Charité räumt Begünstigung von TIB Molbiol von Olfert Landt ein

Jens Wernicke, Herausgeber von „Rubikon – Magazin für die kri­ti­sche Masse“ hat­te ein paar Fragen an die Charité. Über die Antworten berich­tet das Magazin hier. Das Schreiben der Charité kann hier ein­ge­se­hen werden.

Es tau­chen alte Bekannte auf.

An die­ser Stelle wer­den die für das Thema Drosten-Landt-Connection auf­schluß­rei­chen Passagen wiedergegeben.

»1. Welche Personen (aus­ge­nom­men Hilfspersonal) und Firmen waren an der Entwicklung des Tests zum Nachweis von SARS-Cov‑2 betei­ligt.. ?

Die von Ihnen gewünsch­te nament­li­che Nennung der Beteiligten kann aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes der betref­fen­den Personen nicht erfol­gen. Ihre Fragen kön­nen aber all­ge­mein beant­wor­tet wer­den. An der Entwicklung der Tests haben mitgewirkt

… Mitarbeiter der Firma Tib-Molbiol, Berlin; Lieferung von Spezialreagenzien bei der Entwicklung der Test-Technik, tech­ni­sche Vorvalidierung…

2. Hat Herr Prof. Drosten den PCR-Test wäh­rend sei­ner Arbeitszeit an der Charité ent­wickelt? Wenn ja, mit wel­chen Mitteln wur­de die Testentwicklung finanziert?
Professor Drosten hat­te den Auftrag der Charité, den PCR-Test zu ent­wickeln. Er arbei­te­te dar­an wäh­rend sei­ner Arbeitszeit an der Charité. DieTestentwicklung wur­de mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Europäischen Union finan­ziert. Diese Mittel waren aus­drück­lich für die Entwicklung von Tests neu auf­kom­men­der Viren vor­ge­se­hen.
«

Das ist ein Teil der Wahrheit. Zum ande­ren gehört die Information, daß die Charité von der Bill & Melinda Gates Stiftung im März die­sen Jahres 249.550$ erhielt zum Zweck der "Entwicklung von Diagnose- und Virologietools, um eine schnel­le Reaktion auf das neu­ar­ti­ge Coronavirus 2019 zu ermög­lichen". Link zur Bill & Melinda Gates Stiftung

3. Die Firma TIB Molbiol und ihr Geschäftsführer Olfert Landt sind als Mitanmelder in dem Testprotokoll, das am 17. Januar 2020 an die WHO gesandt wor­den ist, benannt. Zu wel­chem Zeitpunkt und aus wel­chen Gründen ist die Firma TIB Molbiol bzw. ihr Geschäftsführer Olfert Landt von der Charité oder Herrn Prof. Drosten in die Testentwicklung mit­ein­be­zo­gen worden?
Von Beginn an.

4. Welche Non-Disclosure-Abreden hin­sicht­lich der Testentwicklung durch Herrn Prof. Drosten und das wis­sen­schaft­li­che Team sind bezüg­lich der Beteiligung von TIB Molbiol oder von Olfert Landt namens oder durch die Charité getrof­fen wor­den? Was ist deren Inhalt?
Es gab und gibt kei­ne Abreden.

5. War die Involvierung von TIB Molbiol bzw. ihres Geschäftsführers Olfert Landt Ergebnis eines Ausschreibungsprozesses oder eines Auswahlprozesses aus ver­schie­de­nen Firmen? Welche ande­ren Firmen waren Teil die­ses Prozesses?
Es han­delt sich um eine aus­schließ­lich aka­de­misch-wis­sen­schaft­li­che Kooperation, bei der jeder Partner die eige­nen Kosten trägt, sodass kei­ne Ausschreibungspflicht bestand.

6. Welche kon­kre­ten Entwlcklungsschrltte sind von TIB Molbiol bzw. Herrn Olfert Landt im Rahmen der Testentwlcklung durch Prof. Drosten gelei­stet wor­den? Inwieweit bestehen Abreden bezüg­lich einer Partizipation von TIB Molbiol an einer Verwertung der Rechte der Charité an dem "Drosten"-Test?
Tib-Molbiol syn­the­ti­siert Varianten von Oligonukleotiden. Die Variation erfolg­te in Schritten. Die jewei­li­gen Zwischenprodukte wur­den durch die Charité aus­pro­biert. Es gibt kei­ne Abreden; es ist von kei­ner Seite beab­sich­tigt, Rechte zu rekla­mie­ren oder zu schüt­zen. Die Zusammenarbeit erfolgt auf bei­den Seiten aus­schließ­lich aus huma­ni­tä­ren Gründen.

7. Wann und durch wen und zu wem ist die Aussendung der Testkits nach Asien zur Prüfung der Funktionsfähigkeit des Tests für das neu­ar­ti­ge Coronavirus erfolgt? Welches war die Stelle, Institution oder Person, die der Charité oder Herrn Prof. Drosten oder son­sti­gen Beteiligten bestä­tig­te, dass die Prüfung des mit dem Team um Herrn Prof. Drosten ent­wickel­te SARS-Covid-19-Tests in Bezug auf das neu­ar­ti­ge Coronavirus in Asien posi­tiv aus­ge­fal­len war? Aus wel­chen Gründen und inwie­weit war Herr Olfert Landt bzw. sei­ne Firma TIB Molbiol in die Aussendung von Testkits nach Asien und die dor­ti­ge Beprobung invol­viert, wie sei­nen dies­be­züg­li­chen Stellungnahmen in der Presse (vgl. https://​edi​ti​on​.cnn​.com/​2​0​2​0​/​0​3​/​2​4​/​a​s​i​a​/​t​e​s​t​i​n​g​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​s​c​i​e​n​ce- intl-hnk/­in­dex-html zu ent­neh­men ist?
Die Entscheidung über die Empfänger der aus­ge­sen­de­ten Test-Kits traf Herr Prof. Drosten.
Die Aussendung erfolg­te durch die Firma Tib-Molbiol unent­gelt­lich an ver­schie­de­ne Labore, bei denen in dem betref­fen­den Zeitraum aku­ter Bedarf für die Klärung von Verdachtsfällen bestand. Diese Labore befan­den sich in Vietnam, Thailand, Hong Kong.
Die sen­de­tech­ni­sche Unterstützung der Firma Tib Molbiol wur­de aus Gründen des Zeitgewinns in Anspruch genom­men: Die Reagenzien lagen bei der Firma Tib-Molbiol sen­de­fer­tig vor und konn­ten mit Hilfe der dort vor­han­de­nen Logistik ver­schickt wer­den; die Charité ver­fügt über kei­ne ent­spre­chen­de Logistik für die Abfüllung und Verpackung der Reagenzien. Jegliche Informationen zur Herstellung der Reagenzien wur­den offen­ge­legt und waren für alle ande­ren Synthese-Firmen ver­füg­bar, sodass die Firma Tib-Molbiol kei­nen Wettbewerbsvorteil in Anspruch neh­men konnte.

11. Der SARS-CoV-2-PCR-Test, der in dem EuroSurveiIllance-Paper vom 23. Januar2020 (Detection of 2019 novel coro­na­vi­rus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR") beschrie­ben und auch in der kli­ni­schen Praxis ver­wen­det wird, hat ein Research Use Only (RUO) und ist auch heu­te noch kein „quan­ti­ta­ti­ver", son­dern ein „qua­li­ta­ti­ver" Test. Ist die­se Aussage zutref­fend? Wer hat die Genehmigung erteilt, die­sen Inhouse-Test auch für dia­gno­sti­sche Zwecke zu nut­zen? Hat die Charité geprüft, ob sein Vertrieb durch die Firma TIB Molbiol mit § 4 Medizinproduktegesetz ver­ein­bar ist? Ggf. mit wel­chem Ergebnis?
Die Verwendung von RUO-Tests unter­liegt der Verantwortung eines jeden ein­zel­nen Labors im Rahmen der eige­nen Qualitätssicherung. Der ver­öf­fent­lich­te „Charité-Test" wird nicht ver­trie­ben, son­dern ist ein Protokoll, dass die jewei­li­gen Benutzer eigen­ver­ant­wort­lich anwen­den. Die Charité führ­te daher auch kei­ne Überprüfungen bei Tib-Molbiol durch und ist dazu auch nicht ver­pflich­tet. Tib-Molbiol lie­fert Reaktionskomponenten für die eigen­ver­ant­wort­li­che Anwendung. Inzwischen lie­gen von ande­ren Firmen auch CE-mar­kier­te Verfahren durch, die seit Verfügbarkeit von der Charité ein­ge­setzt wer­den. Die mei­sten Verfahren sind qua­li­ta­tiv und quan­ti­ta­tiv ein­setz­bar, wenn es sich um real-time RT-PCR han­delt, sind aber nach Kenntnis der Charité in den mei­sten Fällen in der CE-Zertifizierung auf die qua­li­ta­ti­ve Detektion beschränkt.

21. Herr Prof. Drosten hat bei der WHO einen Test zur Evaluierung eingereicht: 
https://www.who.lnt/docs/default-source/coronaviruse/protocol-v2- 1 .pdf?sfvrsn=a9ef618c_2 Wann und in wel­cher Form hat Herr Prof. Drosten der Charité die Entwicklung die­ses Tests angezeigt?
Es erfolg­te kei­ne ent­spre­chen­de Anzeige.

22. Hat die Charité in Bezug auf den vor­ge­nann­ten „Drosten-Test", in Bezug auf ein­zel­ne Bestandteile (Primer etc.) oder sonst damit in Zusammenhang ste­hen­de Aspekte Patentschutz, Gebrauchsmusterschutz, Markenschutz oder ein son­sti­ges Schutzrecht bean­tragt oder ist an ei ner sol­chen Beantragung direkt oder mit­tel­bar beteiligt?
Nein.
Herr Professor Drosten hat kein Testkit ent­wickelt, son­dern die ent­schei­den­de Information für Labore, um einen Test durch­zu­füh­ren, in Form eines Verfahrensprotokolls ver­öf­fent­licht. Firmen haben dar­aus Testkits ent­wickelt. Professor Drosten erzielt hier­aus kei­ner­lei Einkünfte.

23. Haben die ande­ren betei­lig­ten Personen oder Firmen gewerb­li­chen Rechtsschutz bean­tragt? Wurde von der Charité hier­für Zustimmung erteilt? Wer hat ggfls. Zustimmung an wen erteilt?
Solche Sachverhalte sind nicht bekannt.

24. Sind Abreden getrof­fen wor­den bezüg­lich einer Beteiligung der Charité oder von Herrn Prof. Drosten an Umsatzerlösen aus der Verwertung des Tests? Partizipiert Herr Prof. Drosten direkt oder indi­rekt an den Erlösen der vor­ge­nom­me­nen Tests oder an der Verwertung derer Rechte?
Alle drei Fragen; Nein.

25. Ist der Einreichung des vor­ge­nann­ten Test-Protokolls bei der WHO (https://www.who.lnt/docs/default-source/coronaviruse/orotocol-v2- 1.pdf?sfvrsn=a9ef618c 2) vor­ab zuge­stimmt worden?
Die Frage unter­stellt einen unzu­tref­fen­den Sachverhalt; es erfolg­te kei­ne ent­spre­chen­de Einreichung.
Falls eine vor­he­ri­ge Freigabe erfolgte:
a) Wer hat wem die­se Freigabe erteilt?
b) Ist vor Freigabe geprüft wor­den, ob eine Einreichung/Veröffentlichung eine Patentierung durch die Charité ver­hin­dern würde?
c) Ist bei der Entscheidung über die Zustimmung berück­sich­tigt wor­den, dass die Charité sich inso­weit ggfls. eines gro­ßen Vermögenswerts bege­ben wür­de? Aus wel­chen Gründen ist ein Verzicht ggfls. erfolgt?

Hierzu waren die zeit­li­chen Voraussetzungen nicht­ge­ge­ben, zumal von dem Verlust eines Vermögenswertes der Charité nicht aus­zu­ge­hen war und ist.

26. Wurde vor­ab geprüft, ob ein Verzicht auf ein Patent oder son­sti­ge Rechte am „DrostenTest" ver­ein­bar ist mit dem Grundsatz der „guten Unternehmensführung" gem. §10 der Satzung der Charité? Was war das Ergebnis der Prüfung? Wurden wei­te­re haus­halts­recht­li­che Vorgaben geprüft, die ggf. einem Verzicht auf ein Patent oder son­sti­ge Rechte ent­ge­gen­ste­hen? Wenn ja, wel­che haus­halts­recht­li­chen Vorgaben wur­den geprüft? Mit wel­chem Ergebnis?
Die von Ihnen abge­frag­te gewinn­ori­en­tier­te Betrachtungsweise im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie war aus Sicht der Charité nicht gebo­ten.
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