Jens Wernicke, Herausgeber von „Rubikon – Magazin für die kritische Masse“ hatte ein paar Fragen an die Charité. Über die Antworten berichtet das Magazin hier. Das Schreiben der Charité kann hier eingesehen werden.
Es tauchen alte Bekannte auf.
An dieser Stelle werden die für das Thema Drosten-Landt-Connection aufschlußreichen Passagen wiedergegeben.
»1. Welche Personen (ausgenommen Hilfspersonal) und Firmen waren an der Entwicklung des Tests zum Nachweis von SARS-Cov‑2 beteiligt.. ?
Die von Ihnen gewünschte namentliche Nennung der Beteiligten kann aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes der betreffenden Personen nicht erfolgen. Ihre Fragen können aber allgemein beantwortet werden. An der Entwicklung der Tests haben mitgewirkt
… Mitarbeiter der Firma Tib-Molbiol, Berlin; Lieferung von Spezialreagenzien bei der Entwicklung der Test-Technik, technische Vorvalidierung…
2. Hat Herr Prof. Drosten den PCR-Test während seiner Arbeitszeit an der Charité entwickelt? Wenn ja, mit welchen Mitteln wurde die Testentwicklung finanziert?
Professor Drosten hatte den Auftrag der Charité, den PCR-Test zu entwickeln. Er arbeitete daran während seiner Arbeitszeit an der Charité. DieTestentwicklung wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Europäischen Union finanziert. Diese Mittel waren ausdrücklich für die Entwicklung von Tests neu aufkommender Viren vorgesehen.«
Das ist ein Teil der Wahrheit. Zum anderen gehört die Information, daß die Charité von der Bill & Melinda Gates Stiftung im März diesen Jahres 249.550$ erhielt zum Zweck der "Entwicklung von Diagnose- und Virologietools, um eine schnelle Reaktion auf das neuartige Coronavirus 2019 zu ermöglichen". Link zur Bill & Melinda Gates Stiftung
3. Die Firma TIB Molbiol und ihr Geschäftsführer Olfert Landt sind als Mitanmelder in dem Testprotokoll, das am 17. Januar 2020 an die WHO gesandt worden ist, benannt. Zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen ist die Firma TIB Molbiol bzw. ihr Geschäftsführer Olfert Landt von der Charité oder Herrn Prof. Drosten in die Testentwicklung miteinbezogen worden?
Von Beginn an.
4. Welche Non-Disclosure-Abreden hinsichtlich der Testentwicklung durch Herrn Prof. Drosten und das wissenschaftliche Team sind bezüglich der Beteiligung von TIB Molbiol oder von Olfert Landt namens oder durch die Charité getroffen worden? Was ist deren Inhalt?
Es gab und gibt keine Abreden.
5. War die Involvierung von TIB Molbiol bzw. ihres Geschäftsführers Olfert Landt Ergebnis eines Ausschreibungsprozesses oder eines Auswahlprozesses aus verschiedenen Firmen? Welche anderen Firmen waren Teil dieses Prozesses?
Es handelt sich um eine ausschließlich akademisch-wissenschaftliche Kooperation, bei der jeder Partner die eigenen Kosten trägt, sodass keine Ausschreibungspflicht bestand.
6. Welche konkreten Entwlcklungsschrltte sind von TIB Molbiol bzw. Herrn Olfert Landt im Rahmen der Testentwlcklung durch Prof. Drosten geleistet worden? Inwieweit bestehen Abreden bezüglich einer Partizipation von TIB Molbiol an einer Verwertung der Rechte der Charité an dem "Drosten"-Test?
Tib-Molbiol synthetisiert Varianten von Oligonukleotiden. Die Variation erfolgte in Schritten. Die jeweiligen Zwischenprodukte wurden durch die Charité ausprobiert. Es gibt keine Abreden; es ist von keiner Seite beabsichtigt, Rechte zu reklamieren oder zu schützen. Die Zusammenarbeit erfolgt auf beiden Seiten ausschließlich aus humanitären Gründen.
7. Wann und durch wen und zu wem ist die Aussendung der Testkits nach Asien zur Prüfung der Funktionsfähigkeit des Tests für das neuartige Coronavirus erfolgt? Welches war die Stelle, Institution oder Person, die der Charité oder Herrn Prof. Drosten oder sonstigen Beteiligten bestätigte, dass die Prüfung des mit dem Team um Herrn Prof. Drosten entwickelte SARS-Covid-19-Tests in Bezug auf das neuartige Coronavirus in Asien positiv ausgefallen war? Aus welchen Gründen und inwieweit war Herr Olfert Landt bzw. seine Firma TIB Molbiol in die Aussendung von Testkits nach Asien und die dortige Beprobung involviert, wie seinen diesbezüglichen Stellungnahmen in der Presse (vgl. https://edition.cnn.com/2020/03/24/asia/testing-coronavirus-science- intl-hnk/index-html zu entnehmen ist?
Die Entscheidung über die Empfänger der ausgesendeten Test-Kits traf Herr Prof. Drosten.
Die Aussendung erfolgte durch die Firma Tib-Molbiol unentgeltlich an verschiedene Labore, bei denen in dem betreffenden Zeitraum akuter Bedarf für die Klärung von Verdachtsfällen bestand. Diese Labore befanden sich in Vietnam, Thailand, Hong Kong.
Die sendetechnische Unterstützung der Firma Tib Molbiol wurde aus Gründen des Zeitgewinns in Anspruch genommen: Die Reagenzien lagen bei der Firma Tib-Molbiol sendefertig vor und konnten mit Hilfe der dort vorhandenen Logistik verschickt werden; die Charité verfügt über keine entsprechende Logistik für die Abfüllung und Verpackung der Reagenzien. Jegliche Informationen zur Herstellung der Reagenzien wurden offengelegt und waren für alle anderen Synthese-Firmen verfügbar, sodass die Firma Tib-Molbiol keinen Wettbewerbsvorteil in Anspruch nehmen konnte.
…
11. Der SARS-CoV-2-PCR-Test, der in dem EuroSurveiIllance-Paper vom 23. Januar2020 (Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR") beschrieben und auch in der klinischen Praxis verwendet wird, hat ein Research Use Only (RUO) und ist auch heute noch kein „quantitativer", sondern ein „qualitativer" Test. Ist diese Aussage zutreffend? Wer hat die Genehmigung erteilt, diesen Inhouse-Test auch für diagnostische Zwecke zu nutzen? Hat die Charité geprüft, ob sein Vertrieb durch die Firma TIB Molbiol mit § 4 Medizinproduktegesetz vereinbar ist? Ggf. mit welchem Ergebnis?
Die Verwendung von RUO-Tests unterliegt der Verantwortung eines jeden einzelnen Labors im Rahmen der eigenen Qualitätssicherung. Der veröffentlichte „Charité-Test" wird nicht vertrieben, sondern ist ein Protokoll, dass die jeweiligen Benutzer eigenverantwortlich anwenden. Die Charité führte daher auch keine Überprüfungen bei Tib-Molbiol durch und ist dazu auch nicht verpflichtet. Tib-Molbiol liefert Reaktionskomponenten für die eigenverantwortliche Anwendung. Inzwischen liegen von anderen Firmen auch CE-markierte Verfahren durch, die seit Verfügbarkeit von der Charité eingesetzt werden. Die meisten Verfahren sind qualitativ und quantitativ einsetzbar, wenn es sich um real-time RT-PCR handelt, sind aber nach Kenntnis der Charité in den meisten Fällen in der CE-Zertifizierung auf die qualitative Detektion beschränkt.
…
21. Herr Prof. Drosten hat bei der WHO einen Test zur Evaluierung eingereicht:
https://www.who.lnt/docs/default-source/coronaviruse/protocol-v2- 1 .pdf?sfvrsn=a9ef618c_2 Wann und in welcher Form hat Herr Prof. Drosten der Charité die Entwicklung dieses Tests angezeigt?
Es erfolgte keine entsprechende Anzeige.
22. Hat die Charité in Bezug auf den vorgenannten „Drosten-Test", in Bezug auf einzelne Bestandteile (Primer etc.) oder sonst damit in Zusammenhang stehende Aspekte Patentschutz, Gebrauchsmusterschutz, Markenschutz oder ein sonstiges Schutzrecht beantragt oder ist an ei ner solchen Beantragung direkt oder mittelbar beteiligt?
Nein.
Herr Professor Drosten hat kein Testkit entwickelt, sondern die entscheidende Information für Labore, um einen Test durchzuführen, in Form eines Verfahrensprotokolls veröffentlicht. Firmen haben daraus Testkits entwickelt. Professor Drosten erzielt hieraus keinerlei Einkünfte.
23. Haben die anderen beteiligten Personen oder Firmen gewerblichen Rechtsschutz beantragt? Wurde von der Charité hierfür Zustimmung erteilt? Wer hat ggfls. Zustimmung an wen erteilt?
Solche Sachverhalte sind nicht bekannt.
24. Sind Abreden getroffen worden bezüglich einer Beteiligung der Charité oder von Herrn Prof. Drosten an Umsatzerlösen aus der Verwertung des Tests? Partizipiert Herr Prof. Drosten direkt oder indirekt an den Erlösen der vorgenommenen Tests oder an der Verwertung derer Rechte?
Alle drei Fragen; Nein.
25. Ist der Einreichung des vorgenannten Test-Protokolls bei der WHO (https://www.who.lnt/docs/default-source/coronaviruse/orotocol-v2- 1.pdf?sfvrsn=a9ef618c 2) vorab zugestimmt worden?
Die Frage unterstellt einen unzutreffenden Sachverhalt; es erfolgte keine entsprechende Einreichung.
Falls eine vorherige Freigabe erfolgte:
a) Wer hat wem diese Freigabe erteilt?
b) Ist vor Freigabe geprüft worden, ob eine Einreichung/Veröffentlichung eine Patentierung durch die Charité verhindern würde?
c) Ist bei der Entscheidung über die Zustimmung berücksichtigt worden, dass die Charité sich insoweit ggfls. eines großen Vermögenswerts begeben würde? Aus welchen Gründen ist ein Verzicht ggfls. erfolgt?
Hierzu waren die zeitlichen Voraussetzungen nichtgegeben, zumal von dem Verlust eines Vermögenswertes der Charité nicht auszugehen war und ist.
26. Wurde vorab geprüft, ob ein Verzicht auf ein Patent oder sonstige Rechte am „DrostenTest" vereinbar ist mit dem Grundsatz der „guten Unternehmensführung" gem. §10 der Satzung der Charité? Was war das Ergebnis der Prüfung? Wurden weitere haushaltsrechtliche Vorgaben geprüft, die ggf. einem Verzicht auf ein Patent oder sonstige Rechte entgegenstehen? Wenn ja, welche haushaltsrechtlichen Vorgaben wurden geprüft? Mit welchem Ergebnis?
Die von Ihnen abgefragte gewinnorientierte Betrachtungsweise im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie war aus Sicht der Charité nicht geboten.«
Eine Antwort auf „Charité räumt Begünstigung von TIB Molbiol von Olfert Landt ein“