»Wer im Kreis Viersen mit einem an Corona erkrankten Menschen zusammenwohnt, muss für bis zu 28 Tage in Quarantäne bleiben.
Diese besonders lange Quarantänezeit wird verhängt, wenn sich die Haushaltsmitglieder von dem Infizierten nicht isolieren können.
Der Kreis begründet die strenge Vorgehensweise auch mit den Virusmutationen. Knapp die Hälfte aller aktuell Infizierten im Kreis Viersen trägt eine Mutante in sich. Insbesondere die ansteckendere südafrikanische Mutation kommt hier häufiger vor als in umliegenden Städten und Kreisen.
Außerdem orientiert sich das Gesundheitsamt dabei laut einer Sprecherin an aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Schon im vergangenen Jahr sei diese lange Quarantäne bereits regelmäßig angeordnet werden.
Das NRW-Gesundheitsministerium bestätigte auf WDR-Anfrage, dass die Entscheidung über diese Maßnahme bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt.«
www1.wdr.de
Der Landkreis Viersen hat es in mehr als einem Jahr geschafft, ganze 3,2 Prozent seiner Bevölkerung als "Fall" zu identifizieren. In dieser Zeit hat die "Seuche" 0,09 Prozent der VierserInnen dahingerafft.

Klagen. Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
Apropos Pflegenotstand – Wieso hat sich 2020 die Zahl der arbeitslosen Pfleger um 23 Prozent bzw. bei den ausländischen um 28 Prozent erhöht?
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115868/Mehr-Arbeitslosigkeit-und-verbreitet-Niedrigloehne-in-der-Pflege
Müssen wir zu Hause bleiben, damit die Krankenhäuser sparen können?
Neben den privatrechtlichen Klagen, gehören hier auch die Strafanzeigen gegen die Anordnende etc. dazu. Das ist Freiheitsberaubung, Nötigung und es finden sich bestimmt noch mehr.
Komme ab sofort als Zeuge zu jedem Prozess. Lasse mich gerne vom Beschuldigten im Gerichtssaal mit 1 m Abstand ansprechen, anlachen, ansingen und anhusten – natürlich ohne Masken. Nach einer 14 tägigen Vertagung bin ich dann der lebende Beweis – der Angklagte wurde zu Unrecht als möglicher Überträger und Sonstwas beschuldigt. Dann steht die RKI Aussage gegen die der Angeklagten "Virenschleuder".
28 Tage Beugehaft, so heißt das in Wirklichkeit!
Absoluter Wahnsinn über welche Macht die Gesundheitsämter verfügen,
ohne Gerichtsverhandlung einfach standrechtlich auf Anordnung zu Hause eingesperrt werden,
bei Widersetzung geht es dann in den Corona-Knast.
Die handelnden Personen müssen sehr zufrieden mit diesen Befugnissen sein. Ein Interesse diese wieder abzugeben, ist sicherlich sehr gering.
Ist es möglich, die 28 Tage zu verkürzen. Zum Beispiel wird ein Häftling nach 14 Tagen entlassen und derjenige, der mit ihm zusammenlebt, muss 28 Tage in Isolation bleiben. Es ist ein wenig seltsam
Ist es möglich, die 28 Tage zu verkürzen. Zum Beispiel wird eine mit dem Virus infizierte Person nach 14 Tagen entlassen und derjenige, der mit ihr zusammenlebt, muss 28 Tage in Isolation bleiben. Es ist ein wenig seltsam. Kann diese Person, die 28 Tage Isolation hat, durch einen PCR-Test verkürzt werden.
Grüße