Fachgesellschaft: FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet die Bevölkerung

Die "Deut­sche Gesell­schaft für Kran­ken­haus­hy­gie­ne e.V." teilt am 31.3. mit:

»Der Beschluss des Ber­li­ner Senats, ab heu­te, Mitt­woch, den 31. März 2021, eine FFP2-Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Leben ein­zu­füh­ren, wird aus Sicht der DGKH sehr kri­tisch gese­hen und bedarf drin­gend der Über­prü­fung. Er gefähr­det mehr als dass er nützt.

Die DGKH hat bereits im Janu­ar anläss­lich eines ähn­li­chen Beschlus­ses in Bay­ern kri­tisch zu einer FFP2-Mas­ken­pflicht in der Öffent­lich­keit Stel­lung genom­men und wie­der­holt die­se nochmals.

FFP2-Mas­ken sind Hoch­leis­tungs-Atem­schutz­mas­ken, die für den Arbeits­platz bestimmt sind. Nur bei kor­rek­ter Anwen­dung über­trifft ihre Wirk­sam­keit im All­ge­mei­nen jene von chir­ur­gi­schem Mund-Nasen-Schutz.

Ent­schei­dend ist, dass die Mas­ke ange­passt ist, auf dich­ten Sitz über­prüft wur­de und dass das Tra­gen geschult wur­de. Die neue Tech­ni­sche Regel Bio­lo­gi­scher Arbeits­stof­fe TRBA 255 (die für den Arbeits­platz und hier spe­zi­ell Pan­de­mien gilt) for­dert aus­drück­lich, dass aus meh­re­ren Mas­ken­ty­pen aus­ge­wählt wer­den kann, damit die für die Gesichts­form opti­ma­le Mas­ke benutzt wird. Fer­ner wird eine Schu­lung gefor­dert; die­se ist auch unbe­dingt nötig, wie die Erfah­run­gen mit dem FFP2-Mas­ken­tra­gen bei Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen zeigen.

Für die Bevöl­ke­rung besteht weder die Mög­lich­keit, die pas­sen­de Mas­ke aus­zu­wäh­len, noch erfolgt eine Schu­lung. Im All­ge­mei­nen wer­den daher die Mas­ken nicht kor­rekt getra­gen und ver­lie­ren somit die Schutz­wir­kung. Wenn bei der FFP2-Mas­ke über Lecka­ge geat­met wird, dann geht die Schutz­wir­kung weit­ge­hend ver­lo­ren und ist deut­lich schlech­ter, als wenn ein gut ange­pass­ter chir­ur­gi­scher Mund-Nasen-Schutz getra­gen wird.

Dar­über hin­aus erfor­dert eine kor­rekt getra­ge­ne FFP2-Mas­ke, die dem Gesicht eng anliegt, eine erheb­li­che Atem­ar­beit, die bereits bei gerin­ger Anstren­gung spür­bar und bei stär­ke­rer kör­per­li­cher Belas­tung deut­lich beein­träch­ti­gend wird und zu Luft­not führt. Vie­le Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger ver­lei­tet die­se Atem­er­schwer­nis zum fal­schen Tra­gen und zum Atmen durch die Lecka­gen. Dies betrifft beson­ders älte­re Per­so­nen und Per­so­nen mit Lun­gen- oder Herz­er­kran­kun­gen. Für die­se bedeu­tet das FFP2-Mas­ken-Tra­ge­ge­bot, dass sie ent­we­der das Haus nicht ver­las­sen kön­nen, dass sie im Fal­le des Nicht­ra­gens von Mas­ken in der Öffent­lich­keit ein Buß­geld bezah­len müs­sen, oder dass sie die Mas­ke so tra­gen, dass sie atmen kön­nen – das heißt, dass die Mas­ke nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.

Der Beschluss des Ber­li­ner Senats zu einem FFP2-Mas­ken-Tra­ge­ge­bot gefähr­det die Bevöl­ke­rung.«

6 Antworten auf „Fachgesellschaft: FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet die Bevölkerung“

  1. Patho­lo­gie des Maskentragens
    Die Mas­ke: „Devil in Dis­gu­i­se“ – heim­li­cher Pandemie-Treiber ?
    Pro­fes­sor Dr. med. Arne Burk­hardt / Reutlingen
    https://t.co/GFxirFAsLL

    Inhalts­ver­zeich­nis
    Zusam­men­fas­sung und Schluss­fol­ge­run­gen 3
    1. Die Mas­ke als Poli­ti­kum 6
    2. Die Mas­ke – His­to­rie 7
    3. Atem­luft und Gesund­heit 9
    4. Ent­wick­lung, Recht­fer­ti­gung und Zwei­fel an der Mas­ken­pflicht 10
    4.1. Anfangs­zwei­fel und Umden­ken 10
    4.2. Recht­fer­ti­gung der Mas­ken­pflicht und angeb­li­cher Nutzen
    der Mas­ke 11
    4.3. Fun­dier­te Zwei­fel an der Wirk­sam­keit des Mas­ken­tra­gens 14
    5. Schutz­wir­kung der Mas­ke für den Trä­ger (Eigen­schutz) 15
    6. Schutz­wir­kung für die Umgebung
    (Fremd­schutz, „source con­trol“) 16
    7. Phy­sio­lo­gie der Atem­we­ge und mögliche
    Gesund­heits­schä­den durch Mas­ken­tra­gen 17
    7.1. All­ge­mei­ne Aspek­te 17
    7.2. Vor­lie­gen­de Stu­di­en (Aus­wahl) 18
    7.3. Patho­phy­sio­lo­gie des Mas­ken­tra­gens 18
    7.3.1. Atem­mus­ku­la­tur 19
    7.3.2. Aus­wir­kun­gen auf Aero­dy­na­mik und Blut­gas-Wer­te 19
    7.3.3. Sym­pto­me der Mas­ken-Dys­pnoe 20
    7.3.4. Ana­lo­ges Krank­heits­bild bei inne­re Atembehinderung –
    Schlafdyspnoe/Apnoe 22
    7.3.5 Lun­gen­rei­ni­gung über die Luftwege –
    muco­ci­lia­re Cle­arance 23
    7.3.6 Tem­pe­ra­tur / Feuchtigkeitsregulation –
    Mas­ken-Pneum­opa­thie 24
    7.3.7. Über­feuch­tung, Lun­gen­kol­laps und Virus-Pneum­opa­thie 28
    8. Kin­der und Mas­ken­tra­gen 30
    9. Die Mas­ke als Sym­bol 32
    9.1. Mas­ken­trä­ger 32
    9.2. Mas­ken­ver­wei­ge­rer 33
    10. Das Mas­ken­at­test – ärzt­li­che Aspek­te 33
    10.1. Abwä­gung von frag­wür­di­gem Mas­ken­schutz gegen
    Krank­heits­fol­gen und (Unfall-)Gefährdung auch Ande­rer 33
    10.2. Wie gehe ich als Arzt hier­mit um? 34
    11. Aus­blick 36

    Zusam­men­fas­sung und Schlussfolgerungen
    Das Tra­gen von Mund-Nasen-Gesichts-Mas­ken (Mund-Nasen-Bede­ckung, Face Masks,
    Fil­te­ring Face­pie­ce, Respi­ra­tor, mas­ca­ra oro­fi­ci­a­lis) war in west­li­chen Län­dern und größten
    Tei­len der Welt bis zum Jah­re 2019 auf spe­zi­ell expo­nier­te Tätig­kei­ten gesun­der Erwachsener
    beschränkt und i.d.R. arbeits­me­di­zi­nisch kontrolliert.
    Als Fol­ge der Coro­na-Epi­de­mie kam es zu einer fast welt­wei­ten Ein­füh­rung der Maske –
    Bevöl­ke­rungs­weit, für alle Alters­grup­pen, weni­gen Aus­nah­men und mit Masken-Pflicht.
    Ver­stö­ße gegen die­se Pflicht und angeb­li­che Falsch-Attes­te zur Befrei­ung wer­den und wurden
    in eini­gen Län­dern mit har­ten Sank­tio­nen belegt.
    Eine, bei der­ar­ti­ger Aus­wei­tung ethisch ver­pflich­ten­de seriö­se wis­sen­schaft­li­che Prü­fung von
    Nut­zen, Scha­den und Lang­zeit­fol­gen des Mas­ken­tra­gens erfolg­te weder vor noch nach
    Ein­füh­rung der Plicht und Imple­men­tie­rung die­ser Zwangsmaßnahmen.
    Nicht nur in den USA wird des­halb ein Ende die­ses groß ange­leg­ten Menschen-Experiments
    gefordert.
    Die Schutz­wir­kung eines all­ge­mei­nen Mund-Nasen-Schut­zes (Mas­ke) in einer Bevölkerung
    mit über­wie­gend gesun­den Trä­gern, ist für die Betrof­fe­nen sel­ber, die Umge­bung und die
    Aus­brei­tung einer luft­über­tra­ge­nen Seu­che frag­wür­dig und bes­ten­falls sehr begrenzt.
    Dem ste­hen Risi­ken für den Trä­ger gegenüber.
    In Anbe­tracht der kom­ple­xen patho­phy­sio­lo­gi­schen und orga­ni­schen Fol­gen des
    Mas­ken­tra­gens kann die Mas­ke nicht als harm­lo­ses Kör­per-Acces­soire wie Müt­ze, Hut,
    Schu­he etc. gel­ten, son­dern stellt einen Ein­griff in kör­per­li­che Inte­gri­tät und lebenswichtige
    Kör­per­funk­tio­nen des Trä­gers dar.
    Die Fol­gen für den Orga­nis­mus bei Schaf­fung eines künst­li­chen äuße­ren (Neo-)Oberen-
    Luft­we­ges sind durch typi­sche Beschwer­den und objek­tiv nach­weis­ba­re physiologischorganische
    Ver­än­de­run­gen gekenn­zeich­net und füh­ren zu einem charakteristischen
    Krank­heits­bild der Masken-Dyspnoe.
    Jeder Mas­ken­trä­ger, auch ohne Vor­er­kran­kung, weist die­ses Krank­heits­bild bzw.
    ent­spre­chen­de phy­sio­lo­gi­sche Ver­än­de­run­gen des Gesamt-Orga­nis­mus auf. Das subjektive
    Emp­fin­den oder der Lei­dens­druck sind indi­vi­du­ell sehr unter­schied­lich, von Euphorie
    auf­grund „hap­py hypo­xe­mia“ über sub­jek­ti­ver Beschwer­de­frei­heit („gesun­de Kran­ke“) bis zu
    hoch­gra­di­ger Ein­schrän­kung, Bewusst­lo­sig­keit und erhöh­ter Unfall­ge­fahr mit potentieller
    Gefähr­dung auch Anderer.
    Mas­ken­tra­gen oder ‑Abga­be dürf­te ent­spre­chend nur mit einem „infor­med con­sent“ und
    Hin­wei­se auf erhöh­te Unfall-Gefahr erlaubt sein.
    Die Mas­ken-Dys­pnoe (sel­ten Masken–Apnoe mit Ohn­machts­an­fall, frag­li­che Todes­fäl­le bei
    Kin­dern) ist eine Erkran­kung nach WHO-Definition.
    Es dürf­te die ers­te Krank­heit sein, die man durch staat­li­che Ver­ord­nung und Ver­bo­te negiert
    und deren Behand­lung ver­folgt wird.
    Auch Ver­ord­nung von wahl­lo­sen Ein­grif­fen in kör­per­lich-lebens­not­wen­di­ge Funk­tio­nen einer
    gesun­den Bevöl­ke­rung unter Ein­schluss von Kin­dern, dürf­te ohne Prä­ze­denz sein.
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    Die Dia­gno­se ist – wie bei vie­len Erkran­kun­gen (z.B. Poly­my­al­gia rheu­ma­ti­ca) auch allein
    auf­grund des typi­schen Beschwer­de­bil­des ohne kör­per­li­che Unter­su­chung mög­lich, zumal
    eine sol­che Unter­su­chung sehr kom­plex wäre.
    Ärzt­li­che Attes­te zur Befrei­ung von der Mas­ken­pflicht sind auch ohne wei­te­re (Grund-)
    Erkran­kung bei typi­schem Krank­heits­bild und Beschwer­den medi­zi­nisch indiziert.
    Gesund­heits­schä­den und Lang­zeit­fol­gen durch Mas­ken­tra­gen wer­den bis­her offi­zi­ell – auch
    von Ärz­te­ver­bän­den – ver­leug­net oder verniedlicht.
    Das Tra­gen von effek­ti­ven, d.h. Atem­strom-fil­tern­den Mas­ken über län­ge­re Zeit hat aber
    schwer­wie­gen­de Fol­gen für die Gesichts­haut, Atem­we­ge, Lun­ge und den Gesamtorganismus.
    Die Pathome­cha­nis­men und Fol­gen sind ana­log und weit­ge­hend iden­tisch mit dem bekannten
    Krank­heits­bild der sog. Schlaf-Dys­pnoe­/Apnoe, die bei (nächt­li­cher) Strömungs-Behinderung
    in den inne­ren Obe­ren Luft­we­gen beob­ach­tet wird.
    Im Ein­zel­nen sind fol­gen­de Aus­wir­kun­gen des Mas­ken­tra­gens doku­men­tiert und
    unter­schied­lich bewertet.
    1. Ver­än­de­run­gen der Aero­dy­na­mik durch ver­grö­ßer­tem Atem-Tot­raum mit den Folgen
    ver­min­der­ter Sau­er­stoff- und erhöh­ter Koh­len­di­oxid-Kon­zen­tra­ti­on in der inne­ren Atemluft
    sowie in Blut und Gewe­be. Kin­der mit rela­tiv grö­ße­rem Tot­raum und alte Men­schen mit
    Lun­gen­ein­schrän­kung sind Risikogruppen.
    2. Die beschrie­be­nen Ver­än­de­run­gen der Blut­ga­se füh­ren zur Aus­schüt­tung von
    Stress­hor­mo­nen, Vaso­konstrik­ti­on und wei­te­ren Ver­än­de­run­gen im Gesamt­or­ga­nis­mus wie
    bei ande­ren Zustän­den von Sau­er­stoff­man­gel und Hyperkapnie.
    3. Der erhöh­te Atem­wie­der­stand bewirkt stär­ke­re Mus­kel­ak­ti­vi­tät der Atem­mus­ku­la­tur mit
    Hyper­ven­ti­la­ti­on und kom­pen­sa­to­ri­sche Ver­min­de­rung der Akti­vi­tät der übrigen
    Kör­per­mus­ku­la­tur mit Fol­ge der Adi­po­si­tas vor allem bei Kindern.
    4. Schä­di­gung der Lun­gen­rei­ni­gung.- die­se zwei­te, neben dem Gas­aus­tausch wichtige
    Funk­ti­on der Atem­we­ge ist vie­len nicht bewusst und wird in die­sem Zusam­men­hang kaum
    beach­tet. Die­se Lun­gen­rei­ni­gung erfolgt durch Fress­zel­len, die mit Schad­stof­fen in der
    Wasser/Schleimschicht der Luft­we­ge durch akti­ves Flim­mern der respi­ra­to­ri­schen Zellen
    nach oben/außen aus­ge­schie­den wer­den. Dies erfor­dert Ener­gie. Ver­min­der­ter Luftstrom,
    gerin­ge­re Sau­er­stoff­zu­fuhr und wei­te­re Ver­än­de­run­gen des Milieus schä­di­gen die­se Zellen,
    Fol­gen sind Abwurf der Zili­en (Cili­o­cy­to­ph­tho­rie), Ver­schlei­mung, pro­duk­ti­ver Hus­ten und
    Atembeschwerden.
    5. Die Lun­gen­rei­ni­gung ist abhän­gig von Feuch­tig­keit und Tem­pe­ra­tur der Atem­luft. Im
    mas­ken­frei­en Zustand wird vom Kör­per durch die Nasen­schleim­haut ein Optimum
    konditioniert.
    Sowohl Unter-als auch Über­schrei­ten die­ser opti­ma­len Wer­te scha­den der Lungenreinigung.
    Unter­schrei­ten führt im Win­ter in geheiz­ten Räu­men zum Aus­trock­nen des Oberflächen-
    Fil­mes, Ein­schrän­kung der Rei­ni­gung und ver­mehr­ter Infek­ti­ons­an­fäl­lig­keit. Hier kann die
    Mas­ke sich theo­re­tisch durch Hydra­ti­on aller­dings unkon­trol­liert güns­tig auswirken.
    Über­schrei­ten des Feuch­tig­keits­op­ti­mums (Over­hu­mi­di­fi­ca­ti­on) mit Kon­den­sa­ti­on des
    Was­sers tritt bei Mas­ken­tra­gen in erheb­li­chem Maße regel­haft auf, ver­min­dert die
    Lun­gen­rei­ni­gung; dies ist von der Feuch­tig­keit der Außen­luft abhän­gig. Es gibt Hinweise,
    dass dies bereits einen Virus­in­fekt begünstigt.
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    Unter extre­men Bedin­gun­gen kann ein retro­gra­der Fluss des kontaminierten
    Wasser/Schleimgemisches, in dem sich auch infek­tiö­se Viren befin­den kön­nen, zurück in die
    Lun­ge erfolgen.
    6. Eine retro­gra­de Flu­tung der Lun­gen­bläs­chen (Alveo­len) ver­dünnt den für die
    Lun­gen­ent­fal­tung unab­ding­ba­ren ober­flä­chen­ak­ti­ven Sur­fac­tant und begüns­tigt einen lokalen
    Lun­gen­kol­laps (Ate­lek­ta­se) –
    Masken-Pneumopathie,
    die­se wie­der­um einen Virus-Befall aber auch Bak­te­ri­en- und Pilzbesiedlung.
    7. Eine bei Virus­be­fall doku­men­tier­te Zer­stö­rung der Surfactant-produzierenden
    Pneu­mo­zy­ten Typ II führt end­gül­tig zum Sur­fac­tant-Man­gel-Syn­drom mit Atelektase,
    ate­lekt­a­ti­scher Indu­ra­ti­on, Alveo­li­tis, bak­te­ri­el­ler oder myko­ti­scher Pneu­mo­nie und
    Lun­gen­fi­bro­se: Virus-Pneum­opa­thie mit der letz­ten Kon­se­quenz des Atemversagens.
    8. Mas­ken­tra­gen und Luft­ver­schmut­zung poten­zie­ren ihre nega­ti­ve Wir­kung auf diesen
    patho­ge­ne­ti­schen Pro­zess. Pol­len­be­las­tung, die nach­weis­lich tem­pe­ra­tur- und
    feuch­tig­keits­ab­hän­gig mit höhe­ren Virus-Infek­ti­ons­zah­len ein­her­geht, Pilz­spo­ren sowie
    schlecht-fil­tern­de Kli­ma­an­la­gen und das Mikro­plas­tik der Mas­ken sind in ihrer ursächlichen
    Wir­kung noch voll­kom­men unge­nü­gend unter­sucht. Es besteht aber offen­sicht­lich eine
    viel­fäl­ti­ge Kom­pli­zen­schaft von Mas­ke („Devil in Dis­gu­i­se“), Luftverschmutzung/Belastung,
    kli­ma­ti­schen Bedin­gun­gen und Virus.
    9. Lang­zeit­fol­gen der ver­min­der­ten Lun­gen­rei­ni­gung, Reten­ti­on und Rück­fluss von
    Schad­stof­fen in die Lun­ge sowie dau­er­haf­te Gewe­be­ein­la­ge­rung sind nicht untersucht.
    Bei Stö­run­gen der Cle­arance sind wie­der­um Kin­der (beson­de­re Atem­dy­na­mik) und alte
    Per­so­nen (ver­rin­ger­te Cle­arance, redu­zier­te Immun­kom­pe­tenz alters­be­ding­te Lungen-
    Veränderungen/Erkrankungen) her­aus­ra­gen­de Risikogruppen.
    Wir­kung und Scha­den des Mas­ken­tra­gens von Gesun­den im Rah­men einer generellen
    Mas­ken­pflicht müs­sen anhand drin­gend not­wen­di­ger Stu­di­en wei­ter unter­sucht und
    gegen­ein­an­der abge­wo­gen werden.
    Eine Über­wa­chung des Schleim­haut-und Lun­gen-Sta­tus durch zyto­lo­gi­sche Untersuchungen
    (Ent­zün­dungs-Typi­sie­rung, Cili­o­cy­to­ph­tho­rie) und wei­te­re biochemisch-immunologischmolekularbiologische
    Ana­ly­sen sowie Mes­sun­gen des muco­ci­lia­ren Trans­por­tes erscheinen
    drin­gend ange­zeigt. Fak­to­ren bei der Des­in­te­gra­ti­on und Sta­bi­li­sie­rung Ober­flä­chen­films als
    Grund­la­ge der Lun­gen­rei­ni­gung müs­sen wei­ter geklärt werden.
    Gleich­zei­tig soll­ten Stra­te­gien zur Opti­mie­rung von Funk­ti­on und The­ra­pie der Lungen-
    Luft­weg-Ein­heit, ins­be­son­de­re des Wasser/Gel/Schleim Ober­flä­chen­films, sowie der
    Zili­en­funk­ti­on der respi­ra­to­ri­schen Zel­len unter­sucht wer­den: z.B. medikamentöse
    Feuch­tig­keits­re­gu­la­ti­on, Ener­gie-Ver­sor­gung und Surfactant-Substitution.

  2. Die Maul­kör­be sol­len ja mög­lichst schi­ka­nös und ernied­ri­gend sein. All die Regeln, die für den Arbeits­schutz auf­ge­stellt sind, der ja auch dem Gesund­heits­schutz dient, wer­den hier kon­se­quent igno­riert. Ein Beschäf­tig­ter hat maxi­ma­le Tra­ge­dau­ern zu beach­ten und muss bedarfs­wei­se eine Taug­lich­keit beschei­nigt bekom­men. Man argu­men­tiert aber hier ein­fach damit, dass die befoh­le­nen Maul­kör­be dem Infek­ti­ons­schutz und nicht dem gewerb­li­chen Arbeits­schutz die­nen, so dass damit auch die vor­ge­nann­ten Regeln kei­ne Anwen­dung fin­den. Der Pöbel muss also nicht sel­ten stun­den­lang am Stück den Maul­korb vor­schnal­len, egal ob im Regen an einer Hal­te­stel­le war­tend oder als Ein­zel­per­son auf offe­ner Stra­ße, wenn man sich in sog. Mas­ken­zo­nen inner­halb des Stadt­zen­trums aufhält.

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