»Greifswald (dpa/mv) – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat das in der Corona-Landesverordnung vorgesehene Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern und das entsprechende Ausreisegebot für unrechtmäßig erklärt. Es sei willkürlich, da es vollständig geimpfte und nicht geimpfte Menschen gleichbehandele, teilte das Gericht am Freitag mit. Dennoch hob das Gericht die Regelung nicht auf und verwies auf die weitreichenden Folgen, die ein solcher Schritt für den Pandemieschutz hätte. Das Land ist laut Gericht jetzt verpflichtet, die entsprechenden Regelungen zu überarbeiten…
Das Gericht folgte der Argumentation insoweit, dass vollständig Geimpfte bei der Epidemiologie keine wesentliche Rolle mehr spielten. Dass sie dennoch wie ungeimpfte Menschen behandelt würden, verstoße gegen das im Grundrecht verankerte Gleichheitsprinzip. Zwischen geimpften und ungeimpften Menschen bestehe ein "sachliches Differenzierungskriterium", das gemäß dem Gesetz ungleiche Behandlung ermögliche, sagte der Sprecher. Ob auch für andere Gruppen wie Genesene ein Verstoß vorliegt, muss laut Mitteilung das Land bei der Anpassung der Verordnung prüfen.
Seine Entscheidung, den Rechtsschutzantrag trotzdem abzulehnen, begründete das Gericht unter anderem damit, dass andernfalls Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet nach Mecklenburg-Vorpommern reisen dürften, was die Gefahr "für die Gesundheit, Leib und Leben einer unüberschaubaren Vielzahl von Menschen" erhöhen würde. Wie der Sprecher erklärte, dürften im Falle einer Aufhebung der angegriffenen Regelung auch ungeimpfte Menschen in das Bundesland einreisen…«
sueddeutsche.de
Ist das alles krank oder ist es kaputt?
beides! Dieses: jeder ist eine Gefahr für andere, wo steht das bitte ? mit welcher Berechtigung, gesetzliche Grundlage, Paragraf etc wird das zum Normalen? wo ist da die Würde des Menschen ? unerträglich!
"Dass sie dennoch wie ungeimpfte Menschen behandelt würden, verstoße gegen das im Grundrecht verankerte Gleichheitsprinzip. Zwischen geimpften und ungeimpften Menschen bestehe ein "sachliches Differenzierungskriterium", das gemäß dem Gesetz ungleiche Behandlung ermögliche, sagte der Sprecher"
WIE BITTE???
Artikel 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Habe ich das jetzt nicht verstanden oder der Richter?
Ungeimpfte, wenn auch noch nicht „gekennzeichnet“, sind die Juden des 22. Jahrhunderts. Darf man nicht vergleichen mit der Zeit und Gesetzgebung des Tausendjährigen Reiches? Die Gesetzgebung lässt es zu, wie das Urteil des OVG belegt. Noch wird nur ausgegrenzt. Impfpflicht? I wo!
Noch nicht, weil es noch keine Vernichtungslager für Unangepasste gibt. Wie lange noch?
Dieses Deutschland ist unerträglich geworden. Schlimmer als eine DDR 2.0 und höher.
@Ickeicke: Ich bin immer noch der Meinung, die Panikmache der Gegenseite zu überlassen. "Vernichtungslager für Unangepasste" geht verdammt in diese Richtung. Und was hat in diesem Kontext die DDR zu suchen?
"Darf man nicht vergleichen mit der Zeit und Gesetzgebung des Tausendjährigen Reiches?"
"Darf" ist ein moralisches Wort.
Beschäftigen Sie sich mal mit dem "kann", also der Sachebene.
Meiner Kenntnis nach wurde jüdischen Menschen im 12jährigen Reich nie der Übertritt zum Ariertum, und die Rückgabe ihrer Bürgerrechte angeboten.
Das ist einfach unglaublich.
Die völlig absurde Abschaffung der Bewegungsfreiheit verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil nicht zwischen Geimpften und Ungeimpften unterschieden wird?
Es scheint mir um die deutsche Richterschaft noch weitaus schlimmer bestellt zu sein als in meinen schlimmsten Vermutungen.
Und das BVerfG stellt lieber schon mal Blankoschecks für künftige "drastische Grundrechtseinschränkungen" vonwegen Klimawandel aus, anstatt sich mit der derzeit laufenden Umwandlung von Grundrechten in Privilegien zu befassen.
Wo soll das enden, wenn die obersten Gerichtsinstanzen nicht einmal mehr versuchen den Anschein von Überparteilichkeit zu wahren?
@D. S.: Ich habe in dem Urteil keine Blankoschecks gelesen.
Ich hatte es so verstanden, dass das VerfG gravierende Einschränkungen der Grundrechte aufgrund des Klimawandels zukünftig möglicherweise für erforderlich hält, sollte dieser nicht durch schärfere Vorschriften aufgehalten werden.
Stimmt, das ist natürlich noch kein Blankoscheck.
Aber da dieses Gericht derzeit die Exekutive eher noch in ihrer Pandemie-Politik bestärkt, entweder durch Äußerungen seines Präsidenten oder durch konkrete Entscheidungen, scheint mir das betreffende Urteil den Weg ebnen zu wollen für künftige Grundrechtsbeschneidungen.
Dann eben wegen Klima anstelle Virus.
Es war so klar: Den Nachweis, dass die "Impfung" Übertragungen verringern könnte, braucht gar keiner mehr zu führen, weil einem sonstwie zugelassenen Medizinprodukt einfach beliebige magische Fähigkeiten ohne weiteres Hinterfragen zugetraut werden. Man muss nur genug daran glauben! Und möglichst wenig über die Details reden.
Korrektur: 21. Jahrhundert.
Oho. Die Nichtanwendung einer Apartheidsregel ist nun also "Willkür"? Es wird ja immer lustiger.
Seit einem verfluchten Jahr behaupten diese Verwaltungsgerichts-Winkeladvokaten, die ihre Stelle nur ihrem Parteibuch zu verdanken haben, unter Berufung auf die korrupte Bude eines widerlichen, von früh bis spät lügenden Tierarztes und unter Missachtung des Art. 1 GG, der Unzulässigkeit eines Generalverdachts als auch der Unschuldsvermutung, dass grundsätzlich jeder Mensch asymptomatisch "ansteckend" sei, weshalb all diese "Maßnahmen" gerechtfertigt seien. Obwohl nicht nur die China-Studie mit mehr als 1 Mio Probanden das Gegenteil bewiesen hat. Und nun schalten sie den Art. 3 GG auf Basis von Hörensagen aus, einfach nur deshalb, weil nun ein "sachliches Differenzierungskriterium" vorläge. Irgendeinen Beleg braucht es da dann natürlich nicht. Können ja behaupten, was sie wollen.
Und wenn dann mal tatsächlich ein Familienrichter und eine ‑richterin Beweis erheben, werden diese feigen, knietief im Enddarm der Exekutive steckenden Freisler-Nachfolger richtig wütend und hetzen den beiden die Staatsanwaltschaften auf den Hals. Während sie selber alle Hauptsacheverfahren liegen lassen und so tun, als hätten sie im vergangenen Jahr überhaupt nichts von alledem mitbekommen, was man ihnen in inzw. mehrere dicke Bücher füllenden Schriftsätzen vor den Latz geknallt hat. Nein, nach über einem Jahr kommen sie immer noch mit der (nirgends im GG festgeschriebenen) "Einschätzungsprärogative", d. h., die Exekutive kann erst mal machen. Und wir schauen dann in ein paar Jahren mal nach, ob das alles so okay war. Harbarths Kostümverleih in Karlsruhe lässt die Eilanträge zur "Notbremse" auch schon über eine Woche lang liegen.
Das ist alles einfach nur noch widerwärtig; hat mit Rechtsstaat nix zu tun, das ist NS-Volksgerichtshofs-Niveau. Welches wir schon seit über einem Jahr ertragen müssen. Diese Gerichtsbarkeit gehört entkernt; komplett. Das, was die hier seit einem Jahr treiben, grenzt an Hochverrat durch die Judikative.
Dazu passen auch die beiden Beschlüsse zur verbotenen Anwalts-Demo heute in Weimar.
Vor einiger Zeit wurde eine junge Frau medial geächtet,weil sie sich wie Sophie Scholl fühlte .Da hat sie dann wohl zuletzt doch Recht gehabt.
@Fussl: Nein.
Ob hier auch wegen tatsächlicher offensichtlicher Rechtsbeugung eine Haus- Büro- und Autodurchsuchung, Beschlagnahmung aller elektronischer Datengeräte usw. erfolgt?
Bei diesem Richter wäre das allerdings tatsächlich angebracht, auch eine psychiatrische Untersuchung des Geisteszustandes.
Und schon bücken sich die VerwaltungsrichterInnen wieder.
KEINE Datengrundlage für Alles und
KEINE Gerichtsentscheidung
Schriftsatz vom 01.04.2021
https://www.ckb-anwaelte.de/download/Ss_VG_Mainz_01.04.2021.pdf
Beweisantrag auf Vernehmung Ministerpräsidentin und Minister*innen 29.04.2021
https://www.ckb-anwaelte.de/download/2020000365JHJH1336-Verwaltungsgericht-Mainz.pdf
https://www.ckb-anwaelte.de/aktuelle-corona-verfahren/
Beschluss aus Karlsruhe stützt Sensationsurteil aus Weimar, Rechtsbeugungsvorwurf ohne Grundlage
Mai 3, 2021
https://2020news.de/beschluss-aus-karlsruhe-stuetzt-sensationsurteil-aus-weimar-rechtsbeugungsvorwurf-gegen-richter-ohne-grundlage/