Biontech-Stoff ist immer noch nur bedingt zugelassen

Am 3.11. wur­de die beding­te Zulassung des Biontech-"Impfstoffs" von der EMA ver­län­gert. Eine Standardgenehmigung hät­te erfor­dert, daß "der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen die ihm auf­er­leg­ten Verpflichtungen erfüllt und die voll­stän­di­gen Daten bestä­ti­gen, dass der Nutzen des Arzneimittels wei­ter­hin sei­ne Risiken über­wiegt." Das wird noch inter­es­sant mit der "Impfpflicht"…

ema​.euro​pa​.eu

»Der CHMP der EMA kann eine beding­te Zulassung für ein Arzneimittel ertei­len, wenn er fest­stellt, dass alle fol­gen­den Kriterien erfüllt sind:

        • Das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels ist positiv;
        • es ist wahr­schein­lich, dass der Antragsteller in der Lage sein wird, nach der Zulassung umfas­sen­de Daten vorzulegen;
        • das Arzneimittel deckt einen unge­deck­ten medi­zi­ni­schen Bedarf;
        • der Nutzen der sofor­ti­gen Verfügbarkeit des Arzneimittels für die Patienten ist grö­ßer als das Risiko, das sich aus der Tatsache ergibt, dass noch zusätz­li­che Daten erfor­der­lich sind.

Bedingte Genehmigungen für das Inverkehrbringen sind ein Jahr lang gül­tig und kön­nen jähr­lich ver­län­gert werden.

Sobald eine beding­te Zulassung erteilt wur­de, muss der Zulassungsinhaber inner­halb bestimm­ter Fristen bestimm­te Verpflichtungen erfüllen.

Zu die­sen Verpflichtungen kön­nen der Abschluss lau­fen­der oder neu­er Studien oder die Erhebung zusätz­li­cher Daten gehö­ren, die bestä­ti­gen, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels wei­ter­hin posi­tiv ist.

Die Genehmigung für das Inverkehrbringen kann in eine Standardgenehmigung für das Inverkehrbringen umge­wan­delt wer­den (die kei­nen beson­de­ren Verpflichtungen mehr unter­liegt), wenn der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen die ihm auf­er­leg­ten Verpflichtungen erfüllt und die voll­stän­di­gen Daten bestä­ti­gen, dass der Nutzen des Arzneimittels wei­ter­hin sei­ne Risiken über­wiegt. Diese gilt zunächst für 5 Jahre. Danach kann sie für eine unbe­grenz­te Dauer ver­län­gert werden.

Wie bei allen Arzneimitteln kann die EMA regu­la­to­ri­sche Maßnahmen ergrei­fen, z. B. die Aussetzung oder den Widerruf der Genehmigung für das Inverkehrbringen, wenn neue Daten zei­gen, dass der Nutzen des Arzneimittels sei­ne Risiken nicht mehr über­wiegt…«
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Der letz­te Punkt wäre doch mal prüfenswert!

CHMP: Committee for Medicinal Products for Human Use
EMA: European Medicines Agency

40 Antworten auf „Biontech-Stoff ist immer noch nur bedingt zugelassen“

  1. Schlimm, die­ser Analphabetismus bei CHMP und EMA. Offensichtlich hat­ten die wer­ten Entscheider Nachhilfeunterricht erhal­ten und dann die "rich­ti­ge" Entscheidung getrof­fen. Ob es auch eine Belohnung gab für die guten Leistungen?

  2. Ist es nur Zufall, dass man die Impfpflicht in Österreich und Deutschland in bei­den Fällen für den Februar anvi­siert hat?

    Oder weiß man bereits, dass bis dahin ein Impfstoff (höchst­wahr­schein­lich BioNTech) eine regu­lä­re Zulassung erhal­ten wird?

    Dann kann man sich das Argument mit den nur bedingt zuge­las­se­nen Impfstoffen spa­ren. Und ist dann nur BioNTech regu­lär zuge­las­sen, könn­te aus der Impfpflicht auch ganz schnell die Pflicht wer­den, sich mit BioNTech imp­fen las­sen zu müssen. 

    Damit müss­te man dann eben­so die Hoffnung begra­ben, man könn­te sich wenig­stens mit einem eher kon­ven­tio­nel­len Impfstoff wie Novavax oder Valneva imp­fen lassen.

    1. Ich glau­be nicht an eine regu­lä­re Zulassung. Ich glau­be auch nicht an eine Impfpflicht. Was soll das ab Februar brin­gen? Die Erkältunssaison ist dann am Abklingen und bis zum Beginn der näch­sten Saison ist der"Geimpfte" bereits wie­der ein "Ungeimpfter". Das müss­te doch selbst dem über­zeug­te­ste Zeugen Coronas auffallen?

      1. Das ist ja genau der Trick dabei. Wenn die Zahlen wie­der sin­ken, was sie im Frühjahr eh machen wür­den, kann unse­re super Regierung sagen "Seht ihr, ohne die Impfpflicht wären die Zahlen noch genau­so hoch wie im Winter." Und das dum­me Volk glaubt den Schwindel auch noch.

    2. Valneva soll laut Wodarg Wirkverstärker haben, die auf gen­tech­nisch ver­än­der­ten Nanopartikeln basie­ren. Also doch nicht so ganz konventionell.
      Für Pfizer/Biontech hat die US-Zulassungsbehörde (FDA) das Recht ein­ge­räumt, dass die voll­stän­di­gen Inhaltsstoffe erst 2076(!) ver­öf­fent­licht wer­den müssen.

      Aber viel­leicht ist das alles auch nur eine Halluzination von mir oder gewalt­be­rei­ten Coronaleugnern.

      @Wieso
      Seit wann geht es den Verantwortlichen um die gesund­heit­li­che Logik?

  3. Kann da nicht der Erfüllungsgehilfe in Karlsruhe was machen? Neuer Artikel im GG, „Ein Bürger der Bananen-Republik Teutschland kann nur sein, wer in aus­rei­chen­der Anzahl und Häufigkeit (varia­bel, will­kür­lich und unab­hän­gig jeg­li­cher Schwindligenz oder gar Logik) mit hochwertigen/hochwirksamen Vakzin – bevor­zugt aus der Goldgrube – ver­edelt ist.“
    Achso, Mutti ist weg?!? Dann muss halt der Sozi mal zum Essen ein­la­den, oder die zwei­te Garde zum Döner Stand. Da kann dan das Thema „Impfdurchbrühte“ oder alter­na­tiv „Vaterlandsliebe“ dis­ku­tiert wer­den. Der freie libe­ra­le kann auch die Vorteile der Sumpfpflicht noch ein­mal dar­le­gen. Es wäre in jedem Fall ein gelun­ge­ner Abend, das biss­chen dafür emit­tier­te CO2 müs­sen Greta und der Barmer-Chef halt akzeptieren.

  4. Teil 1/2 – Der Test – Blutuntersuchung von Geimpften & Ungeimpften Menschen unter dem Dunkelfeldmikroskop (Reupload)

    https://odysee.com/@AugenAufMedienAnalyse:6/Der-Test-Teil‑1–2—Blutuntersuchung-von-Ungempften-Gempften-mit-erschrecken_HD:1

    Von "Der Selbstdenker": https://t.me/d_selbstdenker

    Das Video wur­de auf YouTube gelöscht.

    Zitat:
    „Gemeinsam mit einem Arzt und Naturheilpraktiker haben wir am 29.11.2021 das Blut von 4 Ungeimpften sowie 4 Geimpften Personen mit einem Dunkelfeldmikroskop unter­sucht und dabei erschrecken­de Ergebnisse gemacht, die wir euch nicht vor­ent­hal­ten wollen.
    Ebenfalls zei­gen wir ver­schie­de­ne Impfstoffinhalte. Doch seht es euch selbst an.“

    Gemäß die­sem Video han­delt es sich bei der am 29.11.2021 unter­such­ten Substanz mit para­si­tä­ren Eiern um Biontech. 

    In die­sem Zusammenhang sei auf Folgendes hin­ge­wie­sen, Zitat:

    „2. Pathologie Konferenz am 04. 12. 2021 um 17:00 Uhr in Berlin

    STEHEN TODESFÄLLE UND GESUNDHEITLICHE SCHÄDEN NACH IMPFUNGEN GEGEN COVID-19 IN EINEM PATHOLOGISCH NACHWEISBAREN ZUSAMMENHANG?

    Weitere Informationen fol­gen in Kürze.“

    https://​patho​lo​gie​-kon​fe​renz​.de/

      1. @AA
        Zu : „Ich bin ja offen für man­che VT.“
        VT?

        Zu: „Aber 8 Blutproben mit Eiern um Biontech im Bastelkeller von Hobbyforschern sind für mich drüber.“

        Min. 1:37 des Videos, Zitat:
        „Ich habe den Impfstoff von Biontech unter das Mikroskop gelegt und unge­fähr nach 10 Stunden sind hier Würmer geschlüpft. Hier sind die zwei Eier. Und die­se Würmer sind aus den Eiern rausgeschlüpft….“
        Es wur­de nicht gesagt, dass sich die para­si­tä­ren Eier oder dar­aus geschlüpf­te Parasiten/Würmer in den Blutproben befun­den haben, son­dern im „Impf“stoff von Biontech. 

        Bei den als Hobbyforscher Bezeichneten han­delt es sich gemäß Videobeschreibung um einen Arzt und einen Naturheilpraktiker. 

        Laut Anmoderation des Videos erfolg­ten die Untersuchungen in einer Arztpraxis in Sachsen unter Aufsicht von medi­zi­ni­schem Fachpersonal. 

        Bastelkeller mit gepol­ster­ten und leder­be­schla­ge­nen Türen dürf­ten auch eher sel­ten sein.

        Bei den Blutproben der „Geimpften“ ist, im Vergleich zu den Blutproben der „Ungeimpften“, u.a. unzwei­fel­haft die „Geldrollenbildung“ zu erkennen.

        Wir wer­den wahr­schein­lich dem­nächst Weiteres erfahren.

  5. Ich fürch­te mich vor der Impfpflicht. Doch .

    Darüber hin­aus sind die Manipulationsmanöver sehr inter­es­sant mit­zu­er­le­ben. Interessant auch, was das so mit einem macht.

    Obwohl ich eigent­lich gar nicht sicher bin ob da über­haupt noch etwas geplant ist.

    Winter is here. Dr. Mabuse schleift sein Hackebeilchen. Ich wünsch­te, ich wäre ein Bär und könn­te den Winter verschlafen.

  6. Die haben doch gar kei­ne Kontrollgruppe mehr, also kön­nen sie gar kei­ne ernst­zu­neh­men­den Studien zur Wirksamkeit mehr brin­gen, oder?

    (Ich wür­de mich sofort für die Kontrollgruppe melden)

      1. @Mac und @EGKerschke: Danke für die Links. 

        Da kommt mir die Idee: Vielleicht soll­te ich mich direkt bei bei­den anmel­den, so als voll­stän­dig Gekontrollgruppte? Hm. Sicher ist sicher. 

        Gute Tipps!

        1. Hallo @Ulla, ein iro­nisch, aber gut gemein­ter Fingerzeig i.S. von Junge, pass' auf? Ich bin ja einer, der jedem/r Skeptiker:In erst mal misstraut 🙂

      2. wur­de längst auf­ge­löst, als Betrugs Vehikel: es gibt kei­ne Kontroll Gruppe, die vor­ge­schrie­ben ist https://​die​kon​troll​grup​pe​.de/

        "Wird eine signi­fi­kant grö­ße­re Menge der Corona-geimpf­ten Menschen nicht erkran­ken und ihr all­ge­mei­ner Gesundheitszustand im Jahr 2023 bes­ser sein als der der unge­impf­ten Kontrollgruppe? Unser Monitoring will Antworten dazu geben!"

  7. 21.12.2020 / 21 December 2020 

    European Commission aut­ho­ri­ses first safe and effec­ti­ve vac­ci­ne against COVID-19

    Today, the European Commission has gran­ted a con­di­tio­nal mar­ke­ting aut­ho­ri­sa­ti­on (CMA) for the COVID‑19 vac­ci­ne deve­lo­ped by BioNTech and Pfizer, making it the first COVID-19 vac­ci­ne aut­ho­ri­sed in the EU. This aut­ho­ri­sa­ti­on fol­lows a posi­ti­ve sci­en­ti­fic recom­men­da­ti­on based on a tho­rough assess­ment of the safe­ty, effec­ti­ve­ness and qua­li­ty of the vac­ci­ne by the European Medicines Agency (EMA) and is endor­sed by the Member States. (…) 

    Background

    A con­di­tio­nal mar­ke­ting aut­ho­ri­sa­ti­on (CMA) is an aut­ho­ri­sa­ti­on of medi­ci­nes on the basis of less com­ple­te data requi­red for a nor­mal mar­ke­ting aut­ho­ri­sa­ti­on. Such a CMA may be con­side­red if the bene­fit of a medicine's imme­dia­te avai­la­bi­li­ty to pati­ents cle­ar­ly out­weighs the risk lin­ked to the fact that not all the data are yet available. However, once a CMA has been gran­ted, com­pa­nies must pro­vi­de within cer­tain dead­lines fur­ther data inclu­ding from ongo­ing or new stu­dies to con­firm that the bene­fits con­ti­n­ue to out­weigh the risks. 

    On 1 December 2020, EMA recei­ved an appli­ca­ti­on for a CMA for the vac­ci­ne deve­lo­ped by BioNTech and Pfizer. However, and sin­ce 6 October, EMA has alre­a­dy been asses­sing data on the vaccine's safe­ty, effec­ti­ve­ness and qua­li­ty and results from labo­ra­to­ry stu­dies and cli­ni­cal tri­als in the con­text of a rol­ling review. This rol­ling review and the assess­ment of the CMA appli­ca­ti­on allo­wed EMA to quick­ly con­clude on the safe­ty, effec­ti­ve­ness and qua­li­ty of the vac­ci­ne. EMA recom­men­ded gran­ting the con­di­tio­nal mar­ke­ting aut­ho­ri­sa­ti­on as the bene­fits of the vac­ci­ne out­weigh its risks. 

    The European Commission has veri­fi­ed whe­ther all neces­sa­ry ele­ments – sci­en­ti­fic justi­fi­ca­ti­ons, pro­duct infor­ma­ti­on, infor­ma­tio­nal mate­ri­al to heal­th­ca­re pro­fes­sio­nals, label­ling, obli­ga­ti­ons to mar­ke­ting aut­ho­ri­sa­ti­on hol­ders, con­di­ti­ons for use, etc. – were clear and sound. The Commission also con­sul­ted the Member States, as they are respon­si­ble for the vac­ci­nes mar­ke­ting and the use of the pro­duct in their count­ries. Following the Member States' endor­se­ment and on the basis of its own ana­ly­sis, the Commission deci­ded to grant the con­di­tio­nal mar­ket authorisation. 

    https://​ec​.euro​pa​.eu/​c​o​m​m​i​s​s​i​o​n​/​p​r​e​s​s​c​o​r​n​e​r​/​d​e​t​a​i​l​/​e​n​/​i​p​_​2​0​_​2​466

    Europäische Kommission erteilt erste Zulassung für siche­ren und wirk­sa­men Impfstoff gegen COVID-19

    21.12.2020 / 21. Dezember 2020 

    Die Europäische Kommission hat heu­te dem von den Unternehmen BioNTech und Pfizer ent­wickel­ten COVID-19-Impfstoff eine beding­te Zulassung erteilt. Damit ist er der erste in der EU zuge­las­se­ne Impfstoff gegen COVID-19. Die Zulassung beruht auf einer befür­wor­ten­den wis­sen­schaft­li­chen Empfehlung, die sich auf eine gründ­li­che Bewertung der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Impfstoffs durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) stützt, und wur­de von den Mitgliedstaaten gebilligt. (…) 

    Hintergrund

    Eine beding­te Zulassung ist die Zulassung eines Arzneimittels, für das noch nicht alle für eine nor­ma­le Zulassung erfor­der­li­chen Daten vor­lie­gen. Eine sol­che beding­te Zulassung kann dann erwo­gen wer­den, wenn der Nutzen der sofor­ti­gen Verfügbarkeit des Arzneimittels die Risiken im Zusammenhang mit der unvoll­stän­di­gen Datenlage deut­lich über­wiegt. Die Unternehmen müs­sen aller­dings nach der Erteilung einer beding­ten Zulassung inner­halb bestimm­ter Fristen wei­te­re Daten vor­le­gen, zum Beispiel aus lau­fen­den oder neu­en Studien, um zu bele­gen, dass der Nutzen die Risiken nach wie vor überwiegt. 

    Der Antrag auf Erteilung einer beding­ten Zulassung des von BioNTech und Pfizer ent­wickel­ten Impfstoffs ging am 1. Dezember bei der EMA ein. Diese hat­te jedoch bereits am 6. Oktober begon­nen, Daten zu Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Impfstoffs und Ergebnisse der Laborstudien und kli­ni­schen Prüfungen im Rahmen einer soge­nann­ten fort­lau­fen­den Überprüfung („rol­ling review“) zu ana­ly­sie­ren. Gestützt auf die­se fort­lau­fen­de Überprüfung und die Bewertung des Antrags konn­te die EMA rasch über Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Impfstoffs ent­schei­den. Die EMA emp­fahl die Erteilung der beding­ten Zulassung, da der Nutzen des Impfstoffs die Risiken überwiegt. 

    Die Europäische Kommission hat geprüft, ob alle erfor­der­li­chen Elemente – wis­sen­schaft­li­che Begründungen, Produktinformationen, Informationsmaterial für Angehörige der Gesundheitsberufe, Kennzeichnung, Pflichten der Zulassungsinhaber, Anwendungsbedingungen usw. – klar und stich­hal­tig waren. Die Kommission hat auch die Meinungen der Mitgliedstaaten ein­ge­holt, da die­se für das Inverkehrbringen und die Verwendung des Produkts in ihren Ländern zustän­dig sind. Nachdem die Mitgliedstaaten dies gebil­ligt hat­ten, hat die Kommission auf der Grundlage ihrer eige­nen Analyse beschlos­sen, die beding­te Zulassung zu erteilen. 

    https://​ec​.euro​pa​.eu/​c​o​m​m​i​s​s​i​o​n​/​p​r​e​s​s​c​o​r​n​e​r​/​d​e​t​a​i​l​/​d​e​/​i​p​_​2​0​_​2​466

    Stoppen wir das Menschheitsverbrechen und Medizinverbrechen um die soge­nann­ten Impfstoffe (expe­ri­men­tel­le gen­the­ra­peu­tisch wirk­sa­me Substanzen). STOP COVAX

  8. @aa:

    Der letz­te Part wird wenn ich mich nicht völ­lig irre bereits von einer ita­lie­ni­schen (süd-tiro­ler?) Anwältin beackert. Eine Renate Holzeisen glau­be ich (war ein paar mal im Ausschuss). Keine Ahnung aller­dings wie der exak­te Stand ist. Ich erwar­te mir zwar von der EMA (oder gene­rell irgend­wel­chen Behörden) nichts groß­ar­ti­ges aber ich habe zumin­dest noch nichts direkt nega­ti­ves dazu gehört.

  9. Keiner der Impfstoffe ist für den Übertragungsschutz zuge­las­sen, alle wur­den im November 2021 upge­da­tet (anklicken und auf "redu­ce trans­mis­si­on" gehen)
    https://​vac​ci​na​ti​on​-info​.eu/​e​n​/​c​o​v​i​d​-​1​9​/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​v​a​c​c​i​nes
    "The impact of vac­ci­na­ti­on with Comirnaty on the spread of the SARS-CoV‑2 virus in the com­mu­ni­ty is not yet known. It is not yet known how much vac­ci­na­ted peo­p­le may still be able to car­ry and spread the virus."

    Im Gegensatz dazu auf der Infoseite der EMA der glei­che Spruch, wie beim RKI, der zwar von einer Reduzierung von Infektionen und dadurch auch Übertragungsschutz bei (zeit­nah) Geimpften aus­geht, die Aussage über eine erheb­li­che Relevanz für eine Zulassung aber schul­dig bleibt:
    https://​www​.ema​.euro​pa​.eu/​e​n​/​h​u​m​a​n​-​r​e​g​u​l​a​t​o​r​y​/​o​v​e​r​v​i​e​w​/​p​u​b​l​i​c​-​h​e​a​l​t​h​-​t​h​r​e​a​t​s​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​d​i​s​e​a​s​e​-​c​o​v​i​d​-​1​9​/​t​r​e​a​t​m​e​n​t​s​-​v​a​c​c​i​n​e​s​/​v​a​c​c​i​n​e​s​-​c​o​v​i​d​-​1​9​/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​v​a​c​c​i​n​e​s​-​k​e​y​-​f​a​c​t​s​#​c​a​n​-​t​h​e​-​v​a​c​c​i​n​e​s​-​p​r​o​t​e​c​t​-​p​e​o​p​l​e​-​a​g​a​i​n​s​t​-​t​h​e​-​v​i​r​u​s​-​v​a​r​i​a​n​t​s​?​-​s​e​c​t​ion
    "As long as the SARS-CoV‑2 virus con­ti­nues to cir­cu­la­te, a limi­t­ed num­ber of infec­tions will occur in peo­p­le who have com­ple­ted the recom­men­ded vac­ci­na­ti­on schedule.
    … vac­ci­na­ti­on is important for redu­cing the spread of the virus and pre­ven­ting the emer­gence of new vari­ants of concern."

    Ob das für eine Impfpflicht reicht?

    1. @ kei­ne ste­ri­le Immunität 

      Sie erwar­ten von ver­kom­me­nen Existenzen wie Södolf Blöder, die seit fast zwei Jahren Grund- und Menschenrechte mit Füßen tre­ten, vor­sätz­lich lügen, dass sich die Balken bie­gen und die Eskalationsspirale mit Volldampf antrei­ben, dass sie die­se Details interessieren?

      Na dann, Glück auf!

  10. Bedingte Zulassung .… wie war das noch mit der 95% Wirksamkeit … durch Marketing Trick erreicht. Medial wird nach 3 – 6 Monaten ein neu­er Schuss fäl­lig … das dürf­te nicht für die Zulassung aus­rei­chen. Da muß ein neu­er Trick her … sonst wird das nix…

  11. Also geht es nur mir so, oder ist die Formulierung
    "Das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels ist positiv"
    schon sehr grenzwertig.
    Das bedeu­tet ja, es könn­ten also 99% der "Cov2+ Toten" an Impffolgen ver­ster­ben und die Bedingung wäre immer noch erfüllt ;.o (mal abge­se­hen davon, dass es nie ver­gleich­ba­re Daten geben wird)
    Ist ein ähn­li­ches Thema, wie die ehe­ma­li­ge "Epidemische Lüge natio­na­ler Tragweite" die mit einer ein­fa­chen Mehrheit beschlos­sen wer­den konnten.
    Aber das Thema haben sie ja schon erledigt.

    Eigentlich müss­ten die "beding­ten" (aka Notfall) Zulassungen völ­lig neu bewer­tet wer­den, unter dem Kontext der dra­stisch schlech­te­ren Wirkung, aber sie­he oben, es muss ja nur mini­mal posi­tiv sein und das lässt sich doch sicher so modellieren 😉

  12. Public Health- Union Register of medi­cinal pro­ducts bzw. pro­ducts for human use

    COMIRNATY

    Auf Seite 18 steht:
    "Um die Wirksamkeit und Sicherheit von Comirnaty zu bestä­ti­gen, soll­te der Zulassungsinhaber den end­gül­ti­gen kli­ni­schen Studienbericht für die ran­do­mi­sier­te, pla­ce­bo kon­trol­lier­te, beob­ach­terblin­de Studie C4591001 vorlegen.
    Datum Dezember 2023"

    Das bedeu­tet, daß jeder Impfling bis 2023 an einer Studie also Experiment teil­nimmt, was er gemäß dem Nürnberger Kodex auch ableh­nen kann!!!! Wie man dar­aus eine Pflicht zur Impfung kon­stru­ie­ren will ist mir ein Rätsel. Man soll­te auch klar und deut­lich sagen, mit wem sich die­se Leute auf eine Stufe stel­len, wenn sie das ver­pflich­ten wollen. 

    Ich habe das lei­der nur in Papierformat viel­leicht kann jemand mit einem Link aushelfen.

  13. Na ist doch egal was irgend­wel­che Gesetze oder so sagen, die ReGIERung macht das wie sie will. Argument: wegen dem Mörder Virus kann man alles.

    Der brau­ne Reichskanzler Scholz sagt ja nun öffentlich:
    "Fürrrr mei­ne Regierrrung gibt es kei­ne rrro­ten Linien mehrrr!"

    Kein Witz.

    Kann man ja wie­der nicht mit Hitler ver­glei­chen, nicht wahr?
    Alle roten Linien über­schrei­ten, heisst, auch Menschen umbrin­gen lassen.
    Dem brau­nen Scholz trau ichs zu, der brau­nen SPD trau ichs zu.

  14. in gespann­ter Vorfreude auf die näch­sten, sicher­lich siche­ren und voll­kom­men unex­pe­ri­men­tel­len Definitions-Versuche zum Schutz der Spritze durch die näch­sten, sicher­lich siche­ren und voll­kom­men unex­pe­ri­men­tel­len Definitions-Versuche zum Schutz durch die Spritze.

    "Alle Corona-[Spritz]stoffe wir­ken bei "drit­tem Stich"
    (APA) – 3.12.2021" (mit […]- Anmerkungen von mir)
    https://​www​.vol​.at/​a​l​l​e​-​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​e​-​w​i​r​k​e​n​-​b​e​i​-​d​r​i​t​t​e​m​-​s​t​i​c​h​/​7​2​1​6​114

    "Für einen aus­rei­chen­den Schutz [, einem "Anstieg der Antikörper",] gegen Covid-19[-"Spike-Proteine",] sind nach der­zei­ti­gem Wissensstand [, bei die­sem sicher­lich siche­ren ´´Nicht-Experiment´´,] drei [oder vier, viel­leicht auch fünf,] Teil[spritzen] [nach 6 bis 8, viel­leicht auch, 4, unter Umständen, 3 Monaten] notwendig."

    "Sechs ver­schie­de­ne Covid-19-Booster (drit­te Teil[spritze]; Anm.) sind sicher und bewir­ken star­ke Immunantworten bei Menschen".

    "Im gesam­ten Juni die­ses Jahres [wur­den] 2.878 Personen in die Cov[-"Spike"]-Boost-Untersuchung [auf­ge­nom­men]. Es han­del­te sich um Personen ent­we­der im mitt­le­ren Alter von 51 oder 53 Jahren oder im mitt­le­ren Alter von 76 oder 78 Jahren. Sie waren mit der AstraZeneca- bzw. der Pfizer/BioNTech-Vakzine durchge[spritzt] worden."

    Zur ´´Sicherheit´´ der Spritze:
    "akzep­ta­bel [ver­harm­lo­ste] Entzündungsreaktionen an der Einstichstelle, Muskelschmerzen und Müdigkeit"[, ledig­lich direkt nach der Injektion.]

    Zum Schutz der Spritze:
    "Die drit­te Dosis der Vakzine war den Teilnehmern an der Studie zehn bis zwölf Wochen [, 3 Monaten oder weni­ger,] nach der ersten Durch[spritz]ung ver­ab­reicht wor­den. In allen Gruppen der Untersuchten wur­de ein Anstieg der Antikörper [, als direk­te Reaktion auf die Infektion durch die Spritze,] gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein regi­striert. Der Anstieg war aber im Vergleich zu der ["durchge[spritzt]en"] Kontrollgruppe ohne wei­te­re [Spritz]ung nach AstraZeneca- (Erhöhung um das 1,8- bis 32,3‑Fache [, also dem 17,9fachen von 1,8,] [in Relation zur eben­falls "durchge[spritzt]en" Kontrollgruppe]) bzw. nach Pfizer/BioNTech-Durch[spritz]ung (Erhörung um das 1,3- bis 11,5‑Fache [, also dem 8,9fachem von 1,3] [in Relation zur eben­falls "durchge[spritzt]en" Kontrollgruppe]) je nach ver­wen­de­ter Vakzine für den drit­ten Stich unterschiedlich."

    Zum "jeden­falls kann offen­ba­ren" ´´Schutz´´ durch die "Dritt[spritz]ung":
    "Die Wissenschafter wei­sen aller­dings dar­auf hin, dass es der­zeit kei­nen schar­fen Grenzwert bei der Konzentration von Antikörpern im Blut nach Covid-19[-Spike-Proteine]-[Spritz]ung gibt, ab dem von einem siche­ren Schutz aus­zu­ge­hen ist. Noch pro­ble­ma­ti­scher ist das bei der soge­nann­ten zel­lu­lä­ren Immunantwort mit durch die [Spritze] ent­ste­hen­den, auf SARS-CoV‑2[-Spike-Proteine] "spe­zia­li­sier­ten" Immunzellen, wel­che genau­so zum Schutz bei­tra­gen. Jedenfalls kann offen­bar bei den Dritt[spritz]ungen sowohl mit dem glei­chen oder einem ande­ren [Spritz]stoff als bei den ersten bei­den Teil[spritzen] vor­ge­gan­gen werden."

    Zusammenfassung:
    Nach dem zwi­schen­zeit­li­chen Ausschluß von Tod, einem schwe­ren Verlauf, der ein­fa­chen Infektion und der blo­ßen Weitergabe, ver­bleibt ein bis zu 17,9fach "unter­schied­li­cher" "Anstieg der Antikörper" im direk­ten Vergleich zu einer ""durchge[spritzt]en" Kontrollgruppe", direkt nach einer Infektion durch die Spritze, wobei es aber "kei­nen schar­fen Grenzwert bei der Konzentration" gibt, "ab dem von einem siche­ren Schutz aus­zu­ge­hen ist".
    Der ursprüng­li­chen Zweck der Spritze, die ""spe­zia­li­sier­ten" Immunzellen auf SARS-CoV-2-Spike-Proteine", ist "noch pro­ble­ma­ti­scher". Hier ist weder die nöti­ge Konzentration, noch die mög­li­che Aktivierung[, noch die Übertragbarkeit der, "auf SARS-CoV-2-Spike-Proteine", ""spe­zia­li­sier­ten" Immunzellen" auf die Infektion durch "Covid-19"] bekannt.
    Außer den "akzep­ta­bel [ver­harm­lo­sten] Entzündungsreaktionen an der Einstichstelle, Muskelschmerzen und Müdigkeit" direkt nach der Injektion, gibt es kei­ne wei­te­ren Erkenntnisse zur Sicherheit der Spritze.

    Fazit:
    Die Spritze hält dem Vergleich mit der Spritze, gemes­sen an der Spritze, im nicht selbst­de­fi­nier­ten Rahmen, nicht stand.
    Der, durch die Spritze aus­ge­lö­sten, Infektion muß das Immunsystem mit "star­ken Immunantworten" begegnen.

  15. Hallo Herr Aschmoneit,

    kön­nen Sie mal den Link direkt auf die Seite der EMA her­ein­stel­len, wo man dann ihren Screenshot sieht? Ich tue mich bei der EMA immer sehr schwer etwas zu finden.

    Vielen Dank und auch vie­len Dank für ihre Arbeit.

  16. PAUL SCHREYER, 3. Dezember 2021 „Faktencheck: Sind die mRNA-Injektionen Impfungen oder Gentherapie?“ (Auszug erstellt vom Einsender)
    Quelle: https://​mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de/​a​r​t​i​k​e​l​/​f​a​k​t​e​n​c​h​e​c​k​-​i​m​p​f​u​n​g​e​n​-​o​d​e​r​-​g​e​n​t​h​e​r​a​pie
    (…) Gesetzesänderung mach­te Gentherapie zur „Impfung“
    Im Oktober 2019 ging Biontech in den USA an die Börse um wei­te­res Investorenkapital ein­zu­sam­meln. Aus die­sem Anlass erläu­ter­te das Unternehmen in einem umfang­rei­chen Geschäftsbericht offen die „Risiken im Zusammenhang mit unse­rem Geschäft“:
    „Unseres Wissens gibt es der­zeit kei­nen Präzedenzfall für eine mRNA-basier­te Immuntherapie, wie die, die wir ent­wickeln, die von der [US-Arzneimittelbehörde] FDA, der Europäischen Kommission oder einer ande­ren Aufsichtsbehörde anders­wo auf der Welt zum Verkauf zuge­las­sen wur­de. (…) Die von uns ent­wickel­ten Produktkandidaten könn­ten nicht oder nur mäßig wirk­sam sein oder uner­wünsch­te oder unbe­ab­sich­tig­te Nebenwirkungen, Toxizitäten oder ande­re Eigenschaften auf­wei­sen, die eine Marktzulassung ver­hin­dern oder die kom­mer­zi­el­le Nutzung ein­schrän­ken könnten. (…)
    Die Entwicklung von mRNA-Arzneimitteln ist mit erheb­li­chen kli­ni­schen Entwicklungs- und Zulassungsrisiken ver­bun­den, da es sich um eine neu­ar­ti­ge und noch nie dage­we­se­ne Kategorie von Therapeutika han­delt. Als poten­zi­el­le neue Kategorie von Therapeutika wur­den unse­res Wissens bis­her kei­ne mRNA-Immuntherapien von der FDA, der EMA oder einer ande­ren Aufsichtsbehörde zuge­las­sen. (…) Bis heu­te gab es noch kei­ne Phase-3-Studie für ein mRNA-basier­tes Produkt oder ein kom­mer­zi­el­les mRNA-basier­tes Produkt. (…) Derzeit wird mRNA von der FDA als Gentherapieprodukt betrach­tet.“ Soweit die Biontech-Eigendarstellung vom Oktober 2019.
    (Ende Auszug Text des Autors Paul Schreyer)
    (https://​inve​stors​.biontech​.de/​n​o​d​e​/​6​8​0​6​/​h​t​m​l​#​t​o​c​6​3​5​3​3​0_6 UND DA AB SEITE 22, letz­ter Absatz, Anm. Einsender)

  17. Es gibt gegen SARS-CoV‑2 kei­nen Impfstoff ohne die gefähr­li­chen Stachelproteine. Wir haben nur "Impfstoffe", die mit den Stachelproteinen kom­men (Chinaware) oder sogar nur die­se pro­du­zie­ren (Biontech/Pfizer usw.). Irgendwie ist die Pharmaindustrie von Vollidioten über­nom­men wor­den; die Qualitätsmedien und die Politik sowieso.

    SARS-CoV‑2 ohne (!) Stachelproteine als Impfstoff wür­de die zu erwar­ten­de Anzahl an Merkmalen (Mustern) für das Immunsystem lie­fern, wie man sie nach der natür­li­chen Erkrankung fin­det (so um die 30, statt 2 für die Stachelproteine, sie­he tkp​.at). Außerdem ist SARS-CoV‑2 ohne Stachelproteine deak­ti­viert, d. h. es kann sich nicht repro­du­zie­ren, ist also tot (bit­te auch ohne das Spaltprotein, sie­he Aussagen dazu und den Zusammenhang mit Wuhan von Prof. Wiesendanger, Hamburg).

  18. Wo steht das die Zulassung der beding­ten Impfstoffe um ein Jahr ver­län­gert wur­de. Oder ist das ein grund­sätz­li­ches Vorgehen der EMA? Es kur­sie­ren näm­lich gera­de "fake"News(?) dass die Zulassung abläuft?!
    Ich möch­te das klar­stel­len, könn­te aber nichts fin­den dazu! Kann einer helfen?

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