Die "Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V." teilt am 31.3. mit:
»Der Beschluss des Berliner Senats, ab heute, Mittwoch, den 31. März 2021, eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Leben einzuführen, wird aus Sicht der DGKH sehr kritisch gesehen und bedarf dringend der Überprüfung. Er gefährdet mehr als dass er nützt.
Die DGKH hat bereits im Januar anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern kritisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genommen und wiederholt diese nochmals.
FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chirurgischem Mund-Nasen-Schutz.
Entscheidend ist, dass die Maske angepasst ist, auf dichten Sitz überprüft wurde und dass das Tragen geschult wurde. Die neue Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe TRBA 255 (die für den Arbeitsplatz und hier speziell Pandemien gilt) fordert ausdrücklich, dass aus mehreren Maskentypen ausgewählt werden kann, damit die für die Gesichtsform optimale Maske benutzt wird. Ferner wird eine Schulung gefordert; diese ist auch unbedingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zeigen.
Für die Bevölkerung besteht weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolgt eine Schulung. Im Allgemeinen werden daher die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirkung. Wenn bei der FFP2-Maske über Leckage geatmet wird, dann geht die Schutzwirkung weitgehend verloren und ist deutlich schlechter, als wenn ein gut angepasster chirurgischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird.
Darüber hinaus erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erhebliche Atemarbeit, die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend wird und zu Luftnot führt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verleitet diese Atemerschwernis zum falschen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft besonders ältere Personen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Für diese bedeutet das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie entweder das Haus nicht verlassen können, dass sie im Falle des Nichtragens von Masken in der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezahlen müssen, oder dass sie die Maske so tragen, dass sie atmen können – das heißt, dass die Maske nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.
Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefährdet die Bevölkerung.«
Pathologie des Maskentragens
Die Maske: „Devil in Disguise“ – heimlicher Pandemie-Treiber ?
Professor Dr. med. Arne Burkhardt / Reutlingen
https://t.co/GFxirFAsLL
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 3
1. Die Maske als Politikum 6
2. Die Maske – Historie 7
3. Atemluft und Gesundheit 9
4. Entwicklung, Rechtfertigung und Zweifel an der Maskenpflicht 10
4.1. Anfangszweifel und Umdenken 10
4.2. Rechtfertigung der Maskenpflicht und angeblicher Nutzen
der Maske 11
4.3. Fundierte Zweifel an der Wirksamkeit des Maskentragens 14
5. Schutzwirkung der Maske für den Träger (Eigenschutz) 15
6. Schutzwirkung für die Umgebung
(Fremdschutz, „source control“) 16
7. Physiologie der Atemwege und mögliche
Gesundheitsschäden durch Maskentragen 17
7.1. Allgemeine Aspekte 17
7.2. Vorliegende Studien (Auswahl) 18
7.3. Pathophysiologie des Maskentragens 18
7.3.1. Atemmuskulatur 19
7.3.2. Auswirkungen auf Aerodynamik und Blutgas-Werte 19
7.3.3. Symptome der Masken-Dyspnoe 20
7.3.4. Analoges Krankheitsbild bei innere Atembehinderung –
Schlafdyspnoe/Apnoe 22
7.3.5 Lungenreinigung über die Luftwege –
mucociliare Clearance 23
7.3.6 Temperatur / Feuchtigkeitsregulation –
Masken-Pneumopathie 24
7.3.7. Überfeuchtung, Lungenkollaps und Virus-Pneumopathie 28
8. Kinder und Maskentragen 30
9. Die Maske als Symbol 32
9.1. Maskenträger 32
9.2. Maskenverweigerer 33
10. Das Maskenattest – ärztliche Aspekte 33
10.1. Abwägung von fragwürdigem Maskenschutz gegen
Krankheitsfolgen und (Unfall-)Gefährdung auch Anderer 33
10.2. Wie gehe ich als Arzt hiermit um? 34
11. Ausblick 36
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Das Tragen von Mund-Nasen-Gesichts-Masken (Mund-Nasen-Bedeckung, Face Masks,
Filtering Facepiece, Respirator, mascara oroficialis) war in westlichen Ländern und größten
Teilen der Welt bis zum Jahre 2019 auf speziell exponierte Tätigkeiten gesunder Erwachsener
beschränkt und i.d.R. arbeitsmedizinisch kontrolliert.
Als Folge der Corona-Epidemie kam es zu einer fast weltweiten Einführung der Maske –
Bevölkerungsweit, für alle Altersgruppen, wenigen Ausnahmen und mit Masken-Pflicht.
Verstöße gegen diese Pflicht und angebliche Falsch-Atteste zur Befreiung werden und wurden
in einigen Ländern mit harten Sanktionen belegt.
Eine, bei derartiger Ausweitung ethisch verpflichtende seriöse wissenschaftliche Prüfung von
Nutzen, Schaden und Langzeitfolgen des Maskentragens erfolgte weder vor noch nach
Einführung der Plicht und Implementierung dieser Zwangsmaßnahmen.
Nicht nur in den USA wird deshalb ein Ende dieses groß angelegten Menschen-Experiments
gefordert.
Die Schutzwirkung eines allgemeinen Mund-Nasen-Schutzes (Maske) in einer Bevölkerung
mit überwiegend gesunden Trägern, ist für die Betroffenen selber, die Umgebung und die
Ausbreitung einer luftübertragenen Seuche fragwürdig und bestenfalls sehr begrenzt.
Dem stehen Risiken für den Träger gegenüber.
In Anbetracht der komplexen pathophysiologischen und organischen Folgen des
Maskentragens kann die Maske nicht als harmloses Körper-Accessoire wie Mütze, Hut,
Schuhe etc. gelten, sondern stellt einen Eingriff in körperliche Integrität und lebenswichtige
Körperfunktionen des Trägers dar.
Die Folgen für den Organismus bei Schaffung eines künstlichen äußeren (Neo-)Oberen-
Luftweges sind durch typische Beschwerden und objektiv nachweisbare physiologischorganische
Veränderungen gekennzeichnet und führen zu einem charakteristischen
Krankheitsbild der Masken-Dyspnoe.
Jeder Maskenträger, auch ohne Vorerkrankung, weist dieses Krankheitsbild bzw.
entsprechende physiologische Veränderungen des Gesamt-Organismus auf. Das subjektive
Empfinden oder der Leidensdruck sind individuell sehr unterschiedlich, von Euphorie
aufgrund „happy hypoxemia“ über subjektiver Beschwerdefreiheit („gesunde Kranke“) bis zu
hochgradiger Einschränkung, Bewusstlosigkeit und erhöhter Unfallgefahr mit potentieller
Gefährdung auch Anderer.
Maskentragen oder ‑Abgabe dürfte entsprechend nur mit einem „informed consent“ und
Hinweise auf erhöhte Unfall-Gefahr erlaubt sein.
Die Masken-Dyspnoe (selten Masken–Apnoe mit Ohnmachtsanfall, fragliche Todesfälle bei
Kindern) ist eine Erkrankung nach WHO-Definition.
Es dürfte die erste Krankheit sein, die man durch staatliche Verordnung und Verbote negiert
und deren Behandlung verfolgt wird.
Auch Verordnung von wahllosen Eingriffen in körperlich-lebensnotwendige Funktionen einer
gesunden Bevölkerung unter Einschluss von Kindern, dürfte ohne Präzedenz sein.
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Die Diagnose ist – wie bei vielen Erkrankungen (z.B. Polymyalgia rheumatica) auch allein
aufgrund des typischen Beschwerdebildes ohne körperliche Untersuchung möglich, zumal
eine solche Untersuchung sehr komplex wäre.
Ärztliche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht sind auch ohne weitere (Grund-)
Erkrankung bei typischem Krankheitsbild und Beschwerden medizinisch indiziert.
Gesundheitsschäden und Langzeitfolgen durch Maskentragen werden bisher offiziell – auch
von Ärzteverbänden – verleugnet oder verniedlicht.
Das Tragen von effektiven, d.h. Atemstrom-filternden Masken über längere Zeit hat aber
schwerwiegende Folgen für die Gesichtshaut, Atemwege, Lunge und den Gesamtorganismus.
Die Pathomechanismen und Folgen sind analog und weitgehend identisch mit dem bekannten
Krankheitsbild der sog. Schlaf-Dyspnoe/Apnoe, die bei (nächtlicher) Strömungs-Behinderung
in den inneren Oberen Luftwegen beobachtet wird.
Im Einzelnen sind folgende Auswirkungen des Maskentragens dokumentiert und
unterschiedlich bewertet.
1. Veränderungen der Aerodynamik durch vergrößertem Atem-Totraum mit den Folgen
verminderter Sauerstoff- und erhöhter Kohlendioxid-Konzentration in der inneren Atemluft
sowie in Blut und Gewebe. Kinder mit relativ größerem Totraum und alte Menschen mit
Lungeneinschränkung sind Risikogruppen.
2. Die beschriebenen Veränderungen der Blutgase führen zur Ausschüttung von
Stresshormonen, Vasokonstriktion und weiteren Veränderungen im Gesamtorganismus wie
bei anderen Zuständen von Sauerstoffmangel und Hyperkapnie.
3. Der erhöhte Atemwiederstand bewirkt stärkere Muskelaktivität der Atemmuskulatur mit
Hyperventilation und kompensatorische Verminderung der Aktivität der übrigen
Körpermuskulatur mit Folge der Adipositas vor allem bei Kindern.
4. Schädigung der Lungenreinigung.- diese zweite, neben dem Gasaustausch wichtige
Funktion der Atemwege ist vielen nicht bewusst und wird in diesem Zusammenhang kaum
beachtet. Diese Lungenreinigung erfolgt durch Fresszellen, die mit Schadstoffen in der
Wasser/Schleimschicht der Luftwege durch aktives Flimmern der respiratorischen Zellen
nach oben/außen ausgeschieden werden. Dies erfordert Energie. Verminderter Luftstrom,
geringere Sauerstoffzufuhr und weitere Veränderungen des Milieus schädigen diese Zellen,
Folgen sind Abwurf der Zilien (Ciliocytophthorie), Verschleimung, produktiver Husten und
Atembeschwerden.
5. Die Lungenreinigung ist abhängig von Feuchtigkeit und Temperatur der Atemluft. Im
maskenfreien Zustand wird vom Körper durch die Nasenschleimhaut ein Optimum
konditioniert.
Sowohl Unter-als auch Überschreiten dieser optimalen Werte schaden der Lungenreinigung.
Unterschreiten führt im Winter in geheizten Räumen zum Austrocknen des Oberflächen-
Filmes, Einschränkung der Reinigung und vermehrter Infektionsanfälligkeit. Hier kann die
Maske sich theoretisch durch Hydration allerdings unkontrolliert günstig auswirken.
Überschreiten des Feuchtigkeitsoptimums (Overhumidification) mit Kondensation des
Wassers tritt bei Maskentragen in erheblichem Maße regelhaft auf, vermindert die
Lungenreinigung; dies ist von der Feuchtigkeit der Außenluft abhängig. Es gibt Hinweise,
dass dies bereits einen Virusinfekt begünstigt.
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Unter extremen Bedingungen kann ein retrograder Fluss des kontaminierten
Wasser/Schleimgemisches, in dem sich auch infektiöse Viren befinden können, zurück in die
Lunge erfolgen.
6. Eine retrograde Flutung der Lungenbläschen (Alveolen) verdünnt den für die
Lungenentfaltung unabdingbaren oberflächenaktiven Surfactant und begünstigt einen lokalen
Lungenkollaps (Atelektase) –
Masken-Pneumopathie,
diese wiederum einen Virus-Befall aber auch Bakterien- und Pilzbesiedlung.
7. Eine bei Virusbefall dokumentierte Zerstörung der Surfactant-produzierenden
Pneumozyten Typ II führt endgültig zum Surfactant-Mangel-Syndrom mit Atelektase,
atelektatischer Induration, Alveolitis, bakterieller oder mykotischer Pneumonie und
Lungenfibrose: Virus-Pneumopathie mit der letzten Konsequenz des Atemversagens.
8. Maskentragen und Luftverschmutzung potenzieren ihre negative Wirkung auf diesen
pathogenetischen Prozess. Pollenbelastung, die nachweislich temperatur- und
feuchtigkeitsabhängig mit höheren Virus-Infektionszahlen einhergeht, Pilzsporen sowie
schlecht-filternde Klimaanlagen und das Mikroplastik der Masken sind in ihrer ursächlichen
Wirkung noch vollkommen ungenügend untersucht. Es besteht aber offensichtlich eine
vielfältige Komplizenschaft von Maske („Devil in Disguise“), Luftverschmutzung/Belastung,
klimatischen Bedingungen und Virus.
9. Langzeitfolgen der verminderten Lungenreinigung, Retention und Rückfluss von
Schadstoffen in die Lunge sowie dauerhafte Gewebeeinlagerung sind nicht untersucht.
Bei Störungen der Clearance sind wiederum Kinder (besondere Atemdynamik) und alte
Personen (verringerte Clearance, reduzierte Immunkompetenz altersbedingte Lungen-
Veränderungen/Erkrankungen) herausragende Risikogruppen.
Wirkung und Schaden des Maskentragens von Gesunden im Rahmen einer generellen
Maskenpflicht müssen anhand dringend notwendiger Studien weiter untersucht und
gegeneinander abgewogen werden.
Eine Überwachung des Schleimhaut-und Lungen-Status durch zytologische Untersuchungen
(Entzündungs-Typisierung, Ciliocytophthorie) und weitere biochemisch-immunologischmolekularbiologische
Analysen sowie Messungen des mucociliaren Transportes erscheinen
dringend angezeigt. Faktoren bei der Desintegration und Stabilisierung Oberflächenfilms als
Grundlage der Lungenreinigung müssen weiter geklärt werden.
Gleichzeitig sollten Strategien zur Optimierung von Funktion und Therapie der Lungen-
Luftweg-Einheit, insbesondere des Wasser/Gel/Schleim Oberflächenfilms, sowie der
Zilienfunktion der respiratorischen Zellen untersucht werden: z.B. medikamentöse
Feuchtigkeitsregulation, Energie-Versorgung und Surfactant-Substitution.
Danke!
Drucke ich mir aus .
Die können sich ja dann den Link aufrufen.
Vier Verordnungen innerhalb von 7 Tagen in Berlin.
Man sollte mal im Senat nachfragen, ob sie selber noch durchblicken.
https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2021/04/senat-ostern-ausgangsbeschraenkungen-notbetrieb-kita-berlin.html
Er reicht! Wir fordern einen Untersuchungsausschuß!
http://chng.it/zGdLygrgmf
Initiiert von den mütenden Volksverpetzern.…
Die Maulkörbe sollen ja möglichst schikanös und erniedrigend sein. All die Regeln, die für den Arbeitsschutz aufgestellt sind, der ja auch dem Gesundheitsschutz dient, werden hier konsequent ignoriert. Ein Beschäftigter hat maximale Tragedauern zu beachten und muss bedarfsweise eine Tauglichkeit bescheinigt bekommen. Man argumentiert aber hier einfach damit, dass die befohlenen Maulkörbe dem Infektionsschutz und nicht dem gewerblichen Arbeitsschutz dienen, so dass damit auch die vorgenannten Regeln keine Anwendung finden. Der Pöbel muss also nicht selten stundenlang am Stück den Maulkorb vorschnallen, egal ob im Regen an einer Haltestelle wartend oder als Einzelperson auf offener Straße, wenn man sich in sog. Maskenzonen innerhalb des Stadtzentrums aufhält.