Auf handelsblatt.com ist am 29.3. zu lesen:
»Bei den Verwaltungsgerichten und den darüberliegenden Instanzen gingen in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 10.000 Klagen und Eilverfahren gegen staatliche Corona-Maßnahmen ein, wie eine Umfrage des ZDF zeigt.
Der BDVR-Vorsitzende Robert Seegmüller [BDVR: Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, AA] erklärte, der Immunitätsstatus der Bevölkerung könne sich auf die rechtliche Bewertung von Freiheitseinschränkungen auswirken und dazu führen, dass „ein derzeit gerichtlich bestätigter Rechtszustand in Zukunft in einen gerichtlich zu beanstandenden“ umschlage. Seit einem Jahr rängen die Verwaltungsgerichte um den richtigen Weg bei der Kontrolle staatlicher Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus.
Dabei seien sich die Richter der großen Verantwortung bewusst. „Eine Verordnung ist schnell aufgehoben mit möglicherweise gravierenden Folgen für Leben und körperliche Unversehrtheit vieler“, sagte Seegmüller. Eine Verordnung sei aber auch schnell bestätigt, was ebenfalls gravierende Folgen haben könne. Klar sei, dass das derzeitige Niveau der Freiheitseinschränkungen kein Dauerzustand werden könne.
Der Frankfurter Rechtsprofessor Uwe Volkmann wies darauf hin, dass zu den Corona-Einschränkungen bislang nur Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz, also im Eilverfahren, ergangen seien. Hier gehe es um Verhältnismäßigkeitsabwägungen…«
Das die Richter keine simple Kosten/Nutzen Abwägung aufstellen können, ist wirklich peinlich.