Diese Frage stellt Markus Kühbacher auf seinem Twitter-Account. (Genau, derjenige, der einen Prozeß in Sachen Drosten-Dissertation führt. Es ist nicht die einzige rechtliche Klärung, die nicht von der Stelle kommt. Seit Monaten entscheidet das Gericht nicht über Kühbachers Ablehnungsantrag gegen einen Richter.)
Bei der Frage geht es nicht darum, ob in undemokratischer Weise auch diesmal ein Richterposten von den Parteien ausgemauschelt wurde. Das war nie anders und wurde medial vorwiegend dann thematisiert, wenn man Vergleichbares bei Trump oder in Polen ausmachen konnte. Vielmehr geht es darum, ob die Wahl juristisch fehlerbehaftet war. Das hätte weitreichende Konsequenzen und stellte die Affäre um Harbarths Abendessen mit der Kanzlerin in den Schatten.
Es ist nicht ganz einfach, in den Tweets von Kühbacher die Linie zu finden. Ich versuche es einmal anhand der von ihm verlinkten Presseberichte.
Harbarth kam 2018 ins Amt, weil der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof wegen Erreichens der vorgeschriebenen Altersgrenze aus dem Gremium ausscheiden mußte. Es war ein Novum, daß mit Harbarth ein Rechtsanwalt, der nie ein Richteramt bekleidet hatte, vorgeschlagen und gewählt wurde. Daß er als Fraktionsvize der CDU/CSU im Bundestag zudem ein aktiver Parteipolitiker war, befremdete seinerzeit zudem.
Am 22.10.18 war auf lto.de zu lesen:
»Amtszeit am BVerfG abgelaufen
Kirchhof muss bleiben
Ferdinand Kirchhof ist immer noch Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), obwohl seine Amtszeit schon am 30. Juni dieses Jahres abgelaufen ist. Der Grund für die bereits dreimonatige Nachspielzeit ist banal. Die Politik hat noch keinen Nachfolger gewählt.
Dabei ist die Personalie von besonderem Gewicht. Allgemein wird davon ausgegangen, dass Kirchhofs Nachfolger nicht nur Vorsitzender des Ersten Senats und damit Vizepräsident des Gerichts wird. Er (oder sie) dürfte schon im Mai 2020 Präsident des BVerfG werden, weil dann die zwölfjährige Amtszeit des jetzigen Präsidenten Andreas Voßkuhle endet.
Wenn die CDU/CSU, die das Vorschlagsrecht für diese Position innehat, einen ausreichend jungen Kandidaten benennt, kann dieser die Präsidentenrolle rund zehn Jahre ausfüllen. Zwar wirkt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in seinem Senat als primus inter pares und hat auch nur eine Stimme. Nach außen ist er aber das Gesicht des Verfassungsgerichts.«
Es folgt ein Loblied auf den vermeintlich demokratischen Charakter der Wahl: Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag bzw. Bundesrat müßten sich die großen Parteien verständigen, diesmal gar die Grünen und die FDP mit ins Boot holen.
Der Artikel schließt launig:
»Mag sein, dass die Lebensplanung von Ferdinand Kirchhof etwas durcheinander geraten ist. Aber dafür darf er noch einige Monate das Grundgesetz interpretieren und gesellschaftliche Konflikte lösen. Es gibt wirklich Schlimmeres.«
Für Herrn Kirchhof wird es in der Tat Schlimmeres gegeben haben. Doch wie schlimm war das Überschreiten der Fristen? Auf tagesschau.de finden sich am 22.11.18 einige grundlegende Informationen:
»Warum ist die anstehende Richterwahl besonders wichtig?
Weil es darum geht, wer in absehbarer Zeit neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts wird. Die Amtszeit von Vizepräsident Ferdinand Kirchhof ist seit Ende Juni 2018 abgelaufen. Nun soll als Kirchhofs Nachfolger der CDU-Fraktionsvize Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter und Vizepräsidenten gewählt werden. Der Vizepräsident wird üblicherweise später Präsident. Im Mai 2020 endet die Amtszeit von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Harbarth könnte dann sein Nachfolger werden.
Wie setzt sich das Bundesverfassungsgericht zusammen?
Das Bundesverfassungsgericht hat insgesamt 16 Richterinnen und Richter. Es gibt zwei Senate mit je acht Richtern. Vorsitzender des Ersten Senats war Vizepräsident Kirchhof. Vorsitzender des Zweiten Senats ist Präsident Voßkuhle. Jeder Senat urteilt als "das Bundesverfassungsgericht" und ist für bestimmte Dinge zuständig.
Der Erste Senat kümmert sich vor allem um Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Grundrechte verletzt sehen. Der Zweite Senat urteilt neben Verfassungsbeschwerden in "Organstreitverfahren", zum Beispiel über die Rechte des Parlaments. Er ist für die großen Verfahren zum Thema "Europa" zuständig und hat das NPD-Verbotsverfahren entschieden.
Wer wählt die Richter des Bundesverfassungsgerichts?
Die eine Hälfte der Richter wird vom Bundestag, die andere vom Bundesrat gewählt. Dadurch erhalten sie ihre demokratische Legitimation. Der Bundestag setzt zunächst einen Wahlausschuss von zwölf Abgeordneten ein, der einen Kandidaten zur Wahl vorschlägt. Das Plenum des Bundestags wählt dann den Richter oder die Richterin. Der Bundesrat – die Vertretung der Bundesländer – wählt die Richter direkt. Sie werden anschließend vom Bundespräsidenten ernannt. Ihre Amtszeit endet nach zwölf Jahren oder am Ende des Monats, in dem sie 68 Jahre alt werden.
Warum werden bei der Wahl von Stephan Harbarth Bundestag und Bundesrat aktiv?
Bundesrat und Bundestag bestimmen jeweils abwechselnd den Vizepräsidenten und Präsidenten. Nachdem der Bundestag Harbarth zum Verfassungsrichter gewählt hat, soll der Bundesrat ihn am Freitag zum Vizepräsidenten wählen.«
Aus beiden Artikeln wird erkennbar, daß die Amtszeit von Harbarths Vorgänger Kirchhof seit Ende Juni abgelaufen war. Weil die Kungelei bis zu diesem Termin nicht zu einem Ende gebracht werden konnte, beließ man ihn dort dennoch bis Ende November.
Das offensichtliche Versäumnis von Bundestag und Bundesrat über fünf Monate hinweg wird in der offiziellen Darstellung auf bundestag.de unter den Teppich gekehrt, wenn nicht verfälscht. Am 26.11.18 heißt es dort:
»Der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Stephan Harbarth aus dem Wahlkreis Rhein-Neckar in Baden-Württemberg ist vom Bundestag am Donnerstag, 22. November 2018, in geheimer Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden…
[Er wurde vorgeschlagen als] Nachfolger für den Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, vor, dessen Amtszeit Ende November 2018 endet…«
Harbarth Mitglied des Wahlausschusses, der Harbarth vorschlug
Die Wahl erfolgte auf Vorschlag eines von Bundestag und Bundesrat gewählten Wahlausschusses. Darin saß neben Volker Kauder, Alexander Dobrindt und Andrea Nahles auch Stephan Harbarth. Dafür wird der Ausdruck "Geschmäckle" zu schwach sein, rechtlich ist nichts dagegen einzuwenden.
Was sagt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz?
An anderer Stelle ist Kühbacher stutzig geworden. Er zitiert aus dem genannten Gesetz den § 7a:
»(1) Kommt innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters die Wahl eines Nachfolgers auf Grund der Vorschriften des § 6 nicht zustande, so hat das älteste Mitglied des Wahlausschusses unverzüglich das Bundesverfassungsgericht aufzufordern, Vorschläge für die Wahl zu machen.
(2) Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts beschließt mit einfacher Mehrheit, wer zur Wahl als Richter vorgeschlagen wird. Ist nur ein Richter zu wählen, so hat das Bundesverfassungsgericht drei Personen vorzuschlagen; sind gleichzeitig mehrere Richter zu wählen, so hat das Bundesverfassungsgericht doppelt so viele Personen vorzuschlagen, als Richter zu wählen sind. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
(3) Ist der Richter vom Bundesrat zu wählen, so gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, daß an die Stelle des ältesten Mitglieds des Wahlausschusses der Präsident des Bundesrates oder sein Stellvertreter tritt.
(4) Das Recht des Wahlorgans, einen nicht vom Bundesverfassungsgericht Vorgeschlagenen zu wählen, bleibt unberührt.«
So ist man allerdings nicht vorgegangen. Und in diesem Zusammenhang ist die von den korrekten Medienberichten abweichende Lesart in der Veröffentlichung des Bundestags zu verstehen, wonach seine Amtszeit erst im November endete.
Ist der Ablauf der Amtszeit interpretationsfähig? In § 4 heißt es:
»(1) Die Amtszeit der Richter dauert zwölf Jahre, längstens bis zur Altersgrenze.
(2) Eine anschließende oder spätere Wiederwahl der Richter ist ausgeschlossen.
(3) Altersgrenze ist das Ende des Monats, in dem der Richter das 68. Lebensjahr vollendet.
(4) Nach Ablauf der Amtszeit führen die Richter ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers fort.«
Wann ist Kirchhof aus dem Amt geschieden?
Die strittige Frage ist nicht, ob Kirchhof bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt bleiben durfte. Zu klären ist aber, warum die oben erwähnte eindeutige Vorgehensweise für den Ablauf der Neuwahl nicht befolgt wurde.
Vermutlich absichtlich unpräzise formuliert das Bundesverfassungsgericht in seiner Mitteilung vom 30.11.18: "Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof ist 1950 in Osnabrück geboren". An anderen Stellen des Berichts werden sehr wohl genaue Daten genannt.
Kühbacher verweist auf Wikipedia mit dieser Angabe: "Ferdinand Kirchhof (* 21. Juni 1950 in Osnabrück) ist ein deutscher Jurist, Rechtswissenschaftler und ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts." Auch munzinger.de bestätigt dieses Geburtsdatum.
Damit steht außer Zweifel, daß er sein 68. Lebensjahr im Juni 2018 vollendet hatte, seine Amtszeit also am 30. Juni ablief, so wie es in den beiden ersten Quellen auch beschrieben wurde. Doch auch auf Wikipedia liest man: "Am 30. November 2018 beendete er wegen Erreichens der Altersgrenze seine Arbeit am Bundesverfassungsgericht." Hierbei beruft man sich auf die genannte Mitteilung des BVerfG, in der es ebenso schwammig wie zum Geburtsdatum heißt:
»Am 30. November 2018 wird der Bundespräsident Herrn Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof die Urkunde über den Eintritt in den Ruhestand aushändigen. Er scheidet mit dem Erreichen der Altersgrenze nach rund 10-jähriger Amtszeit aus dem Amt.«
Update Ein Leser weist auf folgenden Umstand hin:
Sind acht Monate "unverzüglich"?
Der Wahlausschuß war vom Bundestag am 22. März 2018 gewählt worden (bundestag.de). Bekanntlich endete die Amtszeit von Kirchhof Ende Juni. Zur ersten Sitzung des Ausschusses wurde allerdings erst am 9.11. für den 19.11. eingeladen:

Auf dieser Sitzung wurde mehrheitlich beschlossen, Harbarth dem Bundestag vorzuschlagen (bundestag.de). In dem Beschluß wird Bezug genommen auf § 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, allerdings nur auf seinen Absatz 5. Ignoriert wird sein Absatz 3, der so lautet:
»Das älteste Mitglied des Wahlausschusses beruft die Mitglieder des Wahlausschusses unverzüglich unter Einhaltung einer Ladungsfrist von einer Woche ein und leitet die Sitzung, die fortgesetzt wird, bis Vorschläge über alle zu wählenden Richter beschlossen sind.«
Das älteste Mitglied war Volker Kauder, der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU. Um sicherzustellen, daß sein Stellvertreter Harbarth in das Amt gelangen konnte, hat er äußerst großzügig die eigentlich unmißverständliche Formulierung "unverzüglich" auf einen Zeitraum von fast acht Monaten ausgedehnt.
Siehe auch Noch mehr Fragen zur Wahl von Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
Bravo, gut recherchiert‼️ Da tun sich einmal wieder mehr Abgründe der Manipulation und Verlogenheit auf; wie konnte das der gesamten Opposition im Bundestag, den verbleibenden Verfassungsrichtern und der Presse entgehen?!?!? UNGLAUBLICH ‼️
@D.D. weil die alle in einem Boot sitzen .. phew
Einer ohne Wuerden, noch Berufserfahrung (ha) und dazu noch aus dem Gegnerischen Feld (Gewaltenteilung).
Alles Banane
Ein Bericht von Amnesty International.
Das Titelbild in 40 Seiten.
"SILENCED AND MISINFORMED
FREEDOM OF EXPRESSION IN DANGER DURING COVID-19"
https://www.amnesty.de/sites/default/files/2021–10/Amnesty-Bericht-Global-Covid19-Meinungsfreiheit-Silenced-and-misinformed-Oktober-2021.pdf
Von offizieller Seite zusammengefasst.
"Covid-19: Angriffe auf die Meinungsfreiheit verschärfen die Gesundheitskrise
19. Oktober 2021"
https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/covid-19-angriffe-meinungsfreiheit
Aus Sicht des Corona-Maßnahmen-Kritikers.
"Amnesty beklagt Zensur, Schikane und Kriminalisierung von Corona-Maßnahmen-Kritikern Menschenrechtsorganisation warnt: "Klima der Angst entsteht"
Von Alexander Wallasch
VERÖFFENTLICHT AM 20. Okt 2021"
https://reitschuster.de/post/amnesty-beklagt-zensur-schikane-und-kriminalisierung-von-corona-massnahmen-kritikern/
Für mich sind die Menschen, die dieses Land regieren hoch kriminell,
und das ist nicht nur hier so .
Das wird sich sicherlich bald ändern.
Die Menschen wollen so verlogene und korrupte Politiker nicht mehr sehen.
Wir brauchen einen Neustart in eine gute Richtung. No more korruption please…Game over!
@Markus Kühbacher und @aa BRAVO
und somit scheint ja schon wieder mal eine Sache zu fallen,
welche doch irgendwie wichtig war?
Trennung zwischen Politik und Richteramt?
Trennung zwischen Legislative, Exekutive, Judikative (Gewaltenteilung).
Vielleicht muessen DIE das nochmal lesen?
Vielleicht hier auf der web-seite zum 'Deutsch Werden'?
https://deutsch-werden.de/de/gewaltenteilung-legislative-exekutive-judikative
(Ha, war mein erster Treffer via Duck Duck Go)
Und das habe ich dann eben auch gar nicht bemerkt.
Was fuer ein Bananenstaat.
Und er dann mit Merkel gefuttert vor dem GG Segen von wegen 'Klimaschutz' und so weiter. Sicher.
Guten Morgen!
Danke @aa, das Du dies gebracht hast.
Vielleicht dann bananendok.de ? 🙂
Nun erstmal einen starken Kaffee …
Chapeau! Saubere Arbeit geleistet!
Ich konstatiere, dass der wahre Skandal die nicht justiziablen Umstände der Wahl waren.
Letztlich wäre nachrangig, wie der Sumpf trockengelegt wird, und sei es über justiziable Nebensächlichkeiten, aber darüber, ob und wie das geschieht, entscheiden gegenwärtig die Frösche.
"Zweiter Senat entscheidet: Harbarth rechtmäßig berufen" – oder so.
Drain the swamp!
Vielen Dank für die Zusammenfassung , jetzt habe ich es verstanden
Vermutlich wird sich in der Politik niemand finden, der folgenden Standpunkt vertritt und auch durchsetzt:
Die Wahl dieses Verfassungsrichters war ein einzigartiger Vorgang.
Dieser Vorgang ist unverzeihlich und deshalb muss auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden.
Genau!
Bei all der Korruption unserer Gesellschaft, die von Leuten wie Bill Gates getrieben wird, gibt es auch positive Beispiele. Eines ist die Aktion "Unternehmer mit Herz". Die dort aufgeführten Unternehmen sind vom Gedanken des Zusammenhaltens geprägt.
Aufmerksam wurde ich darauf über den Blog von Norbert Häring (norberthaering.de). Norbert Häring und seine ausgezeichnete Arbeit sollte vielen Lesern von corodok.de bekannt sein. Wenn nicht, unbedingt reinschauen (z. B. der Artikel zu Thales und den Zertifikaten).
Hier die Webseite von "Unternehmer mit Herz"
https://unternehmer-mit-herz.com/
Danke für das Posten des Links.
Das muss Dr. Markus Kühbacher heissen.
Falls es jemanden interessiert, leider ist das völlig untergegangen, am 7. November findet die erste mündliche Verhandlung vor Gericht zwischen RA Dr. Füllmich und Schein-Dr. Drosten statt.
Was ist eigentlich auch der Doktorarbeitgeachichte geworden? Da wurde es auf einmal so still…
@Flo: Das steht da. K.'s Befangenheitsantrag wird und wird nicht entschieden.
Toll, Danke fuer die Recherche.
Bin gespannt ob und was weiter passiert mit Harbarth.
"… Es war ein Novum, daß mit Harbarth ein Rechtsanwalt, der nie ein Richteramt bekleidet hatte, vorgeschlagen und gewählt wurde. …"
Normalerweise fangen Richter ihre Richterkarriere am ersten Rechtszug (Stadtgericht) an. Herbarth, der noch nie in einem Gericht als Richter gearbeitet hat (außer zur Erlangung des zweiten Staatsexamens) will also gleich ans BVerfG(?) Das hat beträchtliches Geschmäckle.
Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG § 6 steht:
(3) Das älteste Mitglied des Wahlausschusses beruft die Mitglieder des Wahlausschusses unverzüglich unter Einhaltung einer Ladungsfrist von einer Woche ein und leitet die Sitzung, die fortgesetzt wird, bis Vorschläge über alle zu wählenden Richter beschlossen sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__6.html
Die 1. Sitzung des Wahlausschusses (der am 22. März 2018 gewählt wurde) fand aber erst am 19. November 2018 statt.
Einziger Tagesordnungspunkt: Wahlvorschlag für die Wahl einer Richterin oder eines Richters durch den Deutschen Bundestag in den Ersten Senat als Nachfolgerin oder Nachfolger für den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
Am 19. November schlägt der Wahlausschuss dem Deutschen Bundestag vor, Prof. Dr. Stephan Harbarth als Nachfolger für den Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zu wählen.
Diesen Vorschlag hat der Wahlausschuss in seiner 1. Sitzung am 19. November 2018 mit der gemäß § 6 Absatz 5 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Mehrheit beschlossen.
https://www.bundestag.de/richterwahl
Das können die doch nicht wirklich "verpennt" haben, oder?
Ich bin mit "geschmäckle" massiv unzufrieden. Wenn etwas so riecht, so aussieht, sich so anfühlt, dann muss es auch so genannt werden. Ich geb auch gern zwei Optionen zur Auswahl : mutwilliges Versäumnis oder Korruption! Kein aufrichtiger Richter würde Worte wie "geschmäckle" verwenden um solch sträfliches Vorgehen zu interpretieren.
Auch an diesem Fall wird deutlich, wie unbeirrbar von rechtlichen und politischen Beanstandungen die herrschenden Apparate hierzulande ihr autoritatives Konzept durchzusetzen gewillt sind. Derart offensichtlich ist bislang selten eine hochrangige Position in der Institution mit einem eindeutigen Lobbyisten besetzt worden, die für die Kontrolle von Regierungshandeln u.a. auch extra geschaffen wurde. Mit Ausnahme in der Adenauerzeit. Das ist die neue Art der "Transparenz", scheint mir.
Ohne zu wissen, ob hier schon erwähnt, möchte ich einen Heise-Artikel zum gekürten obersten Lobbyistenschützer einbringen, der dessen 'Netzwerke' etwas detaillierter aufschlüsselt.
Und sollte es mit der rotgrüngelben (bitte nicht Jamaica, dazu habe ich eine sympathischere Assoziation) Koalition etwas werden, dann wird sie sicherlich aus Karlsruhe einiges an parteiischem Gegenwind erwarten dürfen, auch wenn sie geholfen haben, den Mann mit ins Boot zu hieven. Selbst Schuld, könnte man sagen.
Sollte Kühbachers Bemühen zum Erfolg führen, könnte man glatt die Hoffnungen erneuern, dass der Hund doch noch nicht ganz begraben liegt.
https://www.heise.de/tp/features/Wie-CDU-Kreise-sich-einen-Verfassungsrichter-aufbauten-6168343.html?wt_mc=rss.red.tp.tp.atom.beitrag.beitrag