Wofür so ein Krieg doch gut ist. Weitgehend unbemerkt hat Karl Lauterbach am 1.3. die "Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung" erlassen. Dort heißt es:
»Im Sinne dieser Verordnung ist:..
8. Genesenennachweis
ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn
a) die vorherige Infektion durch einen direkten Erregernachweis nachgewiesen wurde und
b) die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt…
10. Impfnachweis
ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARSCoV‑2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form. Ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 liegt vor, wenn
a) die zugrundeliegenden Einzelimpfungen mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, mit verschiedenen von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen oder mit äquivalenten Impfstoffen erfolgt sind,
b) insgesamt drei Einzelimpfungen erfolgt sind und
c) die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist.
Abweichend von Satz 2 Buchstabe b liegt ein vollständiger Impfschutz bis zum 30. September 2022 auch bei zwei Einzelimpfungen vor und ab dem 1. Oktober 2022 bei zwei Einzelimpfungen nur vor, wenn
a) seit der zweiten Einzelimpfung nicht mehr als 270 Tage vergangen sind,
b) die betroffene Person einen bei ihr durchgeführten spezifischen positiven Antikörpertest in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form nachweisen kann und dieser Antikörpertest zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Einzelimpfung gegen COVID-19 erhalten hatte,
c) die betroffene Person mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 infiziert gewesen ist, sie diese Infektion mit einem Testnachweis über einen direkten Erregernachweis nachweisen kann und die dem Testnachweis zugrundeliegende Testung
aa) auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht sowie
bb) zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch nicht die zweite Impfdosis gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 erhalten hat, oder
d) die betroffene Person sich nach Erhalt der zweiten Impfdosis mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 infiziert hat, sie diese Infektion mit einem Testnachweis über einen direkten Erregernachweis nachweisen kann und die dem Testnachweis zugrundeliegende Testung
aa) auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht sowie
bb) seit dem Tag der Durchführung der dem Testnachweis zugrundeliegenden Testung 28 Tage vergangen sind.
Abweichend von Satz 3 liegt in den in Satz 3 Buchstabe b bis d genannten Fällen ein vollständiger Impfschutz bis zum 30. September 2022 auch bei einer Einzelimpfung vor; an die Stelle der zweiten Einzelimpfung tritt die erste Einzelimpfung,..«
Bei der nachfolgenden Formulierung ist nicht von der Zahl der Spritzen die Rede: »In § 5 Absatz 1 und 2 sowie in § 9 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz wird jeweils das Wort „sechste“ durch das Wort „zwölfte“ ersetzt.«
Und das hat das politkriminelle Gesindel am 18.3. auch mit der "Impf"-Pflicht vor.
https://www.waz-online.de/Wolfsburg/Vorsfelde/Konto-von-Rentnerin-gepluendert-Polizei-Wolfsburg-sucht-EC-Karten-Betrueger
Und nun noch mal zum Thema von gestern (Hannover Video):
(Maskierte, bewaffnete Bedrohung von schwarz gekleideten Personen auf harmlose Fußgänger in Hannover.)
Jetzt guckt mal das an:
Hier ist der nächste maskierte Überfall. Auf den Fahnungsfotos sieht man einen Dieb, der korrekt eine FFP2-Maske trägt. Ganz nach "Corona"-Verordnung, der Ministerpräsident des Landes freut sich. Ich kann den Dieb auf den Fotos aber nicht erkennen. Das kann jeder sein!!
Sofort die Maskenpflicht abschaffen in Niedersachsen und ganz Deutschland!!!
Was soll der sinnlose "Maskenbefehl"?
~
Bis man von einer von einer Auslandsreise zurückkommen möchte, kann ohnehin von gestern auf heute schon wieder alles neu verordnet sein: erkennbar willkürlich und wissenschaftsenthoben und skrupellos. Auch bei diesbezüglichen Gerichtsurteilen wird wohl mit einem immer schnelleren Verfallsdatum zu rechnen sein.
Solange in der Regierung mit IQ nur noch das Wort Impfquote abgekürzt wird, ist das nicht wirklich überraschend.
Das muß so sein, denn:
Gericht: Verkürzung des Genesenenstatus wohl rechtswidrig
Neuer Corona-Wirbel: Bayerns Verwaltungsgerichtshof hält die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für "voraussichtlich rechtswidrig". Der Beschluss gilt allerdings nur für den Antragsteller, einen ungeimpften Mann aus Augsburg.
Konkret geht es um eine Passage in der sogenannten Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (Fassung vom 14.01.22). Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hält es für unwirksam, dass darin dem Robert-Koch-Institut (RKI) die Entscheidung übertragen wird, die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus zu bestimmen – unter anderem, weil nur auf die RKI-Webseite verwiesen wird.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-genesenen-status-verkuerzung-laut-gerichtsbeschluss-wohl-rechtswidrig,Sz1T8Hl
Na endlich werden die Chinesischen Impfstoffe auch offiziell anerkannt:
10. Impfnachweis
ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARSCoV‑2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form. Ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 liegt vor, wenn
a) die zugrundeliegenden Einzelimpfungen mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, mit verschiedenen von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen oder mit äquivalenten Impfstoffen erfolgt sind,
Äquivalent sollte dann wohl mindestens alles sein, was von der WHO die selbe Zulassung wie der RNA-Sondermüll hat.
Hilfe ich bin dumm, asozial und unsolidarisch oder einfach nur zu faul zu denken.
Was will mir dieser Satz sagen?
"b) die betroffene Person einen bei ihr durchgeführten spezifischen positiven Antikörpertest.…."
Wenn ich Antikörper habe und mich dann "zur Sicherheit noch" impfen lasse brauche ich mir zur Belohnung auch nach dem 1. Oktober nur 2 statt 3 Schüsse setzen? Ist das so gemeint? Und ist da nicht gefährlich für die Impfstoffhersteller, wenn man in einer Verordnung offiziell zugibt, das es überhaupt Antikörpertest geben tun in der BRD? Ich meine als nächste könnte man ja auch noch behaupten wer Antikörper hat ist geschützt und das sogar gegen Schnupfen.
Achja … die Impfnachweise dieses Planeten sind immer auch zusätzlich in englischer Sprache verfasst.
Die Schutzheiligen der Philantropie (auf dem Foto rechts Lauterbach, Gates links) wollen es so und meinen, sie kämen damit durch:
Die Dauer-Vergewaltigung der Menge durch Dauerabspritzen, weil es ihr Portefolio so will.
Im Ganzen ein Witz der Versuch, eine Dauerralley für Pfizer veranstaltet zu bekommen.
Ich musste gerade an die wildfremden Leute denken, die kleinen Kindern die Bonbons anbieten und noch etwas mit ihnen vorhaben.
Im Übrigen ist mir aufgefallen, dass der Gates böse Augen hat.
Die sind doch nicht ganz dicht – sorry, mehr fällt mir dazu nicht mehr ein!
Menschen, die diese juristische Sprache nicht verstehen, können ja auch generell auf Auslandsreisen verzichten – oder sich alternativ alle möglichen Impfdosen und noch eine zur Reserve, falls sich bis zu Ihrer Einreise doch noch etwas ändern sollte, rechtzeitig verabreichen lassen.
@aa
Bei der nachfolgenden Formulierung ist nicht von der Zahl der Spritzen die Rede: »In § 5 Absatz 1 und 2 sowie in § 9 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz wird jeweils das Wort „sechste“ durch das Wort „zwölfte“ ersetzt.«
und was heißt/bedeutet das dann??
@1: Das Alter der Kinder, die Nachweise erbringen müssen.
Man könnte sich zurücklehnen und schreiben: Ist ja nur die "Coronavirus-Einreiseverordnung".
Aber das erscheint mir etwas zu optimistisch.
Der Plunder ist schließlich bestellt und alles muss raus!
Ist der Abschnitt aa) von Ihnen verfasst aa? 😀
Die hirnlosen Idioten, die den Mist immer noch glauben (ja, die sind jetzt auch gerade auf Russen-Jagd), sehen vermutlich auch nicht das völlig sinnbefreite Datum 1.10.22. Warum nicht der 17.06.22, hätte noch etwas Symbolcharakter. Aber was schreibe ich, Perlen vor die Säue.
Vermutlich erlebe ich den 1.10. eh nicht, bin schon drei Tage über Verfallsdatum. Und ich meine, es kratzt ein bisschen im Hals….
Der 01.10. hat durchaus Sinn. Dann ist Herbst und man hat wieder einen Vorwand um durch zusätzliche Tests von Reisenden mehr "Fälle" zu generieren.
https://media1.giphy.com/media/HQP9fsiDWa9Rm/giphy.gif
Ja was will man den mit dieser Verordnung erreichen?
Ich kapiere es nicht.
Dadurch lässt sich überhaupt nicht verhindern das das Virus einreist. Impfung schützt doch gar nicht davor.
Was soll also der Käse?