Frankreich: "Keine Bilder mehr von Polizisten und Gendarmen auf sozialen Netzwerken"

Da hat Frankreich zwei­fel­los die Nase vorn. Das Land, in dem Präsident Macron "Corona-Maßnahmen" mit einem Verteidigungsrat beschlie­ßen kann und dafür weder Regierung noch gar Parlament ein­bin­den muß (s. Frankreich: "Gesundheitsnotstand" gekippt. Aufstand der BürgermeisterInnen), ziert sich noch einen Tacken weni­ger bei der Suspendierung von Grundrechten.

Auf Telepolis ist zu lesen:

»Ein neu­er Gesetzesvorschlag droht Filmern von Polizeigewalt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, wenn sie das Filmmaterial "bös­wil­lig nutzen"

Es gab bereits meh­re­re Anläufe, dem Filmen von Polizeigewalt in Frankreich und dem Verbreiten des Bildmaterials auf sozia­len Netzwerken ein Ende zu berei­ten, in der näch­sten Woche kommt ein neu­er Vorschlag vors fran­zö­si­sche Parlament.

Der Artikel 24 des Gesetzesvorschlags zur sécu­ri­té glo­ba­le sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro vor für den Fall "einer Verbreitung, egal durch wel­ches Mittel und Medium, des Bildes vom Gesicht oder eines ande­ren iden­ti­fi­zie­ren­den Elements eines Polizeibeamten, der im Rahmen einer Polizeioperation agiert". Geknüpft ist das an eine Bedingung: "…, wenn das Ziel dar­in besteht, der kör­per­li­chen oder gei­sti­gen Unversehrtheit (i.O. "son inté­gri­té phy­si­que ou psy­chi­que") des Polizisten oder Gendarmen zu schaden, …".

Wie will man die­ses Ziel nach­wei­sen? Wann liegt eine bös­wil­li­ge Nutzung, die usa­ge mal­veil­lant, von der die für den Gesetzesentwurf ver­ant­wort­li­che Abgeordnete Alice Thourot spricht, vor, und wann ist eine Absicht dazu erkenn­bar? Liegt das im Ermessen des Polizisten, der gera­de dabei gefilmt wird, wie er auf einen Demonstranten ein­prü­gelt oder eintritt?

Wenn ein Journalist sie filmt, könn­ten Polizeibeamte anneh­men, dass das Video live gesen­det wird, mit dem Ziel, ihnen zu scha­den, und sie könn­ten den Journalisten fest­neh­men, auf­grund des Verdachts, dass er eine Straftat begeht und gegen ihn ermit­telt wird. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung nied­rig ist, hät­te man den Journalisten davon abge­hal­ten, wei­ter über das zu berich­ten, was geschieht.
Reporter ohne Grenzen

Die Absicht des neu­en Innenministers Gérald Darmanin ist klar. Er will sich wie alle Innenminister gut mit den Polizistinnen und Polizisten stellen.

Ich habe das Versprechen abge­ge­ben, dass man kei­ne Bilder mehr von Polizisten und Gendarmen auf sozia­len Netzwerken ver­öf­fent­li­chen darf. Dieses Versprechen wird ein­ge­hal­ten, da das Gesetz die Verbreitung sol­cher Bilder verbietet.
Gérald Darmanin

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