Handelt es sich um Spitzfindigkeiten oder geht es angesichts der bislang verhinderten, aber bitter nötigen juristischen Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen doch eher um eine politisch brisante Frage: Ist es bei der Wahl von Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter mit rechten Dingen zugegangen?
Im verlinkten Beitrag wurden basierend auf Tweets von Markus Kühbacher bereits einige Auffälligkeiten benannt. Inzwischen stellen sich dort weitere Fragen.
Es wurde bereits erwähnt, daß das zuständige Mitglied des Wahlausschusses, der damalige CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Kauder, seiner Pflicht nicht nachgekommen war, "unverzüglich" die Organisation von Wahlvorschlägen nach Ablauf der Amtszeit von Herrn Kirchhof vorzunehmen. Statt dessen hatte er sich dafür fast acht Monate Zeit gelassen.
Doch nicht nur das. Kauder hat das für diesen Fall, das Ausscheiden eines Richters wegen Erreichens der Altersgrenze, vorgesehene Verfahren überhaupt nicht eingeleitet. Er scheint schlicht das Bundesverfassungsgericht ausgebootet zu haben. Im bereits zitierten § 7a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes heißt es nämlich:
»(1) Kommt innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters die Wahl eines Nachfolgers auf Grund der Vorschriften des § 6 nicht zustande, so hat das älteste Mitglied des Wahlausschusses unverzüglich das Bundesverfassungsgericht aufzufordern, Vorschläge für die Wahl zu machen.
(2) Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts beschließt mit einfacher Mehrheit, wer zur Wahl als Richter vorgeschlagen wird. Ist nur ein Richter zu wählen, so hat das Bundesverfassungsgericht drei Personen vorzuschlagen…«
Jedenfalls gibt es keine Dokumente, und die beteiligten Organe dokumentieren ihre Entscheidungen durchaus, die darauf hinweisen, daß Kauder das Gericht aufgefordert hätte, drei Personen vorzuschlagen, noch daß das Gericht so verfahren wäre.
Bekannt ist hingegen die Mitteilung über die 1. Sitzung des Wahlausschusses, wonach dieser dem Bundestag als einzigen Vorschlag den Namen Harbarth präsentierte. Wie bereits erwähnt, war Harbarth Mitglied dieses Ausschusses.
Inzwischen gibt es auf dem Twitter-Kanal von Herrn Kühbacher eine ausführliche Diskussion, die allerdings recht schwer zu verfolgen ist (s. z.B. hier).
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
Das gehört in die Öffentlichkeit. Es wäre ein klarer Verstoß und ein Machtmissbrauch (Korruption) der Regierung. Es erklärt auch mindestens das Treffen/Essen im Kanzleramt. Eine gewollte Nähe des Staates.
Klingt nach DDR-Machtfilz.
Auf Twitter eine ausführliche Diskussion?
Das schließt sich gegenseitig aus.
Auf Twitter kann man keine "anständige" geschweige denn ausführliche Diskussion führen.
Jedes Gericht im Russischen Kaiserreich war unabhängiger als dieser Karnevalsverein, wie der schöne Freispruch für Vera Zasulič zeigt.
"Dies zeigte die Effizienz der von Zar Alexander II. durchgeführten juristischen Reform, es bewies, dass ein Gericht gegen Autoritäten Urteile fällen konnte."
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wera_Iwanowna_Sassulitsch
BVG ist eine einzigste Farce und eines ehemaligen Rechtstaates nicht würdig !Harbarth sollte sich definitiv zu gegebener Zeit vor Gericht verantworten!Alle getroffenen Urteile sind Ungültig!
Den Verfassungsfeind Harbarth (CDU) rausschmeißen und aburteilen! Zusammen mit den anderen Strippenziehern der Verwerfung.
Ein furchtbarer "Jurist". Sie wagen sich wieder hervor.
https://de.wikipedia.org/wiki/Furchtbare_Juristen
Rotkäppchen ohne Inhalt.
Es wäre ein Wunder gewesen, hätte das Merkel-Regime (auch) hier nach dem Gesetz gehandelt. Umso skurriler ist jetzt die Aufregung in Sachen Polen und Ungarn: Die EU-Gesetzesbrecher wollen ihr eigenes, von den EU-Statuten nicht gedecktes Vorgehen verdecken, frei nach dem Motto, daß der Angriff die beste Verteidigung ist.
Die Bundestagssitzung 2018, in der Harbarth auf den Schild gehoben wurde, ist mir im Gedächtnis geblieben – als offensichtliches und krasses Systemversagen. Die zu erwartenden Konsequenzen waren mir damals schon klar, und sie sind auch allesamt eingetreten.
Am Rande: Damals, am fraglichen Sitzungstag des Parlaments, ging es u.a. um den Migrationspakt der UN. Diesen hatte Harbarth in einer Rede vehement verteidigt und dabei natürlich vorsätzlich gelogen: Er behauptete nämlich, daß all das nicht verbindlich sei. Heute wissen wir, welch erbärmliche Lüge das war. Und es ist damit klar, wie er bei Verfahren (auch) in dieser Sache entscheiden wird.
@David: "Merkel-Regime" klingt mir genau so undifferenziert wie "Machthaber Lukaschenko".
@aa:
"Merkel-Regime" ist genau so differenziert oder undifferenziert wie "Regierung Merkel", "Kabinett Merkel" oder was auch immer. Der Unterschied liegt nicht im Grad der Differenziertheit, sondern in der Konnotation (positiv/negativ/neutral).
Und da kritisiert die deutsche Politik Polen?
Lasst mich raten… Zuständig für die gerichtliche Klärung ist in diesem Fall dann der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes…
Laut Wikipedia ist Stefan Harbarth 2010 bei der Kanzlei Shearman & Sterling LLP eingestiegen. Genau in diesem Jahr wurden von dieser Kanzlei die Cum-Ex Geschäfte ausgeklüngelt!
https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth
State Capture, Kriminelle Politik Banden, mit Gender Ga,Ga übernahm das Verfassungsgericht, was mit Susanne Baer, schon extrem deutlich wurde
@navy: Frauen sollten für solche Ämter schon mal gar nicht zugelassen werden, oder?
@aa
Es gibt überhaupt keine Frauen.
Es gibt nur Helikopter.
https://archive.md/2020.01.01–232918/http://clarkesworldmagazine.com/fall_01_20/
seimutigTV: Franz Renggli – der ganz normale Irrsinn – die Natur- und Kulturgeschichte der Mutter-Kind-Beziehung
https://deutungsvielfalt.de/2021/09/19/seimutigtv-franz-renggli-der-ganz-normale-irrsinn-die-natur-und-kulturgeschichte-der-mutter-kind-beziehung/
https://t.me/s/eltern_stehen_auf/2959
"Razer Zephyr: LED-Atemschutzmaske direkt zum Marktstart ausverkauft"
"Nicht spezifisch gegen COVID-19 getestet worden"
Werbevideo: "Stay Safe, Social and Sustainable"
https://www.heise.de/news/Razer-Zephyr-LED-Atemschutzmaske-direkt-zum-Marktstart-ausverkauft-6226106.html
Vom 16. 04. 2020 und leider immer noch manchen unbekannt:
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/id2020-ktdi-apple-google/
Auch wahr:
https://twitter.com/maineacbagboy1/status/1451217388460982279/photo/1
Da lässt sich eine Top-Kanzlei nicht mit einem "gänzlich ungeeignet" abfertigen:
"Niko Härting@nhaerting
1. Mit einer Gegenvorstellung haben wir heute auf den Beschluss des @BVerfG
zur (nach Auffassung des Gerichts fehlenden) Befangenheit der Richter #Harbarth und #Baer reagiert."
https://twitter.com/nhaerting/status/1451482185295409161
Vielen Dank für diesen wertvollen
Beitrag.
Er wird keine Beachtung in den von uns
finanzierten Medien erhalten.
Dennoch ist es wichtig, dass klare wahrheits-
getreue Gedanken von uns gedacht werden.
Ich bin überzeugt, dass dies eine heilsame
Kraft wird mit der Zeit.
Die Wahrheit zu erkennen macht Etwas in der
Welt.
In einem Artikel zum Bundesverfassungsgericht von 2014 klingt es so, als sei eine Änderung der Richterwahlen geplant, nach der nur noch ein Vorschlag des Wahlausschusses erfolgen muss:
"In Art. 94 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes (GG) steht zur Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lediglich: "Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt." Den Rest überlässt die Verfassung dem Gesetzgeber. Dieser hat im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geregelt, dass die Wahl durch einen Wahlausschuss von zwölf Abgeordneten vorgenommen wird. Dieser Wahlmodus begegnete immer wieder Kritik; nicht zuletzt Bundestagspräsident Norbert Lammert hält dieses Vorgehen für falsch.
Nun plant die große Koalition offenbar eine Reform. Der Spiegel berichtet, dass der Wahlausschuss künftig lediglich einen Richter vorschlagen und die Entscheidung dann vom Plenum getroffen werden soll. Um die Kandidaten nicht durch parteipolitisch motivierte Debatten zu beschädigen, solle auf eine Aussprache im Bundestag verzichtet werden.
Quelle 24.3.2014: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-wahl-richter-bverfgg-reform-bundestag/
Es gab und gibt etliche Vorbehalte gegen Harbarth, z.B. den der Konzernnähe, weil er ehemaliger Miteigentümer einer Mannheimer Kanzlei war, die VW im Dieselskandal vertreten hat.
"Es gab sogar mehrere Klagen am BVerfG, die sich nachträglich gegen Harbarths Ernennung zum Verfassungsrichter wandten. Diese wurden aber – wie erwartet – mangels individueller Betroffenheit der Kläger allesamt abgelehnt…"
Der Kölner Anwalt Claus G. Schmitz, ist wie Harbarth CDU-Mitglied und "hat sich vor allem zum Ziel gesetzt, die Umstände aufzuklären, wie Stephan Harbarth 2018 kurz vor seiner Wahl zum Verfassungsrichter von der Universität Heidelberg zum Honorarprofessor ernannt wurde. Er hat das Gefühl, dass Harbarth damit der Weg nach Karlsruhe geebnet werden sollte."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stephan-harbarth-anwalt-gegen-uni-streit-um-honorarprofessur/
Achja, das Märchen von der Gewaltenteilung mal wieder. Die es nie gegeben hat! Natürlich kann man solche Ernennungen auch als Betrug bezeichnen aber anders funktioniert der Kapitalismus nunmal nicht. Nur noch soviel und zur Erinnerung: Hitler wurde auch nicht gewählt!
@Erfurt: Mmh. Doch.
@aa,
ein Blick in die Geschichte: Es waren führende Wirtschaftsbosse die Hitler zum Kanzler bestimmt haben. Und genauso wie 1933 sind es heute auch führende Wirtschaftsbosse die bestimmen, wer hier ein Verfassungsrichter wird.
MFG, schönes Wochenende.
@Erfurt: Logo. Meistens kaschieren sie das aber erfolgreich über Wahlen. Die Wahl Hitlers zum Reichskanzler war formal in Ordnung. Daß er millionenschwere Spenden aus der Wirtschaft bekommen hat, gehört mit zur Wahrheit.
D‑Radio: Programmbeschwerde zum Feature "70 Jahre BVG – Das letzte Wort hat Karlsruhe"
http://www.publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=44&t=3294
Zwar gibt er[der Beitrag] einen hervorragenden Überblick hinsichtlich der historischen und
staatspolitischen Bedeutung der Institution Bundesverfassungsgericht (BVerfG), blendet aber kritische Fragen der Gegenwart größtenteils aus. Dies gipfelt in dem Interview des amtierenden Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth. Er war bis zu seiner Ernennung zum Verfassungsrichter stellvertretender Fraktionschef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Seine Ernennung war höchst umstritten und gipfelte sogar darin, dass Kritiker aufgrund seiner vorhergehenden Beschäftigung seine Unabhängigkeit infrage stellten und Verfassungsbeschwerde einlegten. (2)
[…]
Insbesondere hätte Frau Willms Herrn Prof. Dr. Harbarth mit den kritischen Einschätzungen des Verfassungsrechtlers Uwe Volkmann konfrontieren können. Dazu hat es im DLF am 5.9.2021 ein sehr hörenswertes Interview gegeben, (3) in dem auch der Journalist, Jurist und ehemalige Richter Heribert Prantl mit den Worten, dass Verfassungsgericht sei „schon mal in besserer Verfassung gewesen“ zitiert wird.
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Besonders irritierend ist auch der Umstand, dass die Redakteurin die Passivität des Gerichts im Rechtschutz während der Corona-Pandemie mit keiner Silbe kritisch angemahnt hat. Herr Harbarth hätte bei einer besser vorbereiteten Interviewerin durchaus mit dem Beitrag dienlichen Fragen konfrontiert werden könnten,
wie z.B.:
– War das Fehlen einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für die Freiheitseinschränkungen über viele Monate hinweg gegebenenfalls ein verfassungswidriger Zustand?
– Warum hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Zeit nicht einen einzigen Eilantrag zu den Grundrechtseinschränkungen angenommen?
[…]
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Antwort Deutschlandradio 19.10.2021
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Nach Abgleich mit unserer Beschwerdeordnung und den für Deutschlandradio einschlägigen Programmgrundsätzen, komme ich zu dem Schluss, dass gegen Programmgrundsätze nicht verstoßen wurde.
Warum?
Gemäß Paragraph 26 Abs. 2 MStV haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Gemäß Paragrap 6 Absatz 1 DRadio-StV soll in den Angeboten von Deutschlandradio – wie Sie richtig geschrieben haben – zudem ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden.
Ziel dieser Grundsätze ist es, eine inhaltliche Vielfalt in den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten herbeizuführen. Die Vorgabe umfasst zum einen die Vielfalt an Themen insgesamt (Ausgewogenheit) und innerhalb dieser Themen die Vielfalt der Meinungen (Meinungsvielfalt), die zu diesem Thema vertreten werden. Nicht jede Sendung muss jedoch dem Erfordernis der Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit gerecht werden. Vielmehr ist die geforderte Vielfalt erst über eine Gesamtbetrachtung der Sendungen herzustellen.
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Darüber hinaus ist anzumerken, dass sich eine Beschwerde – die sich auf ein konkretes Angebot bezieht – auf darin getätigte Aussagen/Inhalte beziehen muss. Etwas „nicht Gesagtes“ kann also nicht zum Befassungsgegenstand werden.
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Kind: Kann man das notfalls gerichtlich Klären?
Papa: Du meinst vorm Bundesverfassungsgricht?
Kind: Ja!
Papa: Wenn wir uns dafür Stark machen und Glück haben, in 12 Jahren.
Kind: Das ist gemein!
Papa: Ja!
Kind: Die Antwort vom Dradio ist blöd.
Papa: Ja!
Kind: So blöd wie dieser Witz
–Fritzchen: Herr Lehrer, kann man für etwas bestraft werden, was man nicht gemacht hat?
–Lehrer: Natürlich nicht.
–Fritzchen: Na dann bin ich aber froh.
–Lehrer: Wieso?
Papa: Weil ich meine Hausaufgaben nicht gemacht habe. Der Witz ist alt und hat einen soooo langen Bart.…
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Kind: Schade, ich dachte wir könnten jetzt über Dradio lachen.
Papa: Das ist nicht zum lachen, das ist bitter ernst.
Kind: Ach Papa. Du hattest doch mir gestern ein Video gezeigt,
das die Rundfunkgebüren nicht ganz vergebens sind. Ganz ganz
selten käme etwas gutes…
Papa: Ja, ganz selten
Kind: Es war eine alte Frau, Hannah hieß die,
und die konnte selbst über diesen Eichmann lachen…
Papa: Kind Du lernst schneller als ich.…
Kind: (lacht) klar, Du bist ja schon alt und langsam
Papa: hörmal…
Kind: Hör Du doch noch mal (Spult Video vor:)
https://archive.org/details/hannaharendt-vonderbanalitatdesbosen
Hanna Arendt: "Die Leute nehmen eine Sache Übel, […] dass ich da noch lachen kann. Und ich war wirklich der Meinung, dass der Eichmann ein Hans-Wurst ist. Und ich sage Ihnen, ich habe dieses Polizeiverhör, 3600 Seiten gelesen, und sehr genau gelsen und ich weiß nicht wie oft ich dabei gelacht habe."
Kind: Habe ich doch sofort gesagt, die vom Dradio sind blöd
Papa: Ja und sie merken es nich..
Kind: Oder sie meinen, die Hörer merken es nicht.…
Kind: Lass uns Rechner und Radio ausmachen, lass uns ein gutes Buch lesen
Papa: Ja, genau – Du suchst aus.…