Auf der Webseite des Berliner Senats gibt es dies: "Corona-Prävention in Berlin – Fragen und Antworten". Dort sind die nach der 10. entsprechenden Verordnung geltenden Regeln aufgeführt, darunter:
»Zudem muss grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden. Das gilt auch für Veranstaltungen und Zusammenkünfte im privaten Bereich. Dort wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, ist jede Person angehalten eine Maske zu tragen…
Die Maskenpflicht gilt in Büro- und Verwaltungsgebäuden und in Aufzügen. Wenn Sie sich an Ihrem festen Arbeitsplatz befinden und der Mindestabstand eingehalten wird, können Sie die Maske ablegen…
Auf Demonstrationen mit über 20 Teilnehmenden ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Auch bei geringerer Anzahl an Teilnehmenden muss eine Maske getragen werden, sollte es zum Beispiel Sprechchöre auf der Demonstration geben…
Da ein Wesen von Demonstrationen ist, dass die Teilnehmendenzahl sich im Verlaufe verändern kann, sind zusätzliche Vorkehrungen wichtig. Dazu zählt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Wenn weniger als 20 Personen an einer Demonstration teilnehmen und zudem auf gemeinsame Sprechchöre verzichten, muss keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, solange der Mindestabstand eingehalten wird…
Bei Beerdigungen und Feierlichkeiten anlässlich einer Beerdigung dürfen im Freien bis zu 50 Personen teilnehmen, in geschlossenen Räumen ist die Anzahl auf bis zu 20 Personen begrenzt. Sie müssen eine Anwesenheitsdokumentation führen..
Allerdings ist der Leihbetrieb in Bibliotheken gestattet, Lesesäle bleiben aber zu. Bei Besuchen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen…
Verantwortliche – etwa einer Veranstaltung – müssen die Teilnehmenden bzw. Anwesenden dokumentieren. Das gilt aktuell unabhängig davon, ob die Veranstaltung im geschlossenen Raum oder im Freien stattfindet…
Die kontaktfreie Sportausübung ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt erlaubt, sofern der Mindestabstand eingehalten wird…
Diese Kontaktbeschränkung beim Sport gilt nicht für Kinder bis zu 12 Jahren, sofern sie in festen Gruppen im Freien trainieren. In diesem Fall darf die Gruppe bis zu 10 Teilnehmern und Teilnehmerinnen zuzüglich einer betreuenden Person zählen. Für den Bereich Profisport besteht ebenfalls eine Ausnahme von der Kontaktbegrenzung. Beim Sportbetrieb auf Sportanlagen muss eine Anwesenheitsdokumentation gemacht werden…
Der Wettkampfsport in der Bundesliga, den internationalen Ligen und vergleichbaren Wettkampfsystemen ist erlaubt…
Ob Sie grundsätzlich innerhalb von Deutschland von Berlin aus in ein anderes Bundesland einreisen können, hängt von den Regelungen der Bundesländer ab…
Es kann sein, dass Sie in Quarantäne bleiben, auch wenn Sie negativ getestet wurden, da das Ergebnis nur eine Momentaufnahme darstellt.«
»Bedeutung Ampelphasen "Gelb" und "Rot":
Wenn zwei der drei o.g. Indikatoren gelb sind, besteht Erörterungsbedarf im Senat und die Vorbereitung möglicher Maßnahmen ist erforderlich. Sind zwei von drei der oben genannten Indikatoren rot, erfordert dies die Umsetzung von Maßnahmen bzw. die Rücknahme von Lockerungen.«
Der Senat verstößt so mit den Auflagen gegen seine eigenen Regeln. Das ist die Realität:
Willkommen in Absurdistan!
Es entsteht ein neuer Beruf: Corona-Maßnahmen-Auskenn-Coach. Den kann man dann buchen.
Inzwischen ist aus diesem Wahnsinn ein neuer Industriezweig entstanden, der Hygienisch-Militärische Wahn- und Irrsinn = HMWI.
Man möchte nur noch sehr laut rufen, ja schreien:
Leute, steht endlich auf und macht diesen Irrsinn nicht mehr mit!
Ist doch nur noch lächerlich, das ganze…
"Es kann sein, dass Sie in Quarantäne bleiben, auch wenn Sie negativ getestet wurden, da das Ergebnis nur eine Momentaufnahme darstellt." – es wäre wesentlich zielführender, mit einem Intelligenztest beim Berliner Senat zu beginnen. denn dieses Ergebnis würde keine "Momentaufnahme" sein.
Es gibt aber auch positive Überraschungen aus Landesverwaltungen:
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/mund-nasen-bedeckung-ausnahmen-bei-menschen-mit-bestimmten-behinderungen-oder-vorerkrankungen-194094.html
Da kann mal sehen, wo Maskenpflicht hinführen kann, wenn nun sogar eine Landesbeauftragte intervenieren muss.
@Michael: Danke! Hausrecht deckt nicht Diskriminierung von Nicht-Maske-Tragenden