"Krankenhäuser sind an ihren Grenzen". Das war 2017 und 2018

Wer erin­ner­te sich nicht an die dama­li­gen Lockdowns und Zwangsimpfungen?

»Grippewelle
Aufnahmestopps und Isoliermaßnahmen in Kliniken

Nordbayern, Niedersachsen, Brandenburg, NRW – aus allen Teilen der Republik mel­den Kliniken, dass sie wegen der Grippewelle unter Volllast arbei­ten. Manche Häuser haben für ihre Innere-Stationen einen Aufnahmestopp ver­hängt, ande­re legen ihre Influenza-Patienten auf Isolierstationen, die teil­wei­se auch schon über­füllt sind. Das bestä­ti­gen Nachfragen der Korrespondenten der "Ärzte Zeitung" in ganz Deutschland

So sieht es in ver­schie­de­nen Bundeslängern [sic] aus:

        • Niedersachsen: Die Uniklinik Göttingen hat aktu­ell 50 Patientinnen und Patienten mit Influenza auf­ge­nom­men… "Viele von ihnen lei­den unter der Influenza B, die auch trotz Impfung auf­tre­ten kann." Von den Mitarbeitern des Krankenhauses näh­men lei­der nur weni­ge die Grippeimpfung wahr, die der Betriebsarzt empfiehlt.
        • Sachsen: … „Insbesondere ist aber die Verlegung und sta­tio­nä­re Aufnahme der Patienten ein Problem, da die Stationen wegen der hohen Zahl an zu iso­lie­ren­den Fällen deut­lich redu­zier­te Kapazitäten haben“, [sagt der Leipziger Notaufnahmechef] Gries. Hinzu kom­me, dass „die Kumulation von Patienten in der Zentralen Notaufnahme und der dort eben­falls krank­heits­be­ding­te Ausfall von Personal zu einer deut­lich höhe­ren Arbeitsbelastung und schwie­ri­gen Arbeitsbedingungen“ führ­ten… „Insbesondere aber bei mul­ti­mor­bi­den älte­ren Patienten erge­ben sich schwe­re Krankheitsverläufe, die auf der Intensivstation behan­delt wer­den müssen.“.. 
        • Brandenburg: Das Ernst-von-Bergmann-Klinikum Potsdam hat gera­de den ersten Grippetoten gemel­det. "Wir behan­deln seit zir­ka drei Wochen kon­ti­nu­ier­lich 12 bis 18 Patienten mit Influenza. Es sind haupt­säch­lich älte­re und mul­ti­mor­bi­de Patienten. Aktuell befin­den sich zwei Patienten auch auf der Intensivstation", teilt eine Klinikums-Sprecherin auf Nachfrage mit… 
        • Bayern: Klinikbehandlungsfälle gibt es vor allem im Osten Bayerns. Einige Kliniken haben laut Bayerischer Krankenhausgesellschaft Isolierstationen für Grippe-Patienten ein­ge­rich­tet, etwa in Passau, Bayreuth und Fürth. Laut Klinikum Bayreuth sei­en dort in die­ser Saison bis­her 260 Grippe-Patienten sta­tio­när behan­delt wor­den, fast alle mit einer Typ B‑Influenza. Derzeit gebe es 50 sta­tio­nä­re Patienten, die mei­sten auf der dafür vor­ab ein­ge­rich­te­ten Isolierstation. Da die­se voll belegt sei, wür­den eini­ge der Patienten zudem auf ande­ren Stationen iso­liert… "In Einzelfällen ver­wei­sen wir Patienten (nicht Influenza-Fälle) inzwi­schen an ande­re Krankenhäuser und ver­schie­ben elek­ti­ve Eingriffe", so Pressereferentin Xenia Pusch. Grippefälle kämen auch beim Pflegepersonal vor…
        • Nordrhein-Westfalen: Auch in Nordrhein-Westfalen haben die Kliniken wegen der Grippewelle alle Hände voll zu tun. Besonders hef­tig waren die Auswirkungen in der Bonner Klinik des Landschaftsverbands Rheinland (LVR): Weil Patienten in meh­re­ren Stationen hoch­fieb­ri­ge grip­pa­le Infekte haben und auch Mitarbeiter erkrankt sind, hat die psych­ia­tri­sche Klinik nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Bonn einen mehr­tä­gi­gen Aufnahmestopp ver­hängt. Gleichzeitig raten die Verantwortlichen von Besuchen in der Klinik ab…«
          aerz​te​zei​tung​.de (23.2.18)

Zur Situation 2017 sie­he Wie war das noch… mit der Grippewelle 2017?

(Hervorhebungen nicht im Original.)

6 Antworten auf „"Krankenhäuser sind an ihren Grenzen". Das war 2017 und 2018“

  1. Ist alles bekannt. Nur hat sich kein Politiker dar­um geküm­mert und die­se Tatsachen poli­tisch instru­men­ta­li­siert. Niemand hat die nicht gegen Grippe Geimpften dafür ver­ant­wort­lich gemacht.

  2. Nicht zu ver­ges­sen: 2018 begann Spahns erste Impfkampagne zur Lösung des Überlastungsproblems: "Grippeimpfung ret­tet Leben". http://​www​.pei​.de/​D​E​/​n​e​w​s​r​o​o​m​/​p​m​/​j​a​h​r​/​2​0​1​8​/​2​2​-​g​r​i​p​p​e​i​m​p​f​u​n​g​-​r​e​t​t​e​t​-​l​e​b​e​n​-​b​u​n​d​e​s​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​m​i​n​i​s​t​e​r​-​j​e​n​s​-​s​p​a​h​n​-​b​e​s​u​c​h​-​p​a​u​l​-​e​h​r​l​i​c​h​-​i​n​s​t​i​t​u​t​.​h​tml

    Ein hal­bes Jahr spä­ter bekämpf­te er dann erst­mals mit einer Impf-Pflicht Gefährder, also unge­impf­te Kleinkinder, damit sie nicht ihre geimpf­ten Freunde und Großeltern mit den Masern umbrin­gen: „Zur Freiheit in einer offe­nen Gesellschaft gehört auch dazu, dass der ande­re mich nicht unnö­tig gefähr­det.“ Und wenn es eine Impfung gebe, die­se aber nicht ange­wandt wer­de, „dann ist das eben eine unnö­ti­ge Gefährdung“, sag­te Spahn."
    http://​www​.aerz​te​blatt​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​1​0​3​2​0​3​/​S​p​a​h​n​-​v​e​r​t​e​i​d​i​g​t​-​V​o​r​s​t​o​s​s​-​z​u​r​-​I​m​p​f​p​f​l​i​cht

    2019 brach­te er sozu­sa­gen auch die Peitsche ins Spiel, indem er die Kassenfinanzierung der "Schluckimpfung gegen AIDS" (a.k.a. PrEP) als Zuckerl für die Freunde der Dunkelkammern und der selbst­be­stimm­ten jugend­li­chen Migranten im Tiergarten im "Terminservice- und Versorgungsgesetz" durch­setz­te. Letzteres Gesetz redu­ziert seit­her erfolg­reich die Wartezeiten bei Fachärzten und in Notaufnahmen, außer für Ungeimpfte und wenn die Bundesregierung gera­de eine pan­de­mi­sche Welle aus­ge­ru­fen hat, die nur von einer Impfpflicht gebro­chen wer­den kann. Oder wenn die Notaufnahme mal wie­der mit der Suche nach frei­en Betten auf­ge­hal­ten wird, weil die doch nicht für die Covid-Intensivpatienten gebraucht und daher abge­baut wur­den. http://​www​.rbb24​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​t​h​e​m​a​/​c​o​r​o​n​a​/​b​e​i​t​r​a​e​g​e​/​2​0​2​1​/​1​1​/​c​h​a​r​i​t​e​-​B​r​a​n​d​b​r​i​e​f​-​k​i​n​d​e​r​a​e​r​z​t​e​-​v​i​r​c​h​o​w​-​b​e​t​t​e​n​m​a​n​g​e​l​-​b​e​r​l​i​n​.​h​tml

    2019 war auch Montgomery schon einer der Impf-Muskeltiere:
    "Auch bei den Pocken haben wir die Ausrottung mit einer Impfpflicht geschafft, die sogar 1959 vom Bundesverwaltungsgericht als grund­ge­setz­kon­form bestä­tigt wur­de. Bei die­sem Thema passt zwi­schen die Bundesärztekammer und den Minister kein Blatt. Ich möch­te aber dazu raten, die Impfpflicht auf ande­re Viren aus­zu­wei­ten. Wenn also eine Kommission oder das Robert-Koch-Institut fest­legt, wel­che Impfungen gegen Viren, die wir viel­leicht noch gar nicht ken­nen, hilf­reich sind, dann soll­te das ohne stän­di­ge par­la­men­ta­ri­sche Verfahren mög­lich sein.
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/207497/Interview-mit-Bundesgesundheitsminister-Jens-Spahn-%28CDU%29-und-Bundesaerztekammerpraesident-Frank-Ulrich-Montgomery-Immer-der-gleichen-Meinung-Dann-waere-einer-im-falschen-Amt

  3. Quarantäne bis zum Beamten-Umfallen.

    "Gesundheitsamt Dresden bei Kontakterfassung am Limit
    Zuletzt aktua­li­siert: 23.11.2021"
    https://​www​.radio​dres​den​.de/​b​e​i​t​r​a​g​/​n​e​u​e​-​q​u​a​r​a​n​t​a​e​n​e​r​e​g​e​l​n​-​i​n​-​d​r​e​s​d​e​n​-​7​0​5​9​79/

    "Ab 23. November gel­ten in Dresden neue Quarantäne-Regeln. Der Grund: das Gesundheitsamt ist völ­lig über­la­stet und kommt bei der Datenerfassung nicht mehr hin­ter­her. Deshalb müs­sen sich posi­tiv Getestete jetzt auch ohne Bescheid in Quarantäne begeben.

    Als Kontaktpersonen müs­sen nur noch Angehörige des Hausstandes ange­ben müs­sen. Alle wei­te­ren Kontakte müs­sen nur noch benannt wer­den, wenn das Gesundheitsamt die Daten anfor­dert. In Schulen und Kitas müs­sen Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne, son­dern nur noch das posi­tiv gete­ste­te Kind. Mehr Infos dazu gibt es hier: https://​www​.dres​den​.de/​d​e​/​r​a​t​h​a​u​s​/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​2​0​2​1​/​1​1​/​p​m​_​7​9​.​php "

    1. @Demokrat: Äh … um was zu errei­chen? Zusammenhang mit dem Thema?

      In Art. 29 GG geht es um die Untergliederung des Bundesgebiets in Länder, in Absatz 4 um einen "zusam­men­hän­gen­den, abge­grenz­ten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, des­sen Teile in
      meh­re­ren Ländern lie­gen und der min­de­stens eine Million Einwohner hat". http://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​g​g​/​a​r​t​_​2​9​.​h​tml

      Ansonsten wür­de ich sagen, dass in Deutschland für alle, und nicht nur für die, die noch etwas auf die Demokratie geben, das Grundgesetz kom­plett gilt, ins­be­son­de­re die Grundrechte (Artikel 1 bis 19).
      http://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​gg/

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