Da hat Frankreich zweifellos die Nase vorn. Das Land, in dem Präsident Macron "Corona-Maßnahmen" mit einem Verteidigungsrat beschließen kann und dafür weder Regierung noch gar Parlament einbinden muß (s. Frankreich: "Gesundheitsnotstand" gekippt. Aufstand der BürgermeisterInnen), ziert sich noch einen Tacken weniger bei der Suspendierung von Grundrechten.
Auf Telepolis ist zu lesen:
»Ein neuer Gesetzesvorschlag droht Filmern von Polizeigewalt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, wenn sie das Filmmaterial "böswillig nutzen"
Es gab bereits mehrere Anläufe, dem Filmen von Polizeigewalt in Frankreich und dem Verbreiten des Bildmaterials auf sozialen Netzwerken ein Ende zu bereiten, in der nächsten Woche kommt ein neuer Vorschlag vors französische Parlament.
Der Artikel 24 des Gesetzesvorschlags zur sécurité globale sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro vor für den Fall "einer Verbreitung, egal durch welches Mittel und Medium, des Bildes vom Gesicht oder eines anderen identifizierenden Elements eines Polizeibeamten, der im Rahmen einer Polizeioperation agiert". Geknüpft ist das an eine Bedingung: "…, wenn das Ziel darin besteht, der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit (i.O. "son intégrité physique ou psychique") des Polizisten oder Gendarmen zu schaden, …".
Wie will man dieses Ziel nachweisen? Wann liegt eine böswillige Nutzung, die usage malveillant, von der die für den Gesetzesentwurf verantwortliche Abgeordnete Alice Thourot spricht, vor, und wann ist eine Absicht dazu erkennbar? Liegt das im Ermessen des Polizisten, der gerade dabei gefilmt wird, wie er auf einen Demonstranten einprügelt oder eintritt?
Wenn ein Journalist sie filmt, könnten Polizeibeamte annehmen, dass das Video live gesendet wird, mit dem Ziel, ihnen zu schaden, und sie könnten den Journalisten festnehmen, aufgrund des Verdachts, dass er eine Straftat begeht und gegen ihn ermittelt wird. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung niedrig ist, hätte man den Journalisten davon abgehalten, weiter über das zu berichten, was geschieht.
Reporter ohne Grenzen
Die Absicht des neuen Innenministers Gérald Darmanin ist klar. Er will sich wie alle Innenminister gut mit den Polizistinnen und Polizisten stellen.
Ich habe das Versprechen abgegeben, dass man keine Bilder mehr von Polizisten und Gendarmen auf sozialen Netzwerken veröffentlichen darf. Dieses Versprechen wird eingehalten, da das Gesetz die Verbreitung solcher Bilder verbietet.
Gérald Darmanin…«