Fall 1, dargestellt in einem Hetz- und Haßbericht auf deutschlandfunk.de vom 3.2.
Ein Lichtblick ist die Bildunterschrift auf der Seite: "Am größten Schweriner Gymnasium nahmen nur 17 Schüler das Angebot an, sich in der Schule impfen zu lassen."
Fall 2: "Das Gericht entschied, soweit keine besonderen Risiken beim Kind vorlägen, sei dem Elternteil die Entscheidung zu überlassen, das die Empfehlungen der Stiko befürworte."
»Streit um Impfung der Kinder: Gericht entschied sich für die Impfung
Bad Iburg – Bei einem Streit zwischen Vater und Mutter über eine Impfung ihrer Kinder hat das Amtsgericht Bad Iburg entschieden, dass die Kinder geimpft werden können. Dabei orientierte sich das Familiengericht an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.
In dem Fall stritt sich ein geschiedenes Ehepaar, ob die gemeinsamen Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren gegen Corona geimpft werden sollten. Die Mutter lehnte die Impfung ab.
Das Gericht entschied, soweit keine besonderen Risiken beim Kind vorlägen, sei dem Elternteil die Entscheidung zu überlassen, das die Empfehlungen der Stiko befürworte. Damit übertrugen die Richter die Entscheidung über die Impfung an den Vater, unter der Bedingung, dass Biontech gespritzt wird. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren wird eine Impfung mit Biontech von der Stiko empfohlen.
Das Gericht urteilte auch, ein Elternteil dürfe auch dann eine Impfung anordnen, wenn die Kinder sich keine eigene Meinung über die Chancen und Risiken bilden könnten, weil sie von einem Elternteil eingeschüchtert würden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)«
merkur.de (4.2.)
Noch nie so dagewesen diese Zerrüttung in der "Gesellschaft" , die vorher schon scheiße war.
Ziel schon erreicht, oder was kommt noch?
https://uncutnews.ch/28-jaehrige-frau-die-durch-die-covid-impfung-schwer-geschaedigt-wurde-erzaehlt-die-tragische-geschichte-ihres-bedauerns-ueber-die-impfung/
so geht das häufig aus. auch das weiss die richterin leider nicht – und das ist verantwortungsloses urteilen ohne know how
@angelika: Aua! "Am 27. Juni 2021 traf ich wie Millionen anderer Menschen die Entscheidung, mich gegen Pfizer impfen zu lassen".
Wo kommt der Wahn her, Instagram-Geschichten zu glauben, weil sie ins Bild passen? Die Schilderung kann stimmen, wie die herzzerreißenden Storys dort stimmen können, die Covid oder Long-Long-Covid beschreiben.
Freiburger Uni-Klinik distanziert sich von impfkritischem Oberarzt: https://www.badische-zeitung.de/uniklinik-arzt-auf-freiburger-corona-demo-sorgt-fuer-irritationen
Gute Richterin. Schon beachtlich, diese Autoritätsgläubigkeit. Die Richterin hat hinsichtlich der STIKO vollkommen recht, aber die Mutter scheint ja STIKO-Empfehlungen für göttliche Gebote zu halten.
Was man auch nicht übersehen darf: Die Spritze ist ja nicht nicht rückgängig zu machen. Eine Entscheidung für die Spritze ist endgültig, mit allen negativen Konsequenzen, die auftreten können. Eine Entscheidung dagegen ist immer nur vorläufig, weil man sich theoretisch immer noch umentscheiden kann. Somit braucht die Spritzfraktion die weit besseren Argumente.
Ich stelle mir vor, wenn ich in der Situation eines Vaters wäre, ich gegen die Spritze, die Mutter dafür. Für mich wäre das ein Scheidungsgrund, wenn die Frau in diesem Punkte nicht zur Vernunft kommt. Als geschiedener Mann würde ich mir auch vertraglich zusichern, dass im Falle von starken Nebenwirkungen die finanziellen Lasten alleine die Frau zu tragen hätte. Ist das gemein? Nein, es ist eine Denkanregung.
@Johannes Schumann: Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach Scheidung bestehen.
Das wird vom " Familien"- Gericht entschieden, ob ein Elternteil oder das andere Elternteil oder beide das Sorgerecht bekommen.
Als Frau würde ich das Sorgerecht ablehnen, wenn der Mann die
Spikung durch Gerichtsbeschluß erzwingen will.
Ich würde mit renommierten Gutachtern die Gefahr für mein Kind
in der Verhandlung dokumentieren lassen unter dem Rubrum, dass
der Vater und der Richter bei nachgewiesenen Impfschäden
haftbar gemacht werden.
Dann hört mit Sicherheit die Großmäuligkeit von Vater und Richter sofort auf.
Es ist nicht auszuschließen, dass Hass und Rache das Motiv sind, dem Partner über eine Impfung des Kindes einen seelischen Schmerz zuzuführen.
"Eine Entscheidung für die Spritze ist endgültig, mit allen negativen Konsequenzen, die auftreten können. Eine Entscheidung dagegen ist immer nur vorläufig, weil man sich theoretisch immer noch umentscheiden kann. Somit braucht die Spritzfraktion die weit besseren Argumente."
Gleiches gilt für die TEMPORÄRE Impfpflicht. Den verabreichten Impfstoff wird man nicht wieder los.
Wahrlich eine dahmliche Entscheidung!
die richterin ist nicht vollumfänglich informiert – das ist das problem
keine weiterbildung im angebot
schreiben sie ihr doch mal alle quellen vom corona-ausschuss.de
Beate Bahner schreibt in Ihrem Buch "Corona-Impfung", dass zu schwerwiegenden medizinischen Eingriffen beide Eltern ihr Einverständnis geben müssen. Dies ist bei Impfungen problemlos möglich, weil diese nie dringend sind. Nun scheiden sich die Geister daran, ob die Impfung ein schwerwiegender Eingriff ist oder nicht. In den Qualitätsmedien wird die Impfung als unbedeutender Pieks dargestellt, in Wahrheit kann aber eine Impfung zu lebenslanger Behinderung und zum Tod führen.
Mir wird übel. Ich bekomme keine Luft mehr. Ich schäme mich abgrundtief für die Täter im Amtsgericht Bad Iburg.
Schon die ersten Sätze sind ja gelogen: "Diese Angst können wir alle ihr nicht nehmen, wenn sie jeden Tag mit den verschiedensten Virusvarianten in die Schule gehen muss." – Doch, die Angst kann man ihr nehmen und man muss sie ihr nehmen. Es ist Aufgabe der Eltern, dass die Kinder angstfrei aufwachsen können. Es gibt auch noch genug Kinder und Jugendliche da draußen, die resilienter sind, dank resilienter Eltern und einer guten Umgebung. Ängstliche Eltern hingegen tun ihren Kindern nichts gutes.
Ich bekomme immer noch viel Dinge aus dem Sportverein mit. Der Ligabetrieb soll heute beginnen und dennoch sagen etliche Mannschaften wegen "hoher Inzidenzen" die Spiele pauschal ab. Erstmal bis Mitte Februar. Ein anderer Verein will erst nach Ostern wieder durchstarten. Da es vor allem auch Jugendteams sind, kann ich mir gut vorstellen, dass man die Jugendlichen gar nicht erst fragt, sondern Eltern und Trainer annehmen, die Jugendlichen würden ihre Ängste teilen.
Ich frage mich, wie man diese Leute wieder psychisch aufbauen will, wenn der ganze Spuk vorbei ist. Die konnten sich sich nun fast zwei Jahre lang daran moralisch aufgeilen, wie verantwortungsvoll sie gewesen seien. Die besonders Verantwortlichen besuchten Eltern und Großeltern nicht oder zogen sich eine Woche vor Weihnachten in Isolation zurück, um "gefahrfrei" Eltern bzw. Großeltern besuchen zu können. Und die erfahren demnächst, dass das alles unnötig war. Die größte Angst der Politiker ist es, dass die jetzigen Treudoofen, die mit Maske hinterm Steuer oder auf dem Fahrrad sitzen, kapieren, was für Idioten sie eigentlich sind, dass sie diesen Volltrotteln gefolgt sind. Es hat auch etwas von Biedermann und die Brandstifter. Man könnte drüber lachen, wenn nicht die Gesundheit von Milliarden Menschen geschädigt worden wäre und ihre Existenzgrundlagen nicht massivste Kratzer erlitten hätten.
@Johannes Schumann, ja Angst.…
@aa Danke, das Thema wie Eltern, besonders gestrennte, mit unterschiedlicher Meinung zur Impfung umgehen,
ist sehr interessant. Eine gerichtliche Zuspitzung sollte möglichst durch Dialog vermieden werden.
Die Berichterstattung kann man separat kritiseren, erschreckender sind aber die Urteile.
Hier brauchte es mehr Diskussion!
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Anders als die Urteile, die man durch Datenbanken findet, hat die kritisierte Familienrichterin
das tötliche Risiko für einen Jugendlichen benannt und in allgemeine Gefahren eingeordnet,
die Urteile, die ich fand, taten dies nicht:
Es findet weder beim Arzt noch vor den Gericht eine objektive Abwägung Risiko/Nutzen statt. z.B.
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OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.8.2021 – 6 UF 120/21
(NJW-RR 2021, 1301, beck-online)
Es kommt daher gar nicht darauf an, dass sich die STIKO am 16.8.2021 nunmehr dafür ausgesprochen hat, dass alle Kinder und Jugendlichen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, Corona-Impfungen erhalten sollten. Grundlage für die neue Einschätzung der STIKO sind insbesondere nunmehr zur Verfügung stehende Daten aus dem amerikanischen Impfprogramm mit fast 10 Mio. geimpften Kindern und Jugendlichen. Danach treten die beobachteten Herzmuskelentzündungen gerade bei männlichen Jugendlichen als Impfnebenwirkung auf, die bei entsprechender medizinischer Versorgung unkompliziert verlaufen. Zudem seien keine Signale für weitere schwerwiegende Nebenwirkungen nach mRNA-Impfungen aufgetreten, während bei der nunmehr dominierenden Delta-Variante auch für Kinder und Jugendliche ein deutlich höheres Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion in einer möglichen vierten Infektionswelle besteht.
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Es wird nicht von einem höheren Risiko __durch__ einer SARS-CoV‑2 Infektion gesprochen, sondern
__für__ eine Infektion.
Was ist ein Risiko?
Risiko = Wahrscheinlichkeit * Gefahr
Wahrscheinlichkeit: Omekron > Delta > Wuhan
Gefahr: Omekron << Delta << Wuhan
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Das Gericht verwendet den Begriff Risiko statt Wahrscheinlichkeit
und lässt die geringere Gefahr von Omekron << Delta < Risiko
ist zu einfach.
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Statische Nachweise für Bauwerke funktionieren nicht
Nachweis erbracht wenn Tragfähigkeit > Last
sondern berücksichtigen die Unsicherheit quasi
Nachweis erbrachtt wenn Tragfähkgkeit * Sicherheitsbeiwert_Material > Lastannahme * Sicherheitsbweiwert_Last
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So hat Stahl als Beiwert 1/1,1=0,91 und Holz 1/1,3 = 0,77 weil die Streuung beim Holz
größer ist, als beim Stahl.
Welche Streuung haben die Studienergebnisse des Herstellers Pfeizer, der bereits zu
Hohen Bußgeldern wegen Manipulationen bei Zulassungsstudien verurteilt ist?
Welche Streuung bzw. Vertraunsbereich haben die Zahlen zu den Nebenwirkungen?
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Weder die Ärzte, noch die Richter, noch das RKI manchen sich die notwendige Mühe
die Nutzen und Risiken exakt entgegen zu stellen.
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Von Prof. Dr. Christopher Schmidt gab es eine interessante formale Kritik an diesen
Entscheidungstenor:
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Corona-Impfung eines 15-jährigen Kindes
BGB §§ 1628, 630 d
1. Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind iSd § 630 d BGB bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist eine Entscheidung nach § 1628 BGB herbeizuführen.
2. Die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ist bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet.
OLG Frankfurt a. M. , Beschluss v. 17.8.2021 − 6 UF 120/21
(NZFam 2021, 872, beck-online)
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Dies Entscheidung wird Kommentiert und Kritisiert in:
Covid-19-Immunisierung von Kindern und Jugendlichen
Wessen Einwilligung ist erforderlich?
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Prof. Dr. Christopher Schmidt
(NJW 2021, 2688, beck-online)
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2. Zwischen gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen
Soweit Meinungsverschiedenheiten zwischen gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bestehen, weil ein Elternteil die Impfung befürwortet, während diese vom anderen Elternteil abgelehnt wird, müssen die Eltern gem. § 1627 S. 2 BGB zunächst versuchen, sich zu einigen.
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Wenn eine Einigung nicht möglich ist, kann nach § 1628 BGB jeder Elternteil beantragen, dass das FamG die Entscheidung über die Impfung dem Vater oder der Mutter allein überträgt. Die Voraussetzungen einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts liegen bei einem Streit über eine Corona-Schutzimpfung vor, zumal es sich um eine Angelegenheit der elterlichen Sorge handelt, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist.
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Maßstab hinsichtlich der Frage, welchem Elternteil die Entscheidung über die Impfung übertragen wird, ist das Kindeswohlprinzip des § 1697 a I BGB. Danach trifft das Gericht in Ermangelung einer speziellen Regelung diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
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Insoweit hat der BGH die Impfempfehlungen der STIKO bisher als medizinischen Standard anerkannt, so dass bei Uneinigkeit der Eltern die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil zu übertragen sein dürfte, der sein Handeln an den Empfehlungen der STIKO ausrichtet. Das steht nicht in Widerspruch damit, dass eine gesetzliche Impfflicht nicht besteht. Denn im Fall der Uneinigkeit zwischen den Eltern „ist lediglich der Konflikt zwischen den Eltern zu beheben, indem die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil übertragen wird, der das für das Kind bessere Lösungskonzept verfolgt“.
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Allerdings ist hinsichtlich Schutzimpfungen gegen das Coronavirus zu berücksichtigen, dass sich die Empfehlungen der STIKO nicht nur an dem Nutzen für den jeweiligen Impfling zu orientieren haben. Vielmehr haben sich die Empfehlungen nach dem mit Wirkung vom 31.3.2021 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügten § 20 IIa S. 1 insbesondere auszurichten an der Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe, an der Unterbindung einer Transmission des Coronavirus SARS-CoV‑2, an dem Schutz von Personen mit besonders hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bzw. mit besonders hohem behinderungs‑, tätigkeits- oder aufenthaltsbedingtem Infektionsrisiko sowie an der Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen, von Kritischen Infrastrukturen, von zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens.
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Auch wenn diese Kriterien aus epidemiologischer, ethischer und politischer Sicht sinnvoll sein mögen: Der Maßstab von § 1628 iVm § 1697a I BGB ist ein anderer. Denn danach kommt es auf eine Entscheidung an, die individuell am Wohl des betroffenen Kindes ausgerichtet ist. Damit setzt sich das OLG Frankfurt a. M. nicht auseinander, das allein auf die Empfehlung der STIKO und nicht auf deren Grundlagen abstellt.
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IV. Zusammenfassung
Zusammengefasst bedeutet dies, dass nach der hier vertretenen Auffassung stets die Einwilligung der Sorgeberechtigten, bei gemeinsamer Sorge beider Elternteile, sowie im Fall der Einwilligungsfähigkeit des Minderjährigen dessen Einwilligung in eine Corona-Schutzimpfung erforderlich ist.
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Zur Vermeidung erheblicher Haftungsrisiken empfiehlt sich, dass Ärzte selbst dann, wenn sie nach anderer Auffassung davon ausgehen, dass die Einwilligung der Eltern bei einem einwilligungsfähigen Kind nicht erforderlich sei, nicht ohne Zustimmung der Eltern impfen. Ebenso sollte nicht leichtfertig auf die Einwilligung des Kindes verzichtet werden. Demgegenüber sprechen überwiegende Gründe dafür, dass der Arzt annehmen darf, dass ein mit dem Kind zum Impftermin erschienener Elternteil ermächtigt ist, die Einwilligung bei gemeinsamer elterlicher Sorge für den anderen zu erklären.
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Zuletzt müsste aus anwaltlicher Vorsicht davon abgeraten werden, aus dem Umstand, dass ein sorgeberechtigter Elternteil mit dem Kind zur Impfung erscheint, darauf zu schließen, dass dieser durch den anderen Elternteil zur Einwilligung in die Impfung ermächtigt sei.
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Soweit das einwilligungsfähige Kind seine Einwilligung in die Impfung verweigert, kann diese von den Eltern nicht erzwungen werden. Sind sich die Eltern über die (Nicht-)Impfung einig, greift das staatliche Wächteramt erst bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung. Bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern untereinander ist zwar die Empfehlung der STIKO zu berücksichtigen. Dieser kommt vor dem Hintergrund der sich aus § 20 IIa S. 1 IfSG ergebenden Impfziele aber nicht dieselbe Bedeutung zu wie bei anderen Impfempfehlungen.
(NJW 2021, 2688 Rn. 32, beck-online)
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Hier macht es sich das OLG gefährlich einfach:
OLG München (26. Zivilsenat), Beschluss vom 08.09.2021 – 26 UF 928/21
1. Die Impfung eines Kindes ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Dies gilt auch und gerade für eine Impfung gegen das Coronavirus SARSCoV‑2. (Rn. BECKRS Jahr 2021 Randnummer 4)
2. Es ist nicht die Aufgabe der Gerichte, sämtliche für und gegen eine Impfung sprechenden Gesichtspunkte zusammenzutragen und zu bewerten und quasi anstelle der Eltern die Entscheidung über die Impfung zu treffen. (Rn. BECKRS Jahr 2021 Randnummer 4)
3. Die Entscheidungskompetenz ist dem Elternteil zu übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Handelt es sich um eine Angelegenheit der Gesundheitsvorsorge, so ist die Entscheidung zugunsten des Elternteils zu treffen, der im Hinblick auf die jeweilige Angelegenheit das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolgt. (Rn. BECKRS Jahr 2021 Randnummer 6)
4. Die Impfempfehlungen der STIKO ist als medizinischer Standard anerkannt. (Rn. BECKRS Jahr 2021 Randnummer 9)
5. Orientiert sich ein Elternteil an den Empfehlungen der STIKO, ist ihm regelmäßig die Entscheidungsbefugnis über die Impfung zu übertragen. (Rn. BECKRS Jahr 2021 Randnummer 10)
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Ähnlich OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.8.2021 – 6 UF 120/21
(NJW-RR 2021, 1301, beck-online)
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ortsetzung:
Die STIKO Empfehlung kann die individuelle Impfentscheidung nicht ersetzten und
das
OLG stellt festt, dass eine Impfung (eines Kindes) eine Angelegenheit von
erheblicher Bedeutung
sei. Spricht dann aber den Familiengerichten ab, den Fall individuell zu
betrachten?
Zum Wohl des Kindes kann doch gerade nicht sein, allgemeine Empfehlungen "Impfen
Hilft" zu folgen.
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Was OLG München und OLG Frankfurt komplett unbeachtet lassen, ist das BGB § 1687
nicht primär
die Entscheidung über eine Behandlung/Impfung fordert, sondern Einvernehmen der
Eltern.
Die Familiengerichte müssen also nicht einfach eine Entscheidung herbeiführen,
sondern
die Eltern unterstützen, Einvernehmen zu finden:
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BGB § 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
Tillmanns Beck Online GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann
Hrsg: Wellenhofer
Stand: 15.12.2021 Rn. 29–31
Einvernehmen nach Abs. BGB § 1687 Absatz 1 S. 1 ist daher herzustellen bei
Operationen, zur Bluttransfusionen, zur Schwangerschaftsabbrüchen, zur Fussnote
88 Piercings und Tätowierungen, zur bei einer medizinischen und therapeutischen
Behandlung gegen Verhaltensstörungen. zur Die Eltern müssen auch über die Frage,
ob ihr Kind Schutzimpfungen erhalten soll, einvernehmlich entscheiden. Wenn die
Eltern sich nicht einig werden, dass die von der ständigen Impfkommission am
Robert Koch Institut (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen insgesamt erfolgen
sollen, müssen die Eltern über jede einzelne Schutzimpfung Einvernehmen
herstellen. zur Auch wenn die Eltern in der Vergangenheit einen solchen
Grundkonsens hergestellt hatten, müssen sie im Falle einer neuartigen Krankheit
(zB COVID-19), gegen die neue Impfstoffe entwickelt wurden, erneut darüber einig
werden, ob ihr Kind gegen diese Krankheit geimpft werden soll.
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Fazit: Bei den Berichterstattungen geht es um Zuspitzung und Pro Impfung statt
Eltern im Sinne vom § 1687 BGB dazu ermuntern, Einvernehmen zum Wohle des Kindes
zu finden.
Und das geht nur, wenn man offen und individuell über Nutzen/Risiko spricht.
Das wesentliche Pro-Impfung Argument im DLF Bericht ist die dominierende Angst
(des Kindes,
des Elternteils oder beiden), dass das Kind mit Corona nach Hause kommt.
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Die Menschen in anderen Ländern haben verstanden, Omekron ist nicht mehr so
gefährlich wie
Delta wie die Wuhan Variante – Viele in Deutschland fallen jetzt bei Omekron in
noch
größerer Angst.….
@ No Fear
Es gibt keine wirksame Impfung gegen Atemwegsviren.
s. hierzu Dr. Wodarg.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
@med bitte Zitat und Quelle.
Ich halte mit Influenza Impfung dagegen, aber auch
das verfügbare Sars-Cov2 Impfstoffe einen temporären Effekt haben.
Mit so einer pauschalen Aussage ohne Belege und Studie
wird man vor ___keinem___ Gericht erfolgreich argumentieren können.
Die erzeugte kognitive Dissonanz verhindert, dass die Menschen den Betrug wahr haben können bzw wollen.
Sie haben in den 2 Jahren gelernt, alle eigene Skepsis abzulegen und dem Hoax zu glauben, den *angeblich* zuverlässigen und seriösen, weil etablierten Quellen zu vertrauen und den von Beginn an als "FAKE-NEWS" verunglimpften unabhängigen Medien zutiefst zu misstrauen; diese Grundhaltung wurde von Beginn der Pandemie- Ausrufung an nahegelegt!
Genau diese hoheitliche Rhetorik hat uns ja gerade aufgeschreckt und hellhörig gemacht, Andere leider nicht‼️
Deshalb sperren sie sich auch vehement dagegen, andere Informationen überhaupt an sich dann zu lassen; wie die Kinder im Kasperle-Theater sitzen sie allabendlich vorm TV und warten auf Kasperl "Kalauer", der ihnen sagt, wer die Bösen sind, gegen die sie ihm die Daumen drücken müssen‼️ Das Feindbild ist perfekt eingeschleust in die Köpfe, da ist nichts zu machen‼️
https://m.youtube.com/watch?v=kdybQSDhsuQ
Sehr interessanter Bericht bei Monitor (!) bezüglich der Bezahlung für impfende Ärzte. „Um die Impfkampagne voran zu treiben“
Aber nun eine Frage in die Runde gestellt, vielleicht hat jemand schon etwas Ähnliches gehört (was ich nicht hoffe):
Ist es mittlerweile normal, beziehungsweise erlaubt, daß eine Arzthelferin (im Einverständnis und Auftrage des Arztes) zu den Impfwilligen nach Hause kommt und dort diese dann verabreicht???
Ich kann und mag mir einfach nicht vorstellen, daß so etwas erlaubt ist und bin wirklich grad echt etwas schockiert….
"Und welches Risiko haben ungeimpfte Kinder und Jugendliche bei einer Infektion?
Von März 2020 bis Ende Juni 2021 meldet das RKI in einem Bericht 14 Todesfälle von Unter-18-Jährigen, die "ursächlich an Covid-19 verstorben sind"."
https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/zwoelfjaehriger-junge-cuxhaven-corona-impfung-infektion-100.html
–
"„Von 14 Millionen Kindern und Jugendlichen sind in Deutschland etwa 1200 mit einer SARS-CoV‑2*-Infektion im Krankenhaus (< 0,01 %) behandelt worden und vier an ihrer Infektion verstorben (< 0.00002 %)“, heißt es in der DGPI-Stellungnahme"
"So sei in der Grippewelle 2018/19 bei insgesamt 116 Kindern Influenza als Todesursache gemeldet worden. "
https://www.merkur.de/welt/corona-kinder-risiko-infektion-grippe-vergleich-todesfalle-deutschland-experten-daten-zahlen-zr-90470942.html
–
In der Altergruppe der 10 bis 19 jährigen 5 Todesfälle,wobei insgesamt 3 Fälle noch nicht vallidiert waren
https://dgpi.de/stellungnahme-dgpi-dgkh-hospitalisierung-und-sterblichkeit-von-covid-19-bei-kindern-in-deutschland-18–04-2021/
Es ist leider schon lange so, früher eben in Bezug auf klassische Impfungen, dass sich Familienrichter zu Gesundheitsexperten aufschwingen und über den Umweg Sorgerecht gesundheitliche Entscheidungen über Kinder treffen.
Die STIKO gibt ja keine Empfehlungen für konkrete Kinder, sondern nur allgemeine Empfehlungen. Und es hat vor allem den juristischen Hintergrund, dass für Schäden durch empfohlene Impfungen nicht der Hersteller haftet, sondern der Staat. Damit ist nicht gesagt, dass eine bestimmte Impfung für ein bestimmtes Kind angezeigt ist.
Die jahrzehntelange Impfpropaganda führt dazu, dass sich Familienrichter hier eine Sachkompetenz anmaßen, die sie schlicht nicht haben.