Kinder sollen bei Coronavirus-Verdacht von der Familie isoliert werden

Was klingt wie eine auf­ge­reg­te Dystopie-Warnung eines Aluhuts, ent­stammt Anordnungen von Gesundheitsämtern.

Unter obi­gem Titel schreibt heu­te der Tagesspiegel:

»Ein Kind, das die Nudeln zum Mittag allei­ne in sei­nem Zimmer isst, nur weil es in der Kita Kontakt zu einem infi­zier­ten Spielkameraden hat­te: Was sich nach trau­ri­ger Corona-Dystopie anhört, wird man­cher­orts von den Gesundheitsämtern bereits angeordnet.

In einem Schreiben des Kommunalverbands Region Hannover heißt es: "Die häus­li­che Absonderung bedeu­tet, dass ihr Kind in der Wohnung bzw. dem Haushalt mög­lichst eine räum­li­che und zeit­li­che Trennung zu allen im Haushalt leben­den Personen, ein­hal­ten soll, indem Sie und Ihr Kind sich in unter­schied­li­chen Räumen auf­hal­ten, kei­ne gemein­sa­men Tätigkeiten aus­füh­ren und ins­be­son­de­re Ihre Mahlzeiten nach­ein­an­der oder räum­lich getrennt von­ein­an­der einnehmen."

Der Präsident des Kinderschutzbunds, Heinz Hilger, zeigt sich über sol­che Maßnahmen zum Infektionsschutz alar­miert: "Die Situation der Quarantäne ist für Familien, ins­be­son­de­re für Kinder, ohne­hin sehr bela­stend. Kinder in die­ser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu iso­lie­ren, ist eine Form psy­chi­scher Gewalt."

Die Region Hannover sieht die Maßnahmen hin­ge­gen durch das Infektionsschutzgesetz begrün­det. Sie wür­den sich zudem an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts ori­en­tie­ren, sag­te Sprecherin Tanja Schulz dem Tagesspiegel. "Eine häus­li­che Isolation von Kindern, die als direk­ter Kontakt von nach­weis­lich mit Covid-19 infi­zier­ten Personen iden­ti­fi­ziert wur­den, ist aus Gründen des Infektionsschutzes sinn­voll und not­wen­dig. Darüber hin­aus stellt sie – in Alternative zu zum Beispiel einer Isolation im Krankenhaus – das mil­de­ste Mittel dar", sag­te Schulz weiter.

Kinder kön­nen in geschlos­se­ne Einrichtungen "abge­son­dert" werden
Doch die Quarantäneanordnung der Region Hannover hält auch eine Drohung parat. Sollte den Anordnungen nicht nach­ge­kom­men wer­den, wer­de beim zustän­di­gen Amtsgericht bean­tragt, "das Kind zwangs­wei­se in einer geeig­ne­ten abge­schlos­se­nen Einrichtung abzu­son­dern".
«

Es wird von ähn­li­chen Anweisungen "in den Kreisen Offenbach in Hessen und Bruchsal in Baden-Württemberg" gespro­chen.

pres​se​por​tal​.de berichtet:

»Nach Informationen von nw​.de, der Online-Ausgabe der in Bielefeld erschei­nen­den Tageszeitung "Neue Westfälische", haben die Gesundheitsämter der Kreise Offenbach und Karlsruhe in einer Anordnung gefor­dert, es sol­le kei­ne gemein­sa­men Mahlzeiten geben. Zudem droh­ten sie Eltern, dass bei Zuwiderhandlung das Kind in einer geschlos­se­nen Einrichtung für die Dauer der Quarantäne unter­ge­bracht wer­de. Bei den Empfängern der Anordnungen han­delt es sich um Eltern von Kindern zwi­schen drei und elf Jahren.«

Auf welt​.de ist zu lesen:

»Auch zu Hause Mundschutz tragen
Auch die Stadt Bruchsal war laut dem Nachrichtendienst epd betrof­fen. In einer Bruchsaler Grundschule im Kreis Karlsruhe waren im Juli 46 Viertklässler unter streng­sten Vorgaben in Quarantäne geschickt wor­den, nach­dem eine Lehrerin posi­tiv gete­stet wurde.

In einer schrift­li­chen Anordnung wur­den die dor­ti­gen Erziehungsberechtigten dann offen­bar auf­ge­for­dert, das Kind auch zu Hause beim Kontakt mit ande­ren Personen einen Mund-Nasen-Schutz tra­gen zu las­sen. Gedroht wur­de zudem damit, dass bei Zuwiderhandlung für die Dauer der Quarantäne das Kind "zwangs­wei­se in einer geeig­ne­ten geschlos­se­nen Einrichtung abge­son­dert" wer­den kön­ne.«

Siehe auch: Diakonie: Nase vorn beim Wegsperren von Kindern

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

2 Antworten auf „Kinder sollen bei Coronavirus-Verdacht von der Familie isoliert werden“

  1. Es ist besorg­nis­er­re­gend für ein Land, wenn Eltern von höch­sten Stellen sol­che Bedrohungen erhal­ten und trotz der vie­len Informationen, die es zum Thema Maske und Kolateralschäden gibt, im "Falle Corona " die Kindeswohlgefährdung unter­ge­ord­net wird und sogar ange­ord­net wird.

  2. Die Anzahl der Irren über­steigt die Anzahl der Vernünftigen … und die Irren sit­zen auch noch auf den macht­be­fug­ten Posten … krän­ker geht es eigent­lich nicht mehr.

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