Ostern
Nach Ostern, also ab dem 6. April, werden die Regeln allerdings noch weiter verschärft. Dann dürfen sich nur noch Angehörige eines Haushalts beziehungsweise Lebenspartner plus eine weitere Person treffen…
Zudem wurde beschlossen, dass die Kitas in Berlin ab 8. April wieder auf Notbetrieb umstellen. Das bedeutet: Nur Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen und Alleinerziehenden dürfen kommen, außerdem solche Kinder, bei denen es dringende pädagogische Gründe gibt. Eine Belegung wäre maximal 50 Prozent.«
https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2021/04/senat-ostern-ausgangsbeschraenkungen-notbetrieb-kita-berlin.html
Die Kommentare zum RBB-Beitrag sprechen Bände. Bis auf ein paar Unverbesserliche sind fast alle entsetzt.
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
Also, die Zeugen Coronas dürfen jetzt gemeinsam singen. Das gilt ja wohl für alle Religionen, oder? Wie lösen die jetzt dieses Dilemma?
Auf die Strasse ! Alle ! Sofort ! Weitermachen ! Party ! Ungehorsam ! Frieden, Freiheit, keine Diktatur !
Es scheint so, dass diese kleinen bunten Pillen, die die Senatspolitiker ständig einnehmen müssen, um eine halbwegs normale Außenwirkung zu erzielen, entweder wirkungslos geworden sind, oder dass man vergessen hat, rechtzeitig einen neuen Vorrat zu bestellen.
Lösung: Alle dauerhaft in die Klapse sperren!
@ Helmi2000
Klapse ist zu gut. Und das will was heißen. Was die verdienen und wohin die gehören, schreibe ich lieber nicht, aber der Weißmeerkanal müsste mal wieder vertieft werden.
Häh? Da wird mit Paragraph 267 StGB (Urkundenfälschung) gedroht? Dieses Papier hat null gemein mit einer Urkunde. Eine einfache pdf… oder bekommen die Testzentren den Status einer Behörde? Unfassbar, was da abläuft.…
„.…einschließlich solcher zur Selbstanwendung, .…., welche den Test durchgeführt hat.«
Selbstanwendung- heißt, ich hab mich selbst getestet. Stelle ich mir selbst die Bescheinigung aus? Fragen über Fragen.
@funny-frisch: Gegen mich ("unbekannt") wurde laut Zeitung 2006 wegen Urkundenfälschung ermittelt.
Wäre lustig gewesen, hätte man mich erwischt!
Mit unzutreffender Anklage ginge ein Verfahren ins Leere.
Hintergrund war damals auch "Pandemie":
https://www.tagesspiegel.de/berlin/verendete-voegel-machen-berliner-nervoes/686546.html
Gibt es nicht Untersuchungen, dass arme Menschen, durch Corona gefährdeter sind, auch in D?
Soweit ich weiß, gibt es insbesondere in Berlin einen erheblichen Einwohneranteil sozial benachteiligter Menschen.
Wie sollen diese denn derartige Auflagen erfüllen können?
Regelmäßige Tests vor Treffen u.ä., sind nicht gratis…und in Summe sehr teuer.
Also scheints dann doch nicht so wichtig zu sein, die megagefährliche Pandemie einzudämmen. Um den Preis einer sozial gerechteren Politik, waaaaaaaas? Och nööööööööö.
Allein bei dieser Verlogenheit der Politik, krieg ich schon wieder einen Würgereiz.
Österreich hat die PCR Testpandemie beendet weil der Test keine Infektion nachweisen kann, wie wollen die das noch weiter durchziehen.
es geht darum menschen sterben zu lassen. leistungsempfänger sowie ältere, die noch über die lügen der vergangenheit bescheid wissen, zu entsorgen. darüber soll keiner mit anderen kommunizieren können, deswegen die zunehmende verschärfung der ausgangssperren und das kommunikationsverbot. müller will leichen.
vorher werden die sozial schwachen menschen noch ausgesaugt, weil sie für völlig unsinnige masken und test ihr geld lassen müssen und nichts mehr zum essen haben..wie schnell doch die regierung die option entdeckt hat, mit der "pandemie" am bürger geld zu verdienen.
woher das rki gelder bezieht, wie auch zb die welt und die zeit, um die panik weiter zu schnüren, wird keine staatsanwaltschaft ermitteln, weil sie mit im sumpf der ideologie der depopulation stecken. herr wiehler ist ein verbrecher und mörder mit vorsatz.
polizei und bundeswehr werden die stelle von sa und ss einnehmen und gegen die bürger vorgehen, und nicht nur impfungen erzwingen, wie bis jetzt.
die menschen sind doch alle schon viel zu eingeschüchtert, geschwächt und hypnotisiert durch dauernde wiederholungen, um noch von der schlachtbank zu springen.
wie hoch ist die zahl der kollateraltoten bisher ?