Was klingt wie eine aufgeregte Dystopie-Warnung eines Aluhuts, entstammt Anordnungen von Gesundheitsämtern.
Unter obigem Titel schreibt heute der Tagesspiegel:
»…Ein Kind, das die Nudeln zum Mittag alleine in seinem Zimmer isst, nur weil es in der Kita Kontakt zu einem infizierten Spielkameraden hatte: Was sich nach trauriger Corona-Dystopie anhört, wird mancherorts von den Gesundheitsämtern bereits angeordnet.
In einem Schreiben des Kommunalverbands Region Hannover heißt es: "Die häusliche Absonderung bedeutet, dass ihr Kind in der Wohnung bzw. dem Haushalt möglichst eine räumliche und zeitliche Trennung zu allen im Haushalt lebenden Personen, einhalten soll, indem Sie und Ihr Kind sich in unterschiedlichen Räumen aufhalten, keine gemeinsamen Tätigkeiten ausführen und insbesondere Ihre Mahlzeiten nacheinander oder räumlich getrennt voneinander einnehmen."
Der Präsident des Kinderschutzbunds, Heinz Hilger, zeigt sich über solche Maßnahmen zum Infektionsschutz alarmiert: "Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder, ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt."
Die Region Hannover sieht die Maßnahmen hingegen durch das Infektionsschutzgesetz begründet. Sie würden sich zudem an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts orientieren, sagte Sprecherin Tanja Schulz dem Tagesspiegel. "Eine häusliche Isolation von Kindern, die als direkter Kontakt von nachweislich mit Covid-19 infizierten Personen identifiziert wurden, ist aus Gründen des Infektionsschutzes sinnvoll und notwendig. Darüber hinaus stellt sie – in Alternative zu zum Beispiel einer Isolation im Krankenhaus – das mildeste Mittel dar", sagte Schulz weiter.
Kinder können in geschlossene Einrichtungen "abgesondert" werden
Doch die Quarantäneanordnung der Region Hannover hält auch eine Drohung parat. Sollte den Anordnungen nicht nachgekommen werden, werde beim zuständigen Amtsgericht beantragt, "das Kind zwangsweise in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abzusondern".«
Es wird von ähnlichen Anweisungen "in den Kreisen Offenbach in Hessen und Bruchsal in Baden-Württemberg" gesprochen.
presseportal.de berichtet:
»Nach Informationen von nw.de, der Online-Ausgabe der in Bielefeld erscheinenden Tageszeitung "Neue Westfälische", haben die Gesundheitsämter der Kreise Offenbach und Karlsruhe in einer Anordnung gefordert, es solle keine gemeinsamen Mahlzeiten geben. Zudem drohten sie Eltern, dass bei Zuwiderhandlung das Kind in einer geschlossenen Einrichtung für die Dauer der Quarantäne untergebracht werde. Bei den Empfängern der Anordnungen handelt es sich um Eltern von Kindern zwischen drei und elf Jahren.«
Auf welt.de ist zu lesen:
»Auch zu Hause Mundschutz tragen
Auch die Stadt Bruchsal war laut dem Nachrichtendienst epd betroffen. In einer Bruchsaler Grundschule im Kreis Karlsruhe waren im Juli 46 Viertklässler unter strengsten Vorgaben in Quarantäne geschickt worden, nachdem eine Lehrerin positiv getestet wurde.
In einer schriftlichen Anordnung wurden die dortigen Erziehungsberechtigten dann offenbar aufgefordert, das Kind auch zu Hause beim Kontakt mit anderen Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu lassen. Gedroht wurde zudem damit, dass bei Zuwiderhandlung für die Dauer der Quarantäne das Kind "zwangsweise in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung abgesondert" werden könne.«
Siehe auch: Diakonie: Nase vorn beim Wegsperren von Kindern
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
Es ist besorgniserregend für ein Land, wenn Eltern von höchsten Stellen solche Bedrohungen erhalten und trotz der vielen Informationen, die es zum Thema Maske und Kolateralschäden gibt, im "Falle Corona " die Kindeswohlgefährdung untergeordnet wird und sogar angeordnet wird.
Die Anzahl der Irren übersteigt die Anzahl der Vernünftigen … und die Irren sitzen auch noch auf den machtbefugten Posten … kränker geht es eigentlich nicht mehr.