Klage gegen Strafumsetzung in einem Recklinghäuser Krankenhaus: Weil auf „Maskenpausen“ bestanden wurde!

Das ist am 14.1. zu lesen auf labour​net​.de:

»“… am Diens­tag, 19. Janu­ar 2021 fin­det ab 9 Uhr vor dem Arbeits­ge­richt Her­ne (Schil­ler­stra­ße 37–39) ein inter­es­san­ter (Güte-)Termin statt (Akten­zei­chen 4 Ca 2437/20). Eine Man­dan­tin von mir klagt gegen ihre Straf­um­set­zung in einem Reck­ling­häu­ser Kran­ken­haus. Sie wur­de aus­ge­rech­net in der jet­zi­gen Situa­ti­on von der Inten­siv­sta­ti­on ver­setzt, weil sie sich für den gebo­te­nen Gesund­heits­schutz der Pfle­gen­den ein­setzt. So sind aus Grün­den der Arbeits­si­cher­heit beim (not­wen­di­gen!!) Tra­gen von Mas­ken soge­nann­te „Mas­ken­pau­sen“ erfor­der­lich (sie­he nur: https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html). Dies dient dem Schutz der Mas­ken­tra­gen­den, in Kran­ken­häu­sern aber auch den Pati­en­ten, da sonst die Kon­zen­tra­ti­on der Pfle­gen­den lei­det. Weil die­se sog. Mas­ken­pau­sen regel­mä­ßig nicht ein­ge­hal­ten wer­den (kön­nen), beschwer­te sie sich inner­be­trieb­lich und sach­lich. Statt die Miss­stän­de abzu­stel­len, wur­de sie des­halb versetzt…” 

Mit­tei­lung des Anwalts am 14.1.21 per e‑mail – die unter­stüt­zen­de Gewerk­schaft ver.di Mitt­le­res Ruhr­ge­biet hat dazu und der Rechts­la­ge der FFP-2-Mas­ken einen Fly­er her­aus­ge­ge­ben  (sie­he auch unser Dos­sier: (IG Metall zu) Gesund­heits­schutz und Coro­na: „Arbeit­ge­ber und Betriebs­ärz­te schüt­zen Beschäf­tig­te zu wenig“

Lei­der fin­det sich hier kein Kon­takt zu dem Anwalt oder der Anwältin.

8 Antworten auf „Klage gegen Strafumsetzung in einem Recklinghäuser Krankenhaus: Weil auf „Maskenpausen“ bestanden wurde!“

  1. Die Betrach­tung der Beschäf­tig­ten als recht­lo­se "Arbeits­skla­ven" erscheint beson­ders aus­ge­prägt gegen­über den Beschäf­tig­ten in der Pflege.
    Zyni­scher Wei­se bekom­men sie nur lee­re Ver­spre­chun­gen und kos­ten­lo­sen Applaus, sol­len sich aber gefäl­ligst imp­fen las­sen und auf gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Pau­sen ver­zich­ten, auf die sie einen Anspruch haben.
    Das nen­ne ich Leib­ei­gen­schaft oder Skla­ve­rei! Pfui Dei­wel, widerlich!

    1. Die Pfle­ge wäre eine Macht- lei­der macht sie davon null Gebrauch und unter­wirft sich lie­ber ihren Arbeit­ge­bern. Die tap­fe­ren Ein­zel­kämp­fer haben so kaum eine Chan­ce. Lei­der geht das schon Jah­re so. Die bes­te Gele­gen­heit jetzt wird offen­bar wie­der vertan.

  2. Mas­ken ohne auf Arbeits­si­cher­heit zu ach­ten. Schlecht getes­te­te Impf­stof­fe ver­ab­rei­chen zum Schutz anderer. 

    Um die Gesund­heit der Pfle­gen­den geht es nicht.

  3. Dar­um will der Magus von Bai­ern ja auch, dass Kun­den im Super­markt FFP2 tra­gen müs­sen, die Ange­stell­ten aber nicht.
    Die Berufs­ge­nos­sen­schaft, zumin­dest nach ihren Vor-Coro­na-Bestim­mun­gen, gebie­tet nach 75 Minu­ten FFP2 30 Minu­ten Frischluft.

  4. Da hält sich das Kran­ken­haus offen­sicht­lich nicht an die Hin­wei­se / Vor­ga­ben des RKI! Denn das RKI ver­weist aus­drück­lich auf die Pau­sen­zei­ten bei FFP2 und FFP3 Masken!

    In der fol­gen­den Rubrik fin­det man "Das Tra­gen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschul­tes und qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal wird z.B. im medi­zi­ni­schen Bereich im Rah­men des Arbeits­schut­zes vorgeschrieben," 

    »»»…Gemäß Vor­ga­ben des Arbeits­schut­zes ist die durch­ge­hen­de Tra­ge­dau­er von FFP2-Mas­ken bei gesun­den Men­schen begrenzt (sie­he Her­stel­ler­infor­ma­tio­nen, i.d.R. 75 Minu­ten mit fol­gen­der 30-minü­ti­ger Pau­se), um die Belas­tung des Arbeit­neh­mers durch den erhöh­ten Atem­wi­der­stand zu minimieren.…«««
    https://​www​.rki​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​F​A​Q​/​N​C​O​V​2​0​1​9​/​g​e​s​a​m​t​.​h​tml

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