Gericht kippt Ausgangssperre in Region Hannover

Am 6.4. berich­tet rnd​.de:

        • »Seit April durf­ten Bürger in und um Hannover zwi­schen 22 und 5 Uhr ohne trif­ti­gen Grund nicht mehr auf die Straße.
        • Diese Regelung ist nun hinfällig.
        • Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg beur­teilt die Ausgangssperre wie die vor­an­ge­hen­de Instanz als rechtswidrig.

Hannover/Berlin. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die seit Anfang April gel­ten­de nächt­li­che Ausgangssperre in der Region Hannover gekippt. Die Regelung ist damit mit sofor­ti­ger Wirkung außer Kraft gesetzt, berich­tet die „Neue Presse“.

Das Gericht argu­men­tier­te dem­nach, die Verwaltung der Region habe nicht aus­rei­chend dar­le­gen kön­nen, inwie­weit sich die Ausgangsbeschränkung auf die Infektionszahlen aus­wir­ken wer­de. Damit sei die Verhältnismäßigkeit zwi­schen dem Grundrechtseingriff und dem Infektionsschutz nicht geboten.

Das OVG reagier­te auf eine Beschwerde der Region gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Hannover. Auch die vor­he­ri­ge Instanz hat­te die Ausgangssperre als rechts­wid­rig gewer­tet und damit meh­re­ren Eilanträgen recht gege­ben…«

Update: 

»In Hamburg gilt der­zeit eine nächt­li­che Ausgangsbeschränkung, die nur weni­ge Ausnahmen zulässt. Weil der­ar­ti­ge Maßnahmen auch in ande­ren Staaten Wirkung im Kampf gegen stei­gen­de Infektionszahlen gezeigt haben, ist das laut VG auch rechtens

Die von Hamburgs rot-grü­nem Senat erlas­se­nen nächt­li­chen Ausgangsbeschränkungen sind einer Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) zufol­ge rech­tens (Beschl. v. 2.4.21, Az. 14 E 1579/21). 

Die Richter lehn­ten den Eilantrag einer Familie gegen die zur Eindämmung der Corona-Pandemie zwi­schen 21.00 und 5.00 Uhr gel­ten­den Ausgangsbeschränkungen ab, wie das Gericht am Dienstag mit­teil­te. Gegen die­se erste Entscheidung vom 2. April kön­nen die Antragsteller Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) erhe­ben. Es sei­en wei­te­re Verfahren gegen die nächt­li­chen Ausgangsbeschränkungen anhän­gig, erklär­te das Gericht…«
https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​v​g​-​h​a​m​b​u​r​g​-​h​h​-​1​4​e​1​5​7​9​2​1​-​n​a​e​c​h​t​l​i​c​h​e​-​a​u​s​g​a​n​g​s​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​c​o​v​i​d​1​9​-​r​e​c​h​t​e​n​s​-​z​u​l​a​e​s​s​ig/

7 Antworten auf „Gericht kippt Ausgangssperre in Region Hannover“

  1. Ändert nichts an der Tatsache, dass man nach wie vor 24/7 in einem der größ­ten Freiluftgefängnisse der Welt ein­ge­kna­stet bleibt. 

    Wer sich an sol­che Regeln hielt, der hat­te sein Rückgrat ehe schon an der Garderobe abgegeben. 

    Die Menschen in die­sem Land wür­den auch dem Befehl zum Verhungern Folge lei­sten. Es ist vorbei-bei-bei-Junimond!

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​X​6​V​I​Y​L​m​S​6vM

    1. @aa @Zapata Gag
      Moin!
      Sehr tra­gisch, das mit dem Junimond…
      Statt zu trau­ern koenn­ten wir aller­dings ja nun lang­sam mal damit beginnen…Halleluja! … den Turm ein­stuer­zen zu las­sen und das kaputt zu machen, was uns kaputt macht, eyy^^

  2. Einfach immer wie­der ernüch­ternd zu sehen, wie die Lüge sich durch alle Instanzen Bahn bricht, selbst wenn man von Freislers Erben nichts ande­res erwartet. 

    Behauptungen, Modelle, Mutmaßungen, Spekulationen – nur die Tatsachen, die blei­ben aus­ge­spart. Wie die Richter dar­auf kom­men, dass Ausgangssperren wir­ken, bleibt ein Geheimnis. Der Vergleich zeigt das Gegenteil. Aber mit dem Arkanum kennt sich der geheim­nis­vol­le Staatskarren bestens aus, allen rhe­to­risch gebo­te­nen Beteuerungen nach Transparenz zum Trotz.

    Es ist und bleibt zum kotzen.

  3. Die Juristerei ist ein höchst unzu­ver­läs­si­ger Helfer gegen staat­li­che Willkür. 

    Ich zitie­re sinn­ge­mäß einen Richter vom AG München aus einem Schadenersatzprozess Ende letz­ten Jahres: "Auch wenn wis­sen­schaft­li­che Erkenntnisse dar­auf hin­zu­deu­ten schei­nen, dass Schmierinfektionen prak­tisch nicht vor­kom­men, sagt doch die all­ge­mei­ne Erfahrung, dass ein kon­ta­mi­nier­tes Auto gerei­nigt wer­den muss, um die Ansteckungsgefahr zu besei­ti­gen." Und das war noch eine der sinn­vol­le­ren Aussagen in dem Urteil…

    Tja, und weil eben auch sol­che Flitzpiepen, wel­che die all­ge­mei­ne Erfahrung über empi­ri­sche Wissenschaft stel­len, in den Gerichten in nicht zu gerin­ger Anzahl her­um­lau­fen, kom­men merk­wür­di­ge Urteile wie in Hamburg zustande.

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