Corona-Ausgangssperre: Mann filmt Polizeikontrolle in Bayern und beleidigt Söder – harte Konsequenz droht

»Beilngries/München – Weil er bei einer Coro­na-Kon­trol­le der Poli­zei im Auto mit­film­te und davon ein Video im Inter­net ver­öf­fent­lich­te, hat ein 34-Jäh­ri­ger aus Beiln­gries mäch­tig Ärger mit der Poli­zei… Am 4. Janu­ar war er abends gegen 21.45 Uhr mit sei­ner Frau im Auto auf einer Land­stra­ße unter­wegs und wur­de dabei von der Poli­zei ange­hal­ten – Coro­na-Kon­trol­le, da man das Haus nach 21 Uhr nur noch aus trif­ti­gen Grün­den ver­las­sen darf…

Quel­le: https://​you​tu​.be/​h​f​I​R​0​d​d​N​ct4

[Dabei sag­te er]den Beam­ten sei­ne Mei­nung: „Ich unter­stüt­ze ein­fach so einen Müll an Gesetz nicht.“ Die Kon­trol­le gesche­he nur, weil „das Gesetz, weil der blö­de Söder es so sagt. Das ist so ein Schwach­sinn, und des­we­gen gibt es kei­ne Ant­wort“. Den Minis­ter­prä­si­den­ten nennt er auch „Pen­ner“…

Die Poli­zis­ten, die ruhig blei­ben, neh­men die Per­so­na­li­en auf und schrei­ben eine Ord­nungs­wid­rig­keits­an­zei­ge, die nun beim Landrats­amt Eich­stätt liegt. Damit wäre die Ange­le­gen­heit wohl auch erle­digt gewe­sen, hät­te der Beiln­g­rie­ser nicht das Video online gestellt…

Da der 34-Jäh­ri­ge das Video ins Netz gestellt hat­te, wo es bis Frei­tag­abend fast 900.000 User anklick­ten, hat er nun außer dem Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren eine Anzei­ge wegen der Ver­let­zung der Ver­trau­lich­keit des Worts am Hals.

Außer­dem ermit­telt der Staats­schutz der Kri­po Ingol­stadt, der sich sonst um Extre­mis­ten und Ter­ro­ris­ten zu küm­mern hat: Wegen Belei­di­gung des Minis­ter­prä­si­den­ten*. Das ist eigent­lich ein Delikt, das der Betrof­fe­ne zur Anzei­ge brin­gen muss. Die Ange­le­gen­heit lag am Frei­tag beim Innen­mi­nis­te­ri­um. Ob Söder Anzei­ge erstat­ten wird, war über eine Anfra­ge bei der Staats­kanz­lei bis Redak­ti­ons­schluss nicht zu erfah­ren.«
Quel­le: mer​kur​.de

35 Antworten auf „Corona-Ausgangssperre: Mann filmt Polizeikontrolle in Bayern und beleidigt Söder – harte Konsequenz droht“

    1. Der Mann war so mutig. Ich wer­de ihn auf jeden Fall finan­zi­ell unter­stüt­zen, soll­te er Geld für Anwalts­kos­ten benötigen.

  1. Das ist nach § 201 StGB nur straf­bar, wenn die Auf­nah­me "geeig­net" ist, die "berech­ti­gen Inter­es­sen" eines ande­ren zu beeinträchtigen.
    Die Poli­zis­ten wur­den nicht gefilmt und auch das, was sie sagen, ist ledig­lich unscharf im Hin­ter­grund zu hören. Ledig­lich die Aus­sa­ge, sie wür­den auch in der Unter­ho­se zum Dienst gehen, wenn der Dienst­herr das ver­lan­gen wür­de, die wur­de geson­dert her­aus­ge­ho­ben im Video – aber eben anonym . Daher ist der Poli­zist, der die­se Aus­sa­ge mach­te, kei­nes­falls in sei­nem Per­sön­lich­keits­recht verletzt.
    Wenn der "ande­re" die Behör­de oder Staats­re­gie­rung sein soll, ist die Fra­ge, inwie­fern hier "berech­tig­te" Inter­es­sen ver­letzt wor­den sein sol­len, in dem die Unter­wer­fungs­be­reit­schaft Ihrer Beam­ten doku­men­tiert wird?
    Söders mög­li­che Anzei­ge wegen Belei­di­gung soll­te ver­puf­fen, denn die Kraft­aus­drü­cke waren ja deut­lich als Sati­re erkennbar.
    War­um das Sati­re ist? Ganz ein­fach. Der Bür­ger eines Bun­des­lan­des, des­sen Ord­nungs­macht bereit wäre, in der Unter­hosn zum Dienst zu erschei­nen, wür­de nieeeemals im Ernst den Regen­ten belei­di­gen – es kann also nie­mals als Belei­di­gung gemeint gewe­sen, son­dern MUSS Sati­re gewe­sen sein, das legt die Unter­ho­se nahe.
    Damit könn­te man dann ger­ne über Jah­re in Beru­fung gehen und Söder wür­de auch noch von Strei­sand-Effekt profitieren.
    Scha­de eigent­lich, dass der bay­ri­sche Löwe mit gro­ßer WK es hier beim zahn­lo­sen Brül­len belas­sen wird. Dass es nicht szum Bei­ßen gibt, dürf­te selbst ihm klar sein. 😉

    1. Dem stim­me ich zu; die Poli­zis­ten sind nicht zu sehen. Daher fehlt für Drit­te jeder per­sön­li­che Bezug. Der wür­de nur her­ge­stellt, wenn die baye­ri­sche Poli­zei noch nie etwas von Frau Strei­sand gehört hät­te. Zumal ich sowie­so der Ansicht bin, dass die Per­sön­lich­keits­rech­te von Men­schen, wenn sie eine Uni­form anzie­hen und hoheit­lich tätig wer­den, ver­wirkt sind bzw. sein soll­ten. Es ist eh schon schlimm genug, dass auf vie­len Demos die Poli­zei Men­schen per­ma­nent am Fil­men hin­dert und teils auch behaup­tet, dies sei eine Straf­tat. Neben­bei: Ist das Gesetz in Frank­reich jetzt eigent­lich schon durch, wel­ches das Ver­öf­fent­li­chen von Fil­men prü­geln­der Poli­zis­ten straf­bar machen sollte?

      Im Grun­de fand ich die Akti­on gut. Letz­ten Endes hat er aber viel zu viel gere­det. Klar, dann wäre das Video auch weni­ger spek­ta­ku­lär geworden.

    2. Klar muss ich Ihnen voll­kom­men Recht geben und nor­ma­ler­wei­se müss­te der Betrof­fe­ne eine Anzei­ge gegen den Staats­schutz stellen.Das Pro­blem in Bay­ern sind die wei­sungs­ge­bun­de­nen Jus­tiz­or­ga­ne und solch her­aus­ra­gen­de Fäl­le wie zB Mollath.

  2. Söder ist ange­sto­chen. Er will “Blut“ sehen (@aa: nicht wörtlich!!!).
    Die Coro­na-Agen­da muss wei­ter­ge­hen bis zum “Gre­at Reset“ und der “Durch­imp­fung“ der Bevöl­ke­rung, wie von Bill ange­strebt. Das darf natür­lich nicht scheitern!
    Der Mann war zu mutig. Ich fin­de, dass die­se Beam­ten durch­aus die Eska­la­ti­on pro­vo­zier­ten durch unbe­rech­tig­te Nach­fra­gen, auch an die Frau, obwohl schon alles gesagt war.
    Im End­ef­fekt geht es die Poli­zei nichts an, wo ich hin­fah­re und wo ich herkomme.

    1. @Estrella
      Hän­gen Sie das nicht zu hoch auf. Ist nur Grund­rau­schen für die Pres­se zur Abschre­ckung derer, die sich sonst Ähn­li­ches "trau­en" könnten.
      Die bei­den soll­ten cool blei­ben. Das ist eine rei­ne Dro­hung ohne Sub­stanz. Man soll­te nicht schreck­haft sein.

    2. Deren Fra­gen waren schein­hei­lig und deren Aus­sa­gen in eini­gen Punk­ten vor­sätz­lich falsch, nur, damit sie eine selbst­be­las­ten­de Aus­sa­ge erhalten…Polizei wird auch immer blöder…

  3. Ich tre­te an die Sei­te von B.M.Bürger und bie­te dem Ehren­mann den Gegen­wert der (theo­re­tisch) von mir heu­te "erar­bei­te­ten" Coro­na-Buß­gel­der an. Wenn sich Kon­takt her­stel­len lässt …

    Dem bay­ri­schen Staat bie­te ich auch etwas an: Die Ver­fol­gung mei­ner Per­son wegen Bil­li­gung die­ser Straftat!

  4. Sei­ne Aus­füh­run­gen, dass er kei­ne Begrün­dun­gen anzu­ge­ben braucht, und statt­des­sen ihm eine Ord­nungs­wid­rig­keit nach zuwei­sen wäre, stimmt damit über­ein was die Rechts­an­wäl­te J. Hoff­mann und R. Füll­mich im Coro­na-Aus­schuss 31 sag­ten (2:11:30–2:19:00):
    https://​you​tu​.be/​B​J​D​E​C​W​S​P​x​U​M​?​t​=​7​890

    - – -
    2020​news​.de berich­tet ges­tern über wei­te­re Zuspitzungen:

    Knast­wär­ter sol­len Qua­ran­tä­ne-Ver­wei­ge­rer im Arrest bewachen

    Bun­des­deut­sche Kom­mu­nen und Land­krei­se suchen Per­so­nal, um die Qua­ran­tä­ne-Ver­wei­ge­rer im Arrest zu bewa­chen. 2020News liegt ein ent­spre­chen­des Schrei­ben des Land­ra­tes vom Kreis Rends­burg-Eckern­för­de vor. Damit wur­den mit Datum 16. Dezem­ber 2020 ehe­ma­li­ge Voll­zugs­kräf­te aus der Jus­tiz ange­schrie­ben. Sie wur­den gebe­ten, die Bewa­chung von „qua­ran­tä­ne­pflich­ti­gen Per­so­nen“ in der Jugend­ar­rest­an­stalt (JAA) in Molts­fel­de zu übernehmen.

    wei­ter­le­sen: https://​2020​news​.de/​k​n​a​s​t​w​a​e​r​t​e​r​-​s​o​l​l​e​n​-​q​u​a​r​a​n​t​a​e​n​e​-​v​e​r​w​e​i​g​e​r​e​r​-​i​m​-​a​r​r​e​s​t​-​b​e​w​a​c​h​en/

  5. Wir DDR Flücht­lin­ge 1989 im Rei­se­bus nach Gies­sen applau­die­ren dem baye­ri­schen Bus­fah­rer der uns ver­schmitzt mit den Wor­ten: "Will­kom­men in der Demo­kra­tie, bei uns dür­fen sie alles sagen und Hel­mut Kohl ist ein A.….. gell" begrüss­te. Das hät­te heut­zu­ta­ge wohl Konsequenzen.

  6. Es muss doch jeder halb­wegs ver­nünf­ti­ge Mensch ein­se­hen, dass nach 21 Uhr beson­ders vie­le Coro­na­vi­ren in der Luft sind.

  7. Ich möch­te an der Stel­le anmer­ken, dass der Arti­kel die Ver­ord­nung falsch wie­der­gibt. Viel­mehr darf man der­zeit rund um die Uhr die Woh­nung nur mit einem trif­ti­gen Grund ver­las­sen. Dabei ist nach dem VGH Bay­ern immer­hin jeder Grund trif­tig, der nicht ver­bo­ten ist, den­noch soll­te man sich grund­sätz­lich nicht äußern, wenn man danach gefragt wird. Ab 21 Uhr wird es kniff­li­ger. Eine Ord­nungs­wid­rig­keit bleibt im Raum.

    Nun zum Straf­recht. some1 behaup­tet: "Das ist nach § 201 StGB nur straf­bar, wenn die Auf­nah­me "geeig­net" ist, die "berech­ti­gen Inter­es­sen" eines ande­ren zu beein­träch­ti­gen." In jedem Fal­le ist kei­ne geeig­ne­te Beein­träch­ti­gung erkenn­bar. Der Pas­sus beträ­fe aller­dings nur den Satz 1 Nr 2! Nach Satz 1 wäre jedoch eine gerin­ge Geld­stra­fe zu erwar­ten. Man könn­te sich dar­auf beru­fen, von einer rechts­wid­ri­gen Maß­nah­me der Poli­zei aus­zu­ge­hen, die man doku­men­tie­ren wol­le. Beschimp­fun­gen könn­ten die dahin­ge­hen­de Argu­men­ta­ti­on erschwe­ren. Unschäd­lich wäre die Auf­nah­me stets ohne Ton. Auch ein Ver­bots­irr­tum kommt in Frage.

    Söder belei­di­gen, das muss wirk­lich nicht sein, zumal gegen­über der Poli­zei. Es bleibt ein Antrags­de­likt. Dies zumin­dest soll­te sich prä­ven­tiv mit einem Kas­ten Oet­tin­ger Leich­tes Wei­zen an die CSU Orts­grup­pe Beiln­gries und der Ver­si­che­rung der Nicht-Wie­der­ho­lung abwen­den lassen.

    1. Der Pas­sus beträ­fe aller­dings nur den Satz 1 Nr 2! Nach Satz 1 wäre jedoch eine gerin­ge Geld­stra­fe zu erwar­ten. Man könn­te sich dar­auf beru­fen, von einer rechts­wid­ri­gen Maß­nah­me der Poli­zei aus­zu­ge­hen, die man doku­men­tie­ren wol­le. Beschimp­fun­gen könn­ten die dahin­ge­hen­de Argu­men­ta­ti­on erschwe­ren. Unschäd­lich wäre die Auf­nah­me stets ohne Ton. Auch ein Ver­bots­irr­tum kommt in Frage.

      Nein, der Punkt ist ein ande­rer. Das Han­dy war im Fahr­zeug des Auf­neh­men­den so befes­tigt, dass es aus­schließ­lich den Fil­men­den selbst auf­neh­men konn­te und so im Zwei­fel die eige­ne Reak­ti­on in Wort und Bild fest­hielt. Dass dabei Sprach­fet­zen der außer­halb des Fahr­zeugs täti­gen Poli­zei eben­falls auf­ge­nom­men wur­den, lag nicht in der Absicht des Fil­men­den, der ledig­lich die eige­ne Reak­ti­on doku­men­tie­ren wollte. 

      Ein mög­li­cher­wei­se straf­recht­lich rele­van­tes Pro­blem tritt daher aus­schließ­lich und erst durch die Ver­öf­fent­li­chung auf, denn zu die­sem Zeit­punkt war dem Fil­men­den zwei­fels­frei bekannt, dass auch die Stim­me des Poli­zis­ten auf dem Han­dy erfasst war. Er hät­te das her­aus­fil­tern kön­nen, das hat er nicht getan. Daher hier die Argu­men­ta­ti­on, die ich oben auf­ge­führt habe für § 201 Abs. 1 Zif­fer 2 StGB, denn nur dort könn­te ein Pro­blem über­haupt ent­ste­hen: bei der Ver­öf­fent­li­chung. Aber dort sind, wie bereits aus­ge­führt, kei­ne Berech­ti­gen Inter­es­sen , ins­be­son­de­re Per­sön­lich­keits­rech­te, beeinträchtigt.

      Daher: kei­ne Strafe

      Sich hin­ge­gen auf eine vor­sätz­li­che Auf­nah­me wegen eines Gene­ral­ver­dachts gegen­über "rechts­wid­ri­ger Poli­zei" oder gar auf einen Ver­bots­irr­tum zu beru­fen, ist ein schlech­ter Rat und wäre m.E. sehr kontraproduktiv.

      1. Also ich blei­be dabei, Satz 1 Nr. 1 greift:

        § 201 Ver­let­zung der Ver­trau­lich­keit des Wortes

        (1) Mit Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe wird bestraft, wer unbefugt

        1. das nicht­öf­fent­lich gespro­che­ne Wort eines ande­ren auf einen Ton­trä­ger aufnimmt…

        Der Delin­quent muss mit einer seich­ten Geld­stra­fe rech­nen. Es dreht sich zwei­fel­los um ein NICHTÖFFENTLICH gespro­che­nes Wort eines ande­ren, das ohne Befug­nis auf einen Ton­trä­ger auf­ge­nom­men wur­de. Bild­auf­nah­men sind in die­sem Para­gra­phen kein The­ma. Bit­te noch­mal lesen.

    2. Unschäd­lich wäre die Auf­nah­me stets ohne Ton.

      Ist auch nicht kor­rekt – nicht, dass jemand das noch als Rat­schlag "mit­nimmt".

      In §§ 22, 23 Kunst­UrhG (KUG) ist das Recht am eige­nen Bild defi­niert. Dabei "erlaubt" § 23 Abs. 1 Zif­fer 1 KUG Auf­nah­men aus dem Bereich der Zeit­ge­schich­te auch ohne Ein­wil­li­gung des Abge­bil­de­ten, ABER nicht bei einem nicht­öf­fent­li­chen Dienst­ge­spräch, um das es sich hier bei einer Kon­trol­le han­delt. Das BVerfG hat sol­ches Fil­men in engen Gren­zen bei öffent­li­chen Anläs­sen im Rah­men der "Waf­fen­gleich­heit" grund­sätz­lich nicht abge­lehnt, aber dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das im Kon­text des jewei­li­gen Ein­zel­falls zu beur­tei­len sei (1 BvR 2501/13)

      An die, die beab­sich­ti­gen, Poli­zei­ein­sät­ze zu filmen:
      Über­le­gen Sie sich, ob und war­um sie das tun wol­len, denn es ist NICHT "stets unschäd­lich", auch nicht ohne Ton!

      1. some1: im Staats­dienst unter­wegs? Angst machen, dro­hen, den auf­re­chen Gang abtrai­nie­ren, vor­ei­li­gen Gehor­sam als sichers­te Kriech­spur empfehlen, …

        vor allem in FETT

    3. @ Masche
      Söder belei­di­gen "muss nicht sein"?
      Für Sie anschei­nend nicht, für ande­re schon.
      Mer­ke: Wer sich weit aus dem Fens­ter lehnt, muss damit rech­nen vom Regen nass zu werden.

  8. Mein Kom­men­tar bei Ped:

    "Die­ses Video ist aufklärerisch:

    https://​you​tu​.be/​h​f​I​R​0​d​d​N​ct4

    dazu auch

    https://​www​.coro​dok​.de/​c​o​r​o​n​a​-​a​u​s​g​a​n​g​s​s​p​e​r​r​e​-​m​a​nn/

    "
    Ver­öf­fent­licht am 10. Janu­ar 2021 von aa
    Coro­na-Aus­gangs­sper­re: Mann filmt Poli­zei­kon­trol­le in Bay­ern und belei­digt Söder – har­te Kon­se­quenz droht"

    Das mit den Poli­ti­ker-Belei­di­gun­gen soll­te man viel­leicht bes­ser las­sen. Kei­ne Angriffs­punk­te schaf­fen. Sonst waren der jun­ge Mann und die Jun­ge Frau aber abso­lut rich­tig drauf!

    (Dass Herr Asch­mon­eit weni­ger Wert auf die Dar­stel­lung der muti­ge Tat als viel­mehr auf die angeb­lich dro­hen­de Bestra­fung legt, lässt mich immer mehr an des­sen Inte­gri­tät zwei­feln! Wie auch immer er sich sonst posi­tio­niert: aber die Wir­kung hier ist ein­deu­tig eher abschre­ckend. Unbeabsichtigt?)"

  9. … hat er nun außer dem Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren eine Anzei­ge wegen der Ver­let­zung der Ver­trau­lich­keit des Worts am Hals.

    Lei­der habe ich die Quel­le nicht mehr gefun­den, sinn­ge­mäß habe ich auf der Sei­te eines sehr enga­gier­ten Rechts­an­walts die Infor­ma­ti­on gele­sen, dass die "Ver­trau­lich­keit des Worts" nicht vor­lie­gen kann, wenn die Poli­zei Amts­hand­lun­gen durch­führt, letzt­lich ist ja die Poli­zei­ar­beit eine öffent­li­che Arbeit.
    Das Ver­hin­dern des Fil­mens von Poli­zei­ak­tio­nen kann dem­nach auch als Straf­ver­ei­te­lung gewer­ten werden.
    Noch sind wir nicht so weit wie die Fran­zo­sen, wo die Schand­ta­ten der Poli­zei auch noch durch Film­ver­bo­te vor Auf­de­ckung geschützt wer­den sollen

    1. @Truede
      Ich fürch­te, da haben Sie zu ober­fläch­lich gelesen.
      Bei einer Demo han­delt es sich um Öffent­lich­keit, nicht bei der Kon­trol­le eines Fahr­zeugs. Auch bei Öffent­li­chen Amts­hand­lun­gen ist Fil­men recht­lich nur in Ein­zel­fäl­len statt­haft, und ob sie es sind bzw. so ange­se­hen wer­den, ent­schei­det sich erst vor Gericht. Das muss einem bewusst sein. Wenn aller­dings vie­le das machen – Buß­geld­ver­fah­ren initi­ie­ren – dann wird man vie­les ein­stel­len müs­sen, weil die sonst nicht hin­ter­her­kom­men. Das gilt aber nur bei tat­säch­li­chen Ver­stö­ßen, nicht schon dann, wenn ein "muti­ger" Bür­ger damit "droht".

  10. @Albrecht Storz
    Das ist aber ein ziemlich rhetorisches Gift, das Sie hier am Ende reinhauen:

    1. Sie rügen eine Überschrift - okay, ist Ansichtssache, und das ist eben die Ihre.
    Ich finde hingegen gut,
    a) dass man die Leute nicht nur in Sicherheit wiegt aka "sagt einfach 'nein' und die Behörden sind machtlos" - so ist es nämlich nicht, man muss die Drohkulisse, die darauf folgt, eben auch noch aushalten.
    b) indem verschiedene Leute sich darunter über eine mögliche weitere Verteidigungsstrategie, die notwendig ist in solchen Fällen, auslassen, kann jeder, der das liest besser gewappnet in eine solche Situation reingehen, weil er schon über das, was folgt, auch noch aufgeklärt worden ist.
    So weit, so gut, das ist unser beider Dissens, und das ist auch legitim.

    ABER DANN vergiften Sie:
    2. "lässt mich immer mehr an dessen Integrität zweifeln"
    Und das leiten Sie aus diesem EINEN Eintrag ab, der Ihnen nicht gefällt?? Das Tückische daran ist, dass Sie damit weitere "Fälle" insinuieren, ohne sie aber präzise zu benennen. Das ist eigentlich eine Strategie, wie ich sie von Merkel kenne: "Die Leute sind anderer Ansicht, also gehören sie in die Psychiatrie." Finden Sie das fair, oder haben Sie noch etwas zum Beleg, dass Aschmoneit nicht "ausreichend integer" sei?

    Und noch ein
    3. "Unbeabsichtigt?" An der Stelle könnte man Ihnen selbst das U-Boot vorwerfen, wenn man wollte - was ich aber ausdrücklich nicht tue.

    Was soll das? .
    Aschmoneit hat seine Interpretation der Vorgänge - ich halte die für integer, auch wenn vermutlich jeder hier eine mindestens leicht andere hat.

    Meine Empfehlung:
    Kritisieren Sie an ihm und seinem Blog was immer Ihnen dran nicht gefällt, aber tun Sie es klar und unmittelbar ohne nebenbei irgendwelchen Generalverdacht dabei zu streuen. Ich halte das für unfair, es bringt niemanden weiter.

  11. Schon auf­fäl­lig wie hier kaum auf die muti­ge Hal­tung selbst als viel­mehr auf die die mög­li­chen Rechts­fol­gen und Bestra­fun­gen ein­ge­gan­gen wird. Was bleibt hän­gen: "werd' ja nicht auf­müp­fig, das kost!"
    Ich fra­ge mich da: was spielt man sich hier als Rich­ter und Rechts­kun­di­ge auf? Das wer­den schon "Zustän­di­ge" erle­di­gen, dafür braucht man kei­nen ein­zi­gen Bes­ser­wis­ser von hier.

    Der tap­fe­re Mann hat sich übri­gens inzwi­schen auf RT in einem Inter­view zu Wort gemel­det und weicht kei­nen Schritt zurück – trotz all den neun­mal­klu­gen Rat­schlä­gen etwa auf corodok.

    1. @Albrecht Storz: Lie­ber Herr Storz, das ist hier so eine Art Prin­zip. Oft­mals wer­den hier Pres­se­mel­dun­gen oder ande­re Infos unkom­men­tiert dar­ge­stellt, auf daß Leser und Lese­rin sich ein eige­nes Urteil bil­den kön­nen. Funk­tio­niert eigent­lich ganz gut.

  12. HERR DR. ASCHMONEIT HIERMIT FORDERE ICH SIE instän­dixt AUF, DAS VIDEO UMGEHEND ZU LÖSCHEN DA ES GEMEINGEFÄHRLICH IST: Wenn der Lau­ta­bach DAS SIEHT, DANN MÜSSEN WIR WEGEN DER FURZ-ÄROSOLE AB MORGEN ALLE NICHT NUR MUNDSCHUZ TRAGEN SONDER AUCH EINEN ARSCHUZ (=KORK IM ARSCH WIE DER TYP IM VIDEO ES BESCHREIBT).…Daher haben Sie, aa, das Video UMGEHEND ZU UNSER ALLER SCHUZ SOFOR­zU­LÖ­SCHEN !!!!!! (du verstehen?)

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