IDT Biologika: Corona-Impfstoffproduktion ab Anfang 2023

Noch ein paar Wochen durch­hal­ten, dann sind alle geimpft und haben ihre Freiheit wie­der. So lau­tet die offi­zi­el­le Erzählung (wäh­rend selbst dop­pelt geimpf­te SeniorInnen immer noch sepa­riert blei­ben). Bis zum Ende des Sommers erhal­ten wir alle ein "Impfangebot". Auf faz​.net ist am 8.4. zu lesen:

»Derweil hat das Pharmaunternehmen IDT Biologika in Dessau-Roßlau den Grundstein für ein wei­te­res Gebäude zur Impfstoffproduktion gelegt. Ab Anfang 2023 will das Unternehmen dort den Corona-Impfstoff von Astra-Zeneca pro­du­zie­ren. Insgesamt inve­stie­re das Unternehmen rund 100 Millionen Euro in den Ausbau des Standortes in Sachsen-Anhalt, sag­te ein Sprecher am Donnerstag. Damit wer­de das Projekt etwa dop­pelt so schnell umge­setzt, wie in der Branche üblich. Bereits seit Mitte März füllt das Unternehmen auch den Impfstoff des ame­ri­ka­ni­schen Pharmakonzerns Johnson & Johnson ab und ver­packt die Ampullen. Die ersten Chargen sind bereits in der Qualitätskontrolle und sol­len ab Mitte April aus­ge­lie­fert werden.«

Nicht nur die­ses Unternehmen stellt sich auf dau­er­haf­te Profite ein. Bereits am 28.3. war auf faz​.net (Bezahlschranke) zu erfah­ren, daß die Bundesregierung die Gelddruckmaschine längst ange­wor­fen hat:

»„Wir brau­chen dau­er­haft grö­ße­re Produktionskapazitäten für Impfstoffe“, sag­te der Leiter der neu­en Taskforce zur Impfstoffproduktion, Christoph Krupp, im Gespräch mit der F.A.Z. Dies sei sowohl wegen der Corona-Auffrischimpfungen nötig als auch für den Fall neu­er Pandemien. „Wir reden des­halb mit den Unternehmen auch über den Aufbau einer Reservekapazität.“ Ziel sei es, dass in einem Quartal so vie­le Dosen zusätz­lich pro­du­ziert wer­den könn­ten, um alle Europäer ein­mal zu imp­fen. „Das wären 500 Millionen Impfdosen in einem Quartal, 2 Milliarden Impfdosen im Jahr“, rech­net Krupp vor. „Das neue Biontech-Werk in Marburg hat eine Kapazität von etwa 750 Millionen Dosen im Jahr. Rein rech­ne­risch brau­chen wir also unge­fähr drei sol­cher Werke zusätz­lich in Europa.“

Deutschland soll den Plänen zufol­ge „einen über­pro­por­tio­na­len Anteil“ die­ser Produktionskapazitäten bereit­stel­len. „Das bespre­chen wir gera­de mit der EU.“ Dass die Pharmaindustrie das nicht auf eige­ne Kosten tun wird, des­sen ist man sich im Wirtschaftsministerium bewusst. „Die Unternehmen, die eine Reservekapazität vor­hal­ten, müs­sen dafür ver­gü­tet wer­den. Das könn­te ähn­lich gesche­hen wie heu­te schon bei den Reservekapazitäten für Kraftwerke“, skiz­ziert Krupp…

Über Größenordnungen will Krupp noch nicht spre­chen, nur so viel: „Wer beson­ders schnell eine neue Produktionsanlage auf­bau­en kann, wird einen höhe­ren Fördersatz bekom­men.“ Üblicherweise kön­nen Unternehmen bei sol­chen Projekten mit einem Drittel der Investitionssumme als Förderung rech­nen. In die­sem Fall könn­te es laut Krupp aber auch deut­lich mehr sein.«


Zur Firma Biologika, die ein hoch sub­ven­tio­nier­tes eige­nes Impfstoffprogramm abbre­chen muß­te, siehe:

Wie war das noch… mit der Subventionierung der Impfstoffhersteller?

Es geht auch ehrlich

7 Antworten auf „IDT Biologika: Corona-Impfstoffproduktion ab Anfang 2023“

  1. Vielleicht haben es die in Europa leben­den Mähnschen ein­fach nicht bes­ser ver­dient. Wer sol­che rich­ter­li­chen Entscheidungen in jeder Form mit­trägt, soll­te sich über auf­tre­ten­de Impfnebenwirkungen und Entscheidungsfreiheitsverluste nicht bekla­gen, son­dern die­se still hin­neh­men! So wie auch die­se rich­ter­li­che Entscheidung still hin­ge­nom­men wird.

    "Eine Impfpflicht für Kinder ver­stößt nicht gegen die Menschenrechte. Das ent­schied an die­sem Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in meh­re­ren Fällen aus Tschechien.

    In Tschechien besteht eine Impflicht für neun Kinderkrankheiten, unter ande­rem Kinderlähmung, Diphtherie und Masern. Kinder kön­nen davon aus medi­zi­ni­schen Gründen befreit wer­den. Auch Gewissensentscheidungen der Eltern gegen Impfungen sind mög­lich, wer­den aber nur recht restrik­tiv aner­kannt. Eine abwei­chen­de Einschätzung der Impfgefahren genügt nicht.

    Wenn die Eltern die Impfpflicht aus nicht aner­kann­ten Gründen ableh­nen, dro­hen ihnen Bußgelder bis zu umge­rech­net 400 Euro. Außerdem kön­nen die Kinder von Vorschuleinrichtungen aus­ge­schlos­sen wer­den. Die Kinder wer­den aber nicht zwangs­wei­se geimpft.

    Beim EGMR in Straßburg klag­te ein Vater, der umge­rech­net 110 Euro Bußgeld zah­len muss­te, weil sei­ne bei­den Kinder nur unvoll­stän­dig geimpft waren. Außerdem klag­ten fünf Personen, die als Kinder wegen ihres man­gel­haf­ten Impfstatus nicht in die Kita oder den Kindergarten durften.
    In Europa bestehe ein Konsens, so die RichterInnen, dass Impfungen eine der erfolg­reich­sten und effek­tiv­sten Maßnahmen der Gesundheitspolitik sind und dass jeder Staat einen mög­lichst hohen Impfgrad anstre­ben soll­te. Es gebe aber kei­nen all­ge­mein aner­kann­ten Weg, die­ses Ziel zu errei­chen, beton­te der EGMR. Manche Länder haben eine Impfpflicht, die mei­sten ver­zich­ten darauf.

    Rechtlich gese­hen, gebe es einen wei­ten Gestaltungsspielraum, den Tschechien nicht über­schrit­ten habe. Die ver­häng­ten Sanktionen sei­en mode­rat und nicht unverhältnismäßig.

    Die Entscheidung der Großen Kammer fiel mit 16 zu 1 Richterstimmen. Nur der pol­ni­sche Richter Krzysztof Wojtyczek votier­te zugun­sten der Kläger. Rechtsmittel sind kei­ne mehr mög­lich. (Az.: 47621/13 u. a.).

    In Deutschland gilt seit März 2020 eine Masernimpfpflicht für Kita- und Schulkinder. Außerdem müs­sen Personen, die in Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Arztpraxen und Flüchtlingsheimen arbei­ten, eine Masernimpfung nach­wei­sen. Dagegen wur­den meh­re­re Verfassungsbeschwerden ein­ge­legt, über die das Bundesverfassungsgericht noch in die­sem Jahr ent­schei­den will.

    Im Mai 2020 lehn­te Karlsruhe einen Antrag auf einst­wei­li­ge Anordnung ab. Wegen Corona wur­de die Übergangsfrist für Beschäftigte bis Ende 2021 verlängert."

    https://​taz​.de/​G​e​r​i​c​h​t​s​u​r​t​e​i​l​-​z​u​-​V​o​r​g​e​h​e​n​-​T​s​c​h​e​c​h​i​e​n​s​/​!​5​7​6​4​5​25/

    1. @ land of the few

      Mit Roland Harbarth, nein, Stephan Freisler an der Spitze des Volksgerichtshofs ken­nen wir die Entscheidung doch jetzt schon.

      1. @FS: Mal halb­lang. Harbarth wird kei­ne Todesurteile ver­hän­gen kön­nen. Er ist kon­ser­va­tiv und wirt­schafts­hö­rig. Für eine Charakterisierung als Faschist hät­te ich ger­ne Belege.

        1. aa:
          Nein, Todesurteile wird Harbarth nicht ver­hän­gen. Allerdings kommt Impfzwang mit Pharma-Giftbrühe min­de­stens alle 6 Monate für vie­le Menschen einem "Todesurteil durch die Hintertür" gleich. Mit dem Unterschied, dass man vor­her nicht weiß, wen es zuerst erwischt…

  2. Offener Brief von Dr. med. Sonja Reitz, Hamburg, an die Bundeskanzlerin, mit zahl­rei­chen Fakten, die zu den­ken geben.

    https://t.me/tolzin/1253

    " Wir sind eine gemein­nüt­zi­ge und unab­hän­gi­ge Bürgerinitiative und ver­lei­hen Ihnen als Patient in unse­rem Gesundheitssystem end­lich eine Stimme. Wir machen uns stark für Ihr Recht auf Behandlungsmethoden, die neben­wir­kungs­arm sind und die Selbstregulation Ihres Körpers för­dern, sowie für mehr Sicherheit im Gesundheitssystem und eine ehr­li­che­re Forschung. "

    http://​www​.natuer​lich​ge​sund​wer​den​fuer​al​le​.org/

  3. Abzocken ohne Ende, im gröss­ten Betrug der Geschichte mit der erfun­de­nen Plandemie, für Profite. Erst Forschungsgelder für Biowaffen Impfstoff steh­len, jetzt geht es wei­ter, obwohl die gan­ze Welt nur Russen Impfstoff will

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