»Beilngries/München – Weil er bei einer Corona-Kontrolle der Polizei im Auto mitfilmte und davon ein Video im Internet veröffentlichte, hat ein 34-Jähriger aus Beilngries mächtig Ärger mit der Polizei… Am 4. Januar war er abends gegen 21.45 Uhr mit seiner Frau im Auto auf einer Landstraße unterwegs und wurde dabei von der Polizei angehalten – Corona-Kontrolle, da man das Haus nach 21 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen darf…
Quelle: https://youtu.be/hfIR0ddNct4
[Dabei sagte er]den Beamten seine Meinung: „Ich unterstütze einfach so einen Müll an Gesetz nicht.“ Die Kontrolle geschehe nur, weil „das Gesetz, weil der blöde Söder es so sagt. Das ist so ein Schwachsinn, und deswegen gibt es keine Antwort“. Den Ministerpräsidenten nennt er auch „Penner“…
Die Polizisten, die ruhig bleiben, nehmen die Personalien auf und schreiben eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, die nun beim Landratsamt Eichstätt liegt. Damit wäre die Angelegenheit wohl auch erledigt gewesen, hätte der Beilngrieser nicht das Video online gestellt…
Da der 34-Jährige das Video ins Netz gestellt hatte, wo es bis Freitagabend fast 900.000 User anklickten, hat er nun außer dem Ordnungswidrigkeitsverfahren eine Anzeige wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Worts am Hals.
Außerdem ermittelt der Staatsschutz der Kripo Ingolstadt, der sich sonst um Extremisten und Terroristen zu kümmern hat: Wegen Beleidigung des Ministerpräsidenten*. Das ist eigentlich ein Delikt, das der Betroffene zur Anzeige bringen muss. Die Angelegenheit lag am Freitag beim Innenministerium. Ob Söder Anzeige erstatten wird, war über eine Anfrage bei der Staatskanzlei bis Redaktionsschluss nicht zu erfahren.«
Quelle: merkur.de
Sollte er Geld benötigen, soll er seine Kontonummer nennen. ich spende.
Der Mann war so mutig. Ich werde ihn auf jeden Fall finanziell unterstützen, sollte er Geld für Anwaltskosten benötigen.
Guter Typ, etwas Mut braucht man schon bei den Zuständen in Bayern
Bin dabei, ggf.
Bin dabei! Oder PayPal. Wie er möchte.
Ich auch
Ich auch
Ich auch!!
Das ist nach § 201 StGB nur strafbar, wenn die Aufnahme "geeignet" ist, die "berechtigen Interessen" eines anderen zu beeinträchtigen.
Die Polizisten wurden nicht gefilmt und auch das, was sie sagen, ist lediglich unscharf im Hintergrund zu hören. Lediglich die Aussage, sie würden auch in der Unterhose zum Dienst gehen, wenn der Dienstherr das verlangen würde, die wurde gesondert herausgehoben im Video – aber eben anonym . Daher ist der Polizist, der diese Aussage machte, keinesfalls in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Wenn der "andere" die Behörde oder Staatsregierung sein soll, ist die Frage, inwiefern hier "berechtigte" Interessen verletzt worden sein sollen, in dem die Unterwerfungsbereitschaft Ihrer Beamten dokumentiert wird?
Söders mögliche Anzeige wegen Beleidigung sollte verpuffen, denn die Kraftausdrücke waren ja deutlich als Satire erkennbar.
Warum das Satire ist? Ganz einfach. Der Bürger eines Bundeslandes, dessen Ordnungsmacht bereit wäre, in der Unterhosn zum Dienst zu erscheinen, würde nieeeemals im Ernst den Regenten beleidigen – es kann also niemals als Beleidigung gemeint gewesen, sondern MUSS Satire gewesen sein, das legt die Unterhose nahe.
Damit könnte man dann gerne über Jahre in Berufung gehen und Söder würde auch noch von Streisand-Effekt profitieren.
Schade eigentlich, dass der bayrische Löwe mit großer WK es hier beim zahnlosen Brüllen belassen wird. Dass es nicht szum Beißen gibt, dürfte selbst ihm klar sein. 😉
Dem stimme ich zu; die Polizisten sind nicht zu sehen. Daher fehlt für Dritte jeder persönliche Bezug. Der würde nur hergestellt, wenn die bayerische Polizei noch nie etwas von Frau Streisand gehört hätte. Zumal ich sowieso der Ansicht bin, dass die Persönlichkeitsrechte von Menschen, wenn sie eine Uniform anziehen und hoheitlich tätig werden, verwirkt sind bzw. sein sollten. Es ist eh schon schlimm genug, dass auf vielen Demos die Polizei Menschen permanent am Filmen hindert und teils auch behauptet, dies sei eine Straftat. Nebenbei: Ist das Gesetz in Frankreich jetzt eigentlich schon durch, welches das Veröffentlichen von Filmen prügelnder Polizisten strafbar machen sollte?
Im Grunde fand ich die Aktion gut. Letzten Endes hat er aber viel zu viel geredet. Klar, dann wäre das Video auch weniger spektakulär geworden.
Danke, das bringt die Sache auf den Punkt!
Klar muss ich Ihnen vollkommen Recht geben und normalerweise müsste der Betroffene eine Anzeige gegen den Staatsschutz stellen.Das Problem in Bayern sind die weisungsgebundenen Justizorgane und solch herausragende Fälle wie zB Mollath.
Söder ist angestochen. Er will “Blut“ sehen (@aa: nicht wörtlich!!!).
Die Corona-Agenda muss weitergehen bis zum “Great Reset“ und der “Durchimpfung“ der Bevölkerung, wie von Bill angestrebt. Das darf natürlich nicht scheitern!
Der Mann war zu mutig. Ich finde, dass diese Beamten durchaus die Eskalation provozierten durch unberechtigte Nachfragen, auch an die Frau, obwohl schon alles gesagt war.
Im Endeffekt geht es die Polizei nichts an, wo ich hinfahre und wo ich herkomme.
@Estrella
Hängen Sie das nicht zu hoch auf. Ist nur Grundrauschen für die Presse zur Abschreckung derer, die sich sonst Ähnliches "trauen" könnten.
Die beiden sollten cool bleiben. Das ist eine reine Drohung ohne Substanz. Man sollte nicht schreckhaft sein.
Deren Fragen waren scheinheilig und deren Aussagen in einigen Punkten vorsätzlich falsch, nur, damit sie eine selbstbelastende Aussage erhalten…Polizei wird auch immer blöder…
Ich trete an die Seite von B.M.Bürger und biete dem Ehrenmann den Gegenwert der (theoretisch) von mir heute "erarbeiteten" Corona-Bußgelder an. Wenn sich Kontakt herstellen lässt …
Dem bayrischen Staat biete ich auch etwas an: Die Verfolgung meiner Person wegen Billigung dieser Straftat!
Seine Ausführungen, dass er keine Begründungen anzugeben braucht, und stattdessen ihm eine Ordnungswidrigkeit nach zuweisen wäre, stimmt damit überein was die Rechtsanwälte J. Hoffmann und R. Füllmich im Corona-Ausschuss 31 sagten (2:11:30–2:19:00):
https://youtu.be/BJDECWSPxUM?t=7890
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2020news.de berichtet gestern über weitere Zuspitzungen:
Knastwärter sollen Quarantäne-Verweigerer im Arrest bewachen
Bundesdeutsche Kommunen und Landkreise suchen Personal, um die Quarantäne-Verweigerer im Arrest zu bewachen. 2020News liegt ein entsprechendes Schreiben des Landrates vom Kreis Rendsburg-Eckernförde vor. Damit wurden mit Datum 16. Dezember 2020 ehemalige Vollzugskräfte aus der Justiz angeschrieben. Sie wurden gebeten, die Bewachung von „quarantänepflichtigen Personen“ in der Jugendarrestanstalt (JAA) in Moltsfelde zu übernehmen.
weiterlesen: https://2020news.de/knastwaerter-sollen-quarantaene-verweigerer-im-arrest-bewachen/
Ich dachte Majestätsbeleidigung wäre abgeschafft mangels Majestäten.…
Wir DDR Flüchtlinge 1989 im Reisebus nach Giessen applaudieren dem bayerischen Busfahrer der uns verschmitzt mit den Worten: "Willkommen in der Demokratie, bei uns dürfen sie alles sagen und Helmut Kohl ist ein A.….. gell" begrüsste. Das hätte heutzutage wohl Konsequenzen.
Es muss doch jeder halbwegs vernünftige Mensch einsehen, dass nach 21 Uhr besonders viele Coronaviren in der Luft sind.
Ich möchte an der Stelle anmerken, dass der Artikel die Verordnung falsch wiedergibt. Vielmehr darf man derzeit rund um die Uhr die Wohnung nur mit einem triftigen Grund verlassen. Dabei ist nach dem VGH Bayern immerhin jeder Grund triftig, der nicht verboten ist, dennoch sollte man sich grundsätzlich nicht äußern, wenn man danach gefragt wird. Ab 21 Uhr wird es kniffliger. Eine Ordnungswidrigkeit bleibt im Raum.
Nun zum Strafrecht. some1 behauptet: "Das ist nach § 201 StGB nur strafbar, wenn die Aufnahme "geeignet" ist, die "berechtigen Interessen" eines anderen zu beeinträchtigen." In jedem Falle ist keine geeignete Beeinträchtigung erkennbar. Der Passus beträfe allerdings nur den Satz 1 Nr 2! Nach Satz 1 wäre jedoch eine geringe Geldstrafe zu erwarten. Man könnte sich darauf berufen, von einer rechtswidrigen Maßnahme der Polizei auszugehen, die man dokumentieren wolle. Beschimpfungen könnten die dahingehende Argumentation erschweren. Unschädlich wäre die Aufnahme stets ohne Ton. Auch ein Verbotsirrtum kommt in Frage.
Söder beleidigen, das muss wirklich nicht sein, zumal gegenüber der Polizei. Es bleibt ein Antragsdelikt. Dies zumindest sollte sich präventiv mit einem Kasten Oettinger Leichtes Weizen an die CSU Ortsgruppe Beilngries und der Versicherung der Nicht-Wiederholung abwenden lassen.
Der Passus beträfe allerdings nur den Satz 1 Nr 2! Nach Satz 1 wäre jedoch eine geringe Geldstrafe zu erwarten. Man könnte sich darauf berufen, von einer rechtswidrigen Maßnahme der Polizei auszugehen, die man dokumentieren wolle. Beschimpfungen könnten die dahingehende Argumentation erschweren. Unschädlich wäre die Aufnahme stets ohne Ton. Auch ein Verbotsirrtum kommt in Frage.
Nein, der Punkt ist ein anderer. Das Handy war im Fahrzeug des Aufnehmenden so befestigt, dass es ausschließlich den Filmenden selbst aufnehmen konnte und so im Zweifel die eigene Reaktion in Wort und Bild festhielt. Dass dabei Sprachfetzen der außerhalb des Fahrzeugs tätigen Polizei ebenfalls aufgenommen wurden, lag nicht in der Absicht des Filmenden, der lediglich die eigene Reaktion dokumentieren wollte.
Ein möglicherweise strafrechtlich relevantes Problem tritt daher ausschließlich und erst durch die Veröffentlichung auf, denn zu diesem Zeitpunkt war dem Filmenden zweifelsfrei bekannt, dass auch die Stimme des Polizisten auf dem Handy erfasst war. Er hätte das herausfiltern können, das hat er nicht getan. Daher hier die Argumentation, die ich oben aufgeführt habe für § 201 Abs. 1 Ziffer 2 StGB, denn nur dort könnte ein Problem überhaupt entstehen: bei der Veröffentlichung. Aber dort sind, wie bereits ausgeführt, keine Berechtigen Interessen , insbesondere Persönlichkeitsrechte, beeinträchtigt.
Daher: keine Strafe
Sich hingegen auf eine vorsätzliche Aufnahme wegen eines Generalverdachts gegenüber "rechtswidriger Polizei" oder gar auf einen Verbotsirrtum zu berufen, ist ein schlechter Rat und wäre m.E. sehr kontraproduktiv.
Also ich bleibe dabei, Satz 1 Nr. 1 greift:
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt…
Der Delinquent muss mit einer seichten Geldstrafe rechnen. Es dreht sich zweifellos um ein NICHTÖFFENTLICH gesprochenes Wort eines anderen, das ohne Befugnis auf einen Tonträger aufgenommen wurde. Bildaufnahmen sind in diesem Paragraphen kein Thema. Bitte nochmal lesen.
Unschädlich wäre die Aufnahme stets ohne Ton.
Ist auch nicht korrekt – nicht, dass jemand das noch als Ratschlag "mitnimmt".
In §§ 22, 23 KunstUrhG (KUG) ist das Recht am eigenen Bild definiert. Dabei "erlaubt" § 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG Aufnahmen aus dem Bereich der Zeitgeschichte auch ohne Einwilligung des Abgebildeten, ABER nicht bei einem nichtöffentlichen Dienstgespräch, um das es sich hier bei einer Kontrolle handelt. Das BVerfG hat solches Filmen in engen Grenzen bei öffentlichen Anlässen im Rahmen der "Waffengleichheit" grundsätzlich nicht abgelehnt, aber darauf hingewiesen, dass das im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen sei (1 BvR 2501/13)
An die, die beabsichtigen, Polizeieinsätze zu filmen:
Überlegen Sie sich, ob und warum sie das tun wollen, denn es ist NICHT "stets unschädlich", auch nicht ohne Ton!
some1: im Staatsdienst unterwegs? Angst machen, drohen, den aufrechen Gang abtrainieren, voreiligen Gehorsam als sicherste Kriechspur empfehlen, …
vor allem in FETT
@ Masche
Söder beleidigen "muss nicht sein"?
Für Sie anscheinend nicht, für andere schon.
Merke: Wer sich weit aus dem Fenster lehnt, muss damit rechnen vom Regen nass zu werden.
Ich sage nur Chapeau! Genau sowas brauchen wir. Keine Angst vor Repressalien.
Mein Kommentar bei Ped:
"Dieses Video ist aufklärerisch:
https://youtu.be/hfIR0ddNct4
dazu auch
https://www.corodok.de/corona-ausgangssperre-mann/
"
Veröffentlicht am 10. Januar 2021 von aa
Corona-Ausgangssperre: Mann filmt Polizeikontrolle in Bayern und beleidigt Söder – harte Konsequenz droht"
Das mit den Politiker-Beleidigungen sollte man vielleicht besser lassen. Keine Angriffspunkte schaffen. Sonst waren der junge Mann und die Junge Frau aber absolut richtig drauf!
(Dass Herr Aschmoneit weniger Wert auf die Darstellung der mutige Tat als vielmehr auf die angeblich drohende Bestrafung legt, lässt mich immer mehr an dessen Integrität zweifeln! Wie auch immer er sich sonst positioniert: aber die Wirkung hier ist eindeutig eher abschreckend. Unbeabsichtigt?)"
… hat er nun außer dem Ordnungswidrigkeitsverfahren eine Anzeige wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Worts am Hals.
Leider habe ich die Quelle nicht mehr gefunden, sinngemäß habe ich auf der Seite eines sehr engagierten Rechtsanwalts die Information gelesen, dass die "Vertraulichkeit des Worts" nicht vorliegen kann, wenn die Polizei Amtshandlungen durchführt, letztlich ist ja die Polizeiarbeit eine öffentliche Arbeit.
Das Verhindern des Filmens von Polizeiaktionen kann demnach auch als Strafvereitelung gewerten werden.
Noch sind wir nicht so weit wie die Franzosen, wo die Schandtaten der Polizei auch noch durch Filmverbote vor Aufdeckung geschützt werden sollen
@Truede
Ich fürchte, da haben Sie zu oberflächlich gelesen.
Bei einer Demo handelt es sich um Öffentlichkeit, nicht bei der Kontrolle eines Fahrzeugs. Auch bei Öffentlichen Amtshandlungen ist Filmen rechtlich nur in Einzelfällen statthaft, und ob sie es sind bzw. so angesehen werden, entscheidet sich erst vor Gericht. Das muss einem bewusst sein. Wenn allerdings viele das machen – Bußgeldverfahren initiieren – dann wird man vieles einstellen müssen, weil die sonst nicht hinterherkommen. Das gilt aber nur bei tatsächlichen Verstößen, nicht schon dann, wenn ein "mutiger" Bürger damit "droht".
@Albrecht Storz
Das ist aber ein ziemlich rhetorisches Gift, das Sie hier am Ende reinhauen:
1. Sie rügen eine Überschrift - okay, ist Ansichtssache, und das ist eben die Ihre.
Ich finde hingegen gut,
a) dass man die Leute nicht nur in Sicherheit wiegt aka "sagt einfach 'nein' und die Behörden sind machtlos" - so ist es nämlich nicht, man muss die Drohkulisse, die darauf folgt, eben auch noch aushalten.
b) indem verschiedene Leute sich darunter über eine mögliche weitere Verteidigungsstrategie, die notwendig ist in solchen Fällen, auslassen, kann jeder, der das liest besser gewappnet in eine solche Situation reingehen, weil er schon über das, was folgt, auch noch aufgeklärt worden ist.
So weit, so gut, das ist unser beider Dissens, und das ist auch legitim.
ABER DANN vergiften Sie:
2. "lässt mich immer mehr an dessen Integrität zweifeln"
Und das leiten Sie aus diesem EINEN Eintrag ab, der Ihnen nicht gefällt?? Das Tückische daran ist, dass Sie damit weitere "Fälle" insinuieren, ohne sie aber präzise zu benennen. Das ist eigentlich eine Strategie, wie ich sie von Merkel kenne: "Die Leute sind anderer Ansicht, also gehören sie in die Psychiatrie." Finden Sie das fair, oder haben Sie noch etwas zum Beleg, dass Aschmoneit nicht "ausreichend integer" sei?
Und noch ein
3. "Unbeabsichtigt?" An der Stelle könnte man Ihnen selbst das U-Boot vorwerfen, wenn man wollte - was ich aber ausdrücklich nicht tue.
Was soll das? .
Aschmoneit hat seine Interpretation der Vorgänge - ich halte die für integer, auch wenn vermutlich jeder hier eine mindestens leicht andere hat.
Meine Empfehlung:
Kritisieren Sie an ihm und seinem Blog was immer Ihnen dran nicht gefällt, aber tun Sie es klar und unmittelbar ohne nebenbei irgendwelchen Generalverdacht dabei zu streuen. Ich halte das für unfair, es bringt niemanden weiter.
Wer nannte uns noch mal Covidioten? Ach ja richtig: Frau Esken.
Schon auffällig wie hier kaum auf die mutige Haltung selbst als vielmehr auf die die möglichen Rechtsfolgen und Bestrafungen eingegangen wird. Was bleibt hängen: "werd' ja nicht aufmüpfig, das kost!"
Ich frage mich da: was spielt man sich hier als Richter und Rechtskundige auf? Das werden schon "Zuständige" erledigen, dafür braucht man keinen einzigen Besserwisser von hier.
Der tapfere Mann hat sich übrigens inzwischen auf RT in einem Interview zu Wort gemeldet und weicht keinen Schritt zurück – trotz all den neunmalklugen Ratschlägen etwa auf corodok.
@Albrecht Storz: Lieber Herr Storz, das ist hier so eine Art Prinzip. Oftmals werden hier Pressemeldungen oder andere Infos unkommentiert dargestellt, auf daß Leser und Leserin sich ein eigenes Urteil bilden können. Funktioniert eigentlich ganz gut.
HERR DR. ASCHMONEIT HIERMIT FORDERE ICH SIE inständixt AUF, DAS VIDEO UMGEHEND ZU LÖSCHEN DA ES GEMEINGEFÄHRLICH IST: Wenn der Lautabach DAS SIEHT, DANN MÜSSEN WIR WEGEN DER FURZ-ÄROSOLE AB MORGEN ALLE NICHT NUR MUNDSCHUZ TRAGEN SONDER AUCH EINEN ARSCHUZ (=KORK IM ARSCH WIE DER TYP IM VIDEO ES BESCHREIBT).…Daher haben Sie, aa, das Video UMGEHEND ZU UNSER ALLER SCHUZ SOFORzULÖSCHEN !!!!!! (du verstehen?)