Das ist am 14.1. zu lesen auf labournet.de:
»“… am Dienstag, 19. Januar 2021 findet ab 9 Uhr vor dem Arbeitsgericht Herne (Schillerstraße 37–39) ein interessanter (Güte-)Termin statt (Aktenzeichen 4 Ca 2437/20). Eine Mandantin von mir klagt gegen ihre Strafumsetzung in einem Recklinghäuser Krankenhaus. Sie wurde ausgerechnet in der jetzigen Situation von der Intensivstation versetzt, weil sie sich für den gebotenen Gesundheitsschutz der Pflegenden einsetzt. So sind aus Gründen der Arbeitssicherheit beim (notwendigen!!) Tragen von Masken sogenannte „Maskenpausen“ erforderlich (siehe nur: https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html). Dies dient dem Schutz der Maskentragenden, in Krankenhäusern aber auch den Patienten, da sonst die Konzentration der Pflegenden leidet. Weil diese sog. Maskenpausen regelmäßig nicht eingehalten werden (können), beschwerte sie sich innerbetrieblich und sachlich. Statt die Missstände abzustellen, wurde sie deshalb versetzt…”
Mitteilung des Anwalts am 14.1.21 per e‑mail – die unterstützende Gewerkschaft ver.di Mittleres Ruhrgebiet hat dazu und der Rechtslage der FFP-2-Masken einen Flyer herausgegeben (siehe auch unser Dossier: (IG Metall zu) Gesundheitsschutz und Corona: „Arbeitgeber und Betriebsärzte schützen Beschäftigte zu wenig“)«
Leider findet sich hier kein Kontakt zu dem Anwalt oder der Anwältin.
Die Betrachtung der Beschäftigten als rechtlose "Arbeitssklaven" erscheint besonders ausgeprägt gegenüber den Beschäftigten in der Pflege.
Zynischer Weise bekommen sie nur leere Versprechungen und kostenlosen Applaus, sollen sich aber gefälligst impfen lassen und auf gesetzlich vorgesehene Pausen verzichten, auf die sie einen Anspruch haben.
Das nenne ich Leibeigenschaft oder Sklaverei! Pfui Deiwel, widerlich!
Die Pflege wäre eine Macht- leider macht sie davon null Gebrauch und unterwirft sich lieber ihren Arbeitgebern. Die tapferen Einzelkämpfer haben so kaum eine Chance. Leider geht das schon Jahre so. Die beste Gelegenheit jetzt wird offenbar wieder vertan.
Masken ohne auf Arbeitssicherheit zu achten. Schlecht getestete Impfstoffe verabreichen zum Schutz anderer.
Um die Gesundheit der Pflegenden geht es nicht.
Darum will der Magus von Baiern ja auch, dass Kunden im Supermarkt FFP2 tragen müssen, die Angestellten aber nicht.
Die Berufsgenossenschaft, zumindest nach ihren Vor-Corona-Bestimmungen, gebietet nach 75 Minuten FFP2 30 Minuten Frischluft.
Und echten Virenschutz nur mit FFP3.
Brauchst es blöder frag den… du weißt schon
https://teamplayer.fdp-ahaus.de/stellenangebot/querdenker-m-w‑d/?utm_campaign=google_jobs_apply&utm_source=google_jobs_apply&utm_medium=organic
2. Verfahren
Antrag auf abstrakte Normenkontrolle und Eilantrag auf Öffnung der Grundschule vom 13.01.2021 zum OVG Münster
https://www.ckb-anwaelte.de/download/2021000046JHJH1140-Oberverwaltungsgericht_fuer_das_Land_N%20ordrhein-Westfalen.pdf
https://www.ckb-anwaelte.de/aktuelle-corona-verfahren/
Da hält sich das Krankenhaus offensichtlich nicht an die Hinweise / Vorgaben des RKI! Denn das RKI verweist ausdrücklich auf die Pausenzeiten bei FFP2 und FFP3 Masken!
In der folgenden Rubrik findet man "Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird z.B. im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben,"
»»»…Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren.…«««
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html