Impfen muß sich wieder lohnen!

»Arbeit in Impf- und Test­zen­tren: Ärz­te müs­sen kei­ne Sozi­al­ab­ga­ben zahlen
04.03.2021 – Arbei­ten Ärz­te in einem Impf- oder Test­zen­trum oder in mobi­len Teams, sind die­se Ein­nah­men nicht sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig. Das hat der Gesetz­ge­ber jetzt festgelegt.

Die KBV hat­te sich dafür stark gemacht, da sich ansons­ten eine hono­rar­ärzt­li­che Tätig­keit finan­zi­ell kaum gelohnt hätte.

Sie wur­de in das Gesetz zur Reform der tech­ni­schen Assis­tenz­be­ru­fe in der Medi­zin und zur Ände­rung wei­te­rer Geset­ze (MTA-Reform-Gesetz) auf­ge­nom­men, das am 3. März im Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­licht wur­de…«

So freut sich die Kas­sen­ärzt­li­che Bun­des­ver­ei­ni­gung.

3 Antworten auf „Impfen muß sich wieder lohnen!“

  1. Ob die­se finan­zi­el­le Erspar­nis, das mög­li­che Haf­tungs- und Pro­zess­ri­si­ko bei z.B. bei feh­len­der oder fal­scher Auf­klä­rung vor der Imp­fung aufwiegt?

  2. Erin­nert mich an die groß bewor­be­ne Sozi­al­ab­ga­ben­frei­heit bei der
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​E​n​t​g​e​l​t​u​m​w​a​n​d​l​ung
    Zur Erin­ne­rung: Die Finanz­bran­che hat­te auf sat­te Ein­nah­men durch kapi­tal­ge­deck­te Alters­vor­sor­ge gehofft, wenn sie die gesetz­li­che Ren­te nur genug beschä­digt. Aber die Leu­te kamen nicht in Scha­ren zur Ries­ter- und Rürup-Ren­te. Über einen gesetz­li­chen Zwang zur kapi­tal­ge­deck­ten Ren­te wur­de nach­ge­dacht. Und die Ent­gelt­um­wand­lung wur­de ein­ge­führt: Danach konn­te jeder Ange­stell­te einen Teil sei­nes Gehal­tes vor Steu­ern in Ein­zah­lun­gen in eine kapi­tal­ge­deck­te Ren­te umwan­deln. Und Sozi­al­ab­ga­ben konn­te er damit auch sparen.
    Nicht dazu gesagt wur­de: Wenn man einen Teil des Gehal­tes in die eine kapi­tal­ge­deck­te Ren­te umlei­tet und dadurch weni­ger Sozi­al­ab­ga­ben und mit­hin weni­ger Ren­ten­bei­trä­ge abführt, so ver­rin­gern sich auch die Ren­ten­an­sprü­che an die gesetz­li­che Rente.
    Der lan­gen Rede kur­zer Sinn: Die Kehr­sei­te der Sozi­al­ab­ga­ben­frei­heit wird auch hier sein, dass man kei­ne Ren­ten­an­sprü­che an die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung aufbaut.

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