Das gilt in Dresden ab dem 23.11. laut dresden.de. Wohlgemerkt: Weder die positiv getestete Person noch erst recht die Kontaktperson muß krank oder ansteckend sein. (Siehe auch PCR-Tests bei zwölf Feuerwehrleuten waren falsch positiv.) Und selbstverständlich gelten für "Geimpfte" Ausnahmen. Hier die verständliche Übersicht der Neuerungen in Dresden:
»Neu ist:
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- Eine Pflicht zur Absonderung besteht für positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen im Hausstand des Quellfalls kraft Allgemeinverfügung und ohne zusätzliche Information durch das Gesundheitsamt, soweit letztere nicht genesen oder vollständig geimpft sind. Die positiv getestete Person muss nur noch die Angehörigen des Hausstandes als Kontaktperson benennen. Alle weiteren Kontaktpersonen außerhalb des Hausstandes müssen nur benannt werden, wenn das Gesundheitsamt die Datenübermittlung separat erbittet. Die positiv getestete Person ist aber verpflichtet, die Kontaktpersonen außerhalb des Hausstandes über das positive Testergebnis zu informieren, diese auf eine nötige Kontaktreduzierung, die Einhaltung der AHA+L‑Regelungen, die Selbstbeobachtung für die Dauer von 14 Tagen sowie die regelmäßige Testung hinzuweisen.
- Positiv getestete Personen, die vollständig geimpft sind und keinerlei Symptome entwickelt haben, können die Absonderung frühzeitig beenden, wenn ein frühestens am 5. Tag vorgenommener PCR-Test oder ein am 7. Tag vorgenommener Antigenschnelltest negativ ausfällt. Die Absonderung endet mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses. Der Nachweis des negativen Testergebnisses ist für den Zeitraum von acht Wochen aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Geimpfte oder genesene Personen, die zum Haushalt einer positiv getesteten Person gehören oder vom Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen eingeordnet wurden, müssen ihre Befreiung von der Quarantäne nicht mehr dem Gesundheitsamt per Mail melden, sondern den Impf- oder Genesenennachweis nur noch auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzeigen. Zudem wird ihnen dringend empfohlen, sich am vierten oder fünften Tag mittels Antigen- oder PCR-Test testen zu lassen und die Kontakte zu reduzieren bis das Ergebnis vorliegt.
- Bei Hausstandsangehörigen sowie durch das Gesundheitsamt abgesonderten engen Kontaktpersonen, die weder geimpft oder genesen sind, gilt eine Quarantäne von 10 Tagen. Der erste volle Tag der Quarantäne ist der Tag nach dem letzten Kontakt zum Quellfall. Die Absonderungszeit kann eher beendet werden, wenn ein frühestens am 7. Tag vorgenommener PCR-Test oder Antigenschnelltest negativ ausfällt. Die Absonderung endet mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses und ist auf Anforderung vorzulegen. Die Testung muss durch eine beauftragte Teststelle, eine Apotheke oder einen Arzt erfolgen. Bei Schülerinnen und Schülern kann der Antigenschnelltest in Ausnahmefällen und soweit eine andere Testmöglichkeit nicht in Anspruch genommen werden kann, auch in der Schule unter Aufsicht erfolgen.
- Ist die Aufrechterhaltung der Pflege oder der medizinischen Versorgung trotz Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten gefährdet, können asymptomatisch positiv getestete Personen die berufliche Tätigkeit unter Beachtung von Auflagen zur Einhaltung der Infektionshygiene ausüben. Dies ist nur zur Versorgung von an COVID-19 erkrankten Personen unter Tragen einer FFP2-Maske und der Einhaltung der Hygienemaßnahmen gestattet. Die Unterbrechung der Absonderung gilt ausschließlich für die Ausübung der Tätigkeit. Das zuständige Gesundheitsamt nach Wohnsitz des Personals ist über die Einsatzdauer der positiv getesteten Person unverzüglich zu informieren
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Prinzipiell gilt:
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- Positiv Getestete müssen sich 14 Tage ab Beginn der Symptome bzw. nach dem Testergebnis in Quarantäne begeben; nur Geimpfte oder Genesene können die Quarantäne abkürzen. Grundsätzliche Voraussetzung ist eine mindestens 48-stündige Symptomfreiheit. Der positive PCR-Test gilt als Nachweis.
- Menschen, die in einem Haushalt mit der positiv getesteten Person leben, müssen sich sofort eigenständig und ohne die Anweisung des Gesundheitsamtes abzuwarten, in Quarantäne begeben; Ausnahme: Geimpfte und Genesene, denen jedoch Kontaktreduzierung, Selbstbeobachtung und Testung empfohlen wird.
- Kontaktpersonen außerhalb des Hausstandes werden nur noch im Ausnahmefall durch das Gesundheitsamt abgesondert. Die positiv getestete Person muss diese Kontaktpersonen aber informieren, auf die Kontaktreduktion, die Selbstbeobachtung und die regelmäßige Testung hinweisen.
- Enge Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv getestete Personen dürfen während der Zeit der Absonderung den Absonderungsort ausschließlich nur für die Durchführung der Testung oder zur Inanspruchnahme medizinischer Behandlungen unter strenger Beachtung der Hygieneregeln (FFP2-Maske, Abstandsregeln) verlassen.
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Änderungen im Bereich Kindertageseinrichtungen/Schule:
Nach einer Neufassung der Leitlinie über die Absonderung von positiv getesteten Personen und Kontaktpersonen im Bereich Kindertageseinrichtungen/Schule werden zwingend positiv getestete Personen kraft der oben genannten Allgemeinverfügung abgesondert. Kontaktpersonen werden nur noch im Ausnahmefall abgesondert. Diese Ausnahmen bestehen vor allem in Einrichtungen für vulnerable Kinder und Jugendliche, beispielsweise bei bestehenden Behinderungen, im Übrigen jedoch nicht mehr.«
Alles klar?
Rima-Spalter – Ziviler Ungehorsam
https://youtu.be/tvSGKjlM09s
Nicht "testen" lassen. Gibt es keine positiven Befunde.
Richtige Antwort! Ja sogar einzige Antwort! Bin begeistert!
Freier Mann (oda Frau).
Tja, die Leiterin des Gesundheitsamtes in Verden freut sich zwar, dass von ihr verbal angegriffene positiv Getestete betreten schweigen. Andererseits klagt sie, dass es nicht genug Denunzianten gibt und die verdammten unsolidarischen Ungeimpften sich gegenseitig nicht verraten.
https://www.kreiszeitung.de/lokales/verden/verden-ort47274/corona-hotspots-verden-dunkelziffer-91132680.html
Das dürfte unter anderem zeigen:
– die von der Verdener Amtsärztin verbal Angegriffenen besitzen Anstand und giften Leute am Telefon selbst dann nicht an, wenn sie es mehr als verdient haben
– die Ungeimpften haben das Prinzip der Solidarität, nämlich das Zusammenstehen der Schwachen gegenüber den Starken, um selbst nicht unterzugehen, deutlich besser verstanden als Frau Amtsärztin
– das niedersächsische Wappen zeigt möglicherweise zu Unrecht einen Schimmel – möglicherweise sollte man die Fellfarbe deutlich abändern, in preußisch blau oder auch braun…
Das niedersächsische Wappen zeigt den königlich hannoveranischen Amtsschimmel.
Was soll das? "Alles klar?" Wieso, frage ich mich, fragt aa: Alles klar?
Ich habe den Text nicht verstanden. Wen soll ich wann "absondern"? Was, wenn er oder sie sich gar nicht absondern lassen kann, selbst wenn er wollte? Ach, ich habe hier im Forum schon viel zu viel gefragt. Dieser Text ist nur dazu da, um mich heute Abend zu ärgern. Und um das zu erreichen, auch noch ganz gezielt und provokant zu fragen "alles klar?"
Ach ja, und weil hier von Niedersachsen die Rede ist: Heute, leider hinter der Bezahlschranke, so dass ich es nicht zeigen kann, ein schöner Bericht mit Fotos von schätzungsweise 10000 oder mehr "Test-Willigen" sprich: Per-Verordnung-zum-Test-gezwungenen sprich: "Impf"-Verweigerern = Klardenkern, die sich, obwohl gesund und fit, demonstrativ auf Anweisung ihres Arbeitgebers auf den Weg gemacht haben, um – dumm gelaufen, wer konnte ahnen, dass es so viel sind? – halb Wolfsburg in einen Mega-Stau zu verwandeln.
Die Testzentren reichten nicht aus, Rückstaus durch die halbe Stadt. Prima, oder? Eine grandiose Demonstration von unzähligen selbstbewussten "NEIN-ZUR-IMPFUNG"-Sagern.
Nur – wenn dann 5 bis 10 Prozent der Test-Ergebnisse „falsch positiv“ sind, wird es leer in Büros und Werkhallen. Und das täglich, immer wieder, die fehlerhaften Tests können je nach gemessenen Zyklen quasi alles beliebig lahmlegen.
https://www.waz-online.de/Wolfsburg/Stadt-Wolfsburg/3g-in-Wolfsburg-Ansturm-auf-Teststation-loest-Verkehrschaos-aus
Ich merke körperlich einen enormen Energieverlust und ein deutliches Verkrampfen der Synapsen, wenn ich dergleichen lese. Ich sollte corodok vielleicht eher am Abend konsumieren.
Mein Blutdruck steigt deutlich an, wenn ich Corodok lese.
Das ist kein Witz !!
Müssen, müssen … wo sind die §§§ im obigen Text?
Nur wo ein § hinter ist, kann von "müssen" die Rede sein – sonst "sollten" die Menschen das tun, was sie eh getan hätten.
Natürlich klappt das. Bei Husten, Schnupfen und erst recht bei einem Temperaturanstieg wird sich jeder sagen: Ach hätt'ste dich doch besser impfen lassen.
Mal unabhängig von den Mängeln der PCR-Tests. Gehen wir mal davon aus, dass der "Fall" wirklich erkrankt und infektiös ist. Ja, das gibt's tatsächlich.
Also Geimpfte und Genesene müssen nicht als Kontaktperson in Quarantäne, selbst wenn sie im selben Hausstand wie der positive "Fall" leben. Die können nämlich nix mehr weiter geben! Das heißt, dass sie oft auch am nächsten Tag auf Arbeit gehen müssen – nicht überall kann man sich mal eben zur Selbstisolation ins Homeoffice begeben.
Ungeimpfte müssen jedoch in Quarantäne, können diese auch nicht verkürzen. Außerdem bekommen sie die Quarantäne nicht offiziell verordnet, können also ihrem Arbeitgeber überhaupt nichts vorlegen!? Und selbstverständlich bekommen sie auch keine Lohnfortzahlung.
Alles totaaal sinnvoll, gerecht und nur im Sinne unserer aller Gesundheit!
Freilich will ich nicht sagen, dass für Geimpfte und Genesene alles genauso streng wie für Ungeimpfte sein muss. Früher oder später darf es natürlich keine Quarantänen mehr für irgendwen geben. Ich weise nur auf die internen Widersprüche in den Regeln hin.