10.000 Klagen und Eilverfahren gegen Corona-Maßnahmen

Auf han​dels​blatt​.com ist am 29.3. zu lesen:

»Bei den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten und den dar­über­lie­gen­den Instan­zen gin­gen in den ver­gan­ge­nen zwölf Mona­ten mehr als 10.000 Kla­gen und Eil­ver­fah­ren gegen staat­li­che Coro­na-Maß­nah­men ein, wie eine Umfra­ge des ZDF zeigt.

Der BDVR-Vor­sit­zen­de Robert Seegmül­ler [BDVR: Bun­des Deut­scher Ver­wal­tungs­rich­ter und Ver­wal­tungs­rich­te­rin­nen, AA] erklär­te, der Immu­ni­täts­sta­tus der Bevöl­ke­rung kön­ne sich auf die recht­li­che Bewer­tung von Frei­heits­ein­schrän­kun­gen aus­wir­ken und dazu füh­ren, dass „ein der­zeit gericht­lich bestä­tig­ter Rechts­zu­stand in Zukunft in einen gericht­lich zu bean­stan­den­den“ umschla­ge. Seit einem Jahr rän­gen die Ver­wal­tungs­ge­rich­te um den rich­ti­gen Weg bei der Kon­trol­le staat­li­cher Maß­nah­men zum Schutz der Bevöl­ke­rung vor dem Coronavirus.

Dabei sei­en sich die Rich­ter der gro­ßen Ver­ant­wor­tung bewusst. „Eine Ver­ord­nung ist schnell auf­ge­ho­ben mit mög­li­cher­wei­se gra­vie­ren­den Fol­gen für Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit vie­ler“, sag­te Seegmül­ler. Eine Ver­ord­nung sei aber auch schnell bestä­tigt, was eben­falls gra­vie­ren­de Fol­gen haben kön­ne. Klar sei, dass das der­zei­ti­ge Niveau der Frei­heits­ein­schrän­kun­gen kein Dau­er­zu­stand wer­den könne.

Der Frank­fur­ter Rechts­pro­fes­sor Uwe Volk­mann wies dar­auf hin, dass zu den Coro­na-Ein­schrän­kun­gen bis­lang nur Ent­schei­dun­gen im vor­läu­fi­gen Rechts­schutz, also im Eil­ver­fah­ren, ergan­gen sei­en. Hier gehe es um Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­ab­wä­gun­gen…«

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