»Weimarer Richter angezeigt
Gericht kippt explosives Maskenurteil
Das Verwaltungsgericht in Weimar hält eine Entscheidung des dortigen Amtsgerichts gegen die Maskenpflicht im Unterricht für "offensichtlich rechtswidrig". Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten.
Hintergrund ist eine Entscheidung eines Familienrichters am Amtsgericht Weimar, die bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Der Richter hatte die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen per Anordnung aufgehoben. Allerdings gab es unter anderem vom Thüringer Bildungsministerium erhebliche Zweifel daran, dass ein Amtsgericht eine solche Entscheidung treffen kann. Während der Beschluss in "Querdenker"-Kreisen bejubelt wurde, prüft die Staatsanwaltschaft Erfurt, ob sie nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den Richter Ermittlungen aufnimmt…
Hunderte gleichlautende Klagen in vielen Bundesländern
Auch eine Familienrichterin des Amtsgerichts Weilheim in Bayern hatte vor einigen Tagen ein Kind auf Antrag seiner Eltern von der Maskenpflicht beim Schulbesuch befreit. Zugleich verfügte sie auch, dass das Kind in der Klasse nicht "isoliert" werden dürfe. Unter Corona-Leugnern und "Querdenkern" stießen die Urteile der Amtsrichter in Weimar und Weilheim auf große Resonanz und wurden als Präzedenzentscheidungen bejubelt. Derzeit werden auch Gerichte in anderen Bundesländern mit Hunderten von gleichlautenden Klagen geflutet, mit denen die Maskenpflicht ausgehebelt werden soll.
Die nun getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Weimar bestätigte dagegen die Maskenpflicht im Unterricht. Einen Eilantrag, mit dem die neu eingeführte Pflicht der Thüringer Regierung gekippt werden sollte, wurde abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht weiterhin mitteilte. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler stelle "eine geeignete als auch erforderliche Maßnahme dar", begründete das Gericht die Entscheidung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.«
Update:
Ein Leser weist auf diese Einschätzung von mdr.de hin:
»Der Beschluss des Verwaltungsgerichts setzt den umstrittenen Beschluss des Amtsrichters nicht außer Kraft. Er gilt definitiv weiter für die beiden Söhne der Klägerin, einer Mutter aus Weimar. Der Amtsrichter hatte in dem Beschluss-Text ausgeführt, seine einstweilige Anordnung gelte darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler der beiden Schulen, die die Söhne der Klägerin besuchen. Dazu hatte das Bildungsministerium jedoch erklärt, seiner Auffassung nach gelte der Beschluss nicht für weitere Schüler.
Bildungsministerium hat Beschwerde eingereicht
Der Amtsrichter hat weitere ähnliche Klagen anderer Eltern zugelassen, aber in diesen Fällen noch keinen Beschluss im Eilverfahren gefasst. Der Familienrichter am Weimarer Amtsgericht hatte die Anordnung am 8. April erlassen. Das Thüringer Bildungsministerium reichte daraufhin Beschwerde beim Amtsgericht Weimar gegen die Entscheidung ein. Außerdem wurde die mündliche Verhandlung beantragt, die bisher unterblieben war.«
Hinzuzufügen ist: Weil das Ministerium auf Einlassungen verzichtetet hatte.
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"eine geeignete als auch erforderliche Maßnahme dar"
Das sollte das Gericht der Verwaltung dann doch auch belegen können. Oder ist es mehr ein Gerücht als ein Gericht, entschlossen, selbigem zu folgen, sofern es dem Munde einer Regierung entfleucht?
Könnte morgen noch ein MP oder ähnliches an der macht Befindliche die Verordnung stellen, dass der Verzehr von Kinderleibern in zartem Babyrobbenspeck an Minzsauce erforderlich und geeignet sei, dem Führus Einhalt zu gebieten? Würde dann also erneut ein Gerücht seiner herrlichen Verwaltung es dann wieder einmal ohne (!) jede (!) weitere (!) und genaue (!) Prüfung (!) und BEGRÜNDUNG (!!!) für erforderlich und angemessen halten??
https://www.uni-wh.de/fileadmin/user_upload/03_G/04_Forschung/Projekte/Tag_der_Forschung_2021/Medi/a‑l/Corona_Kinderstudien_Erste_Ergebnisse_eines_deutschlandweiten_Registers_zur_Mund-Nasen-Bedeckung.pdf
Evtl. sollte man sich mit den Opferriten der Azteken vertraut machen Es kommt alles wieder, jaja.
https://de.wikipedia.org/wiki/Opferkult_der_Azteken
@some1 gute Antwort. Ich mag das 'Geruecht' auch nicht, die Verwendung dieses Wortes aber sehr.
Nun, zumindest sollte man doch wohl meinen, das zumindest die erbrachten Beweise gaenzlich entkraeftet werden muessten?
Eben.
Aber hier wird, wie @aa es gut nannte, die Judikative 3. Macht entfernt und auf Kommando agiert.
Eiseskaelte obwohl es gerade Sommerlich wird.
Eine Frage mal an die Juristen hier im Forum:
Kann denn ein Verwaltungsgericht das Urteil eines Amtsgerichts (Familiengericht) kippen?? Ich glaube wohl kaum …
Oder geht es hier eventuell um die Klagen, die von anderen Schülern derselben Schule beim Verwaltungsgericht (also nicht beim Familiengericht) eingereicht wurden, um speziell die behördlichen Anordnungen anzugreifen?
Oder haben hier die Medien (absichtlich?) was durcheinandergebracht?
@Cui bono
Es ist ein Zuständigkeitskonflikt:
Familienrichter gehen von der Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB aus und haben diese bestätigt gefunden, unabhängig davon, dass der Gefährder hier eine staatliche Macht ist und kein misshandelndes Elternteil – darum geht es normalerweise bei solchen Verfahren.
Das Verwaltungsgerücht sagt nun, dass für Verordnungen eines staatlichen Tathandelnden dessen Gerücht zuständig sei und nicht der Familienrichter.
Hier steht sozusagen die Jurisprudenz gegen sich selbst, weil sie sich die Zuständigkeit abspricht: Familiengerichte haben das Kind im Fokus und sollen Gefahr von ihm abwenden, Verwaltungen haben die Verordnungen ihrer Chefs im Fokus, um diese blind zu schützen.
Da bräuchte es einen Dritten, der entscheidet, was stärker wiegt: der Schutz der Kinder oder die Verordnung der tathandelnden Verordnungsgeber.
Danke für die Erklärung, some1
Jur. Bestätigung meiner Einschätzung:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-weimar-widerspricht-maskenpflicht-beschluss-des-ag-weimar
Prestien hat dies (meine ich) auch im letzten C‑Ausschuss angesprochen. Bislang sei es eben undenkbar gewesen, dass der Staat selbst als Kindswohlgefährder auftreten könnte. Wie dem auch sei: Die VGe sind eindeutiger wie es kaum möglich ist, nicht zuständig. Aber sie offenbaren einmal mehr ihre widerwärtige Haltung gegenüber dem, was man früher mal "Rechtsstaat" nannte. Wir leben eben im Lande Freislers.
@DS-pektiven
Ich erkläre hier "Spielregeln" und Schachzüge des deutschen Rechts, wie sie sind und funktionieren. Das heißt weder, dass ich sie befürworte noch dass ich sie erfunden habe.
Mann oh Mann. Die kennen die eignen Gesetze nicht?
Klar kennen Sie diese, meine hier die 'dritte Partei', welche den Kindern Leid zufuegt – sogar der Staat.
Also ein politisches Manoever.
Verunsicherung und den Wahnsinn noch etwas Zeit verschaffen?
Benoetigt nun wohl ein ganz grosses Kino .. err Gericht um dies zu klaeren.
Solange das FG Urteil aber dann doch noch rechtens ist,
muessen halt alle klagen.
Wir warten auch noch auf unser Urteil.
Wenn abgelehnt muss ich schauen, wie wir dann das FG verklagen koennen.
Grosse Fragen.
Danke @some1 und @DS-pektiven
@some1
Vielen Dank!
Ja, das ist mir so auch völlig klar.
Aber ich halte das rein verfahrensrechtlich für fragwürdig …
Das Amtsgericht (Familienrichter) hat den Beschluss für diese beiden Kinder und deren Schulen gefasst.
Meines Erachtens kann das Verwaltungsgericht eine gegensätzliche Entscheidung nur für andere Kläger fällen?
Das Verwaltungsgericht kann doch zumindest nicht den Beschluss des Amtsgerichts kippen, das würde auch der Pressemitteilung des Amtsgerichts widersprechen …
@Cui bono
Nein, die Gerichte teilen sich die Zuständigkeit nicht auf. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts war die Zuständigkeit des Familiengerichts nie gegeben, der Beschluss daher rechtswidrig und damit nichtig – für jeden, auch für die Beteiligten.
Über die Zuständigkeit wird ggf. ein Strafrichter urteilen, denn erwartbar ist ja die Ermittlung gegen den Familienrichter diesbezüglich.
Nun, dann sollten die gleich die bezueglichen Gesetze aendern, was? 🙂
Immunitaet, und Lehrer koennen auch gleich wieder den Rohrstock rausholen – mit Verordnung natuerlich.
Unglaublich was sich das VG hier herausnimmt.
Natuerlich nicht verwunderlich, da politisch.
Wir haben die Gesetze eben so verstanden, das das FG natuerlich alle Kindewohl-Gefaerdenden Dinge abstellen/verbieten kann. Ob nun Staat, Eltern oder .. egal.
Wollen wir mal schauen, wo die Reise hingeht.
Nochmal Danke an die gute Debatte hier!
@some1 wir suchen auch noch einen Anwalt fuer diese FG Klage, bzw eher fuer den Fall der Absage. Ideen?
Siehe https://jausoft.com/blog/2021/04/15/kindeswohl-menschenwurde-in-zeiten-coronas/ (auch fuer Kontakt, danke)
In der letzten Corona-Sitzung hat Herr Prestin , ehemaliger Familienrichter, gesagt, dass die FamiliengerichtsUrteile nicht angefochten werden können. Die Richter sind völlig unabhängig und haben alleinige Entscheidungsgewalt
@Apfelauge
Das ist auch richtig. Aber nur, wenn sie zuständig sind. Und DAS wird ihnen gerade abgesprochen, dass sie das gewesen seien: zuständig
@cui_bono Nein. Hier ist die bessere Information
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/maskenpflicht-unterricht-bestaetigt-amtsgericht-weimar-richter-verwaltungsgericht-100.html
"Der Beschluss des Verwaltungsgerichts setzt den umstrittenen Beschluss des Amtsrichters nicht außer Kraft. Er gilt definitiv weiter für die beiden Söhne der Klägerin, einer Mutter aus Weimar. Der Amtsrichter hatte in dem Beschluss-Text ausgeführt, seine einstweilige Anordnung gelte darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler der beiden Schulen, die die Söhne der Klägerin besuchen. Dazu hatte das Bildungsministerium jedoch erklärt, seiner Auffassung nach gelte der Beschluss nicht für weitere Schüler.
Bildungsministerium hat Beschwerde eingereicht
Der Amtsrichter hat weitere ähnliche Klagen anderer Eltern zugelassen, aber in diesen Fällen noch keinen Beschluss im Eilverfahren gefasst. Der Familienrichter am Weimarer Amtsgericht hatte die Anordnung am 8. April erlassen. Das Thüringer Bildungsministerium reichte daraufhin Beschwerde beim Amtsgericht Weimar gegen die Entscheidung ein. Außerdem wurde die mündliche Verhandlung beantragt, die bisher unterblieben war.
Auch bundesweit hatte das Urteil des Familienrichters für Aufsehen gesorgt. So waren auch Anträge zu dem Thema Maskenpflicht im Unterricht an Amtsgerichten in Niedersachsen und Bayern eingegangen. Das Amtsgericht im niedersächsischen Vechta, wo 25 nahezu gleichlautende Anträge eingingen, erklärte das Familiengericht für nicht zuständig."
Wenn wir davon ausgehen, dass die Häufigkeit von Maßnahmenkritikern in der Justiz ähnlich ist, wie in der Gesamtbevölkerung (vielleicht mit einem Minus wegen Staatsgläubigkeit und Sicherheitsbedürfnis) haben Anträge eine Chance von 1:5 bestätigt zu werden, durchzukommen.
Meinem Gefühl nach sind die Familiengerichte tatsächlich zuständig und werden sich durchsetzen. Es muss nur genug Leute geben, die in der Isolation, den Masken und dem Testen die Kindeswohlgefährdung erkennen, die es ist.
Das hier z.B. ist der rheinland-pfälzische Leitfaden zur Kindeswohlgefährdung an Schulen
https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_3/Kinderschutz/Handlungsleitfaden.pdf
@ Bürger
Die Einschätzung des mdr ist falsch. Das Verwaltungsgericht nennt die Entscheidung des Familienrichters rechtswidrig, er sei nicht berechtigt gewesen, in dieser Sache überhaupt zu entscheiden – vermutlich wird damit auch der Strafantrag gegen den Familienrichter begründet werden – Amtsanmaßung o.ä.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts gilt, sobald es rechtskräftig* ist, auch für die, die das Weimarer Familiengericht angerufen haben.
*formaljuristisch
@some1
Ich bezweifle das.
Es geht hier um zwei völlig unterschiedliche Verfahren. Das Amtsgericht als Familiengericht hat ja nicht in Sachen verwaltungsrechtlicher Angelegenheit entschieden. Dafür wäre es auch nicht zuständig gewesen. Es hat allein in Sachen Kindeswohlgefährdung entschieden, wofür es auch zuständig ist
Eine Entscheidung wegen Kindeswohlgefährdung kann aber nicht von einem Verwaltungsgericht abgeändert werden, dafür ist das nicht zuständig.
Das Verwaltungsgericht ist auch keine Rechtsmittelinstanz für ein Amtsgericht.
Fragen über Fragen …
@Cui bono
Sie wären kein schlechter Jurist 😉
Ja, so kann man argumentieren. Aber: man MUSS es auch. Denn erst mal wird jetzt die Zuständigkeit angegriffen wie ich es beschrieben habe und auch mit dieser Wirkung.
Die Unzuständigkeit kann man mit ähnlichen Argumenten wie Sie sie aufführen, zu widerlegen versuchen. Angekündigt ist ja schon die strafrechtliche Ermittlung gegen den Familienrichter. Darüber entscheidet dann wieder ein Gericht … wir werden sehen, ob es so differenziert denkt und einer Argumentation wie der Ihren folgt.
@B.M.Bürger
Vielen Dank! Alles klar!
Das hat sich jetzt alles ein bisschen überschnitten, und somit ist mein Beitrag von eben überholt!
Das ist auch eine eindeutige Fehlinterpretation.
Der Beschluss des AG wurde nicht aufgehoben; die der Exekutive bis zum Anschlag im Rektum steckenden Verwaltungsrichter wollten dem Amtsrichter einfach nur eins auswischen; vor allem, um sich ihren warmen Platz im Enddarm der Regierung zu sichern. So, wie das der Bayerische VGH auch gerade erst getan hatte. Politische Justiz in Deutschland.
In diesem Zusammenhang auch ein lesenswerter Artikel bei Multipolar. Leider war die FamG-Sache ein Strohfeuer, welches bereits wieder ausgepustet wurde. Da hätten jetzt eine Vielzahl von Beschlüssen kommen müssen – passiert ist nichts. Die Einschüchterung wirkt.
Harbarth hat auch garantiert schon die ablehnenden Beschlüsse für die erwartbaren Eilanträge gegen den § 28b in der Schublade. D ist eine Bananenrepublik, die Ihresgleichen sucht.
Da geht die bürgerliche Gesellschaft…
Hier noch etwas genauer:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-weimar-8e41621we-corona-familienrichter-schule-maskenpflicht-ag-weimar-kritik/
Und hier noch der Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Nachlesen:
https://www.coolis.de/wp-content/uploads/2021/04/21–8E-00416-B‑A.pdf
Dem Familiengericht ist es hoch anzurechnen, dass sie als einzige (?!) bis jetzt überhaupt sich mit der Sache beschäftigt und Gutachten eingeholt haben .
Sämtliche ablehnenden Urteile, vor allem von den notorischen Verwaltungsgerichten, waren stets Eilverfahren, in denen garkeine Sachprüfung stattfand sondern nur nach Augenschein geurteilt wurde, muss ja schnell gehen. Und Augenschein ist eben RKI und Drosten etc.
Bis jetzt hat sich kein einziges ablehnendes Gericht überhaupt, und schon garnicht substantiell, mit den Argumenten der Antragsteller auseinandergesetzt. Das werden sie früher oder später doch mal tun müssen, bis dahin befinden wir uns im permanenten Corona-Notstand.
Lieber Dennis, ja, ganz sicher wird Harbarth das schon alles in der Schublade haben, aber weit davor werden Ost-Staatsanwälte darauf angesetzt werden, die man für solche Fälle in der Hinterhand hat und sie blitzschnell dann versetzt, wenn sich irgendwo eine Rechtsbeugungsstrafanzeige abzeichnet wie hier.
Bewährt hat sich so ein Staatsanwalt (in manchen Bereichen werden Sondereinheiten wie die INES gebildet, die dann auch Razzien veranstalten mit flächendeckenden Aktenbeschlagnahmungen aka Beweismittelvernichtung) in der Regel in Verfahren von minderjährigen Zwangsprostituierten, die in einem ihnen gegenübersitzenden LG Kammervorsitzenden einen ehemaligen Freier wiederkennen und im übrigen auch keine Mühe haben, intime Details aus dem Leistenbereich eines Oberstaatsanwaltes zu Protokoll zu geben. Verurteilt wird dann nicht der LG Richter oder der Oberstaatsanwalt, sondern die Zeuginnen wegen Falschaussage, übler Nachrede und beide werden durch besagte Staatsanwälte durch 6 Jahre Verhandlungen geschleift, bis sie klein beigeben (zusammenbrechen, widerrufen oder der Presse sagen, sie sagen gar nichts mehr, denn sie wollen nicht tot im Strasengraben aufgefunden werden. selber nachlesen unter dem Stichwort: "Sachsensumpf").
Was aber sehr viel interessanter ist für den aktuellen Weimarer Fall sind die Biografien dieser willigen Staatsanwälte, die den Fall final erledigt haben und beide hochangesehenen Juristen nun frei herumlaufen, wohlbestallt mit üppigen Apanagen im Ruhestand – selbstverständlich zurückgekehrt in die schönste Münchner Villengegend. Und gleichzeitig die Taskforce befördert wurde, was niemanden mehr interessiert hat.
Wie sieht diese Schmutzarbeiten erledigende Taskforce aus, wenn man ihr ins Gesicht blickt: Langweilige, blass aufgeschwemmte Gesichter, fadblonde Bürohengste ohne jedes Charisma, nie auch nur irgendeine eigene Ermittlung erfolgreich abgeschlossen, keine Erwähnung in keiner Fachzeitschrift nirgends, wahrscheinlich auch deshalb seinerzeit in die neuen Bundesländer gegangen, um dort ihre Un-Existenz mit Machtfülle aufzupolieren, die ihnen im Westen stets verwehrt geblieben wäre.
Deshalb sehe ich rabenschwarz für den Weimarer Richter und rabenschwarz für die, die jetzt gewonnen haben: Die Rachsucht des Systems wird sie verfolgen bis in die nächste und übernächste Generation und alle bloßgestellten Instanzen, die die Akribie, den Mut und die Ausdauer des Weimarer Richters nicht aufbringen wollen, zerschlagen ihm mit Genuss seinen Spiegel, in den sie selbst nicht mehr blicken können. LG Josi
In der Massen nicht mehr mitmachen, ist das Einzige was helfen kann. In einem Spiel, in dem der Gegner die Regeln bestimmt und nach Gutdünken ändert, wird man wenig gewinnen und am Ende vernichtet sein.
So begab es sich, dass auf der Buxtehuder Heide der Igel den Hasen tot gelaufen hat, und seit jener Zeit hat es sich kein Hase wieder einfallen lassen, mit dem Buxtehuder Igel um die Wette zu laufen.
Das Urteil reißt wenigstens dem Regime die Maske vom Gesicht. Die Menschenverachtung der Akteure wird sichtbar.
Ich habe sowohl über fragdenstaat als auch über openpetition von der Regierung Thüringen eine genaue Übersicht eingefordert:
1. Intensivbehandlungen
2. Todesfälle
sowohl bei den durch das Urteil betroffenen Schulen als auch (zum Vergleich) bei fünf anderen Schulen in Thüringen.
Bislang noch keine Antwort.