Ein Webtool zeigt an, wie weit man sich bewegen darf

Dan­ke, t‑online.de! Dort ist heu­te die­ser tol­le Tip zu finden:

»Her­aus­fin­den lässt sich das mit einem Web­tool etwa Cal­c­Maps. Auf der Web­site kön­nen ver­schie­de­ne Daten zu bestimm­ten Koor­di­na­ten auf einer Kar­te abge­fragt wer­den. Unter ande­rem lässt sich etwa ein gewähl­ter Radi­us um eine belie­bi­ge Adres­se anzei­gen. Am ein­fachs­ten ist das für Bewoh­ner klei­ner Orte. 

So nut­zen Sie den Dienst: 

        • Rufen Sie zunächst cal​c​maps​.com/​de/ im Brow­ser auf
        • Kli­cken Sie nun auf "Radi­us auf Kar­te messen"
        • Geben Sie Ihre Adres­se in das lee­re Text­feld nach fol­gen­dem Mus­ter ein: Stra­ße Haus­num­mer, Ort
        • Kli­cken Sie unter dem Text­feld auf "Radi­us KM" und wäh­len Sie "15 km"
        • Jetzt ist auf der Kar­te ein blau­er Kreis um die gewähl­te Adres­se zu sehen. Alles was inner­halb die­ses Krei­ses liegt, dürf­ten Sie besu­chen, soll­te tat­säch­lich eine ent­spre­chen­de Bewe­gungs­ein­schrän­kung erlas­sen werden.

Das ist aber nur bei klei­nen Orten aus­sa­ge­kräf­tig. Wer in einer Stadt oder einer Gemein­de mit einer gro­ßen Flä­che wohnt, muss noch einen wei­te­ren Schritt gehen. Bei der Rege­lung zählt ein 15-Kilo­me­ter-Kreis um den gesam­ten Wohn­ort – also bei­spiels­wei­se auch um ganz Berlin.

Wer wis­sen will, wie weit das Gebiet reicht, muss dazu den Kreis mit der Maus an belie­bi­ge Stel­len auf der Stadt­gren­ze ver­schie­ben. Dazu klickt man den roten Punkt in der Mit­te an und zieht das Zen­trum dann an den ent­spre­chen­den Ort.

Auf die glei­che Wei­se kann mit der Maus auch der Radi­us ange­passt wer­den. Kli­cken Sie dazu auf den blau­en Punkt am äuße­ren Rand des Krei­ses und zie­hen Sie den Kreis mit der Maus nach Belie­ben grö­ßer oder klei­ner. Oben rechts sehen Sie dazu den exak­ten Radi­us und die Kreis­flä­che.«

Ein­fa­cher wäre nur der Hin­weis: "Gehen Sie ins Gefäng­nis. Gehen Sie direkt dort­hin. Gehen Sie nicht über "LOS" und kas­sie­ren Sie kei­ne 4000 Mark." Ja, ist ein biss­chen veraltet.

8 Antworten auf „Ein Webtool zeigt an, wie weit man sich bewegen darf“

  1. Na sowas?
    Ich dach­te immer Web­sei­ten müss­ten ein Impres­sum haben, damit man viel­leicht ahnen kann, mit wem man es zu tun hat.
    Aber t‑online.de und cal​c​maps​.com/​de/ das passt schon zusammen.
    Bei­de sind hoch seriös.

  2. Bei der Rege­lung zählt ein 15-Kilo­me­ter-Kreis um den gesam­ten Wohn­ort – also bei­spiels­wei­se auch um ganz Berlin.

    Mei­nen die das wirk­lich ernst? Also haben Men­schen, die in einer grö­ße­ren Stadt oder einem grö­ße­ren Kreis leben, eine län­ge­re Lei­ne? An die­ser Schnaps­idee erkennt man mal wie­der, wie voll­kom­men unfä­hig die­se Dilet­tan­ten sind. Weil sie auch kei­ner­lei Ahnung von der föde­ra­len Struk­tur die­ses Lan­des zu haben scheinen?

    Also wenn hier ein Kreis oder eine kreis­freie Stadt die­sen Unfug per All­ge­mein­ver­fü­gung ver­kün­det, gilt die 15-km-Gren­ze erst jen­seits ihres durch die Außen­gren­zen defi­nier­ten sach­li­chen und ört­li­chen Zuständigkeitsgebiets?

    Das gilt auch für das Bei­spiel Ber­lin: Eine Ber­li­ner Ver­ord­nung ent­fal­tet in Bran­den­burg kei­ner­lei recht­li­che Wir­kung, man begeht dem­zu­fol­ge auch auf Bran­den­bur­ger Boden kei­ne Ord­nungs­wid­rig­keit. Denn die Rege­lung ist ja an den Wohn­ort gekop­pelt. Folg­lich kann ein in Ber­lin Leben­der auch kein Adres­sat einer Bran­den­bur­ger Ver­ord­nung oder All­ge­mein­ver­fü­gung sein.

    Ähn­li­ches gilt im Detail auch für die zahl­rei­chen "Aus­gangs­sper­ren". Aber ver­mut­lich wird sich auch hier wie­der irgend­ein kor­rup­tes OVG fin­den, wel­ches die­sen him­mel­schrei­en­den Blöd­sinn bestätigt.

    1. @DS-pektiven: noch inters­san­ter wird es ja, wenn man berück­sich­tigt, daß es kein Radi­us sein kann, son­dern eine Äqui­di­stan­te ist. Die Anga­be eines Radi­us gilt rein for­mal betrach­tet nur für einen Punkt oder Kreis.

  3. Trotz oder wegen des grau­en Win­ter­wet­ters, scheint heu­te sehr viel guter Humor in der Luft zu lie­gen – hof­fent­lich ist der ansteckend! 

    "Gehe in das Gefäng­nis. Begib Dich direkt dort­hin. Gehe nicht über Los. Zie­he nicht DM 4000 ein" 

    Sehr tref­fend; damals hieß das "Ereig­nis-Kar­te".

    Von wegen veraltet …

  4. Da ich zwi­schen­zeit­lich nichts und nie­man­dem mehr traue, für den oder das man einen Zusam­men­hang mit unse­ren Regie­ren­den her­stel­len kann (gilt für T‑Online glei­cher­ma­ßen), behaup­te ich ein­fach mal, dass man den Spieß auch ein­fach umdre­hen könn­te und die Daten aus der App gegen den User ver­wen­den kann.

    Bes­ser ist es im Fall der Ein­schrän­kung des Akti­ons­ra­di­us, sein Smart­phone dann zuhau­se zu las­sen ( auch wenn dies vie­len schwer fal­len dürf­te), da dann kei­ne Bewe­gungs­da­ten auf­ge­zeich­net wer­den können.

  5. Zitat :
    ,, Auf die glei­che Wei­se kann mit der Maus auch der Radi­us ange­passt wer­den. Kli­cken Sie dazu auf den blau­en Punkt am äuße­ren Rand des Krei­ses und zie­hen Sie den Kreis mit der Maus nach Belie­ben grö­ßer oder kleiner. " 

    ??? Das klingt alles höchst albern, teils absurd .…

    Aber – wenn wir schon bei Tier­ver­su­chen sind : Eine ech­te, im kreis­ähn­li­chen Lauf­rad trai­nier­te Labor-Maus (Alt­sprech – ist so etwas wie ein real-behaar­tes Web­tool), mit ein wenig mehr oder weni­ger syn­the­ti­schem "Speed" im Kör­per, macht ca. 12 km/h in der Stun­de … Wenn man die­ser Maus, ab Käfig­mel­de­adres­se, also 1,25 Std. in gera­der Linie folgt, die­ses put­zi­ge Wesen dann zu einem exak­ten "r‑15km-Zir­kel­schlag" ani­miert, und es dann noch schafft ihr auf den Fer­sen zu blei­ben … Spä­tets­tens nach so ca. 7,85 Stun­den Kreis­lauf soll­te eigent­lich jeder bemer­ken, dass die Ent­fer­nung zur hei­mi­sche Käfig­tü­re "fast exakt" mit die­sen berüch­tig­ten 15 Kilo­me­tern übereinstimmt …

    Quel­le : Selbst­ver­su­che / Ori­gi­nal­ti­tel : Wis­sen­schaft unter dem Alu­hut / 6. Janu­ar 1984 …

    1. Was ist an die­sem Tool so schlecht? Es ist ja nicht eigens für die­sen Zweck gemacht, den gnä­di­ger­wei­se noch zuge­stan­de­nen Aus­gangs­ra­di­us abzu­schät­zen – dazu darf man außer­dem nicht nur die Kreis­li­nie im Auge haben, son­dern noch inner­halb lie­gen­de Land­kreis­gren­zen zäh­len dann bereits.
      Das Tool ist uni­ver­sell und durch­aus hilf­reich, wenn man etwas abschät­zen/-mes­sen möch­te. Man kann natür­lich auch Line­al und Zir­kel benut­zen, wenn man einen Atlas verwendet…

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