Deutscher Richter erhebt Verfassungsbeschwerde in Sachen Corona

Ich bin kein Freund davon, Positionen anonym in der Öffentlichkeit zu ver­tre­ten. (Bei Blog-Kommentaren darf das anders sein, da mag auch ein Karl-Heinz sich mei­net­we­gen Ana-Maria nen­nen.) Deshalb bin ich etwas skep­tisch, was die­sen Beitrag auf 2020​news​.de angeht. Man möge sich ein eige­nes Bild machen.

»Ein deut­scher Richter, des­sen Identität 2020News bekannt ist, hat im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Bundeslands Brandenburg, die SARS-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen das Handeln der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten seit Beginn der Pandemie erho­ben. 2020News ver­öf­fent­licht die Verfassungsbeschwerde hier in anony­mi­sier­ter Form.

Auf 190 Seiten rügt der Richter die Verletzung der all­ge­mei­nen Handlungsfreiheit, des all­ge­mei­nen Persönlichkeitsrechts, des Rechts auf infor­ma­tio­nel­le Selbstbestimmung, des Rechts auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Schutzes der Familie sowie der Menschenwürde. Ohne per­sön­li­che Betroffenheit rügt der Richter zudem die Verletzung der Religionsfreiheit, der Kunstfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Asyl…«

25 Antworten auf „Deutscher Richter erhebt Verfassungsbeschwerde in Sachen Corona“

  1. 'Ich bin kein Freund davon, Positionen anonym in der Öffentlichkeit zu vertreten'.
    Das ver­ste­he ich nicht? Was bedeu­tet es wohl für einen Richter (Staatsdiener Nr. 1) sich kri­tisch zu äußern?
    Assange? Snowden? Vergessen?
    Ich habe mitt­ler­wei­le als Nichtjurist 75 von 190 Seiten der Verfassungsbeschwerde gele­sen und bin beeindruckt!
    Ich hof­fe sehr, dass die­se Verfassungsbeschwerde ange­nom­men wird!
    Wenn nicht, ist die Demokratie in Deutschland mehr als gefährdet…

      1. Er hat sich gegen­über Merkels Junta in Karlsruhe ja bereits "geoutet". Von daher hät­te er es mei­ner Meinung nach auch gegen­über der Öffentlichkeit tun können.

        Die gegen­wär­tig täti­gen "Richter "wer­den jeden­falls kein Recht mehr spre­chen; die­se Chance hat­ten sie – und sie haben alle­samt ver­kackt. Das, was da vor allem bei den Eilanträgen in inzwi­schen unzäh­li­gen Fällen gelau­fen ist, war Rechtsbeugung, wie sie kla­rer kaum noch geht. Kein Richter kann sich im Dezember 2020 auf den Standpunkt beru­fen, er kön­ne dem RKI vor­be­halt­los vertrauen.

        1. @DS-pektiven: "Eine Junta (span. Aussprache ['xun­ta], port. ['ʒũta]; aus lat. iunge­re, „ver­ei­nen, ver­bin­den, zusam­men­brin­gen“; Pl. Junten)[1] ist im spa­ni­schen und por­tu­gie­si­schen Sprachraum gewöhn­lich eine Ratsversammlung, im enge­ren Wortsinn ein Volks- oder ein Regierungsausschuss. In Spanien wird damit auch die gewähl­te Regierung von Regionen bezeich­net (Beispiel: Junta de Andalucía). In Portugal wird der Gemeinderat als Junta de Freguesia bezeich­net." (Wikipedia)

        2. @DS-pektiven
          Also, nach­dem Nils Roth gegen Dr. Osten geklagt hat und das öffent­lich wur­de, hat er einen Shitstorm von mie­sen Mails und ähn­li­chem erhal­ten. Soweit ich weiß, inklu­si­ve Morddrohungen.
          Ich kann jeden ver­ste­hen, der das ver­mei­den möchte.
          Wenn es jetzt öffent­lich wird, weiß man wenig­stens, wo das Leck ist…

    1. Die Demokratie ist nicht nur gefähr­det, die Demokratie ist doch längst am Arsch.
      Und das wird jetzt zu Coronazeiten und den damit ver­bun­de­nen Impfungen immer mehr Menschen klar werden.

      1. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
        So lan­ge die­se Parteien an der Macht sind und wir kei­nen Friedensvertrag haben, wird die­ses schö­ne Land mit so vie­len wun­der­ba­ren Menschen voll­kom­men unter­ge­hen. Klaus Schwab und Co. las­sen grüßen.

  2. @AA
    Stellen Sie sich doch ein­fach mal vor, der Mann wäre dort mit Namen auf­ge­tre­ten. Frei im Internet für jeden verfügbar.
    Und, klingelt's?

    Davon abge­se­hen hat die­se Seite die RAin Viviane Fischer ins Leben geru­fen, die auch noch im Corona-Ausschuß sitzt.
    Glauben Sie ernst­haft, das gan­ze wäre ein Fake?!

      1. @aa
        ?!?
        Also, ich hiel­te es für unklug, den Namen des Mannes zu veröffentlichen.
        Wenn nicht für Narretei.
        Wir schrei­ben das Jahr 2020, und Widerstand wird nicht gedul­det. Ganz gewiß nicht von einem Richter eines deut­schen Gerichtes.
        Wenn Sie immer noch glau­ben, alle hiel­ten sich an die Regeln, wenn wir das tun, dann sind Sie, mit Verlaub, schief gewickelt.

        1. Der Mann kann ja gar nicht anonym sein, weil er sonst nicht kla­gen kann. News2020 hat bestimmt alles geprüft. Ich ver­ste­he, dass der/diejenige nicht auf öffent­li­che Denunzierungsschlachten aus ist, die kom­men früh genug. Selbst klei­ne Leute aus mei­nem Umfeld bekom­men anony­me Drohanrufe, weil sie ihre Meinung gesagt haben.

      2. Zwei Gedanken zum Thema "unklug":
        Wenn das Gericht sei­ne Beschwerde nicht annimmt, könn­te es für ihn per­sön­lich und beruf­lich von Vorteil sein, wenn nicht alle sei­nen Namen ken­nen. Wenn die Beschwerde ange­nom­men wird, wird sein Name ohne­hin bekannt.
        Solange er anonym bleibt, kön­nen Kritiker nur sei­ne Beschwerde kri­ti­sie­ren. Und das hat er ihnen – soweit ich das beur­tei­len kann – so schwer wie mög­lich gemacht. Wäre sein Name bekannt, wür­den die Kritiker über die Person her­fal­len, um so mehr, je weni­ger sie an der Beschwerde kri­ti­sie­ren können.
        So unklug fin­de ich es des­halb nicht.

  3. Das ist auf jeden Fall kein fake. Und ich kann jeden ver­stehn wenn er so lan­ge es geht anonym blei­ben will (natür­lich ist es trau­rig und wider­wär­tig dass wir in solch einer Gesellschaft leben).

  4. Ich bin der Auffassung, dass die Beschwerde sach­lich gut begrün­det wur­de – was nicht heißt, dass das BVerfG die Beschwerde nicht doch ableh­nen könn­te, weil a) der sonst übli­che Instanzenweg nicht beschrit­ten wur­de, wofür die Gründe dar­ge­legt sind oder weil b) der Beschwerdeführer die per­sön­li­che Betroffenheit nicht aus­rei­chend begrün­det "habe".

    Vor dem Hintergrund erwart­ba­ren media­len Ignorierens durch die Medien ist zunächst auch gleich­gül­tig ist, ob sich der Beschwerdeführer nament­lich "outet".

    Dass er das (noch) nicht tut, mag ich nicht beur­tei­len, da ich sei­ne Gründe nicht kenne.

  5. Ich fin­de es schräg, mit wel­chem Selbstverständnis und Glauben in die eige­ne Unfehlbarkeit sowie mit Extremismen aller Art (die Demokratie ist kaputt etc.) argu­men­tiert wird. Lauter klei­ne Juristen und Verfassungsrichter, die hier fach­sim­peln? Oder woher kom­men Eure Kompetenzen? Youtube machts mög­lich? Ich habe hier noch nie 1 Wort geschrie­ben. Ist die Ablehnung des "Abschickens" wegen "dop­pel­tem Kommentar" ein Trick, unge­wünsch­te Kommentare loszuwerden?

  6. @Brigitte: Ich emp­feh­le drin­gend das STUDIUM der o.g. Verfassungsbeschwerde. Wenn dies gesche­hen, so ändern Sie Ihren Trollnamen und schrei­ben Sie erneut. Sachlich, fach­lich, mensch­lich, wie hier in die­sem Forum vor­ge­se­hen und gedacht.
    Wobei: Hundertneunzig Seiten "Rechtssprech" ist schon ein Hammer und über­for­dert vie­le Lese. Ich habe aber die Hoffnung, dass unse­re Verfassungsrichter die­se, ihre eigent­li­che Sprache ver­ste­hen wer­den. Und dann viel­leicht auch den Inhalt. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Bis dahin, hal­ten Sie sich gut. Es wird schon …

  7. @Brigitte: "Lauter klei­ne Juristen und Verfassungsrichter, die hier fachsimpeln?"

    Verstehe die­se Kritik nicht.
    Demokratie geht uns doch alle an !

    MEHR DEMOKRATIE wün­sche ich daher uns allen 2021.

  8. ätBrigitte:

    Es ist der Aufruf aus der Aufklärungs-Epoche:

    "Sapere aude", Habe Mut, dich dei­nes eige­nen Verstandes zu bedienen!

    Noch nie davon gehört?

    Kant hat damit nicht irgend­wel­che Fachidioten in ihrem urei­ge­nen Metier gemeint …

    Was seid ihr nur alles für Typen, die uns tat­säch­lich in die Zeit vor der Aufklärung zurück­wer­fen wollt?

    "Oder woher kom­men Eure Kompetenzen? " ist die direk­te Aufforderung, bei allem sein Maul zu hal­ten und alles den jewei­li­gen instal­lier­ten und bestall­ten, vor­ge­hock­ten "Experten" zu überlassen.

    Kann man ernst­haft so dürf­tig unter­wegs sein – oder ist das wirk­lich eine so bil­li­ge PR-Masche gegen selbst­be­wuss­te und noch auf­recht gehen­de, selbst­den­ken­de Menschen unter den gan­zen vie­len Einknickern, Durchhängern, Mitmachern, Jasagern, Mitschwimmern, Nichtswissenwoller, Augenzukneifern, Gehorsamssüchtigen, Mitläufern, Radfahrern, Scharfmachern, Voreilern, Anpassern, …

    Schauen Sie mal auf der Seite ganz oben:

    wel­cher der drei Affen wol­len Sie denn dar­stel­len? Wohl der Vierte! Der, der die ande­ren drei Affen lenkt und leitet.

  9. 21.1.21: "Ein Amtsrichter in Weimar hat einen Mann frei­ge­spro­chen, der zu einer Geldbuße ver­ur­teilt wer­den soll­te, weil er gegen das Corona-Kontaktverbot ver­sto­ßen hat, indem er mit min­de­stens sie­ben ande­ren Beteiligten aus ins­ge­samt acht Haushalten sei­nen Geburtstag fei­er­te, sechs Gäste zuviel nach der Thüringer Corona-Verordnung. Das Urteil des Richters fällt ver­nich­tend aus: Die Corona-Verordnung ist ver­fas­sungs­wid­rig und mate­ri­ell­recht­lich zu beanstanden. …"
    https://​2020​news​.de/​a​m​t​s​r​i​c​h​t​e​r​-​i​n​-​w​e​i​m​a​r​-​c​o​r​o​n​a​-​v​o​-​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​w​i​d​r​ig/

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