Das klappt bestimmt: "Menschen, die in einem Haushalt mit der positiv getesteten Person leben, müssen sich sofort eigenständig und ohne die Anweisung des Gesundheitsamtes abzuwarten, in Quarantäne begeben"

Das gilt in Dresden ab dem 23.11. laut dres​den​.de. Wohlgemerkt: Weder die posi­tiv gete­ste­te Person noch erst recht die Kontaktperson muß krank oder ansteckend sein. (Siehe auch PCR-Tests bei zwölf Feuerwehrleuten waren falsch posi­tiv.) Und selbst­ver­ständ­lich gel­ten für "Geimpfte" Ausnahmen. Hier die ver­ständ­li­che Übersicht der Neuerungen in Dresden:

»Neu ist:

        • Eine Pflicht zur Absonderung besteht für posi­tiv gete­ste­te Personen sowie Kontaktpersonen im Hausstand des Quellfalls kraft Allgemeinverfügung und ohne zusätz­li­che Information durch das Gesundheitsamt, soweit letz­te­re nicht gene­sen oder voll­stän­dig geimpft sind. Die posi­tiv gete­ste­te Person muss nur noch die Angehörigen des Hausstandes als Kontaktperson benen­nen. Alle wei­te­ren Kontaktpersonen außer­halb des Hausstandes müs­sen nur benannt wer­den, wenn das Gesundheitsamt die Datenübermittlung sepa­rat erbit­tet. Die posi­tiv gete­ste­te Person ist aber ver­pflich­tet, die Kontaktpersonen außer­halb des Hausstandes über das posi­ti­ve Testergebnis zu infor­mie­ren, die­se auf eine nöti­ge Kontaktreduzierung, die Einhaltung der AHA+L‑Regelungen, die Selbstbeobachtung für die Dauer von 14 Tagen sowie die regel­mä­ßi­ge Testung hinzuweisen.
        • Positiv gete­ste­te Personen, die voll­stän­dig geimpft sind und kei­ner­lei Symptome ent­wickelt haben, kön­nen die Absonderung früh­zei­tig been­den, wenn ein frü­he­stens am 5. Tag vor­ge­nom­me­ner PCR-Test oder ein am 7. Tag vor­ge­nom­me­ner Antigenschnelltest nega­tiv aus­fällt. Die Absonderung endet mit dem Vorliegen des nega­ti­ven Testergebnisses. Der Nachweis des nega­ti­ven Testergebnisses ist für den Zeitraum von acht Wochen auf­zu­be­wah­ren und auf Verlangen vorzuzeigen.
        • Geimpfte oder gene­se­ne Personen, die zum Haushalt einer posi­tiv gete­ste­ten Person gehö­ren oder vom Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen ein­ge­ord­net wur­den, müs­sen ihre Befreiung von der Quarantäne nicht mehr dem Gesundheitsamt per Mail mel­den, son­dern den Impf- oder Genesenennachweis nur noch auf Verlangen der zustän­di­gen Behörde vor­zei­gen. Zudem wird ihnen drin­gend emp­foh­len, sich am vier­ten oder fünf­ten Tag mit­tels Antigen- oder PCR-Test testen zu las­sen und die Kontakte zu redu­zie­ren bis das Ergebnis vorliegt.
        • Bei Hausstandsangehörigen sowie durch das Gesundheitsamt abge­son­der­ten engen Kontaktpersonen, die weder geimpft oder gene­sen sind, gilt eine Quarantäne von 10 Tagen. Der erste vol­le Tag der Quarantäne ist der Tag nach dem letz­ten Kontakt zum Quellfall. Die Absonderungszeit kann eher been­det wer­den, wenn ein frü­he­stens am 7. Tag vor­ge­nom­me­ner PCR-Test oder Antigenschnelltest nega­tiv aus­fällt. Die Absonderung endet mit dem Vorliegen des nega­ti­ven Testergebnisses und ist auf Anforderung vor­zu­le­gen. Die Testung muss durch eine beauf­trag­te Teststelle, eine Apotheke oder einen Arzt erfol­gen. Bei Schülerinnen und Schülern kann der Antigenschnelltest in Ausnahmefällen und soweit eine ande­re Testmöglichkeit nicht in Anspruch genom­men wer­den kann, auch in der Schule unter Aufsicht erfolgen.
        • Ist die Aufrechterhaltung der Pflege oder der medi­zi­ni­schen Versorgung trotz Ausschöpfung aller orga­ni­sa­to­ri­schen Möglichkeiten gefähr­det, kön­nen asym­pto­ma­tisch posi­tiv gete­ste­te Personen die beruf­li­che Tätigkeit unter Beachtung von Auflagen zur Einhaltung der Infektionshygiene aus­üben. Dies ist nur zur Versorgung von an COVID-19 erkrank­ten Personen unter Tragen einer FFP2-Maske und der Einhaltung der Hygienemaßnahmen gestat­tet. Die Unterbrechung der Absonderung gilt aus­schließ­lich für die Ausübung der Tätigkeit. Das zustän­di­ge Gesundheitsamt nach Wohnsitz des Personals ist über die Einsatzdauer der posi­tiv gete­ste­ten Person unver­züg­lich zu informieren

Prinzipiell gilt:

        • Positiv Getestete müs­sen sich 14 Tage ab Beginn der Symptome bzw. nach dem Testergebnis in Quarantäne bege­ben; nur Geimpfte oder Genesene kön­nen die Quarantäne abkür­zen. Grundsätzliche Voraussetzung ist eine min­de­stens 48-stün­di­ge Symptomfreiheit. Der posi­ti­ve PCR-Test gilt als Nachweis.
        • Menschen, die in einem Haushalt mit der posi­tiv gete­ste­ten Person leben, müs­sen sich sofort eigen­stän­dig und ohne die Anweisung des Gesundheitsamtes abzu­war­ten, in Quarantäne bege­ben; Ausnahme: Geimpfte und Genesene, denen jedoch Kontaktreduzierung, Selbstbeobachtung und Testung emp­foh­len wird.
        • Kontaktpersonen außer­halb des Hausstandes wer­den nur noch im Ausnahmefall durch das Gesundheitsamt abge­son­dert. Die posi­tiv gete­ste­te Person muss die­se Kontaktpersonen aber infor­mie­ren, auf die Kontaktreduktion, die Selbstbeobachtung und die regel­mä­ßi­ge Testung hinweisen.
        • Enge Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und posi­tiv gete­ste­te Personen dür­fen wäh­rend der Zeit der Absonderung den Absonderungsort aus­schließ­lich nur für die Durchführung der Testung oder zur Inanspruchnahme medi­zi­ni­scher Behandlungen unter stren­ger Beachtung der Hygieneregeln (FFP2-Maske, Abstandsregeln) verlassen.

Änderungen im Bereich Kindertageseinrichtungen/Schule:

Nach einer Neufassung der Leitlinie über die Absonderung von posi­tiv gete­ste­ten Personen und Kontaktpersonen im Bereich Kindertageseinrichtungen/Schule wer­den zwin­gend posi­tiv gete­ste­te Personen kraft der oben genann­ten Allgemeinverfügung abge­son­dert. Kontaktpersonen wer­den nur noch im Ausnahmefall abge­son­dert. Diese Ausnahmen bestehen vor allem in Einrichtungen für vul­nerable Kinder und Jugendliche, bei­spiels­wei­se bei bestehen­den Behinderungen, im Übrigen jedoch nicht mehr.«

Alles klar?

11 Antworten auf „Das klappt bestimmt: "Menschen, die in einem Haushalt mit der positiv getesteten Person leben, müssen sich sofort eigenständig und ohne die Anweisung des Gesundheitsamtes abzuwarten, in Quarantäne begeben"“

  1. Tja, die Leiterin des Gesundheitsamtes in Verden freut sich zwar, dass von ihr ver­bal ange­grif­fe­ne posi­tiv Getestete betre­ten schwei­gen. Andererseits klagt sie, dass es nicht genug Denunzianten gibt und die ver­damm­ten unso­li­da­ri­schen Ungeimpften sich gegen­sei­tig nicht verraten. 

    https://​www​.kreis​zei​tung​.de/​l​o​k​a​l​e​s​/​v​e​r​d​e​n​/​v​e​r​d​e​n​-​o​r​t​4​7​2​7​4​/​c​o​r​o​n​a​-​h​o​t​s​p​o​t​s​-​v​e​r​d​e​n​-​d​u​n​k​e​l​z​i​f​f​e​r​-​9​1​1​3​2​6​8​0​.​h​tml

    Das dürf­te unter ande­rem zeigen:
    – die von der Verdener Amtsärztin ver­bal Angegriffenen besit­zen Anstand und gif­ten Leute am Telefon selbst dann nicht an, wenn sie es mehr als ver­dient haben
    – die Ungeimpften haben das Prinzip der Solidarität, näm­lich das Zusammenstehen der Schwachen gegen­über den Starken, um selbst nicht unter­zu­ge­hen, deut­lich bes­ser ver­stan­den als Frau Amtsärztin
    – das nie­der­säch­si­sche Wappen zeigt mög­li­cher­wei­se zu Unrecht einen Schimmel – mög­li­cher­wei­se soll­te man die Fellfarbe deut­lich abän­dern, in preu­ßisch blau oder auch braun…

  2. Was soll das? "Alles klar?" Wieso, fra­ge ich mich, fragt aa: Alles klar?

    Ich habe den Text nicht ver­stan­den. Wen soll ich wann "abson­dern"? Was, wenn er oder sie sich gar nicht abson­dern las­sen kann, selbst wenn er woll­te? Ach, ich habe hier im Forum schon viel zu viel gefragt. Dieser Text ist nur dazu da, um mich heu­te Abend zu ärgern. Und um das zu errei­chen, auch noch ganz gezielt und pro­vo­kant zu fra­gen "alles klar?"

    Ach ja, und weil hier von Niedersachsen die Rede ist: Heute, lei­der hin­ter der Bezahlschranke, so dass ich es nicht zei­gen kann, ein schö­ner Bericht mit Fotos von schät­zungs­wei­se 10000 oder mehr "Test-Willigen" sprich: Per-Verordnung-zum-Test-gezwun­ge­nen sprich: "Impf"-Verweigerern = Klardenkern, die sich, obwohl gesund und fit, demon­stra­tiv auf Anweisung ihres Arbeitgebers auf den Weg gemacht haben, um – dumm gelau­fen, wer konn­te ahnen, dass es so viel sind? – halb Wolfsburg in einen Mega-Stau zu verwandeln. 

    Die Testzentren reich­ten nicht aus, Rückstaus durch die hal­be Stadt. Prima, oder? Eine gran­dio­se Demonstration von unzäh­li­gen selbst­be­wuss­ten "NEIN-ZUR-IMPFUNG"-Sagern.

    Nur – wenn dann 5 bis 10 Prozent der Test-Ergebnisse „falsch posi­tiv“ sind, wird es leer in Büros und Werkhallen. Und das täg­lich, immer wie­der, die feh­ler­haf­ten Tests kön­nen je nach gemes­se­nen Zyklen qua­si alles belie­big lahmlegen.

    https://​www​.waz​-online​.de/​W​o​l​f​s​b​u​r​g​/​S​t​a​d​t​-​W​o​l​f​s​b​u​r​g​/​3​g​-​i​n​-​W​o​l​f​s​b​u​r​g​-​A​n​s​t​u​r​m​-​a​u​f​-​T​e​s​t​s​t​a​t​i​o​n​-​l​o​e​s​t​-​V​e​r​k​e​h​r​s​c​h​a​o​s​-​aus

  3. Ich mer­ke kör­per­lich einen enor­men Energieverlust und ein deut­li­ches Verkrampfen der Synapsen, wenn ich der­glei­chen lese. Ich soll­te coro­dok viel­leicht eher am Abend konsumieren.

  4. Müssen, müs­sen … wo sind die §§§ im obi­gen Text?
    Nur wo ein § hin­ter ist, kann von "müs­sen" die Rede sein – sonst "soll­ten" die Menschen das tun, was sie eh getan hätten.

  5. Natürlich klappt das. Bei Husten, Schnupfen und erst recht bei einem Temperaturanstieg wird sich jeder sagen: Ach hätt'ste dich doch bes­ser imp­fen lassen.

  6. Mal unab­hän­gig von den Mängeln der PCR-Tests. Gehen wir mal davon aus, dass der "Fall" wirk­lich erkrankt und infek­ti­ös ist. Ja, das gibt's tatsächlich.
    Also Geimpfte und Genesene müs­sen nicht als Kontaktperson in Quarantäne, selbst wenn sie im sel­ben Hausstand wie der posi­ti­ve "Fall" leben. Die kön­nen näm­lich nix mehr wei­ter geben! Das heißt, dass sie oft auch am näch­sten Tag auf Arbeit gehen müs­sen – nicht über­all kann man sich mal eben zur Selbstisolation ins Homeoffice begeben.
    Ungeimpfte müs­sen jedoch in Quarantäne, kön­nen die­se auch nicht ver­kür­zen. Außerdem bekom­men sie die Quarantäne nicht offi­zi­ell ver­ord­net, kön­nen also ihrem Arbeitgeber über­haupt nichts vor­le­gen!? Und selbst­ver­ständ­lich bekom­men sie auch kei­ne Lohnfortzahlung.
    Alles totaaal sinn­voll, gerecht und nur im Sinne unse­rer aller Gesundheit!

    Freilich will ich nicht sagen, dass für Geimpfte und Genesene alles genau­so streng wie für Ungeimpfte sein muss. Früher oder spä­ter darf es natür­lich kei­ne Quarantänen mehr für irgend­wen geben. Ich wei­se nur auf die inter­nen Widersprüche in den Regeln hin.

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